Hallo, ich habe eine frage. Mein ex will umziehen nach ein Ort 675 Kilometer von wo Sie jetzt lebt
wegen ein neue Freund. Für mich wäre es unmöglich noch die kindern regelmäsig zu sehen.
Gibt es möglichkeiten für mich zu verhindern dass Sie tatsächlich mir die möglichkeit entnimmt
meine Kindern noch zu sehen?
Hi JK70,
hast Du das gemeinsame Sorgerecht (GSR)?
Ohne GSR hast Du keine Chance, den Umzug des Kindes zu verhindern.
Gibt es möglichkeiten für mich zu verhindern dass Sie tatsächlich mir die möglichkeit entnimmt
meine Kindern noch zu sehen?
Du hast ein Umgangsrecht, das sie Dir nicht nehmen kann. Den Umzug wirst Du wahrscheinlich nicht verhindern
können. Ohne dass Du Deine Situation genauer beschreibst, kann man keine genaueren Antworten geben.
LG,
Mux
Hallo, ich weiss nicht genau was gemeinsame sorgerecht bedeutet. Die kindern sind
jede zweite wochenende bei mir und rest bei ihre mutter. Ich zahle Unterhaltskosten und
habe vaterschaftsanerkennung fuer sie. Wenn du mehr informationen brauchst sage es
mir.
JK70
Servus JK70 und willkommen im Forum!
Was Mux meinte:
warst Du mit KM verheiratet und entstammen Eure Kinder dieser Ehe? Wenn ja, hast Du das Recht auf gemeinsame elterliche Sorge und damit verbunden das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR).
Wenn dem so ist, dürfte KM theoretisch ohne deine Erlaubnis/Zustimmung nicht wegziehen ... praktisch wird sie es wahrscheinlich dennoch tun und Du kannst trotz dieser Rechte wenig bis nix dagegen unternehmen können.
Wenn sie allerdings die Distanz schafft, kannst Du versuchen, KM an den nun wesentlich höheren Umgangskosten zu beteiligen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco, nein verheiratet waren wir nicht. Aber wie gesagt habe vaterschaftsanerkennung
fuer unsere 3 kindern. Es geht mir nicht um die kosten aber kann meine kindern nicht solange
vermissen. Knappe 1400 km in einer wochenende ist fuer mich nicht zu tun.
JK70
Hi JK70,
Du hast kein Sorgerecht, wenn Du nicht noch neben der Vaterschaftsanerkennung auf dem Jugendamt zusammen
mit der Ex eine separate Sorgerechtserklärung unterzeichnet hast.
Leider kannst Du rechtlich ohne Sorgerecht nichts gegen den Umzug tun. Du kannst nur versuchen die Ex zu überzeugen, nicht wegzuziehen.
Wie alt sind denn Deine Kinder?
LG,
Mux
Moin JK,
Hallo Marco, nein verheiratet waren wir nicht. Aber wie gesagt habe vaterschaftsanerkennung
fuer unsere 3 kindern.
eine Vaterschaftsanerkennung nützt Dir da nichts; die ist nur die "Eintrittskarte" für Unterhaltszahlungen und ein "Umgangsrecht", das nach einem Umzug über 650 Kilometer natürlich ziemlich theoretisch wird. Mit ihrem "alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht" (ABR) kann Deine Ex samt Kindern leider hinziehen, wo sie möchte, auch nach Timbuktu.
Es geht mir nicht um die kosten aber kann meine kindern nicht solange
vermissen. Knappe 1400 km in einer wochenende ist fuer mich nicht zu tun.
das wird Deiner Ex vermutlich ziemlich egal sein. Wenn sie gut (!) verdient, könntest Du vielleicht versuchen, sie an Deinen Umgangskosten zu beteiligen, nachdem sie die Entfernung schafft - aber das macht die Entfernung keinen Kilometer kürzer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
moin alle zusammen,
er hat aber Umgangsrecht und sie ist nun mal verpflichtet den Umgang mit den kindern zugewähren bzw. zuunterstützen , so sprach der richter damals zumir
ich muss die kinder bringen und abholen von den betreuten umgängen von der mutter , an die dort entstehen kosten für mich wegen dem auto einsatz holen und bringen ist den vollkommen wurst in meinen fall zumindesfür den Richter .
mein tip für dich suche eine beratungsgespräch beim zuständigen Jugendamt
mfg
opti
Tja, Theorie und Praxis eben.
Ich stelle das jetzt mal ein bischen überspitz dar:
Wenn - bei noch nicht geregeltem Umgangsrecht und ABR - der KV seine Kinder schnappt und verschwindet wird direkt die GSG9 aktiviert um dieser Kindesentführung Einhalt zu gebieten.
Tut das selbe die KM, dann gibt es bestenfalls ein "Dududu, so geht das aber nicht" vom Gericht. Zurück ziehen muss sie natürlich nicht, denn das würde den Kindern ja schaden da Sie aus ihrer neuen Umgebung gerissen werden.
Beim Umgang ist das ähnlich. Mit ist kein Fall bekannt indem eine Umgangsverweigering jemals belangt wurde - selbst wenn mögliche Sanktionen im Urteil standen.
Moin,
er hat aber Umgangsrecht und sie ist nun mal verpflichtet den Umgang mit den kindern zugewähren bzw. zuunterstützen ,
von Umgangsverweigerung ist - zumindest bisher - doch gar nicht die Rede. Wenn die Ex sich ein bisschen auskennt, sagt sie zu JK zuckersüss "selbstverständlich darfst Du unsere Kinder alle zwei Wochen sehen." Dass er dafür 1.400 Kilometer Auto fahren muss, muss sie nicht interessieren.
Die Frage des Openers lautete "Kann ich verhindern, dass sie mit den Kindern wegzieht?" Und darauf gibt es ohne Sorgerecht eben nur die Antwort "Nein, das kannst Du nicht." Die >>>Freizügigkeit<<< ist ein hohes Rechtsgut. Der TO kann sich allerdings überlegen, nach einer gewissen Zeit (wenn klar ist, dass der neue Lover nicht nur ein kurzes Strohfeuer ist), der Ex und den Kindern hinterherzuziehen und die Distanz damit selbst zu verkleinern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
habakuk
ich gebe dir vollkommen recht , mit dem zitat GSG9
toller staat tolle gleichberechtigung , vllt sollte Mann sich etwas abschneiden lassen um besser behandelt zuwerden
endschuldigung für den sakasmus
Hi JK,
bester Tipp: Warte den Umzug ab und zieh dann einfach hinterher - wird Deine Ex sicherlich zur Weißglut bringen, ist aber die effektivste Lösung Deine Rechte umzusetzen. Gruß Ingo
Vielen dank fuer eure antworte. wie ich lese hat
der vater mal wieder keine moeglichkeiten und
die mutter darf alles tun. bin also nicht nur finanziel
fertig gemacht sondern jetzt auch emotional.
guten morgen
lass den kopf nicht hängen such dir am besten erst ein beratungsgespräch beim Jugendamt
mfg opti
