Hallo,
ich bin seit ca. 3,5 Jahren geschieden, 7 Jahre getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nach ewigen hin und her habe ich es geschafft das meine Kinder ( 10 und 13 ) alle zwei Wochen Mittwoch - Montag bei mir sind. Ich selbst bin beruflich im Ausland tätig und reise für den Umgang in die Heimatstadt der Kinder wo ich noch ein Haus habe.
Jetzt möchte die Ex mit den Kindern ca. 350 km wegziehen. Zwischen meinem Arbeitsplatz und der neuen Wohnung der Kinder sind es dann 500 km.
Dadurch wird der Umgang natürlich entsprechend erschwert.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Ich habe ihr angeboten, die Kinder alle zwei Wochen am WE von Freitag bis Sonntag zu nehmen und das wir uns in der Mitte der Strecke treffen, also jeder müsste 250 km fahren. Allerdings möchte sie das aus Kostengründen nicht machen. Sie schlägt mir vor ich solle 400 km fahren 🙁 Das heisst ich würde am Freitag nachmittag los fahren, ca. 5 Stunden im Auto unterwegs sein und dann die Kidz abholen und wieder ca. 5 Stunden zurück fahren. Wir wären dann irgendwann in der Nacht da und am Sonntag Nachmittag das gleiche Spiel wieder. Ist nur eine Frage der Zeit bis das nicht mehr funktioniert.
Ich habe mich vor längerer Zeit mal von einem RA beraten lassen, was ich im Falle eines Wegzuges der Kinder machen könnte. Er sprach von einer einstweiligen Anordnung bzw. Verfügung. Somit dürften die Kinder nicht von ihrem jetzten Lebensmittelpunkt wegziehen.
Was meint ihr zu der Situation ?
Vielen Dank und viele Grüsse
Moin,
die Frage ist, warum Du einen Umzug verhindern solltest. Du hast ja schon die Fahrerei und wohnst nicht einmal am Wohnort der Kinder, also würde ich davon Abstand nehmen, aus diesem Grund einen Umzug verhindern zu wollen.
Dann würde ich jetzt vielleicht noch die Frage stellen, warum die KM umziehen will ... aber eigentlich ist dies nebensächlich. Ich würde dem keine Steine in den Weg legen...
Meine Lösungsansätze wären (rein pragmatisch):
- Haus, welches Du am Wohnort der Kinder hast, vermieten/verkaufen
- und wenn Du es Dir leisten kannst/willst, eine entsprechende Wohnung am neuen Wohnort der Kinder anmieten/kaufen.
Alternativ:
Die Kinder reisen begleitet mit der Bahn/Flugzeug zu den Umgängen. Aber wie Du schon schriebst, da werden sie irgendwann keine Lust mehr zu haben.
Verhindern kannst Du den Umzug meines Erachtens nicht, und solltest Du auch nicht, wenn nicht wirkliche und tatsächliche Gründe dagegen sprechen... die ich aus dem bisherigen aber auch nicht ersehen kann.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo MichaelBolten,
Wie lange praktiziert ihr diesen Umgang (Mitt-Montag alle zwei Wochen) schon ? Und wie entwickeln sich die Kinder dabei ?
Wie ist Dein Verhältnis zu den Kindern ? Wie kommt Du mit der KM zurecht ? Warum will sie umziehen ? Welche Vorteile ergeben sich für sie oder die Kinder aus diesem Umzug ? Letztere müssten ja die Schule wechseln. Wann will KM diesen Plan durchziehen ?
Dieser Umzug wäre ein grosser Eingriff in das Leben der Kinder : Änderung des Lebensmittelpunktes und auf die Dauer Verlust des Vaters.
Grüsse von Tsubame.
Moin MB.
Ich würde es - ähnlich wie Kasper - pragmatisch angehen: Zumindestens aus den von Dir genannten Aspekten macht es doch fast keinen Unterschied, ob Du nun an den bisherigen Wohnort einpendelst zum langen UmgangsWE oder dann zum neuen Wohnort. Klar, da wird sich einiges ändern, die Immobilie muss "getauscht" werden, aber letztlich nichts, was nicht mit etwas gutem Willen und Kooperation lösbar ist. Deinen Vorschlag, dass zukünftig sowohl Du als auch die Kinder zum - dann kürzeren! - Umgang einpendeln, finde ich eine echt schlechte Lösung!
Und rein faktisch wirst Du KM auch nicht am alten Wohnort festnageln können. Wärst Du immer vor Ort, dann könnte man evtl. argumentieren, dass Du ja am Ort verbleibst und es deshalb keinen Grund für den Umzug der Kinder gibt. Aber selbst dann ist es äußerst schwierig, dass durchzusetzen, wenn man vorher nur UET. Deshalb verstehe ich die Empfehlung Deines Anwalts
Ich habe mich vor längerer Zeit mal von einem RA beraten lassen, was ich im Falle eines Wegzuges der Kinder machen könnte. Er sprach von einer einstweiligen Anordnung bzw. Verfügung. Somit dürften die Kinder nicht von ihrem jetzten Lebensmittelpunkt wegziehen.
nicht wirklich nachvollziehen.
Und dies
Dieser Umzug wäre ein grosser Eingriff in das Leben der Kinder : Änderung des Lebensmittelpunktes und auf die Dauer Verlust des Vaters.
halte ich nicht für stichhaltig: Änderung des Lebensmittelpunkts ist kein Eingriff in das Leben der Kinder der per se schlecht ist. Und Verlust des Vaters sehe ich ebenfalls per se nicht.
Was meint ihr zu der Situation ?
Lösungen suchen, nicht Probleme!
Warum willst Du eigentlich wirklich den Umzug verhindern?
toto
Hallo und vielen Dank für das Feedback,
im grossen und ganzen möchte ich ihr auch keine Steine in den Weg legen. Meine Ex hat einen neuen Lebenspartner gefunden und möchte mit ihm zusammen ziehen. Die Kidz verstehen sich gut mit ihm Er wohnt in einer anderen Gegend und möchte nicht hierherziehen. Zum anderen verspricht sich meine Ex bessere Jobchancen. Ist alles nachvollziehbar.
Ich möchte einfach nur den Umgang so gut es geht regeln und sozusagen "Best Practices" in Erfahrung bringen.
Viele Grüsse
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
1. Haus am jetzigen Wohnort der Kinder vermieten;
2. Wohnung in der Nähe des neuen Wohnortes der Kinder in attraktiver Lage anmieten;
3. Kurs zur Überwindung der Flugangst buchen;
4. Flugtickets für die nächsten zwei Monate im Voraus buchen;
5. kein Gedöns daraus machen.
Hallo Tina,
ja so oder so ähnlich werde ich das machen.
Ich wollte mir schon immer mal ein WoMo kaufen ....
So bekomme ich beides gut unter dem Hut.
Danke und viele Grüsse