Hallo ,
bräuchte Hilfe beim festlegen des Umgangsumfang...
nachdem ich 2,5 Jahre vor Gericht mit der KM um Umgang gestritten habe (in der Zeit durfte ich meinen Sohn nicht sehen) ,ergab sich folgende Lösung:
6 Monate lang Betreuter Umgang in beisein einer Sozialpädagogin für 3 Stunden alle 14 Tage.
Dieser Umgang fand immer in einer Einrichtung statt.
Er ist immer gut verlaufen,fand immer statt und machte meinen 5 Jährigen Sohn von mal zu mal mehr Freude.
Nach dieser "ersten Stufe" hab ich mit der KM beim JA für weitere 6 Monate Unbegleiteten Umgang im gleichen Zeitrahmen in meiner Wohnung vereinbart.
Dieser Umgang findet derzeit statt aber endet in 3 Monaten.
Konnte zu meinem Sohn schon ein sehr gutes Verhältniss aufbauen und er fühlt sich richtig wohl bei mir.
Die Lage zwischen der KM und mir hat sich leicht entspannt,so das ich mit ihr derzeit email kontakt haben kann um die wichtigsten Fragen , die für den Umgang nötig sind , zu besprechen.
So jetzt ist Frage :was schlage ich der KM für Umgangszeiten vor?
Wie ich die Lage einschätze kann ich natürlich nicht auf eine 50% Reglung hoffen(und um das Verhältnis zur KM nicht wieder zu verschlimmern,möchte ich eine realistische Forderung stellen,die auch umsetzbar ist).
Dachte es könnte so aussehen :
Jede ungrade Kalenderwoche ,Samstag ab 10.00 Uhr ,mit Übernachtung,bis Sonntag Nachmittag 14.00 Uhr.
Jede Kalenderwoche, eine Nachmittag für 4 Stunden (zb. von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
und eine Zusatzvereinbarung zum Ausgleich von "Fehlstunden"der normalen Umgangszeiten.
(damit mein Sohn nicht von diesen Zeiten an irgendwas gehindert wird und man dann auch mal einen Termin verlegen kann...ohne das er verfällt!!)
und das ganze für 12 Monate fest(da ich das mit meinen Arbeitszeiten vereinbaren muss)
Ist das zu viel,zu wenig.....?
Wie habt ihr das geregelt ?
Bin für jede Antwort dankbar.
G Primaman
PS. Möchte mich hier gleich noch bei den Betreibern dieser Seite bedanken ,
duch dieses Forum habe ich immer wieder Mut gefasst und es hat mich jede Sekunde
darin bestärkt nie Aufzugeben.
Herzlichen Dank Euch !!
Wie komm ich bloß den Berg hinan?
Steig hinauf und denk nicht dran.
Drum los jetzt auf den Weg gemacht.
Eh du’s versiehst, ist es vollbracht.
Hallo Primaman,
mal ganz kurz von mir:
Verhandelst Du nur mit Deiner Ex? Dann find ich Deinen Vorschlag ganz ok
Wird vor Gericht verhandelt, dann wird oft empfohlen, etwas "drauf zu packen". Gestrichen wird leicht was - erkämpfen geht schwer
Viel Glück
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
6 Monate lang Betreuter Umgang in beisein einer Sozialpädagogin für 3 Stunden alle 14 Tage.
Hi, das gleiche Procedere hab ich auch. Gleiche Dauer.
Die Lage zwischen der KM und mir hat sich leicht entspannt,so das ich mit ihr derzeit email kontakt haben kann um die wichtigsten Fragen , die für den Umgang nötig sind , zu besprechen.
Das ist schon mal ein echter Fortschritt. Ich hoffe, dass es so bleibt. Die Kommunikation ist sehr wichtig.
So jetzt ist Frage :was schlage ich der KM für Umgangszeiten vor?
Z.b.:
Der bisher vom Gericht ...... geschlossene Vergleich (oder Urteil) (Aktenzeichen xxxxxxxxxxxx) über die begleiteten Umgänge wird durch diese Elternvereinbarung nahtlos ab dem XX.XX.XXXX ersetzt.
(Sohn) und sein Vater nehmen den Umgang sich ab dem 01.07.2009 jeweils an den Wochenenden der geraden Wochen (somit im 2-wöchigen Turnus) von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 17 Uhr wahr. In den Monaten, in denen Sohn und sein Vater Geburtstag haben, liegt der Umgangstermin abweichend von der zusätzlich zur sonstigen Regelung am Wochenende nach dem jeweiligen Geburtstag.
Muss ein Umgangstermin wegen Erkrankung von (Sohn) oder aus sonstigen wichtigen Gründen ausfallen, wird der Umgangstermin am darauffolgenden Wochenende nachgeholt. Der andere Elternteil ist hierüber unverzüglich fernmündlich zu informieren.
Wenn du die Umgangsvereinbarung möglicht formalt weitläufig hältst, hast du mehr Spielraum. Sollte die Ex zicken machen, ist eine sehr eng gestrickte
Vereinbarung sinnvoller.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
