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Umgangsvorschlag , mehr oder weniger ?

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 Mad
(@mad)
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hallochen,

der Antrag auf Umgangsregelung liegt bereits von meinem AW. beim Gericht vor, da es seid Sept. letzten Jahres immer wieder seitens der KM zu Reduzierung der vereinbarten Umgänge zu unserer Tochter gab, ohne wirkliche trifftigen Gründen und sie seid dem der Meinung ist, heute mal für ein paar Wochen so den Umgang und Morgen wieder so, heißt, auf deutsch:

ohne RA. Umgangsregelung:  Dienstag und Donnerstag von 09.00 U. bis 17.00 Uhr

alle 14 Tage von Freitag 15.00 Uhr bis Sonntag 17. 00 Uhr

mit RA. Vereinbarung:  das Gleiche

die  Reduzierung erfolgte in Schritten ihrerseits:

in der Woche garnicht mehr,   Grund, gab sie an, das Kind kann das Hin und Her nicht mitmachen, es hat ihr geschadet.

danach Reduzierung, ihrerseits am WE. - Grund: Die umgänge und die Übernachtungen haben dem Kind nicht gut getan, es sei verängstlich gewesen, bei der Übergabe
Umgang nur noch von Samstag 08.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr

danach wieder von ihr eine Reduzierung: Grund dafür nicht angegeben,
Umgang nur noch am Samstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

1 Woche später, Schreiben ihrer RA./in: Meine Mandantin möchte ihren Mandanten noch eine Chance geben und wird ihm Umgang geben von Freitag 18.00 Uhr bis Samstag 18.00 Uhr. Diese neue Umgangsregelung ist mit ihren Mandanten besprochen worden, er hat Einverständnis erklärt.
Das ist eine glatte Lüge gewesen, auch ist nicht abgesprochen worden.

Der allerschärfste Satz ist: Im Interesse des gemeinsamen Kindes will meine Mandantin nun nochmals versuchen, mit ihren Mandanten diesbez. eine Einigung zu finden und sucht deshalb mit ihm das JA. auf.

Sie hat sich bis zum heutigen Tage an nichts gehalten, ändert ständig die Umgangszeiten, so, wie sie gerade lustig ist und beim JA. hat sie sich auch noch nicht blicken lassen, daher auch jetzt meinerseits das Anstreben vor Gericht um endlich eine Umgangsregelung zu finden, für unsere gemeinsamen Tochter, die auch umgesetzt werden kann.

Bsp. noch zum Schluß, letzten Donnerstag kam sie mit unserer Lütten vom KG. und zufällig trafen wir uns. Zuvor fuhr sie immer vorbei, aber an diesen Tag hielt sie nun mal an, ich wunderte mich schon. Sie fragte mich, ob ich unsere Lütte nicht schon am Freitag nehmen kann, sie fragt ständig danach, darauf hin meine Aw., ja klar, aber sie fragt nicht erst seid gestern danach, sondern schon eine ganze Weile, ob sie zu mir darf. Ich willigte ein, warum auch nicht.

Zufällig, da er gleich bei mir um die Ecke wohnt, traf ich am Samstag ihren Ex - Mann. Mittlerweile verstehen wir uns ganz gut und er sagte zu mir, meinst du , warum du deine Lütte hast, seid Freitag ? Denken konnte ich es mir schon und er bestätigte, das von meiner Ex derneue LP. aus XXX , da wäre und das seid Freitag.

Dazu kann ich dann nur sagen, anscheinend ist meine Lütte dann unerwünscht, wenn der Neue LP. kommt.
Nun bin ich ja mal gespannt, wie die nächsten Umgangswochenenden aussehen, aber, ich kann heute schon sagen, Freitag fällt mit Sicherheit wieder aus, davon bin ich überzeugt.

Und , genau aus diesen Gründen möchte ich eine Regelung haben, die richterlich abgesegnet ist, das sie nicht ständig das tun kann, wie sie gerad lustig ist, was den Umgang mit unserer Tochter angeht.

Da ich nun schon lange versucht habe, die Standartregelung umzusetzenund mir nur seitens der Km Steine in den Weg gelegt wurden, habe ich, wie ganz oben beschrieben, diese Umgangsregelung auserarbeitet, denn wenn ich nur, wie oben schon geschildert, (normaler Umgang und Umgang an Feiertagen und Geburtstag, bin ich ja wieder, meiner Ansicht nach, bei der Standdardregelung angelangt, oder etwa nicht ???

MfG.   Mad


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2008 14:07
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