Hallo und guten Morgen.
Habe mich soeben angemeldet und bin gespannt, was Ihr zu meinem Thema meint:
KM und KV waren nicht verheiratet, Sohn ist jetzt 6 Jahre alt, KM trennt sich 2005. KV holt den Jungen JEDEN Samstag zu sich
und bringt ihn sonntag morgens zurück.... . Es besteht das gemeinsame Sorgerecht. Soweit die Fakten.
Mittlerweile hat der KV eine neue Lebensgefährtin (mit 2 Kids, Junge 7 J. und Mädchen 12 J.). Die Samstage werden von uns als Familientage betrachtet. Wir alle fünf unternehmen was, kochen und essen gemeinsam, Jungs machen Sport, stromern zusammen
durch die nähere Umgebung, gem. Radtouren, Drachen steigen, Fussball , Freibad...., Leben halt. Alle fünf haben viel Spass
und die Kids vielfältige soziale Kontakte. Sie sind dicke Freunde geworden.
Nun bekomme ich eine "Vorladung" vors Jugendamt ("Umgangsvereinbarung") und es steht zu vermuten, dass die KM a.) wegzieht, und b.) den samstäglichen Umgang meines Sohnes mit mir / uns torpedieren will (...nur noch alle 14 Tage etc).
Kurzfristige Vorhaben von mir mit meinem Sohn werden eh`schon von ihr boykottiert ("...keine Zeit, andere Termine, diese Woche nicht..."usw). Sie sitzt halt am längeren Hebel und ich hänge am Informationstropf.
Meine Frage: WAS kann ich gegen Ihr Vorhaben (Wegzug/ Samstag streichen) tun ? Gibt es evtl soetwas wie ein Gewohnheitsrecht
seit 5 Jahren ? Was ist mit einem Schulwechsel Wie würde ein Richter ggf entscheiden ? Was würde das wieder kosten ?
Danke für Eure Einschätzung , Tipps und Meinungen,
Gruß,
benito63
Servus benito63,
willkommen bei vatersein.de
scheinbar gibt es ja bis zum heutigen Tage keine Umgangsvereinbarung zwischen Dir und der KM.
Sie stößt nun ein Gespräch beim JA an und Du weißt eigentlich nicht so genau, was sie damit eigentlich bezweckt.
An Deiner Stelle würde ich erst mal relativ entspannt dort hin gehen.
Denn zum einen ist das JA nur ein Papiertiger, der nichts zu entscheiden hat, und zum anderen hast Du ja nicht sonderlich viel Umgang mit Eurem Sohn. 1 Tag in der Woche und 1 Übernachtung dazu ist ja höchstens das Mindestmaß bei einem 6jährigen.
Also mehr einschränken ist aus meiner Sicht gar nicht mehr drin. Platz für mehr dagegen jede Menge vorhanden.
Und mit dieser Aussage solltest Du dort auch vorstellig werden.
Aber nicht mit der Tür ins Haus fallen! Erst mal hingehen und in Ruhe anhören, was KM eigentlich will...
Thema Schulwechsel:
Ihr habt GSR und somit bist Du an solchen Entscheidungen zu beteiligen. Gibt es darüber Streit, dann muss ein Richter die Entscheidung treffen. Wer da den Kürzeren zieht, kannst Du Dir denken. Seine Kosten trägt bei einem Rechtsstreit jeder selbst.
Oftmals ziehen Mütter den Schulwechsel auf eigene Faust durch. Passieren wird deshalb - gar nichts, richtig!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
also ich denke, ihr solltet bei dem JA Termin grundsätzliches regeln.
Ich sehe keinen Grund, warum du jetzt nicht von Freitag bis Sonntag beantragen solltest. Das ist bei einem Schulkind mit 6 Jahren
durchaus eine übliche Regelung.
Beim JA kann es sich a) um ein Einzelgespräch mit dir und dem JA SB handeln oder b) um ein Vermittlungsgespräch mit der KM.
In beiden Fällen solltest du ganz normal sein, ruhig und nicht überheblich. Beim Thema Umgang würde ich mit Gewohnheit und
Kontinuität argumentieren, falls die da den Hebel ansetzen wollen.
Auch beim Thema Schule hast du ein Mitspracherecht. Bei der Anmeldung fragt meistens keiner danach, weil die Schule ar-
gumentiert, aufgrund der Schulpflicht genügt die Zustimmung eines Elternteiles.
Was mir eher Gedanken machen würde, ist der Wegzug. Wie weit, wohin usw. Wenn du das als GSR Elternteil nicht möchtest,
kannt du es wahrscheinlich nicht verhindern, nur wenn du weisst, wohin sie genau zieht, kannst du beim Einwohnermelde-
amt einen Sperrvermerk hinterlegen und die Anmeldung für euer Kind untersagen, dann dürfen die sie (Kind) dort nicht anmel-
den.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin!
Ich seh das wie die anderen - das JA Gespräch braucht Dir keine Angst zu machen, da die eh nichts zu sagen haben. Wahrscheinlich hat die Exe irgendein Anliegen und traut sich nicht allein mit Dir darüber zu sprechen.
Umgang reduzieren ist nicht mehr drin. Du kratzt mit der bisherigen Regelung eh bereits am untersten Minimum. Im Gegenteil solltest Du hier mehr verlangen und hättest sogar (oder gerade dort?) bei Gericht dafür beste Chancen. Alle 14 Tage Freitag - Montag sollte bei Dir mindestens dabei rausspringen plus 2 Zusatztage pro Monat plus alle Ferienhälften.
Einen Umzug und Umschulung wirst Du wahrscheinlich nicht verhindern können. Selbst wenn Du es rechtlich eigentlich könntest. In der Umsetzung sieht das aber leider ganz anders aus.
Greetz,
Milan
Moin,
eines noch.
Wichtig: Du unterschreibst beim JA nichts einfach so! Unter Umständen legen die dir sonst irgendeinen Wisch vor wo du unterschreiben
sollst und das ist dann ne Einverständniserklärung zum Umzug oder sonstiges.
Es gab sogar auch schon Fälle, wo das JA einem KV ein Schreiben vorgelegt hat, das er unterschreiben sollte, für eine ärztliche Behandlung
und in Wirklichkeit war es eine Übertragung der elterlichen Sorge.
Keine Angst, nur du sollst nicht einfach irgendetwas unterschreiben. Wenn du dir unsicher bist, sage denen, du möchtest es mitnehmen und
bringst es vorbei. Dann kannst du es hier anonymisiert einstellen.
Fertige dir nach dem JA Termin ein Gedächtnisprotokoll in dem du - Stichpunkthaltig - das wichtigste aus diesem Gespräch zusammenfasst,
mit Datum und Uhrzeit. Somit hast du den Kern des Gespräches festgehalten. Vielleicht brauchst du das noch.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
nur wenn du weisst, wohin sie genau zieht, kannst du beim Einwohnermelde-
amt einen Sperrvermerk hinterlegen und die Anmeldung für euer Kind untersagen, dann dürfen die sie (Kind) dort nicht anmel-
den.
ich kann nur immer wieder davor warnen, diesen Schritt als "hilfreich" zu betrachten; er ist etwa so sinnvoll wie ein Schild "Ladendiebstahl ist hier verboten".
Die Anmeldung am EMA dokumentiert einen bereits bestehenden Zustand: "Kind und Mutter wohnen seit 1.2.345 am Wohnort XYZ". Würde ein Mitarbeiter der Meldebehörde die Ummeldung verweigern, beteiligt er sich damit wissentlich an einem Verstoss gegen das >>>Meldegesetz<<<, denn das Kind wohnt nun einmal da. Die Mutter könnte sich schulterzuckend trollen und sagen "dann eben nicht" - mit allen negativen Folgen; beispielsweise bei der Schulanmeldung oder beim Bezug von Sozialleistungen. Warum sollte ein Beamter sich an einem Verstoss gegen das Meldegesetz beteiligen und deswegen Stress bekommen wollen?
Die Annahme, dass ein Kind wieder an den bisherigen Wohnort zurückziehen müsste, weil am neuen Wohnort eine Anmeldung nicht möglich ist, ist ein Irrtum! Die Schritte, die man gegen den Umzug eines Kindes unternehmen kann, müssen VORHER gemacht werden (beispielsweise durch eine EA bis zur gerichtlichen Klärung) und nicht hinterher.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
...na Mahlzeit (zwinker...),
auf jeden Fall ersteinmal DANKE für Eure Einschätzungen /Meinungen / Tipps.
Aber falls jemandem noch etwas einfällt: Bitte schreiben.
@ brille007: Was ist ein/e "EA biss zur gerichtlichen Klärung" ?
Bin mal gespannt, wie sich "das alles" entwickelt. Vater sein ist heutzutage wirklich schwer !!!
Danke und Gruß,
benito63
@ brille007: Was ist ein/e "EA biss zur gerichtlichen Klärung" ?
eine "Einstweilige Anordnung". Die kann einen Umzug des Kindes aber nur bis zu einer Hauptverhandlung verhindern; rückgängig machen kann man ihn damit nicht. Also muss man sie VOR einem (möglichen) Umzug beantragen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.