Hallo zusammen....
vielleicht kann uns jemand der Profs hier etwas zu nachfolgender Vereinbarung schreiben....ich sehe das als ziemlichen Müll....der das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben wurde. Aber vielleichtirre ich mich ja...wäre schön.
Nichtöffentliche Sitzung des
Amtsgerichts
Familiengericht Abt.28
29.08.2007
............erschienen bei Aufruf
...der Antragsteller...
...die Antragsgegnerin...
...vom Jugendamt....
Mit den Parteien wird abgesprochen, dass heute sowohl in dem einstweiligen Anordnungsverfahren als auch in der Hauptsache verhandelt werden soll. Der Bericht des JA der Stadt...lag vor.
...........
Die Parteien schließen sodann folgende Vereinbarung
Dem Antragsteller wird ein regelmäßiges 14-tägiges Umgangsrecht mit dem betroffenen Kind D. eingeräumt.
Der erste Umgangskontakt soll stattfinden von Sa., 01.09. 9.00 Uhr bis So., 02.09. 19.00Uhr.
Das Kind wird....abgeholt und zum Ende....zurückgebracht.
Die Antragsgegnerin wird das Kind abholbereit....bereitstellen.
Der nächste U-Kontakt soll sodann turnusgemäß, erweitert auf Fr., den 14.9. 18.30 Uhr bis So., 16.09. 19.00Uhr.
Eine entsprechende Regelung soll sodann an den 2 Wochen späteren Termin stattfinden, von 28. - 30.09.
Ab dem 02.10. wird der Antragsteller das Kind nach Ende der regelmäßigen Schwimmveranstaltungen freitags um 16.30 Uhr....abholen und es am darauffolgenden So. 19.00Uhr ...zurückbringen.
Für den Fall, dass das Kind an einem dieser Freitage Fussballtraining bei .........hat, wird der AS das betroffene Kind zum Trainingsende dort abholen und zu sich nach Hause nehmen bis zum darauffolgenden Sonntag 19.00 Uhr.
Die Antragsgegnerin sagt zu, dem AS eine Auflistung der Fussballtrainingszeiten für die nächsten 3 Monate zukommen zu lassen.
Ergänzend vereinbaren die Parteien ein weiteres Umgangsrecht in den Herbstferien für Mo., 01.10. Auf diese Weise wird das Kind sich von freitags 28.09., 16.30 Uhr bis montags 01.10. zu Bsuchszwecken im Haushalt des AS aufhalten.
Ob eine weitere Ausweitung der Ferienregelung auch für den 2. und 3.10. moglich ist, soll durch Einschaltung des JA zwischen den Parteien geregelt werden.
Lt.v.u.g.
Der AS sagt zu, die Termine mit dem Kind persönlich wahrzunehmen und das Kind nicht während der Termine für längere Zeit bei seinen Eltern zu belassen.
.......
Streitwert: 2000 €
Die Vertreterin des AS erklärt:
Ich behalte mir vor, ggfl. in diesem Verfahren eine Ferienregelung anhängig zu machen.
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Was haltet ihr davon?
Der Richter ist in keinster Weise auf den beantragten MIttwoch eingegangen noch hat er irgendwelche Ferienregelung getroffen für die Herbst-, Weihnachts- oder sonstigen Ferien.
Muss LG jetzt alle 3 Monate zum Gericht?
KM hat natürlich noch keine Trainingstermine...weil diese angeblich immer kurzfristig angesetzt werden.
Wenn es so weit wäre, würden der Richter und er schon noch welche bekommen...haha :knockout: :knockout:
Bin gespannt auf eure Meinung...ich denke, hieraus läßt sich keine Möglichkeit der Durchsetzung ableiten, wenn KM auf einmal keine Lust mehr auf die Vereinbarung hat.
Grüße
Dari
Moin,
es ist ein Vergleich und somit ein vollstreckbarer Titel. Inhaltlich ist schwer zu beurteilen, was denn daran nun nicht gut sein soll, weil die Anträge fehlen.
Dass die Ferienzeiten nicht benannt sind, entspringt dem Prinzip Hoffnung der Unrechtsprecher. Die sind der Meinung, die Eltern nun zu einem Vergleich gebracht zu haben, der Miteinanderreden als Grundlage hat und der Rest wird sich prima von selbst unter voller Elternverantwortung lösen. Die Herbstferien hingegen sind gereglt - nur nicht so, wie es gedacht war.
Wenn die KM die Termine nicht beibringt, dann halt selbst besorgen.
DeepThought6
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke dir Deep...
ich hatte gedacht, dass es kein vollstreckbarer Titel ist, weil es ja als Vereinbarung tituliert ist.
Also kann, für den Fall dass der KM einfällt, ach...ich änder das wieder einseitig ab, mein LG dagegen angehen.
Zwei Umgangswochenenden haben ja jetzt schon stattgefunden....warten wir ab, wie die anderen verlaufen.
Und vor allem, die Gespräche beim JA.
Grüße
Dari
Ohhh wehhh,
lang ist es her, seit ich das letzte Mal geschrieben habe.
Es ist ja auch sehr viel passiert...nur leider nicht zu unserer Freude.
Es war also so, dass bis zum 12.10. alle 14 Tage Umgang entsprechend der Vereinbarung stattgefunden hat.
Die beiden letzten Kontakte waren wieder Sch....Jeweils verspätet konnte D. abgeholt werden, weil er ja ausgerechnet am Freitg zur verabredeten Zeit bei einem Freund sein "wollte". KM hat ausgerichtet, dass 7jähriger das so möchte. Und Papa solle doch bitte an das Kindeswohl denken!
Hä?....Bestimmt jetzt ein 7jähriger, wann er abgeholt wird? Nun, dann kann er ja auch entscheiden, wann er nach Haue geht!
Natürlich nicht...aber LG konnte es sich beim letzten Mal nicht verkneifen, der KM den Spiegel vorzuhalten....denn wie durch Zufall wurde zur Wegbringzeit noch "Mensch ärgere dich nicht" mit Opa gespielt und wir haben ihn dann 20 min. später, natürlich mit Ankündigung per SMS, nach Hause gebracht. Die SMS der KM lautete...Nein! Wir warten auf ihn!...Daraufhin mein LG...Sorry, ich werd ihn aber nicht zwingen..möchte ja nicht gegen sein Wohl handeln. Und er möchte erst noch zu Ende spielen.
Fast wortgetreu, aber sinngemäß wiedergegeben.
Die Antwort kam dann beim nach Hause bringen. An der Tür drückt sie meinem LG ein Blatt in die Hand...wohlwissend, dass er es mir im Wagen übergibt.
Der Inhalt?...ein Ausdruck aus einem Forum....eine Gruppe....über ihn und seine seit 1 Jahr geschlossene Fahrschule....Adresse entfernt, alle Absender und Bilder geschwärzt....mit Einträgen aus diesem Sommer....in denen u.a. auch behauptet wird, er würde die " armen kleinen Fahrschüler wieder belästigen".....
Dann, weil keine Reaktion...eine SMS an ihn...sie hätte gehört, wie "liiieb" er sich um die arme Freundin des vor ein paar Wochen verstorbenen Freundes "kümmern" würde...ob ich davon wüßte...
Wieder keine Reakion....ich kenne die Freundin und den toten Freund natürlich.....hatte ja auch mal kurz hier darüber geschrieben...am Montag ihr Gang zum Anwalt.
Heute kam das Schreiben....in dem er sich verpflichten soll, keine unwahren Behauptungen mehr über die KM zu verbreiten...sie ansonsten Unterlassungsklage einreichen würde. Ausserdem solle er die Behauptungen, sie würde die Kinder körperlich züchtigen, schriftlich zurücknehmen.
Es gibt eine schriftl. Erklärung vom 16.06.07 gegenüber dem KV des älteren Sohnes, weil D. uns das erzählt hat. Ich schwöre auf alles, was mir heilig ist, dass es die Wahrheit ist...das Kind hat es erzählt....aus einem Gespräch heraus...ohne Nachfragen. ich war die erste und einzige, der er es erzählt hat.
Und jetzt...5 Monate später kommt sie damit??
Ich bin kurz davor aufzugeben...ich kann nicht mehr...der Kleine belügt uns...spielt uns aus....jeder zweite Satz: meine Mama hat aber, ...macht aber, ...kann aber, bevor du hier gewohnt hast...., seit du hier wohnst...,und die KM setzt allem die Krone auf...Klage gegen LG...Androhung einer Klage gegen mich...
Kennt niemand einen tiefen Sumpf, in dem ich sie versenken kann???
Liebe Grüsse
Dari
