Hi,
soeben habe ich das Umgangsurteil gelesen und dort auch den Passus mit der Androhung von Ordnnugsgeld für den Fall der Zuwiderhandlung, allerdings macht mich stutzig, dass gar keine Angabe der Höhe dabei steht. Ist da nicht normalerweise in Höhe von bis zu blablabla nötig und was genau bedeutet das, wenn da gar nichts steht.
Ich habe dunkel in Erinnerung, dass das ganze unwirksam ist, wenn hier keine genauen Angaben gemacht wurden, und dass das gemacht wird, wenn eh nichts zu holen ist?
Liege ich richtig?
Danke
Nein, du liegst falsch.
Zum einen muss im ersten Verfahren nur die Möglichkeit von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG erwähnt werden.
Und wenn es dann nicht klappt musst du dann nochmal zum Gericht, in der Hoffnung, dass der Richter diese dann auch wirklich verhängt.
In der von ihm für wohlfeil gehaltenen Höhe.
Und wenn nix zu holen ist, wird meistens eben nichts gemacht.
Und natürlich auch nicht, wenn es sich um eine Mutter handelt und die Sanktionen auch dem Kind lästig sein könnten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
