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Umgangsregelung

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(@Unbekannt)

Hi,

ich soll mich über den Anwalt mit ihr in Verbindung setzen.
Sie sieht das Schreiben als nichtig an.

Mein Anwalt hat mir gesagt, ich soll ihren Anwalt anschreiben und um eine Kurze Antwort diesb. bitten.

Quark


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2004 10:47
(@Unbekannt)

Na, wer sagt's denn.

Wenn sie es so gerne haben will.

So wird es dir doch sicher eine Ehre sein, mal diesen Dinge mitzuteilen.

Am besten du bringst gleich diverse Angebot so hat sie diverse Möglichkeiten zu wählen. Nicht das es heißt deine Termine sind zu stur und du seist nicht flexibel


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2004 14:30
(@Unbekannt)

Hi,

wenn ich das hinter mir habe, werde ich ein Buch schreiben. ;)

Erst sagt meine Ex, wenn Du ein Gespräch mit mir haben willst, dann bezahle mir den Babysitter, da meine Eltern kein Zeit haben, bzw. hatte mir Do. 10:00 vorgeschlagen.

Ok, ich habe ihr gestern gesagt, daß ich einen Babysitter habe und sie mir einen Termin nenne soll. Sie ist aus allen Wolken gefallen und meinte, sie müsse erst den Babysitter kennenlernen.
Ich habe nur geantwortet, das unsere Tochter ihn kennt und sie mir lediglich einen Termin nennen soll. Außerdem hat sie gesagt, ihre Eltern könnten auch auf unsere Tochter achtgeben !

Auf einmal ?????!!!!!!!

Wie man sieht, ist die Welt schon sehr sehr verrückt.

Quarki


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2004 10:05
(@Unbekannt)

kenne das alles auch nur zu gut.

Aber hat sie denn nun einen Termin genannt? (egal wer der Babysitter ist)

Sage ihr doch auch mla klipp und klar, dass wenn sie nicht Kommunikativ ist du das JA und eine Umgangklage einleiten wirst. Vielleicht kannst du sie so gefügig machen?


AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2004 12:39
(@Unbekannt)

Hi,
natürlich nicht.

Quarki


AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2004 13:15
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