Hallo zusammen,
wir haben nun den Bericht der Verfahrenspflegerin erhalten, der am 02.02.04 ans Gericht gegangen ist.
Vorher liefen zwischen Verfahrenspflegerin und Micha, sowie der Ver.pfl. und der Ex Telefonate. Micha erklärte ihr am Telefon, daß er trotz der momentanen guten Situation einen richterlichen Beschluß haben möchte. Sie riet ihm davon ab, da ja die Wege die gleichen wären, wenn es wieder zum Umgangsboykott käme. Wir haben kurz Rücksprache mit dem Anwalt gehalten. Der bestätigte zwar, daß im Falle eines erneuten Boykotts alles wieder von vorne losgehen würde, daß aber mit richterlichem Beschluß, die Angelegenheit immer beim gleichen Richter/in landen würde. Ansonsten würde alles von vorn beginnen und die Akte läge dann auf einem Tisch eines Richters, der die ganze Geschichte nicht kennt.
Nun gut, Micha hat der Verfahrenspflegerin mitgeteilt, daß er den Umgang mit richterlichen Beschluß geregelt haben möchte. Sie klang nicht begeistert.
Der Bericht zur Verfahrenspflegschaft ist für Micha positiv. Der Kinderschutzbund berichtet, daß die Kinder Micha vor Freude um den Hals gefallen wären und beim Abschied geweint hätten. Die Kids hätten sich sichtlich wohl gefühlt, als sie gemerkt haben, daß sie ihren Vater nun wieder regelmäßig sehen können und hätten so ihre innere Sicherheit wieder aufbauen können.
Es ist nun vereinbart, daß die Kinder in Michas Frühschicht Mittwochs von 17.00 - 19.30 bei ihm sind und in der Spätschicht Samstag von 14.00 - 19.00. Was Übernachtungen und Ferien angeht, hängt von Tempo der Kinder ab und wann sie den Wunsch äußern würden, bei uns zu übernachten.
Nun lehnt die Verfahrenspflegerin einen richterlichen Beschluß ab, da sie schreibt, es könne so ja noch nicht richterlich bestimmt werden, wie der Umgang in Zukunft ablaufen würde. Sie empfiehlt daher, daß wenn überhaupt nur eine richterliche Regelung über die derzeit praktizierte Regelung sinnvoll ist.
Der Herr vom Kinderschutzbund teilt mit, daß die Eltern Verantwortung zeigen würden und im Sinne der Kinder handeln würden. Seines Erachtens berdürfe es keinen gerichtlichen Beschluss zur Regelung des Umgangs, da den Eltern dann die eigene Verantwortung, die sie gerade aufgebaut hätten, genommen werde. (??????????????)
Ich glaube so ganz haben die Herren und Damen nicht ganz verstanden, warum der Umgang überhaupt unterbrochen wurde, daß es allein der Intrigen der Ex zuzuschreiben war.
Michas Anwalt, will den richterlichen Beschluß und zwar so, daß darin auch schon die Regelung der Wochenenden und der Ferien bestimmt werden. Trotzdem soll alles nach den Befürfnissen der Kinder laufen.
Wovon hängt es denn nun ab, ob es einen richterlichen Beschluß gibt oder nicht???
Es müsste doch eigentlich verständlich für die Richterin sein, daß Micha da eine gewisse Absicherung haben möchte.
Stehen wir nun mal wieder als die "Buhmänner" da, weil wir einen Beschluß haben möchten ?
Wir trauen der Ex nicht für 5 Cent über den Weg, auch wenn sie zu Micha außerordentlich freundlich ist zur Zeit. Dies war aber bisher immer ein Zeichen dafür, daß der Hammer bald fällt, der über uns kreist.
Die Ex sagte beim letzten Kontakt schon, daß sie von der Verfahrenspflegerin gehört hätte, daß Micha auf einen Beschluß besteht. Dass sie das nicht verstehen könne, da doch dann alles wieder auf der harten Schiene laufen würde. Micha erklärte ihr warum das so ist und da schüttelte sie nur den Kopf.
Hm, was würdet ihr denn sagen?
Ein paar Gedankengänge zur Anregung wären nicht schlecht ;)
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Tina, ihr macht das völlig richtig.
Es darf auf keine außergerichtliche Einigung in eurem Fall geben. Es sollten von Michas RA noch einmal eindringlich die Gründe dargelegt werden, die zum Einsatz der Verfahrenspflegerin führten. Ferner wäre zu überlegen, im Urteil auch gleich Zwangsmaßnahmen festsetzen zu lassen. Die sind zwar nicht vollstgreckbar, weil die Ex sich ja aufopferungsvoll um die Kiddies kümmert, nicht arbeiten gehen kann und überhaupt, wenn sie in Erzwingungshaft kommt, wer passt dann auf die Kinder auf. Aber lasst da bloß nicht locker. Die Erfahrung hat euch einiges gelehrt, bleibt am Ball.
Die Verfahrenpflegerin will doch nur, dass die Ex gut abschneidet und ggf. einen Folgeauftrag. Ex hat Angst vor dem Urteil, weil sie weiß, was das bedeutet. Wenn der Richter diesen Fall nämlich nochmal auf den Tisch bekommt in gleicher Sache, dann wird er richtig gnaddelig.
Vielleicht kann man der Verfahrenspflegerin mit den Worten begegnen: "Naja, wenn das eh das selbe ist, dann können wir das doch auch durch einen Richter festlegen lassen. Ich sehe auch nicht, dass daurch eine gewisse Härte in das Thema kommt oder wir nicht kommunizieren. Ich sehe einfach nur, dass es eine Richtschnur gibt, an die sich beide Seiten zu halten haben." Nur als Idee.
Auch würde ich versuchen, die Folgezeit, also inkl. Übernachtungen festlegen zu lassen. ich denke mal in drei Monaten sollte es spätestens so weit sein. Ich würde auch keine Vorbehaltsklausel akzetieren, so nach dem Motto, wenn die Kinder sich so oder so äußern, dann eben nicht. Das ist Humbug und produziert die nächste Auseinandersetzung. Die Kinder müssen manchmal auch zu ihrem Glück "überredet" werden. Wenn Ex natürlich dagegen hält, wird es schwierig. Es wird dann so kommen, wie es vielen hier ergeht. Es werden Gründe hervorgeholt wie Schlafstörungen, Agression oder sonst noch was, nur um die Übernachtungen zu boykottieren.
Also bleibt standhaft, es läuft doch ganz prima.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
