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Umgangsrecht / Sorgerecht

 
(@patti78)
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Hallo Miteinand!

bei uns ist es ähnlich wie bei mad!
wir haben uns vor einem jahr getrennt. haben eine 2 jährige tochter.

meine tochter und ich haben seit geburt eine wirklich innige beziehung und ich war auch viel zu hause.
nach der trennung (mehr oder weniger eigentlich friedlich) hatten wir eine regelung
woche 1:freitag abend bis samstag abend
woche 2: samstag abend bis sonntag abend
woche 3: freitag abend bis sonntag abend
woche 4: bei der Mutter
dann wieder woche 1

später wurden die abholzeiten auf nachmittag vorverlegt.
selbst bin ich bez. meiner tochter sehr flexibel und hole sie auf wunsch auch mal früher ab oder gehe auf wünsche der km bez. vorhaben ein. bringe sie auch mal einen tag früher nach hause (auf wunsch der km).

nach einem halben jahr (wobei ich immer wieder erwähnte, dass die par tage eigentlich zu wenig sind) kam der wunsch der km die tage auf zwei wochenenden auf zu teilen.
Grund: sie fing an zu arbeiten (11 stunden per woche in der schule) und sie würde die kleine selbst zu wenig sehen.
ich machte ihr den vorschlag, mich teilweise während ihrer arbeit die kleine ab zu holen.
das würde ja ihrer einstellung entsprechen von wegen hin und her gerissen, da sie einmal bei ihren eltern bleibt und dann wieder bei meinen eltern und dann wieder bei mir und bei der mutter.
wollte sie pardout nicht.
ok, wir einigten uns auf die zwei wochen regelung von freitag bis sonntag abend.

in der selben zeit, ging sie eine neu beziehung mit einem freund von mir ein.
war noch alles kein problem!

langsam fing alles an!

sie fuhren nach 4 wochen beziehung gemeinsam 4 tage auf urlaub. ich erfuhr per mail am abreisetag von den gegebenheiten.
naja, ist ja nichts aus zusetzen ausser, dass es meiner meinung nach etwas überhastet ist mit einem für die kleine eigentlich ncoh fremden mann auf urlaub zu fahren. egal, gehr mich nichts an solange es der kleinen gut geht.
ungutes gefühl hatte ich dennoch.

nun stand mein urlaub an und wir konnten uns nach langem hin und her auf 4 tage bei mir, 4 tage bei ihr und dann wieder 4 tage bei mir einigen.
die ersten 4 tage wurden dann eh nur 3 tage.
die zweiten 4 tage wurden nichts! sie verweigerte die zweiten 4 tage strickt und war plötzlich nicht mehr gesprächsbereit und konnte mir anhören, dass ich rechtlich nix zu melden habe.
das war das erste mal, dass ich einmal nachhackte warum sie sich nicht an das vereinbarte halte.

geht mich nix an! sie ist die mutter und sie sagt wies läuft!

ich bemekte schnell, dass sie nicht mehr gesprächsbereit war und die aussage: ich sei nur ein bekannter den sie vielleicht 100 mal mehr lieb hat als ander aber nichts anders als z.b. oma oder opa. hat mich von den socken geschmißen!
und die kleine würde sich ohenhin nicht an mich erinnern können! papa wäre ja nur ein ausdruck oder ein wort für etwas wie eben die banane vielleicht apfel heißen würde.

ich vereinbarte einen tremin bei einer mediatorin des landes, einer stelle die nur für kinder und jugendliche da sind.
schweren herzens fuhr sie mit mit der begründung sie fahre nur wegen mir hin.

die psycholgin im dienst einer mediatorin war leider aus ihrer sicht nicht objektiv da sie auch anderer meinung war als die km sich das erhoffte.
jugentamt fühlte sie sich wohler, da ich von der betreuerin ohnehin zu hören bekam: was wollens denn, habens die tochter eh oft, jeder richter würde ihnen nur alle 2 wochen einen tag zusprechen.

soll diese aussage wirklich ihr ernst sein?
ist dies wirklich im sinner der kleinen?
war bisher auch oft bei mir! fühlt sich sichtlich wohl, wenn nicht wohler bei mir! (ist jetzt eine behauptung von mir, jedoch immer wieder bestätig von ehem. nachbarn oder bekannten die uns kennen)

mittlerweile habe ich meine tochter seit 8 wochen nur 4 stunden gesehen!

auf termine bei familienberatung oder zig anderen stellen reagiert sie nicht oder schreibt gleich: nein, fahr ich nicht mit!
auf öfteren drängen zu einem termin beim jugendamt kommt keine antwort.

bei vorschlägen für eine regelung kommt nur: passt nicht!
bei fragen ob ich die kleine abholen kann: nein, lass mich in ruhe wir reden nur noch am ja!
auf terminfrage für ja kommt dann wieder nix.

ich schreibe jede woche immer wieder die bitte die kleine abholen zu dürfen. entweder gar keine antwort oder ein striktes nein.

nun geht sie schon so weit, dass sie als begründung sogar mein desinteresse an der kleinen angibt und ihr eine übernachtung ohnehin icht gewährt, da die kleine sich wieder an mich gewöhnen müsste.

jetzt bekomme ich den vorschlag jeden zweiten dienstag von 14:45 bis 18:00!
ja, wie!?

ich habe sie nun vorladen lassen vom ja und möchte eigentlich auf eine 50:50 regelung aus.

ich möchte nicht mehr bittsteller sein und nicht mehr verhandeln wollen über unsere tochter wie über ein ding das man wietergibt.

der ja leiter hat mir bereits empfohlen dies vorm richter zu erledigen. jedoch habe ich bedenken ob der richter dann wirklich im sinne der kleinen entscheidet.
ich möchte einen 50:50 lösung mit gemeinsamen sorgerecht beim ja vortragen.
bzw. sollte sie dem nicht zustimmen gleich bez. obsorge beim gericht beantragen.
ich möchte der kleinen nicht die mutter wegnehmen.
ganz im gegenteil!
ich will ihr den vater wieder geben.
jedoch in einem ausmass indem sich die kleinen eine vernünftige beziehung zu beiden aufbauen und aufrecht erhalten kann.

sind meine forderung für eine regelung in diesem ausmass im sinne der kleinen überhaupt realistisch?
viele sagen auch, dass eine verweigerung des besuchsrecht zur gänze einen gefährdung des kindeswohls ist.
wie kann ich das ganze nun weiter angehen um möglichst viel streit zu vermeiden und eine möglichst für die kleine akzeptable lösung zu finden.
eins ist sicher, mit alle zweiten dienstag von 14:45 bis 18:00 gebe ich mich nicht zu frieden.

bin um jedes kommentar und ratschlag dankbar!

lg
patti


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2007 15:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin patti,

erst einmal willkommen bei vatersein.de.

Wie viele andere Umgangsväter hast Du viel zu lange herumgehampelt und Deiner Ex damit ordentlich Futter gegeben: Sie hat Art und Umfang des Umgangs bestimmt; Du hast es hingenommen - warum sollte sie auf die Idee kommen, etwas zu ändern?

Die Klage ist in Fällen der zusätzlichen Kommunikationsverweigerung tatsächlich der einzig richtige Weg. Allerdings nur eine Umgangsklage; das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ein Anspruch auf 50:50-Betreuung sind für Dich nicht vorgesehen, wenn Madame das nicht möchte (und das ist ja sehr offensichtlich der Fall). Wenn Du die falschen Dinge einklagst, kommst Du daher keinen Schritt weiter.

Das Ziel der Klage sollte ein geregelter Umgang sein. Relativ Problemlos solltest Du jedes zweite Wochenende bekommen können; mit etwas Glück auch noch einen Tag unter der Woche. Nur wie gesagt: Die falschen Ziele zu verfolgen bringt nichts; damit kommst Du Deinem Ziel keinen Schritt näher.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2007 15:34
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Patti!

Klassischer Fall - die Frau muß gezeigt bekommen wo die Grenzen sind. Denn sie hat bereits einige davon widerrechtlich überschritten. Das JA ist die falsche Anlaufstelle. Die können nur helfen, wenn auch BEIDE Elternteile die Hilfe annehmen. Ansonsten sind sie zahnlose Tiger.

Ich würd auch dazu raten schnellstens zum Anwalt und einen Antrag auf Umgangsregelung ans Gericht raushauen. Da kann eigentlich nicht viel schief gehen und wie Brille bereits schreibt, sollte dabei ein Mindestumgang von alle 14 Tage das komplette Wochenende herauskommen. Ggf auch mehr. Außerdem hälftige Ferien, Feiertage, Geburtstage, etc pp.

Du hats ne Menge mehr Rechte, als Du tatsächlich nutzt. Setze sie durch. Alles andere reitet Dich nur noch tiefer rein. Madame kann ja gerne behaupten, daß Papa nur ein Wort ist. Das sieht der Staat, das Gesetz und glücklicherweise heutzutage auch das Gericht völlig anders. Gibt sie in der Verhandlung einen solchen Spruch von sich, dürfte sie einige Schelten kassieren ...

Umgang bekommst Du! Sehr sicher! Aber nicht als Bittsteller und nicht von dieser Frau. Umgang bekommst Du als aufrechter und verantwortungsbewusster Vater, der seine und die Rechte seiner Tochter gerichtlich durchsetzt.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2007 16:03
(@patti78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

danke für die antworten!

werde heute mal sehen was sich am jugendamt ergibt!

denke, dass es zu keiner eingkeit kommen wird!
bin schon in kontakt mit einem anwalt und bereiten alles vor für das ausserstreitverfahren.

lg
patti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2007 13:41
(@patti78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmals!

Zusammenfassung:

-Mutter (dipl. Pädagogin)
-Vater (Angestellter)
-Kind (geb. Nov. 2005)

-Mutter: Karenz bis Mai 2007 --> seit dem neuen LG und halbtags als Lehrerin
-Vater: erste halbe Jahr nach geburt zu Hause, dann halbes Jahr 3 Tage Arbeit 4 Tage zu Hause (war mir sehr wichtig) ab Sept. 2006 voll berufstätig

-November 2006 Trennung der Partnerschaft

Regelung:
Freitagnachmittag bis Samstagabend
Samstagnachmittag bis sonntagabend
freitagnachmittag bis sonntagabend
wochenende bei der Mutter dann wieder von vorne

(tochter fühlt sich sichtlich wohl! Beziehung wirklich einwandfrei! Bezugsperson bei anwesenheit der mutter --> der Vater)

-gemeinsames gespräch bez. gemeinsamer obsorge: KM --> nein kommt gar nicht in frage!
-gemeinsames gespräch bez. Wochentagsregelung: Vorschlag von KV: Arbeitszeit der KM Kind bei KV da beruflich einteilbar --> KM: Nein, kommt gar nicht in frage. Großeltern wollen kleine auch sehen!

-Urlaub: 4 tage bei KV, vier Tage bei KM, 4 Tage bei KV --> einvernehmlich geregelt!
-ersten 4 tage wurden 3 Tage (keine rücksicht auf Geburtstag von KV)
-zweiten 4 Tage wurden grundlos gestrichen von der KM

gemeinsames Gespräch: KV: kann man doch gemeinsam besprechen --> andere Lösung!? KM: rechtlich hab nur ich was zu sagen! geht dich nix an! bis doch nur ein bekannter! wurde sehr emotionell seitens KM!

einladung gespräch bei KiJa:
-vorschlag KV: alte regelung inkl. einen Tag während der woche unter rücksichtnahme auf Stundenplan der KM
-KM stimmte wiederwillen zu bis zu schulbeginn.
-nächster termin: schulbeginn bekanntgabe des Stundenplanes um mit der firma den tag festlegen zu können an dem KV frei hat.
-termin stand bevor --> KM verneinte!
-Termin kath. Familienberatung --> KM verneinte bzw. keine antwort!
-Termin JA --> keine antwort
-Termin JA --> nur KV
-Bitte des KV bez. regelung --> keine antwort oder aufgrund der beruflichen möglichkeiten vorschlag der KM nur noch während der woche auf 3 Tage aufgeteilt! (die zeit an der die KM ohnehin beruflich verhindert ist)
-ging kurzfristig nicht vom KV (hätte am freitag für die nächsten zwei wochen in urlaub gehen müssen)
-antwort KM: pech gehabt! (quasi)
-wieder bitte auf übergangsregelung bis zur entgültigen und zusendung bzw. bekanntgabe des stundenplanes
-keine antwort --> tochter bereits 3 wochen nicht gesehen!
-woche 4: endlich antwort --> tochter am samstag von 3 - 18 uhr bei KV (nicht sehr viel aber immerhin)
-seitdem völliger stillstand seitens km , keine mails retour, nicht abheben am tel. , keine gegenvorschläge,...
-vorschlag von KV: alte regelung inkl festlegeung der ferien und familienfeste und feiertage
-KM: Nein, passt nicht
-KV: bitte um vorschlag
-KM: alle zwei wochen dienstag 14:45 bis 18:00

-vorladung der KM bei JA durch KV:

vorschlag von KV wurde nicht einmal durchgelesen!
vorschlag der KM jeden zweiten Dienstag 15 bis 18 uhr ohne übernachtung

Grund: die kleine war lange nicht beim KV und übernachtet ohnehin nur noch zuhause!
wieder aussage vor JA: Vater = Bekannter = Besuch und nicht mehr!
-KV drängte auf übergangslösung wie immer gelebt
-KM: Nein! gewährt nur samstag 14:30 bis 18:00

Frage des KV an KM:
Warum?
KM: da kam nicht viel raus!

Empfehlung JA und KiJA an KV:

Regelung durch ausserstreitverfahren!

So nun:
unsere tochter und ich haben eine absolut tolle beziehung und sie fühlt dich total wohl bei mir!
nun habe ich das gefühl, dass es der KM gar nicht passt, das die kleine eine so innige beziehung zu ihrem dad hat.
(beispiel: habe die tochter abgehohlt da die KM krank war. haben die KM abends besucht. nach 10 min. sagte die tochter: papa, fahrn ma nach hause. und rannte zur tür. die KM völlig entgeistert hatte mir dann am nächsten wochende das besuchsrecht verweigert --> hatte ja eh die kleine an den tage wo die km krank war.

dann fings an!

jetzt habe ich meine tochter in den letzten 9 wochen nur 4 stunden gesehen!

mittlerweile kann ich gar nicht mehr reden mit ihr.
sie flüchte vom gespräch beim JA und wir bekommen keine antwort mehr.

es bleibt uns nur noch der weg zum gericht! Leider!

jedoch wieviel umgangsregelung kann ich beantrage?
möchte auf jedem fall nicht nur wochenende und lustig tralalal mit der tochter sondern würde sie gerne auch an meinem leben teilhaben lassen und ihr beide elternteile ermöglichen um zu beiden eine tolle beziehung auf zu bauen.

viele leute schrecken mich mit aussagen von wegen 14 tage einen tag sehr vom gericht ab!

möchte auf jedem fall unsere gehabte regelung wieder!
hat es sinn, eine umfangreichere regelung an zu peilen oder gleich die obsorge?

die kleine ist doch ohenhin währen der woche bei meinen oder ihren eltern!

PS: es gibt keine gründe gegen den KV!
ich behaupte mal, dass sie eine völlig falsche einstellung hat von der familie die wir haben und von der vaterrolle die eigentlich jeder pflichtbewusste vater erfüllen sollte.

Danke und Grüße!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2007 15:00
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Schwierige Sache!

Die KM ist wie die meisten.
Mit dem KV möchte sie nichts zu tun haben. Kind hat aber eine enge Beziehung zum KV.
Jetzt spinnt die KM sich zusammen: Der will mir mein Kind weg nehmen.

Kenne das Problem, aus meiner letzen Beziehung. Da war es aber die Oma zum Enkel.
Der hat nicht gepasst, das mich der Kleine Papa nennt und lieber bei mir ist, wie bei der Oma!

Da hilft nur sehr einfühlsam darauf eingehen! Erstmal!

Wenn das nichts hilft, die harten Seiten aufziehen!

Auf jedenfall eine schriftliche Umgangsvereinbarung!
Kommt es dann immer noch zu Umgangsvereitelungen, hilft nur noch das Gericht!

Du hast deinen Standpunkt sehr gut vertreten und hast klar gemacht, das du für dein Kind da sein und sorgen möchtest!

Frag mal beim JA nach, was der Sachbearbeiter dir rät! Wenn er sich drum drückt, dann geh den harten Weg!

Viel Glück

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 19:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu,

mal ne Frage: Du sprichst von "Karenz", kommst Du aus Österreich? Das wäre wichtig zu wissen, weil dann nämlich nicht "unsere" Gesetze greifen...

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 19:59
(@patti78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

ja, wir kommen aus österreich!

lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2007 20:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah! Gut zu wissen. Dann sind wahrscheinlich manche rechtliche Tipps nur bedingt hilfreich. Bleiben die Tipps von der rein menschlichen Seite.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 20:33
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich kenne in Ö die Gesetze nicht - aber hier in BRD würdest Du über ein Gerichtsverfahren in absehbarer Zeit eine ordentliche Umgangsregelung haben. Ob in BRD oder Ö spielt allerdings in einem keine Rolle: bei dieser Exe findest Du keinen einvernehmlichen Weg. Streicheln bringt nichts. Die braucht was auf die Finger.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 22:08