Umgangsrecht, Reise...
 
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Umgangsrecht, Reisen ist EU-Ausland

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(@gispo72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bin neu registriert hier, jedoch schon über Jahre ein aktiver Mitleser und Mitfühler.

Kurz zu meiner Person: Verheiratet seit 3Jahren, Kind mit 2 3/4, getrennt Aug, 2011, Distanz zum Kind fast 300km.

so, nun mein eigentliches Anliegen:
EV per Anwälte aufgesetzt, werd ich bei Gelegenheit mal einstellen.
Ich habe vor, mit meiner Kleinen in der Herbstferien ins EU-Ausland zu fliegen. DEF hat mir jedoch schon über Anwalt im Juli mitgeteilt das sie dem nicht zustimme (ging damals um den Sommerurlaub).
Was ist nun zu tun wenn DEF diesbez. komp. dicht macht und mir den Paß nicht aushändigen will? O-Ton: du kannst gerne mit ihr in den Urlaub, jedoch nur innerhalb DE.
Des weiteren will sie nun den Umgang einschrenken mit der Begründung: sie kann die kleine Sonntag bis max. 15Uhr bei mir lassen, weil sie nun angeblich Nachtblind wäre.
Dazu wäre noch zu sagen, dass per EV der Umgang so gestaltet ist das die Fahrstrecke geteilt ist. D.h. entweder sie bringt mir meine kleine, oder sie holt sie. Bringen kann sie mir die kleine nie, weil sie für ihren 10jahrigen Sohn aus erster Ehe keine Betreuung hat, und er UNZUMUTBAR wäre ihn auf der Fahrt mitzunehmen.
Hmm, früher als sie ihre Kinder aus erster Ehe zu ihrem Ex gebracht hatte war dies kein Problem.

Gibt es irgendwelche Urteile zum Thema Urlaub im EU-Ausland? Umgangszeiten sind in der EV leider nicht geregelt (Ifail),....
Ich bin wirklich STINKSAUER! ich nehme mir jeden 2ten Fr den halben Tag frei und fahr die Strecke A8 Richtung Stgt, A81 nach Würzburg, A3 nach Aschaffenburg. Wenn jemand diese Strecke kennt, der weiß was ich damit meine! Muss ich nun vor Gericht um einen Umgang bis 18Uhr zu erwirken?

THX for read and help.

Gispo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2011 10:23
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo,
zwei Fragen:
1.) wer von Euch ist weggezogen (hat die 300 km geschaffen)?
2.) wer hat die Ehe aufgekündigt?

Du kannst natürlich versuchen über eine EInstweilige Verfügung die Pässe zu bekommen.
Damit hast Du abert immer noch nicht die Tochter pünktlich zum Flugtermin.

Tipp:
Mit "stinksauer" erreichst Du weder bei der KM, noch hier etwas. Gelassenheit ist das Zauberwort.
Die Wände, die die Mütter aufbauen können sind hart.

LG!
RV

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2011 11:25
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Ich kann zwar nichts zu Deiner Frage beitragen, aber muss mal meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, auf welche Ideen die Exen kommen, um einen Umgangsboykott oder zumindestens eine Umgangserschwernis zu erreichen....

Sonntag bis max. 15Uhr bei mir lassen, weil sie nun angeblich Nachtblind wäre.
[...]
Bringen kann sie mir die kleine nie, weil sie für ihren 10jahrigen Sohn aus erster Ehe keine Betreuung hat, und er UNZUMUTBAR wäre ihn auf der Fahrt mitzunehmen.

:knockout: :knockout: :knockout:

Vielleicht noch die neugierige Frage, wie Sie während Eurer Beziehung den Umgang mit dem  Kind aus erster Ehe gelebt/ gefördert hat? Vielleicht kannst Du daraus ja ein wenig auf ihr zukünftiges Verhalten schließen und was Dir und Eurem gemeinsamen Kind noch blüht? Oder gibt es Gründe, warum die Fronten jetzt verhärtet sind?

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2011 11:52
(@gispo72)
Schon was gesagt Registriert

sorry,.... bin leider etwas angespannt, versuche dies zu ändern.
zu 1. sie! damit ihr sohn (atypischer autismus typ87) wieder seinen papa hat.
zu 2. bisher noch niemand

ich musste wirklich viel durchmachen dieses jahr, pharmaindustrie und ärzte haben dank PKV auch viel an mir verdient.

kurzer auszug:
telefonat von nochfrau im dez. 2010.
mama, mir geht es nicht gut, ich habe heimweh! ich würde gern zurück zu euch kommen, will mich aber nicht verschlechtern.
wenn ich ein haus bekomme das in der nähe von meinem ex steht, komme ich sofort wieder.
eine woche später war ein haus für 350t€ gekauft, es wurde ein halbes jahr für nochmals 150t€ bewohnbar gemacht.
auszug dann in den sommerferien. denke mal das jeder hier versteht was es heißt ein halbes jahr richtig zu leiden.

gruß
gispo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2011 12:06
(@gispo72)
Schon was gesagt Registriert

@TotoHH
ihr Ex hat seine kinder höchstens 1mal im monat gesehen. nochfrau hat sie ihm nur gebracht, um dies mit einen familienbesuch zu verbinden.
fronten verhärtet?!? ich hatte in unserer beziehung was die kinder aus erster ehe betrifft, KEINERLEI mitspracherecht! wir hatten von JA erziehungshilfe bewilligt bekommen und,und, und,.... JA sah unserer fall nach einem 3/4jahr als hoffnungslos- da frau beratungsresistent. protokollauszug vom JA: zaungast im eigenen haus. hmm, nun geht ihr ex bei ihr nun wieder ein und aus! ich habe des öfteren morddrohungen von ihrem ex erhalten, und nun wirkt er aktiv bei der erziehung meiner tochter mit- noch fragen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2011 12:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Gispo

- noch fragen?

Jep, da werden wohl noch einige kommen.

Muss ich nun vor Gericht um einen Umgang bis 18Uhr zu erwirken?

Ja, es kann dir aber auch passieren, das du das Kind holen und bringen musst.

wir hatten von JA erziehungshilfe bewilligt bekommen und,und, und,.... JA sah unserer fall nach einem 3/4jahr als hoffnungslos- da frau beratungsresistent.

Was hält dich davon ab das ABR zu beantragen?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2011 12:27
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo,
nun ich fasse zusammen:
* KM ist mit Kind (gemeinsamen und Erst-Ehe-Kind) 300 km weggezogen
* KM hat scheinbar die Ehegemeinschaft beendet ("Zukunft" ist immer eine Unbekannte).

Damit ist sie theoretisch verpflichtet, sich an den Umgangskosten zu beteiligen (klappt nur in den wenigsten Fälle, Du hast Glück)
Also ist das mit dem "Halber Weg" korrekt. Dass sie es nicht einhält ist nicht ok.

Da sie aber weggezogen ist und das Kind mitgenommen hat, hat sie Fakten geschaffen.
Das KInd ist nicht mehr in "deinem Dunstkreis".

Damit hast Du die A-Karte gezogen. Dein GSR ist nichts mehr wert. Vor dem Wegzug hättest Du einschreiten sollen und um das ABR kämpfen sollen. Das ist nun de facto weg.

So bleiben Dir zwei Möglichkeiten (die Du gegeneinander abwiegen musst):
* Harte Tour (3-Sprung ums Umgangsrecht und auch die Weg-Problematik sind zu lösen, Ziel: Strafzahlung der KM bei Umgangsweigerung oder -erschwerung)
Problematisch könnte sein, dass es eine Dauerbaustelle wird und schlagartig der Umgang auf 0 zusammengestrichen wird (KM finden tausend neue Gründe und man will ja nicht das Kuind mit dem Gerichtsvollzieher aus dem Haus holen)
* Weiche Tour (Honig ums Maul schmieren, damit Umgang nicht unterbrochen wird). Ist nicht wirklich ergötzend, aber wenigstens der Umgang läuft.

Das betrifft auch den Herbsturlaub.

Haben andere bessere Tipps?

LG!

RV

Denn

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2011 12:29
(@gispo72)
Schon was gesagt Registriert

Hi Gispo
Jep, da werden wohl noch einige kommen.Ja, es kann dir aber auch passieren, das du das Kind holen und bringen musst.

Was hält dich davon ab das ABR zu beantragen?

Gruss Wedi

JA stand "gefühlt" auf meiner seite.
ich habe ALLES geregelt, home-office AP, tagesmutter über mütterverein, Kiga von 7-16uhr, wirklich alles.
doch-solange der KM KEINE grob fahrlässigen fehler nachgewiesen werden können bleiben die kinder bei KM, wir leben ja schließlich in deutschland!

*Quoting korrigiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2011 12:43
(@gispo72)
Schon was gesagt Registriert

Damit ist sie theoretisch verpflichtet, sich an den Umgangskosten zu beteiligen (klappt nur in den wenigsten Fälle, Du hast Glück)
Also ist das mit dem "Halber Weg" korrekt. Dass sie es nicht einhält ist nicht ok.

wir haben eine EV, deswegen wollte ich mir den aussichtslosen und teuren weg vor gericht ersparen.
exilein wusste genau, dass eine EV weniger wert ist als das papier auf dem es geschrieben ist.

zudem muss ich mal eine aussage von einem der vielen anwälte ich ich kontaktiert zitieren:
"vor gericht ist recht ne  h u r e" die gegenseite hat leider einen viel dickeren geldbeutel als ich.

*Quoting auf das Wesentliche reduziert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2011 12:51
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Gispo

Du brauchst nicht immer den ganzen Text Zitieren, es reicht wenn du die Sätze stehen lässt die relevant sind und den Rest löscht du raus.

Kannst du dem Kind hinterherziehen, oder ist das nicht möglich und was hat es mit den Morddrohungen des Ex auf sich?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2011 13:00




(@gispo72)
Schon was gesagt Registriert

Du brauchst nicht immer den ganzen Text Zitieren, es reicht wenn du die Sätze stehen lässt die relevant sind und den Rest löscht du raus.

sind anfängerfehler in diesem forum 🙂
unmöglich! hab hier noch verbindlichkeiten von ü300t€ die mich nicht stören da ich einen guten job habe.
morddrohungen vom ex da er meine nochfrau zurück will. unglaublich aber wahr.....

*Quoting "leserlicher" gemacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2011 13:05
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin.

* Weiche Tour (Honig ums Maul schmieren, damit Umgang nicht unterbrochen wird). Ist nicht wirklich ergötzend, aber wenigstens der Umgang läuft.

Glaube nicht, dass dieser Weg erfolgreich ist, da Umgang ja jetzt schon eingeschränkt wird. Und wie es mit dem Ex aus erster Ehe lief, hat der TO ja auch schon geschildert.

Echt sch.... dass es schon Fakten gibt. Ich befürchte, dass auch bei der sog. harten Tour (gerichtl Lösung) auch immer wieder die Behinderung(?) des ersten Sohns zur Sprache kommen wird und vermutlich ihr Wegzug damit gut geheißen wird und auch ihr Argument, der unzumutbarkeit der Autofahrten...).

So, jetzt aber die wahren Experten hier.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2011 13:08
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So, jetzt aber die wahren Experten hier.

Der beste Experte ist Gispo selber, denn er allein kennt alle Details.

Er wir um eine gerichtliche Lösung nicht vorbei kommen, so wie ich das sehe spielen Ex und jetziger Lg kleine heile Familie und werden Gispo langsam aber stetig ganz rausdrängen.

Gruss Wedi, der nun wirklich kein Experte ist, sondern reichlich mit seinem eigenen Fall zu tun hatte, der wiederum ganz individuell ist. 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2011 13:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Gispo!
Ich sehe es wie wedi: Du wirst nicht um eine gerichtliche Umgangsregelung kommen, wenn Du für Eures Kindes (und auch Dein) Recht auf regelmäßigen Umgang nach §1684 BGB kämpfen möchtest.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2011 13:40
(@gispo72)
Schon was gesagt Registriert

Ich sehe es wie wedi: Du wirst nicht um eine gerichtliche Umgangsregelung kommen, wenn Du für Eures Kindes (und auch Dein) Recht auf regelmäßigen Umgang nach §1684 BGB kämpfen möchtest.

damit dann die gefahr das ich die komplette stecke beim umgang alleine bewältigen muss  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2011 13:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

damit dann die gefahr das ich die komplette stecke beim umgang alleine bewältigen muss  :knockout:

Nein, muss nicht sein...beantrage eine Beteiligung an den Umgangskosten oder ein Entgegenkommen auf halber Strecke, da sie die Entfernung geschaffen hat.

Was ich bisher nicht kapiert habe: was hat die beantragete EV auf sich?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2011 13:57
(@gispo72)
Schon was gesagt Registriert

Servus!Nein, muss nicht sein...beantrage eine Beteiligung an den Umgangskosten oder ein Entgegenkommen auf halber Strecke, da sie die Entfernung geschaffen hat.

Was ich bisher nicht kapiert habe: was hat die beantragete EV auf sich?

vor einem jahr wurde bei ihrem sohn aus erster ehe autismus festgestellt, ich hab davon natürlich nichts erfahren. dies könnte sie natürlich als trumpf einsetzen, und wird sie mit sicherheit auch machen. somit KEIN entgegenkommen mehr.
EV war auch so eine tolle geldvernichtung! die Elternvereinbarung hat sie OHNE rücksprache mit ihrem anwalt und ohne richtiges durchlesen unterschrieben. das alles natürlich nur, dass ich keine klage einreiche bzw das ABR beantrage. wenn ich sie auf die vereinbarung anspreche, kommt nur ein lächeln,.... schatzi, vor gericht ist das doch eh nix wert!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2011 14:08
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo,
versteh ich jetzt nicht ganz.
Du hast den Elternvertrag aufgesetzt, beschwerst Dich aber, dass sie ihn unterschrieben hat (ohne ihren Anwalt zu konsoltieren), er jetzt nichts wert ist und du jetzt nichts damit anfangen könntest, aber er dafür Dein Geld gekostet hat?

Wenn ich diese Vorrausetzungen hätte, würde der andere sich ärgern. Meistens lesen die die Verträge aber sehr gut durch und laufen damit auch noch zu ihrem Anwalt, der dann Sachen reininterprtiert, die ich nicht wollte...

LG!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2011 14:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus RV!
Ich denke, dass es Gispo (berechtigterweise) ärgert, dass EX offensichtlich von Anfang an wusste, dass sie sich an diese Elternvereinbarung folgenlos nicht zu halten braucht, egal was da drinsteht. Die EV hat nunmal keine Rechtskraft...das hat wohl Gispos RA nicht erwähnt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2011 14:51
(@gispo72)
Schon was gesagt Registriert

Du hast den Elternvertrag aufgesetzt, beschwerst Dich aber, dass sie ihn unterschrieben hat (ohne ihren Anwalt zu konsoltieren), er jetzt nichts wert ist und du jetzt nichts damit anfangen könntest, aber er dafür Dein Geld gekostet hat?

vielleicht doch etwas missverständlich von mir geschrieben. ich beschwere mich nicht DAS sie ihn unterschreiben hat!sie wollte das wir einen EV aufsetzen NUR damit ich nicht das ABR beantrage. Und nun lächelt sie, nachdem sie nun weg ist mit der aussage,... das ding hat vor gericht eh nur wenig netzen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2011 14:54




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