Ich denke, dass es Gispo (berechtigterweise) ärgert, dass EX offensichtlich von Anfang an wusste, dass sie sich an diese Elternvereinbarung folgenlos nicht zu halten braucht, egal was da drinsteht. Die EV hat nunmal keine Rechtskraft...das hat wohl Gispos RA nicht erwähnt.
richtig! und wenn das kind mal weg ist, stehen die chancen auf ABR schlecht bis hoffnungslos
servus gispo,
vor einem jahr wurde bei ihrem sohn aus erster ehe autismus festgestellt, ich hab davon natürlich nichts erfahren. dies könnte sie natürlich als trumpf einsetzen, und wird sie mit sicherheit auch machen. somit KEIN entgegenkommen mehr.
Ob sich ex wegen der Behinderung eines Kindes an den Fahrten mit beteiligen muss oder nciht, kannst du erst mit Sicherheit wissen, wenn es durch ein Gericht entschieden worden ist.
Antrag einfach stellen und sehen was kommt.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
