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Umgangsrecht Post vom Anwalt

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(@stefan2404)
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Moin Moin
Habe heute folgenden Brief vom Anwalt der KM bekommen . Persönlicher Kontakt zur KM ist zzt nicht möglich. Telefon geht sie nicht ran usw .
Text des Briefes
Grundsätzlich ist unsere Mandantin der Auffassung ,dass zwischen ihnen und Ihrer Tochter ..... ein Kontakt bestehen soll und muss. Unabdingbar Voraussetzung ist allerdings , dass es einen regelmäßigen , zeitlich festgeschriebenen Zeitrahmen gibt, so dass wir folgendes Vorschlagen.
Anfänglich findet der Kontakt zwischen ihnen und ihrer Tochter statt jeweils am 1 und 3 Wochenende , und zwar am Samstagnachmittag jeweils von 1430 bis 1730 Uhr.
Der Umfang des Kontaktes d.h also die zeitliche Ausdehnung , ist ausbaufähig.
Allerdings legen wir Wert auf die Feststellung dass Name des Kindes ....
zur Zeit keinen Kontakt haben möchte mit ihrer jetzigen Lebensgefährtin. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen.Wenn sie gegen diese Forderung verstoßen , dann könnte es durchaus zu Schwierigkeiten bei Pflege des Umgangskontaktes kommen.

Soweit zum Inhalt
Zur Info Meine Tochter ist gerade 3 geworden und wir haben das gemeinsame Sorgerecht
Meine Frage :
Kann man mir verbieten das ich was mit meiner neuen Freundin und Kind unternehme ?

Kann ich meine Tochter öfters und länger sehen ?

Kann ich die Zeiten ändern ??

Danke im Vorraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2008 19:25
(@kagome)
Schon was gesagt Registriert

Hi!

Nein, man kann Dir bzw Deiner LG nicht verbieten´, Kontakt mit dem Kind zu haben.
Ich bin selber LG und die KM war anfangs auch nicht begeistert, dass ich da bin. Letztendlich hat sie darrauf aber null einfluss. Es seidenn sie kann vorweisen, dass Deine LG sich irgendwas zu schulden kommen lässt. Aber dies is sehr schwierig....

Zu der "Besuchs-" Zeit:
Normalerweise hast Du das Recht, dein Kind alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag zu sehen bzw. bei Dir zu haben. Zudem habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, welches bedeutet das sowohl du, wie auch sie gemeinsam zu entscheiden habt. Die Kids meines LG kommen immer an dem WE in der ungeraden Woche von Freitags 19h bis Sonntags 19h.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 19:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du bist etwas geizig mit Informationen, daher werden die Antworten auch etwas knapper ausfallen müssen.

Ich fang mal an: (naja, nach Kagome)

Kann man mir verbieten das ich was mit meiner neuen Freundin und Kind unternehme ?

Nein.

Kann ich meine Tochter öfters und länger sehen ?

Ja.

Kann ich die Zeiten ändern ??

Jein.

Es wäre schön, wenn du noch was zur Vorgeschichte erzählen könntest, denn um das, was du erreichen möchtest auch durchzusetzen braucht man eine gewisse Dramaturgie.

Wie kam es zu dem Schreiben des RA? Welche Gespräche gab es vorher?
Wie lange ist die Trennung her? Wie war seitdem der Umgang?

Mach ein bisschen mehr Licht an damit wir klarer sehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 19:40
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann man mir verbieten das ich was mit meiner neuen Freundin und Kind unternehme ?

Nein verbieten nicht, aber dass über die Androhung von Schikanen solche "Interessen" durchgesetzt werden, ist nichts ungewöhnliches. Ungewöhnlich ist, dass sowas so unmissverständlich schriftlich formuliert wird und das ist eine hervorrangende Steilvorlage. Musst Du Dich fast dafür bedanken.

Ich würde auf diese "Vorschläge" nicht im Detail eingehen, sondern eine gemeinsame Beratung beim Jugendamt vorschlagen, "um die offensichtlichen Verständnislücken zu schliessen, die sich Ihrem Schreiben entnehmen lassen"

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 19:47
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Kagome

Es seidenn sie kann vorweisen, dass Deine LG sich irgendwas zu schulden kommen lässt. Aber dies is sehr schwierig....

Quatsch

Zu der "Besuchs-" Zeit:
Normalerweise hast Du das Recht, dein Kind alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag zu sehen bzw. bei Dir zu haben. 19h.

Quatsch. Das Kind ist 3 Jahre alt und ohne Hintergrundwissen ist diese Behauptung nicht haltbar.

@Stefan
Willkommen bei VS.de

Gib bitte noch ein paar Infos
Wie war bisher der Umgang geregelt? Wie lange seid ihr auseinander, usw...

Generell ist es so, dass dir der Umgang  und die Gestalltung des Umganges obliegt. KM hat da nicht reinzureden.
Aber wie gesagt, nen paar Infos wären hilfreich.

LG Thomas

*edit: Na Klasse, von Beppo und pappasorglos überholt  :rofl2:

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 19:48
(@stefan2404)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Ja das ist alles kein Problem
Wir sind jetzt seit  2 Monaten getrennt . Haben den Kontakt zu anfang etwas flach gehalten weil sie meinte es wäre besser für unsere Tochter und dann alle 14 Tage entweder Vormittags oder Nachmittags. Und auch dann nur ohne Kontakt zu meiner neuen Partnerin . Ich habe ihr dann einige Termine im Mai genannt
wo ich meine Tochter gerne jedes Wochenende  sehen wollte aber auch nur Nachmittags oder Vormittags und dann habe ich noch einmal mit ihr telefoniert und da sagte sie nur sie wollte die Termine prüfen lassen über ihren Anwalt und dann kam der oben aufgeführte Brief . Und seit dem erreiche ich sie auch nicht mehr telefonisch sie meinte nur sie bräuchte auch nicht nur zuhause zu sitzen und warten wenn ich anrufe
Mfg Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2008 19:49
(@jemmy)
Registriert

Hallo Stefan

Dann steckst du ja noch voll in der Kinderpflege drin. Ich denke da ist auch eine Übernachtung drin, aber da gibt es andere hier, die mit Kleinkindern mehr Erfahrung haben.
In jedem Fall sollte von vornherein klar gestellt werden, dass du dich nicht gängeln lässt.

Grundsätzlich ist unsere Mandantin der Auffassung ,dass zwischen ihnen und Ihrer Tochter ..... ein Kontakt bestehen soll und muss. Unabdingbar Voraussetzung ist allerdings , dass es einen regelmäßigen , zeitlich festgeschriebenen Zeitrahmen gibt, so dass wir folgendes Vorschlagen.

Dem, kann man doch vollumfänglich zustimmen. Da würde ich doch signalisieren, dass das Problem vom Tisch ist, wenn Kiddy von Samstag-Uhrzeit- bis Sonntag -Uhrzeit- bei dir ist. Den Umgang wirst du dann schon regeln.

LG Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 19:57
(@stefan2404)
Schon was gesagt Registriert

Moinsen
Ja das wäre ja nicht das problem aber ich finde alle 14 Tage für 3 Stunden nicht gerade viel . Und ich weiß das die KM mir die Hölle heiß macht wenn sie erfährt das meine Lebengefährtin dabei war .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2008 20:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deswegen hat Jemmy ja auch geschrieben "von Samstag-Uhrzeit- bis Sonntag -Uhrzeit- bei dir".

Das ist deutlich mehr als 3 Stunden.

Wieviel Angst hast du denn vor der Hölle und wieviel Einfluss hat deine Ex auf die dortige Temperatur?

Lass dich nicht gängeln.

Weder von ihr, noch vom RA.

Wie Pappasorglos dir schon sagte, hat dir der RA eine sehr gute Vorlage gegeben, zu demonstrieren, dass du kein Hampelmann bist.

Wir helfen dir auch gerne bei einer passenden Reaktion, nur solltest du die Beiträge hier auch lesen und verdauen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 20:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stefan,

dieses Theater (und vermutlich noch einiges mehr) wird genauso lange dauern, wie Du es mit Dir machen lässt. Stell Dir einfach die Frage, welche Vorschriften Deine Ex in Sachen Kindesumgang sich von Dir machen liesse. Könntest Du also beispielsweise sagen "Ich als GSR-Mitinhaber möchte nicht, dass unser Kind Kontakt zu Deinen Eltern/Nachbarn/Freunden hat."? Na bitte!

Der Brief dieses Anwalts ist Unfug. Ich an Deiner Stelle würde ein paar Euros investieren, selbst einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen (Stichwort: Waffengleichheit) und diesen ein freundliches Schreiben an seinen Kollegen aufsetzen lassen. Inhalt: Anregung einer vernünftigen, verlässlichen und umfänglichen Umgangsregelung durch das Jugendamt unter Beteiligung der beiden Eltern; falls diese nicht zufriedenstellend ausfällt oder gar nicht zustandekommt, folgt umgehend ein gerichtliches Umgangsverfahren.

Bei einem 3-jährigen Kind darfst Du damit rechnen, dass das angerufene Gericht die "Standard-Regelung" ausurteilen wird: Jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag; zusätzlich Feiertage im Wechsel plus Ferienregelung. Eine Beschränkung der Sorte, dass das Kind nicht mit Deiner LG zusammentreffen darf, wird im Urteil nicht drinstehen. Sollte Deine Ex ihre Kinderbesitzer-Attitüde auch dort ausspielen, wird das Gericht ihr möglicherweise sogar mitteilen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) in Eurer Konstellation auch an den Vater übertragen werden kann.

Nur wie gesagt: Solange Du bereitwillig über Stöckchen springst, wird Deine Ex Dir immer wieder welche hinhalten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 20:16




(@stefan2404)
Schon was gesagt Registriert

Beppo Sorry du hast ja recht erst lesen dann antworten habe ich wohl falsch interpretiert .

Ich habe das Problem wenn mir ein Gericht alle 14 tage zuspricht was mache ich wenn ich für längere zeit Beruflich weg muß ?? Wie verhält es sich dann kann ja schlecht meine Arbeit aufgeben deswegen oder ist es dann kein Problem das ich die Wochenenden nicht wahr nehmen kann vielleicht geht es einem ja genau so ??

und deshalb wollte ich es alles ohne Anwalt klären nur mit ihr aber das funktioniert ja leider nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2008 20:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist ja auch richtig:

Es gibt dafür den Begriff Umgangsdreisprung.
Erstens, Versuch der Klärung im persönlichen Gespräch.
Zweitens, Vermittlungsversuch beim JA.
Drittens, Gerichtliche Klärung.

Dass sie da schon einen Anwalt beauftragt ist da schon ungewöhnlich, denn du willst ja was.
Nun ist sie aber vorgeprescht und nun kannst du ihre unqualifizierten Forderungen zerlegen.
Der RA versucht nur deine Unkenntnis auszunutzen und die fehlende Rechtsgrundlage durch lautes gepolter zu ersetzen.
Das Problem wird also nicht so sehr sein, eine Umgangsregelung zu bekommen, sondern eher sie auch zu leben.
Daran halten müsst ihr euch dann aber beide, denn sonst gibst du ihr wieder eine Vorlage.

Wie oft bist du denn verhindert?
Gibt es da auch wieder eine Regelmäßigkeit, die man in eine Formel gießen könnte?

Man wird dir als Unterhaltszahler eher nicht die Berufstätigkeit untersagen aber, du solltest schon darauf achten den ausgeurteilten oder vereinbarten Umgang so weit wie möglich einzuhalten.
Wenn es dann doch mal nicht klappt, solltest du rechtzeitig vorher absagen oder selbst eine Lösung finden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 20:33
(@stefan2404)
Schon was gesagt Registriert

Moinsen
Ich war während unser Beziehung schon oft unterwegs aber zeitlich ist es immer nicht so planbar wann ich wo bin es ist zwar selten und auch meistens weiß man es früh genug aber es kann auch mal sein das ich innerhalb von einer Woche 4 Monate weg bin  . Info bin Berufssoldat nicht in einer Heimatarmee

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2008 20:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na ich denke, darauf wird sie sich einstellen müssen.

Ich glaube nicht, dass ein Richter von dir verlangen wird für den Umgang zu desertieren.

Gruss Beppo

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 20:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stefan,

die Unwägbarkeiten im Dienstplan eines Berufssoldaten leuchten auch einem Familiengericht ein. Du darfst bei Deinem Umgangsbegehren nur nicht den Eindruck "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" erwecken; es sollte also nicht so aussehen, als wollest Du einem Umgang erwirken, den Du anschliessend sowieso nicht ausüben kannst oder willst. (Es gibt nämlich auch Väter, die an dieser Stelle einwenden, sie bräuchten schliesslich auch mal ein Wochenende für sich und ihre Hobbies).

In Deinem konkreten Fall würde das bedeuten, eine feste Regelung zu zementieren und berufsbedingte Ausnahmen zuzulassen. Das funktioniert auch. Wichtig ist aktuell nur, das Geblubber des Gegenanwalts möglichst umgehend passend zu beantworten: Sobald Du einen eigenen Anwalt in Stellung bringst und dieser klarmacht, dass Du Deine Rechte kennst und durchsetzen wirst, wird der Ton sich normalisieren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 21:15
(@stefan2404)
Schon was gesagt Registriert

Jo das werde ich auch werde mal sehen was meiner dazu sagt werde morgen mal einen Termin machen und werde dem Anwalt der gegenseite nur einen Terminaufschub machen weil so schnell sind wir auch nicht habe den Brief heute erst bekommen obwohl er schon am 15 04 geschrieben worden ist und dann mit Termin 0505 um stellung zu nehmen das wäre Montag und das bei Feiertagen sehr witzig naja wir werden sehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2008 21:19
(@stefan2404)
Schon was gesagt Registriert

Moinsen
Habe mir mal angeschaut welchen Anwalt die KM genommen hat das dazu

Tätigkeitsschwerpunkte:

Strafrecht
Erbrecht
Inkasso und Zwangsvollstreckung

Interessenschwerpunkte:

Reiserecht
Werk- und Dienstvertragsrecht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2008 21:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stefan,

wenn der Gegenanwalt kein Fachmann im Familienrecht ist, muss das kein Nachteil für Dich sein 😉 Wichtig ist nur, dass Du selbst einen solchen beauftragst.

Und was die Fristsetzung angeht: Mach Dich deswegen nicht verrückt; der kann auch letzte Weihnachten reinschreiben, wenn er lustig ist. Nur gerichtliche und behördliche Fristsetzungen sind von Bedeutung; Dir entsteht kein Nachteil, wenn Dein Anwalt erst Mitte Mai antwortet.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 21:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi zusammen,

ich möchte doch noch auf einem kleinen Punkt hinweisen:

Wir sind jetzt seit  2 Monaten getrennt

Also 8 Wochen. Das ist noch keine allzulange Zeit und bisher war es doch gängige Meinung das Kindern so ein nahtloser Übergang zwischen Familie und Papa hat Freundin nicht zugemutet werden sollte. Den Vätern wird heir geraten eine langsame Annäherung zu betreiben und erstmal viel Zeit alleine mit dem Kind zu verbringen, damit es erstmal die Trennung verstehen udn verarbeiten kann.

Warum wird nun etwas anderes propagiert, nur weil eine KM genau die Foderung stellt, die wir sonst als Vorgehen empfehlen?

*etwas verständnislos auf der Leitung stehend* Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 22:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum wird nun etwas anderes propagiert, nur weil eine KM genau die Forderung stellt,

Weil dieser Fachanwalt für Reiserecht den Fehler gemacht hat, ein sittenwidriges Vorgehen schriftlich zu dokumentieren.

Kann ja sein, dass man im wirklichen Leben eher Kompromisse macht, aber dieses Schreiben kann man so nicht hinnehmen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 23:14




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