Umgangsrecht oder U...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht oder Unterhalt?

 
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hallo,

meine Situation ist folgende:

Vor ca 3,5 Jahren waren wir (Ex-Frau und ich) vor Gericht wegen Scheidung und Umgangsrecht etc.
Es ging um unser gemeinsames Kind, das jetzt 7 Jahre alt ist.
Damals bekam sie das ABR und einen titulierten Kindesunterhalt.

Die folgende Zeit war ein privates Wirrwarr bei ihr und sie zog öfters um und naja sie ging feiern und unser Kind war immer
öfter bei mir. Seit diesem Schuljahr geht er in die 1. Klasse und wir haben den Umgang folgendermaßen geregelt.

Eine Woche bei mir (Mo-So), die andere Woche bei ihr.
Sie arbeitete selbst und darum ging er jedes mal nach der Schule zu meinen Eltern.
Jetzt arbeitet sie nicht mehr und jetzt will sie ihn selbst von der Schule abholen, in der Woche er bei ihr ist.
In der Woche bei mir, ganz normal, wie immer.

In den Monaten Januar Februar war unser Sohn höchsten 2 Woche bei ihr. Sie bekam den vereinbarten Unterhalt von 200,- Euro, normal
wären es 270,- gewesen.
Jedoch will sie jetzt den vollen wieder haben, da sie jetzt bis angeblich September keine Arbeit hat.

Unser Sohn hat den Hauptwohnsitz bei ihr. Den 2. Wohnsitz bei mir und geht auch bei mir zur Schule. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.

Jetzt habe ich ihr für März keinen Unterhalt gezahlt.

Bin gespannt, wie sie reagiert.

Seh es nicht ein, wenn er Hälfte Hälfte bei jemanden ist, dann muss sich ja dieser aufheben.

Meine Angst ist diese:
Kann sie einfach so unseren Sohn von der Schule nehmen und in ihrem Ort anmelden?
Kann sie ihn einfach so als Druckmittel einsetzen und jeden Tag wieder abholen, nur damit sie vollen Unterhalt bekommt?

Ich habe die Angst, solange ich nicht mehr zahle, dass sie so weit geht, wenn ich zahle, dann wird er sehr oft da sein.
Aber es kann ja nicht sein, dass ich dafür bezahlen muss, um mein Kind zu sehen.
Darf sie einfach von heute auf morgen die Umgangsregeln ändern?
Unser Kind kommt sehr gut damit klar.
Ich denke auch, dass sie eifersüchtig ist, da unser Kind seine Freunde alle bei mir hat, an der Schule und in der Fussballmannschaft.

Wie seht ihr meine Situation?
Was würdet ihr mir raten?

Sie ist sehr instabil, hat häufige Wohnungswechsel hinter sich. Hab ich vl sogar die Möglichkeit das ABR zu holen?

Ich möchte nur Gerechtigkeit und das Beste für unser Kind, aber es kann ja nicht sein, dass sie nur wenn sie Geld bekommt Ruhe gibt.

Danke Euch für alle Antworten und natürlich Hilfen.

MfG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 23:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Mitschii,

das Problem ist, dass sie das ABR hat. Damit könnte sie auch von Kiel nach Passau ziehen, ohne dass Du etwas dagegen tun könntest. Daher denke ich, wenn sie das Kind ummeldet oder Dir nicht mehr als den Minimalumgang mehr zugesteht, dann stehst Du doof da.

Ich bin zwar nicht der Meinung, dass man sich Umgang kaufen soll. Aber ich fürchte, Du wirst so die Zeit mit Deinem Kind drastisch reduziert bekommen. Die Frage ist, wie weh tut Dir der KU?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 00:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mitschii!

Kann sie einfach so unseren Sohn von der Schule nehmen und in ihrem Ort anmelden?

Ja, weil sie alleiniges ABR hat (siehe auch Antwort von LBM)!

Darf sie einfach von heute auf morgen die Umgangsregeln ändern?

Solange nicht eine gerichtliche Regelung vorliegt: ja, leider.
Das heisst, "dürfen" genaugenommen nicht, da diese Handlung dem Kind schaden könnte, aber gemacht wird es halt trotzdem, weil sich das als probates Druckmittel gegenüber Vätern herausgestellt hat...

Ich sehe es wie LBM, wenn Dir der KU nicht sonderlich weh tut, würde ich mir überlegen, ob eine Einstellung der Zahlungen das mögliche Eintreten des von Dir dargestellten Angstszenarios wert ist.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 11:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

noch eine Anmerkung zum KU.

Auch bei einem WM mit 50/50 hebt sich der KU nicht automatisch gegeneinander auf. Trotzdem kann bei größerem Einkommensunterschied von besser verdiendendne Elternteil ein anteiliger KU gefordert werden.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 11:26
(@bagger1975)

Hallo mitchii,

ich weiss nicht, ob Dein jetziges Vorgehen sehr ratsam und insgesamt förderlich ist, denn das hier:

Damals bekam sie das ABR und einen titulierten Kindesunterhalt.

wird zur Folge haben, dass sie wegen dem hier:

Jetzt habe ich ihr für März keinen Unterhalt gezahlt.

wohl einfach nur den Gerichtsvollzieher vorbeischicken wird....

Der besthende Titel hat zunächst einmal Gültigkeit und muss bedient werden. Etwas ganz anderes ist es, den Titel wegen der von Dir beschriebenen Situation ggfs. anzupassen...

Viel Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 11:35
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich danke Euch für die zahlreichen Antworten. Es hat sich also in Deutschland sozusagen fast nix geändert.
Ist es evtl möglich ein gemeinsames ABR zu beantragen (muss vor Gericht geschehen, oder?)?

Und aus welchen Gründen kann ich das tun?
Kann man in solchen Fällen auch ihren letzten Freund als Zeuge vorbringen?

Sie ist sehr instabil:

-zieht häufig um
nachdem die Beziehung mit ihrem Ex beendet wurde, zog sie aus der gemeinsamen Wohnung erstmals aus, da sie
es nicht mit ihm aushielt.
Sie meinte: Sie möchte den Kleinen erstmal bei mir lassen, damit er nix mitbekommt...
Zog zu ihrer Mutter, von der wurde sie nach 3 Wochen auch rausbeordert und dann zog sie zu ihrer Großmutter und jetzt wieder
zurück in die Wohnung ihres Ex aber mit ihrer Cousine. Und ihr neuer Freund wohnt auch schon mit dabei, meinte mein Sohn.

In den Monaten Januar und Februar war er echt fast nur bei ihr und sie bezog Unterhalt, ich kann das nicht nachvollziehen.

Sie hat auch ab September eine Ausbildung als Erzieherin begonnen, jedoch musste sie diese angeblich krankheitsbedingt abbrechen.
Ich weiß nicht, ob das mit ihrer früheren Krankheit Magersucht zu tun hatte...
Vor einem halben Jahr hatte sie deswegen Probleme und sie meinte damals zu mir, es könnte jeden Augenblick sein, dass sie zusammenbricht.
Dann hat es sich angeblich wieder stabilisiert.
Jetzt musste sie auf Tabletten gesetzt werde, wegen irgendeiner Krankheit und konnte die Ausbildung nicht fortsetzen.

Angeblich startet sie diese ab September wieder neu.
Geld bekommt/bekam sie Bafög dafür. Jetzt wohl Arbeitslosengeld und Kindesunterhalt von mir und Kindergeld und evtl Wohngeld.

Ab September ist der Umgang dann wohl wieder so, dass er immer nach der Schule zu meinen Eltern geht und entweder von mir geholt bzw zu ihr
gefahren wird.
Sollte ich vl so lange warten, bis ich irgendwelche Schritte einleite?

Angeblich hat sie nicht mal eine Küche.
Und unseren Kind kaufte sie ein neunes Bett, in dem jetzt sie schläft und er darf das alte behalten...

Alles komisch...

Danke euch allen nochmals

Grüsse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 19:54