Ich werde die Frist (28.6.) wegen Mediation und auch das folgende WE abwarten. Dann ergeht der Antrag auf Zwangsgeld.
Sicherlich sind da schon einige derbe Schnitzer drin. Aber um das ganze hieb- und stichfest zu machen, braucht es mehr als einen Versuch.
Erst die Überschneidungen zwischen Beschluss und den anstehenden Umgangszeiten. Da kann sie sich rausreden und mit verspäteter Zustellung kommen.
Dann war das Kind vorletzte Woche krank und sie habe ja einen Krankenschein (kein Attest) vorgelegt. Da kann sie sich rausreden, dass sie es ja mitgeteilt hat. Ob es regelkonform ist, ist dann wieder ein Streitthema.
Dieses WE ist der erste feste Verstoß, der keinerlei Begründung zulässt.
Das Thema Mediation ist leider nur eine Randnotiz.
Hab jetzt mal ne Antwort von der KM erhalten.
Sie beruft sich darauf, dass der Beschluß vor Ablauf der Beschwerdefrist nicht wirksam ist.
steht in dem Beschluss nicht
"beginnend am....."? Das stand bei meinen immer drin.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
§40 FamFG???
Deine Ex scheint es wohl sehr genau zu nehmen. Dann beantrage, dass jetzt ein Ordnungsgeld gegen sie erhoben wird, damit sie versteht, dass sie nicht tun und lassen kann, was sie will.
Ich hab ihr den Paragraphen auch gerade um die Ohren gehauen.
Zudem wird sie ja fachlich beraten.
Muss bei Antrag auf Ordnungsgeld nicht auch ne gewisse Absicht zum Verstoß vorhanden sein.
Sie kann sich doch vor Gericht damit rausreden, dass sie sich auf die Beschwerdeklausel beruft.
Was für eine "Beschwerdeklausel" meinst Du?
Ich kenne nur den Vermerk, dass der Beschluss nach 4 Wochen rechtkräftig wird, wenn keine Beschwerde eingelegt wird...
Warum suchst Du jetzt schon wieder nach Gründen, die das absurde Verhalten Deiner EX "legitimieren" könnten...?
Der Tenor Deines Beschlusses ist eindeutig.
Und in der Gesamtschau Deiner Geschichte (fast 3 Jahre..) müsste eigentlich jedem - auch dem Gericht - klar sein, dass hier eine massiv bindungsintolerante und umgangverweigende KM agiert.
Wie gesagt: Bei Deiner Geschichte und diesem eindeutigen Beschluss hätte ich keine Sekunde mehr gewartet und sofort die Umsetzug der im Beschluss festgelegten Ordnungsmitteln bei Gericht beantragt.
Wenn das so weitergeht mit Deiner KM, kannst Du ja bald fast schon das ABR beantragen...
Ja, der Hinweis auf rechtskräftig nach 4 Wochen.
Leider war das Gericht bisher sehr zurückhaltend wenn es darum ging der KM die Schranken zu zeigen.
Daher ist unsere Befürchtung, dass wir mit dem Antrag nur eine Welle an Ausreden zu hören bekommen u das Gericht diese nicht wie gewünscht bzw. erforderlich abblockt. Dann kann so ein Antrag auch zu aggressiv wirken.
Was denkst du würde passieren, wenn du deinen Sohn abends nicht zu seiner Mutter bringen würde? Glaubst du auch, dass nichts passieren würde?
Beantrage nichts anderes als im Beschluss steht und bitte den Richter einfach nur das umzusetzen, was er selbst beschlossen hat. Was soll daran zu aggressiv sein? Andernfalls geh davon aus, dass du in 5 Jahren noch immer in der selben Situation bist.
Hallo,
ich kann ja verstehen, dass Du das Verhältnis zur KM nicht verschlechtern willst. Nur gibt es einen Unterschied zwischen keinen Ärger verursachen und alles schlucken.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es beim ersten Antrag beim "Du, du, du" bleiben, aber das ist der erste Antrag. Wenn weitere folgen wird das Gericht handeln müssen.
Für Dich spricht doch auch, dass Du nicht gleich den ersten Verstoß geahndet hast. Allerdings kann Dir das auch wieder als Fehler ausgelegt werden.
VG Susi
Ich habe der KM noch einmal ausführlich den §40 FamFG erläutert und auch entsprechende Hinweise aus dem www beigelegt.
Laut ihrer Auffassung habe ich das Kind am kommenden WE nach alter Regelung. Dem habe ich widersprochen und auf die Zeiten gemäß Beschluss verwiesen.
Nun ist Ruhe.
Ich bin zur beschlossenen Zeit vor Ort und hole das Kind ab. Sollte das nicht klappen, dann geht der Antrag raus. Denn dann hat man sie auf ihren Fehler hingewiesen und trotzdem ignoriert sie den Beschluss.
Moin,
lege nicht zuviel Energie in die Aufgabe, der KM alles bis ins kleinste Teil erklären zu wollen. Das ist nicht Deine Aufgabe und vor allem, Du stellst Dich damit in den Augen der KM als Besserwisser dar ... nebenbei schützt Du sie vor ihren eigenen Fehlern, was auch nicht mehr Deine Aufgabe ist, sie ist über 18.
Du hast drauf hingewiesen, fertig. Beim nächsten mal unterlässt Du alle Erklärungen, sie hat einen Anwalt den sich löchern kann. Hat sie keinen, dann ist es auch ihr Problem. Du meinst es gut, das weiß ich, aber Du machst Dich in den Augen der KM lächerlich und sie nimmt Dich nicht für voll.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hab gestern noch die Nachricht von der KM erhalten, dass es am jetzigen WE ein Ersatzumgang gibt und am nächsten WE reguläres UmgangsWE gemäß Beschluß ist.
Es ist doch wie verhext.
Ich will ja der KM jetzt mal nichts unterstellen. Gerade erreichte mich ihre WA Nachricht, dass unser Sohn krank ist (Bronchitis mit Fieber). Arzt hat strenge Bettruhe verordnet. Krankenschein liegt vor.
Nun war es geplant, dass er und ich am Sonntag in Urlaub fahren wollten und dies war auch mit der KM abgesprochen.
Das er nun krank ist, das ist vermutlich Pech.
Neuja, dass kann auch bei Kindern schon mal vorkommen. KM hat Kind auch erst in den KiGa gebracht und musste ihn mittags wieder abholen weil er anscheinend nen Fieberschub hatte. Ist mir auch schon passiert, früh morgens in den KiGa mittags den Anruf bitte abholen! In der Früh war er fit wie ein Turnschuh! Evtl. Wachstumsschub
Klar, kann das passieren. Da ist man nie gefeit davor.
Ärgerlich weil es unser erster gemeinsamer Urlaub sein sollte.
Ich versuche jetzt zumindest den Umgang zu ermöglichen. Wenn er krank ist, kann er auch bei mir im Bett gepflegt werden.
Und wenn es nicht direkt ab morgen ist (regulär), dann halt ein paar Tage später wenn das Fieber zurückgegangen ist.
Das er nun krank ist, das ist vermutlich Pech.
Unter Berücksichtigung Deiner Vorgeschichte und dem, was wir hier schon alles von Deiner KM gelesen haben, empfinde ich die plötzliche Krankheit ziemlich "komisch"
Sie kommt pünktlich zu Deinem ersten Urlaub mit Eurem Kind....
Kennst Du den Arzt??
Gibt es eine (private) Verbindung zwischen Ex und Arzt?
Ich hatte mehrfach die Situation, dass meine Ex dem Arzt gegenüber die Situation so lange "dramatisiert" hat, bis er "aus Vorsichtsgründen" Bettruhe verschrieben hat.
Das Kind hatte dann jeweils 38.5/39 und war an nächsten Morgen wieder fit.
Ja, das Bedenken habe ich auch.
Arzt ist ein normaler Arzt, nicht der übliche Kinderarzt.
Kenne ich nicht.
Arzt ist ein normaler Arzt, nicht der übliche Kinderarzt.
Das könnte den Verdacht verstärken...
Das Kind wird nicht bei dem Arzt vorgestellt, der das Kind gut kennt, sondern bei einem "neuen" Arzt, der erstmal vorsichtiger ist und die Vorgeschichte nicht kennt--
Bei mir gab es einen regelrechten "Arzttourismus" mit immer neuen Krankschreibungen...
Hast Du das Attest vorliegen?