Umgangsrecht??!!
 
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Umgangsrecht??!!

 
(@sanni)
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Um mich im Umgangsrecht zu informieren, bin ich auf diese Seite gestoßen und bin froh, das wir nicht alleine da stehen.
Ich bin seit 4 Jahren mit meinem Partner zusammen. Wir selbst haben zusammen eine 8 Monate alte Tochter. Mein Partner hat aus seiner vorigen Beziehung einen 8 Jahre alten Sohn, der bei der Mutter lebt. Da sie nicht verheiratet waren, hat er leider auch nicht viel in der Hand.
Die ersten 2 Jahre nach ihrer Trennung lief es auch ganz gut. C* durfte regelmäßig seinen Vater besuchen und wenn seine Ex mal was vor hatte, durfte er auch zu uns.
Vor 2 Jahre aber zog sie aber nach W
und seit dem läuft nichts mehr. Ständig gibt es Streit.
Mittlerweile läuft alles nur noch über Anwälte. Und so wie es aussieht, werden wir wohl vor Gericht gehen müssen.
Sie verweigert auch seit 2 Wochen den Kontakt zwischen Vater und Sohn.
Sie meinte, einmal in der Woche würde reichen zum Telefonieren. Und das, obwohl sich Vater und Sohn fast nur in den Ferien sehen können, da 400 km zwischen den beiden liegen.
Ihn mal kurz am Wochenende abholen geht aus arbeitstechnischen Gründen nicht (da mein Partner auch Sonntags arbeiten muß) und aus finanziellen Gründen ( 200 Euro Sprit und nen Kredit, den er für seine Ex noch zahlen muß). Letztendlich bleibt da nur das Telefon und die Ferien.

Meine Frage ist nun, ob sie das wirklich so einfach machen kann und ob sie damit vor Gericht durchkäme? Ihre Anwältin hat es nämlich recht schadenfroh formuliert, das kein Richter dem Vater mehr als ein Telefonat zusprechen würde. Aber selbst das JA in W meinte das bei so einer großen Entfernung ein Telefonat in der Woche nicht üblich wäre. Ist es denn überhaupt rechtens, das sie seit 14 Tagen den telefonischen Kontakt verweigert?

Eine weitere Frage, die mich interessiert ist die, wenn beim Familiengericht ein Urteil gesprochen wird, ob die KM auch daran halten muß oder ob sie trotzdem weiter machen kann was sie will??

Ich muß noch dazu sagen, das C** seinen Vater über alles liebt, er sehr an ihm hängt und genauso geht es seinem Vater. Er würde viel lieber bei uns wohnen, da er unter anderem mit der Lebensweise seiner Mutter (ständige wechselnde Männer, mit denen sie auch gleich zusammenzieht), nicht klar kommt. Nur da da noch weniger Chancen für uns bestehen ist uns klar.

Sorry das es so lang geworden ist. Aber wir können an nichts anderes mehr denken.

Lieben Gruß, Sanni

[Editiert am 25/5/2004 von Sanni]

-----------
Anm. Admin: Bitte keine Daten schreiben, die Rückschluss auf eine Person zulassen. Dies ist auch zu deinem Schutz.

[Editiert am 25/5/2004 von DeepThought]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2004 20:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sanni,

Sorry das es so lang geworden ist

Och, so lang war's doch gar nicht.

Ok. Es handelt sich um ein nicht eheliches Kind. Ich leite aus deiner Darstellung ab, es gibt kein GSR. Damit hat die KM die Pflicht, alle 6 Monate ein aktuelles Lichtbild, Zeugniskopien sowie einen Bericht über die Entwicklung des Kindes (gesundheitlich, sozial, Schule) dem KV zuzusenden.

Was die gegnerische RAin da schreibt ist Quatsch, gerade, und das sagt das JA ja auch, bei dieser Entefrnung und dem im Finanziellen liegenden niedrigen Umgangsintervall.

Hat die KM die volle Distanz hergestellt (400 Km). Wäre dem so, kann sie an den Umgangskosten beteiligt werden. Ist ein harter Weg aber es kann klappen. Dann wäre wenigstens vielleicht einmal im Monat drin.

Grundsätzlich kann sie natürlich zunächst nach eigenem Ermessen den Umgang so g estalten, wie sie es möchte. Wenn Vermittlungsversuche des JA nicht greifen, ist Umgangsklage einzureichen. Das Urteil ist dann bindend. ich würde, auf Grund der Erfahrungen mit dieser KM, im Urteil eine Zwangsandrohung aufnehmen lassen. Wird zwar auch nicht vollstreckt, liest sich aber nett.

Alles weitere ist wirklich ein harter Weg, da es sich um ein nicht eheliches Kind handelt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2004 21:21
 mel
(@mel)

hi sanni,
gerichtsbeschluss aus 2002, der KV hat dass recht, die kinder zwei mal in der woche anzurufen
tag und uhrzeit wurden auch festgelegt KM hat es nicht interessiert sie hat ca die hälfte der telefonate verhindert.

interessiert hat es niemanden.
also macht euch keine zu grossen hoffnungen dann fallt ihr auch nicht so tief.

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2004 10:40
(@sanni)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Gestern war wieder so ein Tag, der einen einfach nur runtergezogen hat.
Nach dem wir mit meinem Handy in W. angerufen haben, ging doch tatsächlich der neue Lebensgefährte der KM ran. Doch als sich der KV gemeldet hat wurde sofort aufgelegt.
Selbst als die Mutter des KV angerufen und gebeten hat mit C. zu spreche, kam ein "nee danke" und aufgelegt.
Sowas macht einen verrückt.

Ich hoffe nur, das wenn es zu einer Verhandlung kommt, wir einen Richter finden, der sich auch Gedanken um das Kind macht und sich nicht nur auf die Gestze stützt.
Viel Hoffnung machen wir uns nicht. Aber was haben wir schon groß zu verlieren? Schlimmer als jetzt kann es hoffentlich nicht werden.
Nur können wir bzw. mein LG seinem Sohn später sagen, das wir es versucht haben.
Aber C. einfach kampflos aufgeben, das ist bei uns nicht drinnen.

Gruß Sanni

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2004 13:35
(@koepi)
Schon was gesagt Registriert

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Anm. Admin: Beitrag inhaltlich gelöscht, da ausschließlich Zitat von mel's Beitrag.

[Editiert am 27/5/2004 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2004 18:36
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo Sanni

Ich kann nur sagen nicht aufgeben. ich denke mal da sind die fronten ganz schön verhärtet. Dafür muss es einen Grund geben, vorallem da es ja die ersten 2 Jahre gut lief. Versucht den Grund herauszufinden und ihn zu beseitigen. Habt ihr es mal mit einer Mediation probiert sicherlich nicht. denke mal ist auch schwierig in eurer Situation aber wo ein Wille da auch ein Weg. schreibt doch der Kindesmutter einen netten Brief mit den Vorschlag einer mediation aber wirklich nett. Vielleicht hat sie ja ein einlenken es sollen ja n och wunder geschehen. Also bloß nicht aufgeben das kind wird es euch später danken.

Also leide muss ich sagen das KM eigentlich alles machen können ohne groß dafür bestraft zu werden. Es ist denk ich mal äußerst selten. Deswegen würde ich immer erst versuchen alles im guten zu klären.

Rechtens ist das nicht das sie es verweigert aber ehrlich gesagt was wollt ihr dagegen tun? ich habe es immer und immer wieder probiert und jetzt darf ich einmal in der Woche anrufen mehr bekomm ich auch nicht von der KM. Also nur Hoffen und kämpfen.

Hat die KM die volle Distanz hergestellt (400 Km). Wäre dem so, kann sie an den Umgangskosten beteiligt werden. Ist ein harter Weg aber es kann klappen

DeepThought kannst du das mal genauer erklären. Geht das wirklich gibt es da Gesetze/ Urteile dafür??? würde mich sehr interessieren

bis bald

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2004 21:35
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

OLG Frankfurt vom 03.12.2002 - 1 UF 236/02 :

""..mit dem angefochtenen Beschluß hat das Amtsgericht den Antrag des Vaters, der Mutter die Hälfte der Fahrtkosten des Umgangsrechts aufzuerlegen, zurückgewiesen. Dafür gebe es kein Rechtsgrundlage. Etwas anders könne allenfalls angenommen werden, wenn die Mutter wegen des von ihr durchgeführten Umzugs nach Norddeutschland und der damit verbundenen Erhöhung der Kosten des Umgangs für den Vater mutwilliges Verhalten vorgeworfen werden könne. Dies sei jedoch nicht der Fall."

Im Falle von "mutwilligem Verhalten" wäre also ein entsprechendes Vorgehen möglich. Allerdings:

" Eine Beteiligung des Umgangspflichtigen an die Kosten kann in Betracht kommen, wenn ihm dies zumutbar ist und ohne eine solche Beteiligung das Umgangsrecht wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Umgangsberechtigten sonst praktisch ausgeschlossen wäre. "

Sozialhilfeempfänger z.B. können die Umgangskosten als zusätzliche Leistung vom Sozialamt erhalten, da das Recht auf beide Elternteile und somit auch den Umgang als solchem Grundgesetzeskraft hat bzw. dort verankert ist.

Wenn nun die Mutter mutwillig, also ohne direkten Zwang, eine Entfernung zwischen das Kind und den Umgangsberechtigten legt, ist sie zumindest nach obiger Argumentation zumindest zum Teil Ersatzpflichtig. Begründet sie das mit Arbeitsaufnahme, wird das kniffelig, wird es mit neuer Lebensgemeinschaft begründet, dürfte es interessant werden.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2004 21:42
(@asb98)
Rege dabei Registriert

ups Xe

Das hört sich ja sehr sehr interessant an für mich. Das könnte bei mir klappen sie nach österreich ich zur zeit arbeitslosenhilfe.

aber ich will ja jetzt nicht hier vom Thema ablenken. muss ich da jetzt ein neues schreiben um mehr infos zu bekommen??

bis denne

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2004 21:48
(@sanni)
Schon was gesagt Registriert

ASB98, soll ich dir sagen um was es ihr geht? Um Kohle!! Dazu nimmt sie das Kind als Druckmittel. Ich glaube, wenn der KV ihr 500 Euro Unterhalt zahlen würde, dann dürfte er soviel anrufen, wie er möchte und seinen Sohn so oft sehen wie er will.

Der Beitrag von Xe ist sehr interessant. Leider sind es bei uns keine 400 km sondern 375 km. Das heißt wir fallen da wohl nicht rein und das obwohl sie die Distanz wegen einer neuen Partnerschaft hergestellt. Sie hat alles hier aufgegeben innerhalb kürzester Zeit. Wohnung, Job usw weil ihr neuer Partner nicht hier runter wollte. Sie war ne Zeitlang arbeitslos und hat dann arbeit gefunden.
Leider kann man mit ihr nicht reden. Im Gegenteil, seit es über Anwälte läuft, bringt sie eine Lüge nach der anderen auf den Tisch. Das zerrt so an den Nerven. Aber wir versuchen uns nicht unterkriegen zu lassen und werden alles versuchen was nur geht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2004 23:27