Hallo cih bin per zufall auf dieses forum gestossen weil ich mich für meinen Freund informieren wollte bezüglich dem umgangsrecht für seinen SohN!Der kleine ist bald 1 1/2 jahre und seit er ein knappes halbes jahr war sind emin freund und die kindsmutter getrennt!So,seit fast 8 monaten bin ich mit meinem süßen nun zusammen und seit dem ist es für ihn fast unmöglich sein kind zu sehen weil seine ex den kontakt verweigert weil er eine neue freundin(mich) hat!Das ist natürlich total albern da wir usn erst nach der trennung kennengelernt hatten!
mein scahtz leidet total darunter und klammert siczh an jedes bild was er von seinem kind hat und erzählt auch sehr viel von ihm.nun haben wir überlegt das umgangsrecht einzuklagen!Kann mir da jemand weiterhelfen wie das abläuft und worauf man achten muss und was man evtl. vorzeigen bzw. nachweisen muss?
Lieben Dank im vorraus!stern2104
Kann mir da jemand weiterhelfen wie das abläuft und worauf man achten muss und was man evtl. vorzeigen bzw. nachweisen muss?
Er muss zuerst das zuständige Jugendamt um Vermittlung bitten. Die Gerichte erwarten, dass vor einer Umgangsklage solche Angebote wahrgenommmen wurden, und oft hilft das ja auch schon.
Die Betonung liegt auf "er". Du kannst ihn zwar treten, solltest Dich aber sonst im Hintergrund halten.
Zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind wohnt.