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(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin Vater einer 7-Monate alten Tochter.

Schon einmal war es letztes Jahr so, dass ich mein Kind nicht sehen durfte. Nach einem Besuch beim Jugendamt wurde die Kindesmutter einsichtig und ich durfte die Kleine wieder regelmässig sehen, d.h. wir waren für 4 Monate wieder sowas wie eine Familie.

Nun ist es wieder so das wir getrennt sind. Als sie letztens sagte DU HAST NUN KEIN KIND MEHR... bin ich ausgetickt. Daraufhin kam es zu einer Rangelei, eine Glasscheibe ging zu bruch und ich habe eine Anzeige wegen Körperverletzung.

Nun die eigentlich Frage... Was kann ich tun um schnellstmöglich wieder mein Kind im Arm halten zu können?

Auf dem Jugendamt war ich schon... die hat das nicht interessiert und sie meinten ich solle mich an eine Beratungsstelle wenden.

Ich war auf 3 Baratungstellen diese Woche, keider wurde mir dort auch gesagt das diese Beratungstellen nur einladen, aber niemanden zu etwas zwingen können.

Also sehe ich die Kleine nicht wenn die Kindesmutter nicht den Einladungen folgt.

Isr es sinnvoll eine Klage einzureichen beim Familiengericht? Ich denke aber dies würde sehr lange dauern. Was kann man tun um die Sache zu beschleunigen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Liebe Grüsse


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2008 20:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Altermann,

der schnellste Weg wäre wohl sich der KM gegenüber friedlich zu zeigen. Reichst du jetzt Klage ein wird ein Richter dir erzählen das du derzeit evtl. eine Gefahr für das Kind bist und es nur utner Aufsicht, wenn überhaupt sehen darfst. Mit einer Klage wegen Körperverletzung an der KM dürfte wohl kein Richter wirklich Spaß verstehen. Ich hoffe das wenigstens das Kind nichtanwesend war.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2008 20:33
(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

hi,

danke für deine antwort.

kommunikation mit der km ist nicht möglich, ich habe mehrmals höflich per sms angefragt ob wir es so klären können/wollen. entweder kam keine antwort, oder eben das ich zum gericht gehen soll.

ich habe mich damit abgefunden dass ich die kleine eventuell nur unter aufsicht sehen kann, aber das ist besser als gar nix.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2008 20:44
(@daredevil)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo altermann,

also als erstes würde ich an deiner Stelle nochmals auf dem JA aufschlagen( Nicht wortwörtlich nehmen). Es kann nicht sein das die dir sagen sie wären nicht zuständig. Was von denen mindestens erfolgen muss ist eine Einladung an die KM zum persönlichem Gespräch. Sollte sie diese ablehnen spricht das gegen sie und kann dann bei einer Verhandlung zur Sprache gebracht werden.

Wobei wie die Vorredner schon richtig erwähnten die Ausgangsposition aufgrund der Anzeige nicht so dolle ist. GAb es da vorher schon mal Vorfälle. Gibt es weitere Aktenkundige Einträge?

Gruß Daredevil


AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2008 08:58
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Lass dir von einer (!) Beratungsstelle einen Termin geben, u lass dich beraten dort u führe auch weitergehende Gespräche dort, lass die KM zu einem Mediationsgespräch laden..
Natürlich sie muß nicht dort erscheinen, u normalerweise würde sie das auch nich in ein gutes Licht stellen, außer eben in der derzeitigen Situation, da sieht das schon etwas anders aus, wenn sie dass aus entsprechenden Gründen ablehnen würde.

Ebenfalls bitte auch notfalls das JA um Vermittlung, allerdings besteht ebenfalls dort die Gefahr das sie ähnlich reagiert u nur ein Gespräch mit dem JA führt ohne dein beisein, naja u das Ergebnis in der jetzigen Lage dürft auch klar sein..

Du kannst eben letztendlich nur auf dein Recht bestehen, eben auf das Recht auf Umgang..u das wrst du vermutlic einklagen müssen, u evtl. mit einem BU "verdonnert" werden ..

Aber wichtig erstmal, das du ruhig bleibst, gehe die ersten nötigen Schritte u warte ab was passiert..

Die Glasscheibe ist derzeit das kleinere Übel, das größere ist die Anzeige wegen Körperverletzung, u da ist eben leider zu vermutenn das es dann wohl auch dazu gekommen ist, was dich eben nicht in ein gutes Licht rückt, auch nicht beim Umgang mit dem Kind..
Hilfreich u gut wäre es wenn du auch hier dir helfen läßt, sprich Hilfe, Beratung in Anspuch nimmst..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2008 09:48
(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

von einer beratungsstelle habe ich einen termin bekommen für nächste woche.

die bearbeiterin auf dem jugendamt meinte, sie hat die KM schon einmal eingeladen gehabt und ein zweites mal wäre dies nicht nötig. als sie mich fragte was ich mir denn vorstelle was das JA unternimmt, habe ich ihr geantwortet, dass sie der KM doch einen Brief schreiben soll und einladen soll. Dies sei nicht nötig und ich solle mich an eine beratungsstelle wenden.

aktenkundige einträge gibt es: ich habe eine einstweilige verfügung bekommen und darf mich der KM bis auf 100 meter nicht nähern.

Letzte woche meinte die Km ich muss unbedingt in den knast und sie will dafür sorgen. dies alles macht sie nur damit ich die kleine nicht sehen kann. pausenlos rennt sie zur polizei, da reichen schon paar sms und schon ist man wieder angezeigt wegen stalking.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2008 15:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus altermann!

Letzte woche meinte die Km ich muss unbedingt in den knast und sie will dafür sorgen. dies alles macht sie nur damit ich die kleine nicht sehen kann. pausenlos rennt sie zur polizei, da reichen schon paar sms und schon ist man wieder angezeigt wegen stalking.

Dann würde ich mich an Deiner Stelle erst mal ruhig(er) halten (kein Kanonenfutter liefern) und das Gespräch bei der Beratungsstelle und dessen Ergebnis abwarten und hier berichten.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2008 16:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo altermann,

ich fände es git, wenn du mal in Kurzform alle Tatsachen auflistest. Es macht wenig Sinn immer wiedre Häppchenweise neue Infos zui bekommen, die es nötig machen die Sitaution völlig neu zu beleuchten.

aktenkundige einträge gibt es: ich habe eine einstweilige verfügung bekommen und darf mich der KM bis auf 100 meter nicht nähern.

Damit dürfte nämlich ein gemeinsames beratungsgespräch schwierig werden. Sie kann jederzeit sagen: Der darf sich mir nicht nähern und damit können wir auch nicht sprechen.... trotz des Annäherungsverbotes schreisbt du SMS und wunderst dich das sie das gegen dich verwendet. Schalt mal einen Gang zurück, plane deine Schritte und lass sie erstmal völlig in Rhe, um ihr nicht neue Munition zu geben.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2008 16:24
(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

ok in kurzform...

die kleine wurde ende juni 2007 geboren. die ersten 2 monate durfte ich sie ganz selten sehen.

damals ging ich aufs JA, die KM wurde eingeladen und ich durfte meine Tochter sehen nachdem das JA der KM verdeutlicht hat das ich ein Recht habe das Kind zu sehen.

dann waren wir wieder so etwas wie eine familie und haben uns immer gesehen.

das ging 2 monate gut und die KM hatte einen neuen. Mir wurde gesagt du bist jetzt nicht mehr der vater, du bist der **tsts - ID 28**.

jeden tag habe ich gehört "du bist nicht mehr ihr papa"... daraufhin habe ich leider angefangen zu stressen, habe sms geschrieben, bin zum anwalt. mein anwalt hat dann termine für einen umgang vorgeschlagen, das einzige was zurück kam war eine einstweilige verfügung das ich mich der KM nicht nähern darf.

3 Tage nach dere Einstweiligen Verfügung fragte mich die KM ob wir denn reden können, also bin ich zu ihr und sie sagte mir das ihr doch alles so leid tut und sie mich doch liebe und wir eine familie sein wollen.

also habe ich meinen anwalt gefragt was mit der verfügung nun ist, dieser sagte mir, wenn sich keiner von uns beiden beschwert passiert da auch nix.

dies ging auch alles bis januar gut, leider wurde ich immer von der KM wie ein Trottel behandelt, am ende war es so das ich jeden tag angeschrien wurde wenn ich dort war (die KM wohnt 2 Strassen weiter von mir). jedesmal wenn ich angeschrien wurde bin ich sofort gegangen.

nun ist ja die sache mit der glasscheibe passiert. ich war bei der KM und sie hat mich aus der wohnung gewaltsam entfernt. naja leider lass ich mich nun mal nicht gewaltsam entfernen und habe mich gewehrt leider. also gab ein wort das andere und wir wurden handgreiflich.

daraufhin wurde mir nun gesagt du siehst dein kind nie wieder. ich habe noch mehrmals höflich gefragt ob ich die kleine sehen könne oder wir uns zu dritt an einem neutralen ort treffen können, immer war die antwort nein, ich solle zum gericht gehen wenn ich die kleine sehen möchte.

ich habe dem kind nie was getan, ich war immer ein lieber fürsorglicher vater und das weiss auch jeder. ich habe ihr versucht zu erklären das die kleine darunter leidet wenn sie immer mal ein paar monate ihren vater hat und dann wieder nicht mehr und es nicht sein kann das nur weil wir probleme miteinander haben die kleine darunter leiden muss. aber irgendwie sieht die KM dies nicht ein und meinte nur der kleinen geht es ohne vater besser.

nun habe ich der beratungsstelle bereits geschildert das ein gemeinsames erscheinen mit der KM nicht möglich ist und ich allein kommen werde. auch habe ich gesagt das ich mit begleitetem umgang einverstanden bin, es ist zwar keine schöne sache aber so habe ich wenigstens etwas von meiner tochter und sie hat ihren papa nicht verloren.

nun weiss ich aber leider nicht was ich noch machen soll wenn die KM nein zu einem gespräch bei der beratungsstelle.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2008 16:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus altermann!

nun weiss ich aber leider nicht was ich noch machen soll wenn die KM nein zu einem gespräch bei der beratungsstelle.

Tja, wenn das Beratungsgespräch auch nicht zu einem umgangstechnischen Erfolg führt, bleibt Dir nur noch der Klageweg. Wichtig ist halt nur, dass Du vorher sämtliche Möglichkeiten einer friedlichen und einvernehmlichen Lösung versucht und ausgeschöpft hast.

Der Klageweg könnte -so wie Du KM beschrieben hast- recht steinig und holprig werden, aber in der Regel  wird eine Umgangsregelung  am Ende rausschauen...

Schönes Wochenende
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2008 17:00




(@altermann)
Schon was gesagt Registriert

So hier mal die Fortsetzung...

einige Zeit ist vergangen... die Kleine ist nun inzwischen fast 10 Monate alt. Gesehen habe ich sie bisher nicht!

Am 03.04.08 war nun Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht wegen Körperverletzung. Ich hatte keinen Anwalt, die KM hatte einen. Wir beide beziehen Leistungen von Der ARGE aber mir wurde keine Prozesskostenhilfe bewilligt. Wie auch immer, die Strafe ist am Ende diesselbe geblieben - 300 Euro.

Ich habe bei mehreren Beratungsstellen Hilfe gesucht. Ich war dann zu einem Gespräch, die Kindesmutter bekam dann von der Beratungsstelle auch einen Termin zu einem Gespräch welchen sie nicht wahrgenommen hat. Zeitgleich habe ich Klage beim Familiengricht eingereicht um endlich meine Tochter wiederzusehen. Das Gericht beaufragte das Jugendamt mit einer Stellungname.

Also wurde ich und die KM vom Jugendamt eingeladen um den Umgang zu klären. Die KM versicherte Umgang gewähren zu wollen und machte einen neuen Termin bei der Beratungsstelle. Diesen Termin sagte sie einen Tag vorher ab, sie Fühle sich angeblich bedroht von mir. Erstens habe ich sie ewig nicht gesehen, zweitens sind in der Beratungsstelle weitere Leute anwesend... also ist dies Willkür der KM alles in die Länge zu ziehen.

Inzwischen hat das Familiengericht einen Beschluss erlassen, indem es heisst das ich meine Tochter bei einer Beratungsstelle 1 x pro Woche sehen kann. Also telefonierte ich mit allen verfügbaren Beratungsstellen, leider konnte mir keine einen Termin für den begleiteten Umgang geben ohne ein Vorgespäch mit den Eltern. Im Gerichtsbeschluss heisst es, der Kindesvater habe der KM unverzüglich mindestens 3 Termine zu nennen wann und bei welchem Träger der Umgang stattfindet.

Meine Anwältin hat nun doch noch eine Einrichtung gefunden, ich vorgestern der KM die Termine schriftlich mitgeteilt.
Die KM stimmte dem ersten Termin zu. Bleibt nur zu hoffen das sie dann nächste Woche wirklich in der Beratungsstelle erscheint....

Liebe Grüsse


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2008 20:16