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Umgangserweiterung VKH-Antrag abgelehnt, Kind (2) zu klein für Übernachtung

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ist natürlich ein Argument. Aber unterm Strich wirst Du dann wieder vor dem Gericht landen: so oder so!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 23:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Steht in dem Umgangsbeschluss was von Strafandrohung wie Zwangsgeld oder so? Informiere Deinen RA und überlegt, ob das Gericht informiert werden sollte.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 23:44
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, im Beschluss steht Zwangsgeld oder Ordnungshaft. Ich habe sie heute früh auch noch einmal über das informiert was im Beschluss steht und ihr die Möglichkeit gegeben mir den Kleinen noch zu bringen. Auch auf das Ordnungsgeld habe ich hingewiesen, keine Reaktion. Im Moment interessiert sie wohl gar nichts, ihre Mutter regelt zur Zeit alle ihre Versäumnisse mit Schule, Schulden usw..

Beim letzten Gerichtstermin haben wir den Strafgeldantrag zurückgezogen weil wir froh waren, eine vernünftige Umgangsregelung zu bekommen. Das war wohl ein Fehler.

Einerseits möchte ich nicht schon wieder beim Gericht antanzen, der Richter wird sich ja nicht ständig mit unserem Kindergartenkram auseinandersetzen wollen. Andererseits sehe ich keine andere Möglichkeit, um irgendwann einmal Ruhe zu haben.

Ich denke immer mehr, ich werde wohl bald auf Sorgerechtsentzug klagen müssen. Ob ich da eine Chance habe? Ich würde ihr natürlich ein großzügiges Umgangsrecht gestatten, wenn nur die ständigen Auseinandersetzungen aufhören.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 00:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hi, im Beschluss steht Zwangsgeld oder Ordnungshaft. Ich habe sie heute früh auch noch einmal über das informiert was im Beschluss steht und ihr die Möglichkeit gegeben mir den Kleinen noch zu bringen. Auch auf das Ordnungsgeld habe ich hingewiesen, keine Reaktion.

Dann wirst Du wohl wieder das Gericht anrufen müssen. Oder war das blos als Info an die KM gemeint? Hach - das weiss sie doch ganz genau.

Ich denke immer mehr, ich werde wohl bald auf Sorgerechtsentzug klagen müssen. Ob ich da eine Chance habe?

Nein. Null Chancen. Du hast ja nicht einmal das Recht, diesen Antrag überhaupt zu stellen. Denn aus welchem Grund solltest Du dieses Recht haben, was wäre die Begründung? Eventuell könntest Du eine Übertragung des ABR auf das JA für die Zeit des Umgangs beantragen. Doch das ist auf lange Sicht auch keine praktikable Lösung. Und Du könntest einen Antrag auf GSR stellen, und dann kann über das ABR nachgedacht werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 00:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehe ich anders.
Laut BVerfG könnte er tatsächlich auch auf ASR klagen.
Ich würde tatsächlich den Druck halten und sofort wieder zum Gericht laufen, damit denen auch die Lust vergeht.
Ordnungsstrafe, Ersatzweise ASR!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 00:56
(@ariba)
Registriert

Moin,

Sehe ich anders.
Laut BVerfG könnte er tatsächlich auch auf ASR klagen.
Ich würde tatsächlich den Druck halten und sofort wieder zum Gericht laufen, damit denen auch die Lust vergeht.
Ordnungsstrafe, Ersatzweise ASR!

Sehe das wie Beppo.

Ales andere kostet nur Zeit. Und auch würde ich keine Kommunikation mehr mit der KM führen, oder ausschließlich gut überlegte und kurze Sätze, ohne Androhungen aber usw.

Ich würde in Deiner jetzigen Situation in etwa wie folgt beantragen, aber sprich das noch mal mit Deinem RA ab, mit Verweis auf das BverfG-Urteil:

... wird für den Kindesvater beantragt,

ihm ergänzend zum Beschlusses des Amtsgerichts
XXXXXXXXXXX, Familiengericht, vom XXXXXXXXXXXX, neben der Kindesmutter die elterliche Sorge für
das Kind XXXXXXXXX, geboren am XXXXXXXXXXX, zu zu erteilen.

Hilfsweise wird beantragt,

der Kindesmutter die elterliche Sorge partiell, namentlich für den Bereich Gewährung von Umgang und die Aufenthaltsbestimmung, zu entziehen und diese einem geeigneten Pfleger(Umgangspflegeschaft), vorzugsweise dem zuständigen Jugendamt, zu übertragen.

Dann folgt die Begründung. Kurz, aber knackig.
Zudem könntest Du zu guter Letzt noch in etwa wie folgt ausführen:

Dem Kindesvater ist bewusst, dass für den Fall, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht dem Kindeswohl entspricht, die Beibehaltung der alleinigen elterliche Sorge, ausgeübt durch die Mutter, das Wohl des betroffenen Kindes maßgeblich beeinträchtigt, wenn nicht sogar nachhaltig gefährdet, was letztlich allein auch durch die seit Jahren geführten Verfahren, welche ausschließlich von der beteiligten Kindesmutter geradezu provoziert worden sind,  ersichtlich geworden ist. An sich wäre zum jetzigen Zeitpunkt die logische Konsequenz einen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge auf den Vater zu stellen. Da der Vater aber grundsätzlich gar nicht daran interessiert ist, der Mutter die Entscheidungsmacht für das Kind vollständig zu entziehen, sondern lediglich als gleichwertiger Elternteil gehört und zum Kontakt zum Kind zugelassen werden will, stellt er diesen Antrag noch zurück.
Sowohl der Unterzeichner(Anmerkung: Rechtsanwalt), als auch der Vater selbst, sind jedoch davon überzeugt, dass die partielle Entziehung der elterlichen Sorge zum Bereich Umgang und Aufenthaltsbestimmung eine deutliche Entspannung auf der Elternebene mit sich bringen könnte.

Die Beibehaltung der bisherigen Situation, wonach die Kindesmutter die elterliche Sorge weiterhin vollumfänglich allein ausübt, ist jedenfalls mit dem Kindeswohl schlichtweg unvereinbar...

Grüße
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 02:41
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde auch nicht lange rumeiern. Wenn du jetzt nicht sofort wieder zum Gericht gehst, dann kommt sie doch mit ihren Spielchen durch und das Urteil war für die Katz. Du hast die Möglichkeit auf Ordnungsgeld, nutze diese Chance und versuche auch das mit der Sorgerechtsübertragung. Mehr wie ein nein kannst du nicht kassieren.

Du schaffst das schon! Bleib dran!

Liebe Grüsse, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 09:37
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Willi,

dem möchte ich mich nur noch kurz anschließen.

Ab zu Gericht!

Mach damit deutlich, dass Du auf Spielchen, egal welcher Art, nicht mehr eingehst.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 10:02
(@jeanswilli)
Registriert

Moin, ich hab gestern den Anwalt informiert, allerdings nicht mit ihm persönlich gesprochen. Was er machen will weiß ich noch nicht. Was mache ich am Sonntag, wenn sie mir den Kleinen wieder nicht gibt?

Wie ist das denn mit der Polizei? Hab ich das Recht, die zu rufen und kommen die überhaupt? Wer muss das dann bezahlen, oder sollte ich es lieber lassen?

Ich hab wirklich keine Lust, jetzt wieder monatelang mein Kind nicht zu sehen.

Gruß Willi 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 11:40
(@ariba)
Registriert

Moin Willi,

bewahre erst mal ruhe  😉

Was mache ich am Sonntag, wenn sie mir den Kleinen wieder nicht gibt?

Habe grad alle Fakten von Dir nicht parat, aber: Du gehst zum vereinbarten Umgangsort und hälst Dich treu an den Gerichtsbeschluss, wie ein emsiges Bienchen an ihre Königin.  😉
Du bist und BLEIBST(!) freundlich und höflich. Wie gesagt, kein einziges Wort unüberlegt, keine Aggression etc. Deine Wut und Deine Trauer schreibe von mir aus hier im Forum nieder, nix vor der KM!! Wie zufällig hast Du einen Zeugen dabei, der mit Dir nicht verwandt ist. Hast Du auf dem Weg getroffen. Aber kannst natürlich auch ohne jemanden hingehen. Gibt KM das KInd nicht raus, gehst DU wieder - und zwar ruhig und ohne zu fluchen.

Wie ist das denn mit der Polizei? Hab ich das Recht, die zu rufen und kommen die überhaupt? Wer muss das dann bezahlen, oder sollte ich es lieber lassen?

Die Polizei...hmmm...
Also ich war auch ein paar Mal bei denen. Habe mir eine Anwesenheitsbescheinigung geebn lassen. Allerdings war ich ein paar hundert Kilometer weit weg. "Haben Sie das GSR??" Ariba: "Nein." Polizei: "Na dann können wir nix für Sie tun..."
Dann habe ich aber gesagt, dass ich erst wieder gehe, wenn ich nen Zettel oder ein Aktenzeichen erhalte - so kam es dann.
Geholfen hat es absolut nix!! Die KM's legen dass dann auch noch aus als "sehen sie Herr Richter, der rennt immer wieder zur Polizei und will mir Angst machen"..."ich habe schlichtweg Angst vor diesem Mann"...
Ein Weichei von Richter gibt dem dann auch noch statt. Ein Hardliner würde der KM dann erklären, dass es ja einen Grund dafür gäbe, dass Papa die Gesetzeshüter gerufen hat. Also letztlich alles von Richters Laune abhängig. Meiner Richterin haben die Polizeibesuche überhaupt nicht interessiert.
Übrigens: Mit dem GSR wäre die Polizei mit mir aber zur Wohnung der KM gefahren und hätten geklingelt, um mal Hallo zu sagen, und was denn so los sei etc.
DAS haben mir bisher drei verschiedene Polizeiwachen unabhängig voneinander so in Aussicht gestellt. Aber ohne ein GSR...ist man ja nicht mehr als ein daher gelaufener Hund...

Darum glaube ich, dass es auch nicht viel bringen wird die Polizei in Deinem Falle zu rufen. Die können nicht viel machen. Evtl. ist aber die KM beeindruckt - und die Nachbarn - wenn mal ne Streife vorbeikommt.
Ich persönlich, jedenfalls in MEINEM Fall, würde sie allerdings rufen. Und zwar immer und immer wieder!  😉

Ich hab wirklich keine Lust, jetzt wieder monatelang mein Kind nicht zu sehen.

Kann ich gut verstehen. Bei mir geht das so schon seit 4 Jahren! Schon vier mal jeweils 3- 10 Monate Boykott..., aktuell schon wieder 8 Monate.
Ich zitter allerdings nicht mehr. Meine Boykottnerven haben sich sozusagen an alles gewöhnt. Aber Spaß macht es nicht...
Es ist schon ziemlich interessant, wie lange so manche Mütter machen können was sie wollen...

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 21:30




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich habe auch einen vollstreckbaren Beschluss bekommen,

Wie ist das denn mit der Polizei? Hab ich das Recht, die zu rufen und kommen die überhaupt? Wer muss das dann bezahlen, oder sollte ich es lieber lassen?

Ja, hast du, kosten tut das nix und kommen müssen die auch..Mit dem Beschluss in der Hand, interessiert das GSR nicht.Es geht um die Durchsetzung des Beschlusses.

Ich hab wirklich keine Lust, jetzt wieder monatelang mein Kind nicht zu sehen.

Eben, und genau deswegen würde ich die Schirmmützenträger anrufen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 23:12
(@ariba)
Registriert

Hi wedi,

Eben, und genau deswegen würde ich die Schirmmützenträger anrufen.

Im Prinzip stimme ich Dir zu. Ich selbst würde in meinem Fall - wo nix mehr zu verlieren ist - es auch tun. Aber in anderen Fällen, wie bspw. bei willi, würde ich zumindest anmerken, dass man solche Aktionen gut überdenken sollte (und etwaig lassen sollte).

Vätern wird ohnehin schon so viel oftmals negativ ausgelegt. willi hat sich noch nichts zu Schulden kommen lassen. Und genau das sollte auch so bleiben - sofern er das Gericht hinter sich haben möchte. Mit einer Polizeiaktion - in solch einer Konstellation wie bei willi - befriedigt man meines Erachtens nicht viel mehr als sein eigenes Befinden für den Moment. Die Polizei wird aber kaum etwas tun können, sondern die Beteiligten ans Gericht verweisen. Theoretisch müssten sie etwaig den Beschluss "umsetzen". Aber ohne Gerichtsvollzieher etc nebst "Spezialbeschluss" passiert das nicht.

So, und nun würde dann die Gegenseite mit gewieftem RA dem armen willi nen Strick draus machen. Ggf. würde willi als "auf sein Recht pochender" hingestellt werden, als ein Vater "der zu allen Mittel greift" etc... obwohl er "nur" die Polizei gebeten hatte, sein Grundrecht laut Beschluss zu sichern.

Wie gesagt, im Prinzip müsste die Polizei etwas machen. Ich zumindest glaube überhaupt nicht daran. An willis Stelle würde ich wie geschrieben zum Umgang gehen und bei Nichtherausgabe des Kindes sodann, neben Punkt X und Punkt Y,  >>> oben Vorgeschlagenes <<<  ans Gericht absenden.

Ich möchte nicht, dass es sich willi verscherzt. Denn noch kann ihm die KM nix vorwerfen, und auch das Gericht steht offenbar (noch) voll hinter ihm. Als ein auf "Krawall mit allen Mitteln" hingestellter Vater,  und eine Polizeiaktion kann von Mutti schnell als "Krawallakt" empfunden werden, könnte die Stimmung allerdings schnell kippen...

Meine Meinung,

Grüße
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2011 01:27
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

nur mal zur Polizei:

Es ist ein genereller Irrtum zu glauben, man kann mit Hilfe der Polizei Umgangsurteile "vollstrecken".
Genauso wenig wie die Polizei Schulden eintreibt, setzt sie Umgangsurteile um.
Hab man ein vollstreckbares Urteil z.B. wegen einer nicht bezahlten Rechnung gegen jemanden,
vollstreckt ja auch nicht die Polizei, sondern der Gerichtsvollzieher. Die Polizei wird von diesem
unter Umständen zu Hilfe gerufen, aber sie selbst vollstreckt kein Urteil.

In Umgangssachen gibt es halt keinen vergleichbaren Gerichtsvollzieher. Daher ist hier nur die
Möglichkeit, über Ordnungsgelder die KM zum Einlenken zu bringen.

Dass die Polizei doch mal vorbei schaut, wenn ein aufgebrachter Vater aufläuft, mag ja sein,
ändert aber nichts an der Rechtslage.

Eine Vollstreckung ist aus Kindeswohlgründen nicht vorgesehen, weil es ja im Extremfall dazu kommen
könnte, dass die Polizei bei der Vollstreckung das Kind aus den Armen der weinenden Mutter reißen
müsste, um es dem Vater zuzuführen.     

Zwar würde es helfen, von richterlicher Seite solchen Müttern glasklar zu machen, dass sie nach einer
solchen Szene ihr Sorgerecht gefährden haben, aber so weit sind wir noch nicht.

LG,
Mux (der auch mit einem Umgangsbeschluss in den Händen ohne Erfolg versuchte, seinen Sohn von der KITA abzuholen)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2011 11:29
(@bagger1975)

Hallo Willi,

@mux ist hier wieder einmal zuzustimmen. Lass es lieber bleiben mit der Polizei, dass fällt nur negativ auf Dich zurück und bringt absolut nichts. Du würdest Dich eher selbst vorführen.

Es ist ein landläufiger Irrtum zu glauben, die Polizei könne im Falle des Umgangs helfen. Das kann sie nämlich nicht! Genau genommen ist in Umgangsangelegenheiten nicht einmal der Aufgabenbereich der Polizei eröffnet. Dieser beschränkt sich nachrangig auf Gefahrenabwehr in Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie Strafverfolgung, sofern hierzu nicht vorrangig eine andere Fachbehörde berufen und zuständig ist.

Und für Umgangsauseinandersetzungen ist die vorrangige Fachbehörde das Familiengericht.

Das wird Dir im Grunde jeder einigermaßen geschulte Dienststellenleiter der Polizei so sagen, der sich Ärger für sich und seine Leute in Umgangsfragen definitv vom Hals halten wollen wird.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2011 12:43
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, seht ihr, genau aus diesem Grund ist es gut  wenn man hier fragen kann, bevor man einen Fehler macht. Ich werde es natürlich lassen und mich auch am Sonntag wieder zurückhalten. Mal sehen, was mein Anwalt nun macht.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2011 13:12
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