Hallo! Pünktlich Heiligabend erhielt ich ein Schreiben, die Notwendigkeit der Abänderung des Umgangsrechts erscheint dem Gericht im Hinblick auf das Alter des Kindes und im Hinblick auf die bisherige Umgangsgestaltung verfrüht.
Im Anhang war eine 5-seitige Begründung des Anwalts der KM, warum der VKH-Antrag abgelehnt werden soll.
Ich schildere mal kurz:
- es wurden bereits 2 Umgangsverfahren durchgeführt, der letzte Beschluss war erst im März 2010, ein Abänderungsgrund ist nicht ersichtlich
- mit dem Umgang an jedem Sonntag sei mein Umgangsrecht mehr als aushgeschöpft
- wegen meiner Arbeit als Koch könne ich den Umgang gar nicht realisieren
- Alter und Bindung des Kindes zur Mutter stehen der Übernachtungs- und Ferienregelung entgegen
Dann kommen 2 Seiten mit merkwürdigen Dingen. Angebliche Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach den Umgängen, mehrfache Ansteckung mit Pilzerkrankungen (?), kein eigenes Kinderzimmer, nur ein Gästebett zum Schlafen, er müsste im Zimmer der Großeltern schlafen und dort würde geraucht....
Wie reagiert man denn auf so einen Sch...?
Ich muss nun erstmal zum Anwalt, habe aber noch ein paar Fragen an Euch:
Ist der Antrag auf Übernachtung bei einem 2-jährigen Kind wirklich so verfrüht, dass die Aussicht auf Erfolg bei Gericht nicht gegeben ist?
Hat jedes Eurer "Wochenendkinder ein eigenes Kinderzimmer? Mein Sohn könnte es natürlich haben, aber doch nicht wenn der Umgang alle paar Monat von vorn boykottiert wird. Ich habe mein Kind in den letzten 2 Monaten 1x gesehen.
Kann ein Kind in einem aufklappbaren Kinderbett nicht genauso gut schlafen wie in einem anderen?
Auf die anderen Dinge gehe ich erst gar nicht ein, sie sind einfach nur lächerlich. MeinSohn muss nicht bei Oma und Opa schlafen und woher KM weiß, was die in ihrem Schlafzimmer machen ist mir ein Rätsel.
Gruß Willi
Guten Abend oder guten Morgen Jeanswilli,
Lass dich nicht verrückt machen und verunsichern, denn genau das ist Ziel des Schreibens.
Ein Kind kann sehr wohl mit 2 Jahren bei seinem Vater übernachten, wenn es sich bei ihm wohl fühlt und Vertrauen aufgebaut hat. Ob das zutrifft, musst du für dich selbst wissen. Wenn sich die Beziehung seit der letzten Verhandlung so gut entwickelt hat, dass das deiner Meinung nach für eine Übernachtung ausreicht, dann ist das sehr wohl ein Grund die Vereinbarung ändern zu lassen, insofern die KM nicht außergerichtlich mit sich reden lässt.
Ein Kind kann auch noch mit 4, 5 oder älter auf der Couch schlafen. Im Urlaub schläft man sogar manchmal wochenlang zusammen in einem Zelt oder einem Wohnwagen... Rauchen in Anwesenheit eines Kindes bzw. ein verqualmtes Zimmer sollte jedoch absolut Tabu sein.
Je öfter dein Kind bei dir ist, desto weniger ist das spannend, sondern normal und desto weniger ist es danach aufgedreht.
Was du machen sollst? Den Brief weg legen, nicht weiter drüber nachdenken, schon garnicht während den Feiertagen und dich, wenn die Zeit gekommen ist, auf den Gerichtstermin vorbereiten. Ob der RA deiner EX bzw. deine EX der gleichen Ansicht sind wie du, ist erst mal irrelevant was den Antrag angeht oder ist die Dame gleichzeitig die Richterin? 😉
LG, das Schwarzwaldmädel
Moin,
na sauber.
Hast du es da nun auch noch mit solchen Idioten zu tun.
Was war denn die Überschrift des Schriebs.
War das schon ein Beschluss, bzw. die Ablehnung deines Antrags oder nur die informelle Mitteilung über die aktuelle Vorurteilslage ohne Gehör?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo und danke für die Antwort. Was mich so verwirrt ist die Tatsache, dass vom Gericht ein Schreiben dabei ist wo angefragt wird, ob mein Anwalt den Antrag auf VKH zurückzieht.
Außerdem verhindert meine Ex seit 2 Monaten den Umgang, dann behauptet sie mein Sohn würde in mir eher einen Spielkameraden als einen Vater sehen. Sie hat einen neuen Lebensgefährten und ihrer Meinung nach ist das auch der Vater. Durch die Umgangsverweigerung wird das enge Verhältnis natürlich jetzt schwieriger, ein Ordnungsgeldantrag wurde inzwischen von meinem Anwalt gestellt. Wie soll ich beweisen, dass mein Sohn sehr wohl ein gutes Verhältnis zu mir hat?
Hallo Beppo, ich glaube es war nur eine informelle Mitteilung, nicht unterschrieben, drunter steht auf Anordnung und der Name einer Justizsekretärin
Gruß Willi
Dann schreibe an das Gericht, dass der Antrag nicht zurückgezogen wird. Die Abänderung des Umgangsbeschlusses ist erforderlich, weil die bisherige Regelung für das, mittlerweile 2-Jährige Kind unzureichend ist und sie keine Maßnahmen gegen den fortwährenden Umgangsboykott durch die Mutter vorsieht.
Der Umgang hat mindestens alle 14 Tage 2 Tage zuzüglich einen einzelnen Tag zu umfassen.
Sollten vom Gericht kürzere Umgänge für ausreichend angesehen werden, so haben diese häufiger stattzufinden, so dass in Summe der gleiche Umfang gewährleistet ist. Anderenfalls ist die notwendige verlässliche Beziehung zwischen Kind und Vater nicht aufzubauen, bzw. zu bewahren.
Bei der neu zu schaffenden Regelung ist auf die beruflichen Erfordernisse des Antragstellers, die sich aus seinem Tätigkeit im Schichtdienst als Koch ergeben Rücksicht zu nehmen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Okay, das wird mein Anwalt sicher machen. Allerdings ist auch die Trude vom JA der Meinung, das Kind sei für Umgang mit Übernachtung noch zu klein. Muss ich auf das Geschreibsel des gegnerischen Anwalts mit dem fehlenden Bett, angeblichen Pilzerkrankungen usw. überhaupt eingehen? Dies sind alles Mutmaßungen, die die KM überhaupt nicht einschätzen und wissen kann. Wäre ich verpflichtet gewesen auf Grund der Behauptungen der KM (Pilz) zum Arzt zu gehen? Immerhin hat sie mich bereits der Alkhol- und Drogensucht beschuldigt und zusätzlich beim JA angegeben, ich wäre gewalttätig. Ich kann doch nicht alle paar Wochen irgendwelche Tests machen lassen.
Gruß Willi
Nein, im Detail nicht, aber pauschal.
"Die Vorhaltungen der Gegenseite sind sämtlich unsubstantiiert und haltlos.
Es wird um Hinweis des Gerichts gebeten, wenn auf einzelne Behauptungen eine Stellungnahme gewünscht wird.
Eine Idee vielleicht noch:
Füge doch den Hinweis an, dass du beabsichtigst, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.
Die Ausübung dieses Grundrechts solle doch nicht an einer unzureichenden Umgangsregelung scheitern.
Ich würde bei diesem Gericht grundsätzlich mit vollem Kaliber ran gehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Jeanswilli,
also bei deiner Geschichte fallen mir immer wieder Parallelen zu meiner KM auf. Die scheinen so ziemlich vom gleichen Kaliber zu sein.
Bei mir hat KM selbst einen unglaublichen Brief ans Gericht geschrieben, worauf eine Verhandlung folgte. Es wurde daraufhin eine Umgangspflegschaft
eingerichtet und seitdem läuft es mit dem Umgang. Die Umgangspflegerin war letztens auch bei mir zuhause um mal zu sehen wie das Verhältnis zwischen mir und Sohnemann ist.
Sie hat ihn gefragt ob er bei mir auch mal übernachten möchte und er antwortete mit breitem Grinsen: "Jaaa, heute!" 🙂 :rofl2:
Er ist jetzt viereinhalb und weiss genau wer sein Papa ist, nennt mich mittlerweile sogar manchmal auch so und das alles obwohl KM ihm auch immer feste geimpft hat, dass sie ihn zum Spielen zu mir bringt....
Was ich dir damit sagen möchte ist, bleib dran und lass dich von KM's Zirkus nicht aus der Fassung bringen. Du weisst, du bist ein guter Vater.
Eine Umgangspflegschaft, um zumindest die bereits bestehende Umgangsregelung durchzusetzen und ggf. zu modifizieren wäre imo hilfreich und
mehr als angebracht.
Viele liebe Grüsse und Kopf hoch 😉
lillimann
Vielen Dank für die Anregungen, das ist wirklich sehr hilfreich und beruhigt mich etwas. Was macht denn eine Umgangspflegerin? Mit wurde vom JA begleiteter Umgang empfohlen. Das habe ich aber abgelehnt, da es ja einen Rückschtitt bedeutet und ich möchte den Umgang weder mit der KM gemeinsam noch mit fremden Personen in irgend einem Raum durchführen.
Die Anfrage an das Gericht und den Hinweis auf zukünftig gemeinsames Sorgerecht werde ich mit meinem Anwalt besprechen und er wird das sicher tun.
Gruß Willi
Grob verkürzt kann man sagen, betreuter Umgang heißt, dass du dein Kind in der Abstellkammer des JA bespielen darfst. So wie im Wartezimmer beim Zahnarzt.
Misstrauisch beobachtet, ob du nicht irgendwas falsch machst.
Umgangspfleger ist primär dafür da, den Umgang durchzusetzen.
Betreuter Umgang richtet sich also gegen dich, Umgangspfleger gegen KM.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Genau so hatte ich das auch verstanden und desshalb den betreuten Umgang auch abgelehnt. Die Frau vom JA versucht mit allen Mitteln gemeinsam mit der KM meinen Umgang zu verhindern. Mein Anwalt hatte dem Gericht mitgeteilt, dass ich das Vertrauen in diese Mitarbeiterin verloren habe, daraufhin hieß es ich würde Kritik und die Hinweise einer "Fachperson" nicht annehmen.
Warum aber sollte ich vom Umgang bei mir zu Hause freiwillig zum betreuten Umgang in einem Zimmer mit kaputtem Spielzeug und einer Gummimatratze im JA wechseln? Sind das etwa fachmännische Ratschläge?
Also wäre ein Umgangspfleger sinnvoll. Kommt der auch vom JA?
Gruß und danke für die Hilfe!
Willi
Auch wenn es gute Erfahrungen mit Umgangspflegern gibt, würde ich so etwas normalerweise nicht selbst fordern.
Das ist wieder ein Schlaumichl mehr, der sich einmischt und um den man sich kümmern muss.
Ich sehe den daher eher als eine der hinteren Alternativen an.
Da es aber bei dir vielleicht Probleme mit Ordnungmitteln aufgrund deiner Schichtarbeit gibt, wäre das vielleicht ne Alternative aber die würde ich erst in der mündlichen ins Spiel bringen, wenn es sonst nicht läuft.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Warum gibt es wegen der Schichtarbeit Probleme mit Ordnungsmitteln? Ich denke es muss beim Gerichtstermin eine Lösung gefunden, die meine Schichtarbeit berücksichtigt. Mein Antrag lautet, dass ich mein Umgangsrecht mit dem der Großeltern kombiniere, und die übernehmen dann die Betreuung wenn ich arbeiten muss. Wenn dieser Vorschlag vom Gericht abgelehnt wird, müßte mir doch der Richter eine Alternative vorschlagen, die von der KM dann eingehalten werden muss? Es gab ja schon einen Vermittlungsversuch vom JA, seit dem teile ich der KM wöchentlich meine freien Tage mit, bekomme aber nie eine Antwort. Von der neuen Regelung 1x wöchentlich an meinem freien Tag weiß KM plötzlich nichts mehr, es gibt nur Umgang, wenn ich den ganzen Sonntag frei habe, also im Moment gar nicht.
Meine Info ans JA über die momentane Umgangssituation wurde übrigens nicht einmal beantwortet.
Gruß Willi
Naja, das hängt davon ab, inwieweit sich deine Umgangsregelung in Form gießen lässt.
Ordnungsmittel können meines Wissens nur verhängt werden, wenn ein konkreter Verstoß vorliegt.
Das setzt aber auch eine konkrete Regelung voraus, gegen die man verstoßen hat.
Ich weiß nicht, wie man eine solche Regelung aufstellen könnte, die mit deinem Schichtplan korrelieren könnte.
Wenn du oder dein RA das können umso besser und ich hatte gehofft, du würdest auf einen Richter treffen, der dich bei der Gestaltung einer solchen Regelung unterstützt.
Müssen, muss er das aber nicht. Er kann auch einfach dich fragen, wie du dir das vorstellst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ob der Richter mich bei einer Lösung unterstützt kann ich sicher erst sagen, wenn es zu einem Termin kommt. Ist denn dieses Schreiben vom Gericht schon ein schlechtes Zeichen? Als letzter Satz steht dort, dass ich im Falle einer Umgangsverweigerung durch die KM das bereits angekündigte Ordnungsgeldverfahren weiterführen könne. Der Richter hat ja bisher nur meinen Antrag und das merkwürdige Geschreibsel vom gegnerischen Anwalt. Und wenn er den Antrag von Fr.-Mo. momentan als zu viel Umgang empfindet kann man das ja auch schrittweise aufbauen.
Sonst bliebe mir als Alternative nur, den Job aufzugeben und noch mal eine Lehre anzufangen. Das will aber sicher keiner hören, weil ich ja dann nicht zahlen kann.
Gruß Willi
Ich gebe zu, dass ich ein wenig den Faden verloren habe, was du im Moment für ne Regelung hast und was du nun beantragt hast aber besonders wohlgesonnen, deinem Anliegen gegenüber klingt das nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also noch mal ganz kurz: ich hab momentan Umgang So. von 9.30-17.00, bin seit Ende August mit der Lehre fertig, hab den Arbeitgeber gewechselt, muss nun So. oft arbeiten. Im Beschluss stand gekoppelter Umgang mit Großeltern, seit Sept. gibt KM den Kleinen nicht mehr raus, wenn ich nachmittags arbeiten muss. Habe Umgang 14-tägig von Fr-Mo, Ferienregelung und Feiertagsregelung beantragt. Letzte Umgänge waren 24.10. und 5.12.. Das Gericht müsste doch aber schon mal Erfahrung mit Umgangsregelungen bei Schichtarbeitern gemacht haben, ich werde doch nicht der einzige Vater sein dem es so geht.
Im Schreiben vom Gericht steht, der momentane Umgang würde ausreichen. Aber inzwischen ist die Situation so, dass der Umgang auf Grund meiner Arbeitssituation in jedem Fall neu geregelt werden müsste, wie auch immer. Es kann doch nicht sein, dass ich wegen der Arbeit meinen Sohn nur noch alle paar Wochen sehen darf wenn der Sonntag komplett arbeitsfrei ist.
Gruß Willi
Hallo noch mal, gerade komme ich vom Anwalt. Er schreibt das Gericht nun noch einmal an mit der Bitte dem Antrag stattzugeben. Dem Richter wird mitgeteilt, dass es in meinem Fall nachweislich um Umgangsboykott geht mit dem Ziel, mir meinen Sohn zu entfremden. Wir zeigen Bereitschaft, die Umgangserweiterung schrittweise durchzuführen. Mal sehen was dabei rauskommt, jetzt heißt es wieder - warten.
Gruß Willi
Heute ist wirklich ein schwarzer Tag. Erst die Unterlassungserklärung, jetzt kam noch das Schreiben, VKH abgelehnt weil Kind noch zu klein.
Also sehe ich meinen Sohn weiterhin nur alle paar Wochen wenn ich mal Sonntags frei habe.
Ich hab keinen Bock mehr.
Willi