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Umgangsdauer ausdehnen

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(@dergelackmeierte)
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Habe hier im Zusammenhang zur Umgangsdauer eine Frage mit der Bitte um eure Einschatzungen :
- Kind ist 6 Jahre alt
- es besteht GSR und gemeinsames ABR
- von mir seit einem 3/4 vorgelegter Umgangsvorschlag/vereinbarung wird von der Kijdsbesitzerin ignoriert
- Umgangszeiten wurden dem Kind und mir im Rahmen einer Mediation diktiert und von mir zwar unter Einwand des damals schon aufziehenden Loyalitatskonfliktes kritisiert aber halt zaehneknirschend des Frieden Willens zugestimmt.

Es besteht nichts schriftliches. Nur eine Notiz des JA und meine von der Kindsbesitzerin ignorierte Umgangsvereinbarung.

Jetzt ist es so das im Mai ein Event ist auf das ich gerne mit dem Kind moechte.
Das beginnt freitags um 10 Uhr und endet Sonntags um 19 Uhr. Das ist in der von der Kindsbesitzerin diktierten Zeit nicht zu schaffen.

Ich hatte vor einem halben Jahr der Kindsbesitzerin schon mehrmals gesagt das ich das Kind Montag frueh in die Kita bringe.
Damit auch mal ein wenig "Alltag" mit dem Papa herrscht und nicht nur sunshine weekend.

Als Antwort kam " nur über meine Leiche und Sonntag Abend steht das Kind vor der Tür und um 18 Uhr ist Schluss am Sonntag "

Die Kindsbesitzerin lässt da keine Diskussion zu. Ist ja schliesslich ihr Kind.
Gibt es da keine Möglichkeit das man sich da auf das gemeinsame ABR beruft ? Zumindest mal um dieses eine Event abzudecken und die Möglichkeit zu haben dieses mit dem Kind zu erleben ?

Wurde das natürlich nicht stillschweigend machen sondern mit bitte um Verständnis in diesem Fall.
Die Antwort von ihr kenne ich zwar schon von ihr und auch das die mir die sherrifs auf den Hals schickt wenn ihr Kind nicht wie von ihr diktiert um 18 Uhr sonntags vor ihrer Türe steht.

Wie seht ihr das ?
Mangelnde kommunikationsfahigkeit und die Rahmenbedingungen kennt ihr ja.
Aber da wurde ich mich jetzt mal gerne auf die hinterbeine stellen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 06:30
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Ich verstehe Deine konkreten zwei(!) Anliegen . Leider ist aufgrund der Mega-verfahrenen Kiste bei Euch Eltern das Thema schwer bis gar nicht durchzusetzen. Durch die Verknüpfung Deiner zwei Wünsche wird KM insb. aufgrund der - aus ihrer nicht gewünschten Einmischung in den Alltag (Kita-Bringen!) - so nicht zu stimmen.

Wenn Dir im Sinne des Kindes das "Event" wirklich wichtig ist, dann würde ich nur hier den Fokus drauflegen. Aufgrund des zu erwartenden pauschalen " Neins" würde ich ohne große vorherige Ankündigung einfach eine Stunde später das Kind zurückbringen. Und natürlich die KM von Unterwegs informieren, dass es leider eine Std später wird, damit sie sich keine "Sorgen machen muss". Das ist zwar auch nicht die nette Art, aber vielleicht angesichts Eures Nicht-Verhältnisses tolerierbar. Du musst Dich aber darauf einstellen, dass KM nachher einFass aufmacht und deshalb jeden Anschein einer "vorsätzlichen Verspätung" vermeiden (da hast Du Dich aber verschätzt, wie lange das dauert, wie lange die Fahrzeiten sind)... aber egal wie KM anschließend reagiert, Kind und Du haben einen tollen Tag gehabt.

Ob's das Wert ist, musst Du entscheiden!? Ob  Du den Vorsatz durch die ungeschickt verknüpfte Anfrage schon "dokumentiert" hast kann allerdings auch sein. Vielleicht hat Km Kind schon eingeimpft, dass sie auf keinen Fall mit Dir zum Event gehen soll...

Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2013 09:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

etzt ist es so das im Mai ein Event ist auf das ich gerne mit dem Kind moechte.
Das beginnt freitags um 10 Uhr und endet Sonntags um 19 Uhr.

Wenn das Event das ganze WE ist, dann dürfte es doch auch nicht so sehr schlimmsein, einfach ne Stunde früher zu gehen, damit das Kind um 6 bei der KM abgeliefert werden kann. Kannst du es denn am Freitag schon sofrüh holen oderist das dann die nächste Baustelle?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2013 09:18
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja das mit dem Freitag ist die zweite Baustelle. Ich müsste das Kind Donnerstag abends holen und es wäre dann freitags nicht im Kiga.

Klar könnte man da eine Stunde früher gehen aber wie so oft ist halt das Ende der Veranstaltung gleichzeitig der Höhepunkt und eigentlich ( wie soll ich schreiben ? ) nicht Fleisch und nicht Fisch wenn man nicht bis zum Ende bleibt.

Die Fahrzeiten sind halt mitunter das Problem. Das dem Kind und mir zur Verfügung stehende Zeitfenster ist für die Veranstaltung zu kurz.

Wäre alles so einfach wenn die Kindsbesitzerin da von ihrem Ross runterkommt. Wäre dann alles vieles einfacher und das Kind hätte was davon.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 11:32
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Letztlich wäre eine schriftliche ( weil anders gehts ja leider nicht ) Schilderung des Sachverhalts das man auf eine Wochenendveranstaltung mit dem gemeinsamen Kind und es nur mit riesem Aufwand und somit auch Belastung fürs Kind verbunden ist. Und das es wesentlich stressfreier wäre wenn ich das Kind montags in Kiga bringe.

Ja dieses Event ist mir wichtig. Und ich bin 110% davon überzeugt, dass wenn das Kind das mitkriegt das wir da hin gehen das es vor Freude ausflippt. Und um diese Freude geniesen zu können und vorallem nicht den Zeitmesser im Nacken zu haben, wenigstens das eine Mal wollte ich eine sachliche, hoefliche Anfrage starten.

Wobei dieses Wort Anfrage und dieses Bitten und Betteln mir mittlerweile sowas von zu Wieder ist.
Schliesslich sind wir vom.Gesetz her ( GSR, ABR ) gleichberechtigte Elternteile. Sprich mein Wort wer das Kind in Kiga bringt an diesem Montag/das Kind geht freitags nicht in Kiga, sollte das gleiche Gewicht haben wie das der Kindsbesitzerin.

Wenngleich die Realitat anders aussieht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 12:12
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@toto
Wenn ich dich richtig verstanden habe würdest du also gar keine nachricht/bitte/feststellung im Vorfeld an die Kindsbesitzerin schreiben. Sondern einfach durchziehen und entsprechend am spaeten Nachmittag die Kindsbesitzerin informieren das es leider heute mal später wird.

Kann ihr ja im gleichen Atemzug anbieten, weil Sie gleich durch die Decke gehen wird dass das Kind dadurch zu spaet ins Bett kommt und so aufgedreht ist, dass ich das Kind Montag frueh in Kiga bringe.

Wobei ich die Antwort kenne. Aber Sie kann dann wieder ihre uneingeschraenkte Macht demonstrieren.
Was Sie ( so sagte Sie mir unter vier Augen das es ja keiner mitkriegt und es nicht gegen Sie verwendbar ist ) total geil macht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 15:00
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@toto
Wenn ich dich richtig verstanden habe würdest du also gar keine nachricht/bitte/feststellung im Vorfeld an die Kindsbesitzerin schreiben. Sondern einfach durchziehen und entsprechend am spaeten Nachmittag die Kindsbesitzerin informieren das es leider heute mal später wird.

Ja - in diesem Fall. Du musst Dir aber bewusst sein, dass es uU die nächsten Umgänge deutlich schwieriger macht... Hängt also davon ab, wie wichtig Dir das Event ist.
Wobei ich zugegebenermaßen heute Morgen das Freitags-Problem nicht vor Augen hatte. Wenn Du es schaffst das Kind am Freitag tatsächlich schon loszueisen mit der Begründung, dass ihr dorthin fahrt, dann wird sie Dir nicht glauben, dass es unglücklicherweise später geworden ist.

Also mir - aber ich habe leicht reden - wäre der Stress zu viel...

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2013 16:00
(@jeanswilli)
Registriert

Sorry, aber in Deiner Situation würde ich solche Experimente sein lassen. Ich weiß ja nicht was das für eine Veranstaltung ist, aber ich kann mir nicht vorstellen dass ein 6-jähriges Kind bei einem 3 Tage langen Event auf Teufel komm raus von der 1. bis zur letzten Minute anwesend sein muss.

Einfach später kommen würde ich auf keinen Fall!

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2013 17:08
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@toto
Deine Einschätzung in allen Ehren. Aber wie soll Sie mir die Umgange noch schwieriger machen ? Die Kindsbesitzerin lässt genau das zu wo Sie weiss das würde ich und das Kind auch bekommen.
Keine Minute länger. Weil sie weiss weniger lässt das Gericht nicht gelten. Solange keine driftigen Gruende dagegen sprechen.
Also in sofern schwieriger machen können ? Ok aber schlimmer geht immer.

Letztlich haette ich es halt auch mal gerne dokumentiert. Ihr staendiges " nein nein nein
Die ganzen mündlichen Aussagen, den Kampf den ich bis dato führe will ich mit ihren schriftlichen Antworten mal dokumentieren. Das Kind soll auch mal später sehen wie ich gekämpft habe. Wobei ob es das dann volljaehrige Kind interessieren wird ? Die vergurkte Zeit bringt das auch nicht zurück. Aber für mein Gewissen ware es gut.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 17:11
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Willi
Ja den ersten der drei Tage lass ich saussen. Das wird keinesfalls gehen. Da gebe ich Dir Recht dass das zu viel ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 17:20




(@jeanswilli)
Registriert

Dann bleibt nur noch das Problem mit Sonntag, oder?


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2013 17:27
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn man es so sieht ja. Dann ist der Sonntag noch "kippelig" und die evtl. Bringung des Kindes am Montag in den Kiga. Was am einfachsten wäre.

Im Grunde wäre mir am liebsten das Scheisserle am Dienstag, den 30.04. abends zu holen. Am 01.05. Feiertag bei mir. Donnerstagabend und Freitag Kiga freizustellen und Sonntag gegen 20 uhr zuruck. Das ware stressfrei und der Kind/Vater Beziehung mal dienlich.

Wenn ich das der Hexe aber vorschlage springt die mir mit dem nackten A..... ins Gesicht.
Und das habe ich frueher schon zu Ehezeiten nicht so gemocht die Art des Verkehrs. Und jetzt schon gar nimmer.

Echt kein Plan wie ich das verpacken soll.
Wird ja alles gleich wieder als Angriff gewertet und ist der von der Kindsbesitzerin angestrebten Entfremdung nicht dienlich.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 17:55
(@jeanswilli)
Registriert

Steht Dir denn der 1. Mai als Umgangstag zu?


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2013 18:19
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Mir steht gar nichts zu weil madame sich auf nichts festlegt und alles ignoriert an Vorschlägen.
Ausser 2 Wochenenden Regelung und hälftige Ferienzeiten. Das wo Sie vor Gericht halt abnicken muss sollte der Umgang gerichtlich geregelt werden müssen. Und das ist das Dilemma das sie weiss das mehr vor Gericht für mich nicht zu erreichen ist.

Im Rahmen eines Umgangsvorschlages habe ich ja mal niesergeschrieben das wenn montag, donnerstag oder freitag feiertag ist ( ausgenommen Ostern, pfingsten und weihnachten ) das an diesen feiertagen Umgang ist und das davorliegende oder anschließende Wochenende zum Umgang dient. Auch wegen der entfernung.

Antwort Hexe " das kannst dir abschminken dann haette Sie ja ggf. weniger Wochenenden mit dem Kind wenn ein Feiertag vor oder nach ihrem Wochenende laegen taete "


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 18:42
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Gerade Wochenenden hier ungerade dort. Und hälftige Ferien.
Mehr gibt sie Ihr kind nicht raus.
Sollte mir das nicht passen geht sie vor gericht.

Diskussion war somit beendet.

Und da stellt sich mir dann natuerlich die Frage was nutzt mir GSR und beidseitiges ABR ?
Offensichtlich nichts


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 18:47
(@jeanswilli)
Registriert

Ich hab auch GSR und sehe mein Kind pro Woche 7 Stunden. Es hilft nichts sich darüber immer wieder aufzuregen. Ich verstehe nicht, warum Du Dir immer wieder selber neue Baustellen schaffst. So lange der Umgang nicht gerichtlich festgelegt ist muss Ex gar nix. Nutze den Umgang, den Du hast und provoziere nicht. Wenn Dir das nicht reicht, geh zum Gericht.

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2013 19:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus DG und ergänzend zu Willi:
GSR und gABR haben letztendlich auch nichts mit dem Umgangsrecht per se zu tun, insofern bringt es nix, ständig darauf rumzureiten.
Eure Umgangs"regelung" ist nun mal so, wie sie ist. Wenn sie Dir nicht passt, bleibt Dir letztendlich nur der Weg zum Gericht, um möglicherweise mehr rauszuschlagen; nur ob Du in Deiner Gesamtsituation erfolgreich sein wirst, steht in den Sternen.

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2013 19:36
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Stimmt das steht in den Sternen bzw. ich gehe noch weiter das da nichts anderes rauskommt.
Da verblaest ( mir wurde mal gesagt rund € 800.- für nix und wieder nix )


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 19:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde es so machen wie TotoHH es vorgeschlagen hat.

Bei der gerichtlichen Festlegung einer Umgangsregelung spielt das SR keine Rolle.

Bei der eigenmächtigen Ausdehnung des Umgangs aber durchaus.
Diese ist nämlich bei GSR genauso wenig verboten, wie die Eigenmächtigkeit der Mutter.

Dafür solltest du aber nicht schon schon im Vorwege darüber diskutieren und auch auf den früheren Anfang verzichten.
Den kannst du nämlich nicht durchsetzen.

Hole ihn zum vereinbarten Zeitpunkt ab und teile am letzten Tag mit, dass sich die Rückgabe verzögert.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2013 22:40
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja so habe ich mir das heute im laufe des Tages auch überlegt.
Ich hole das Kind ganz normal zum regulären Umgangstermin ab.

Auf eine Diskussion wegen 01.05. und dann Donnerstag und Freitag nicht in Kiga werde ich verzichten.
Die freitags Veranstaltungen gehen uns dann halt verloren. Aber 3 Tage am Stück ist eh heavy fürs Kind.

Sonntag machen wir uns dann keinen Stress. Die reguläre Umgangszeit wird auch mit Stress nicht zu realisieren sein.
Wir geniesen einfach den Tag. So eine Stunde vor Umgangszeit-Ende werde ich zum Handy greifen, dass die bislang praktizierte zurück bring Zeit heute leider nicht einzuhalten ist. Das aber alles paletti ist und es uns gut geht. Gründe habe ich mir plausible zurecht gelegt bereits.

Abschliessend biete ich an, das Scheisserle wenn die Kindsbesitzerin "grollt" am Montag früh ausnahmsweise in KiGA zu bringen. Wird abgelehnt werden von ihr in ihrem Zorneswahn, aber damit habe ich offiziell nach einer wohlwollenden Lösung gesucht und ihr diese offeriert.

Mit der Ankündigung des besonderen Events gebe ich euch recht gewinne ich nichts. Pfeiff auf den Freitag.
Das wird wieder nen Spaß.

Dennoch ist für mich nicht nachvollziehbar wie man sich so dermaßen gegenüber dem Kind als Mutter verhalten kann.
Keine Minute langer als die gängige Rechtsprechung.

Hat eigentlich von euch schon jemand so nen Umgangsregelungsfight vor Gericht durchgeführt ?
Nochmals KM boykottiert nicht. Aber gibt auch keine wirklich keine Minute länger als nötig.
Wobei es sich das Kind so sehr wünscht.

Danke nochmals für eure Einschätzung zum Thema verlängertes WE.

@ beppo
Dir besonderen dank für die Schilderung der Rechtslage. Nämlich das ich bei GSR den Umgang auch mal verlängern kann.
Und solche Sprüche wie "Sonntag Abend 18 Uhr ist Schluss und damit ist die Diskussion fertig ! Mehr gibt es nicht Ende.der Diskussion, sonst rufe ich die Polizei und das Kind wird abgeholt und du siehst es dann gar nimmer " kann Sie sich an die backe schmieren.

Rein theoretisch sollte ich echt mal anrufen Sonntag nachmittags und sagen
"Kind bleibt heute nacht bei mir und ich bringe es zum Kiga. Bitte um Kenntnisnahme"
Und zack bums aus. Keine Diskussion. Rein rechtlich wenn ich das richtig verstanden habe wäre das in Ordnung.
Aber aufgrund des handwerkszeugw der Kindsmutter natürlich tödlich.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 23:09




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