Umgangsboykott trot...
 
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Umgangsboykott trotz Umgangsbeschluß

 
(@darian)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Leute, ich war Monate nicht mehr hier.

Ich hatte eine tolle Zeit mit meinem Sohn.

Leider erfuhr ich heute von der z.ZT noch bei den Umgängen anwesenden Betreuungsgsperson  das der Kontakt zu meinem Sohn nicht mehr stattfindet.

Die Mutter verweigert ab sofort wieder jeden Konatkt, dies gibt Sie sogar bekennend gegenüber der Betreuungsperson an, dessen Aussage ich auch anwenden darf.

Grund sei ein von mir kürzlich gestellter Antrag bei Gericht, die Umgangszeiten etwas zu erweitern, da wir nur  alle 14 Tage 5 Stunden wegen der Anfangs 3 jährigen Trennung und Entfremdung  von ihm

zur Verfügung haben. Freiwillig gibt die Mutter nichts her, auch an eine Aufweichung der Situation, Gespräche innerhalb des begleiteten Umganges- der nun seit Januar stattfindet- aufzunehmen, ist Sie

nicht interessiert. Daher bleibt mir nur der gerichtliche Weg und ich habe wirklich die volle Unterstützung vom Jugendamt.

Auch gibt KM bereitwillig an, der Junge wolle auch zum Papa und habe sich darauf gefreut, sie ihm aber klar gemacht hat, daß es eben nicht geht weil Papa sich nicht an Regeln halten würde...hä??

Meinen Anwalt konnte ich nicht mehr erreichen, sondern erst Monatg. Da ich enttäuscht und wütend bin, hätte ich gern gewusst was ich nach der abänderung des Famg 1.9.2009 für Möglichkeiten habe.

Ich habe jetzt echt keine Lust mich wieder für die Dauer eines kompletten Verfahrens, zuletzt dauerte es 3 Jahre, von meinem Sohn zu verabschieden.

Gruss und Danke!

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2010 23:41
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Was, 3 Jahre? Bei Umgangsboykott sind die Gerichte angehalten, zwischen Antragstellung und Gerichtstermin nicht mehr als 4 Wochen vergehen zu lassen. Du hast das Recht auf Umgang und auch auf mehr Zeit mit Deinem Kind. Den Zirkus der Kindsmütter beim Antrag auf mehr Zeit kenne ich, meine Ex versucht gerade, das mit allen Mitteln zu verhindern. Ich hab das Spiel schon 2x hinter mir. Glaub mir, kämpfen lohnt sich - für Dein Kind.

Viel Glück!
Willi 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2010 00:54
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jeanswilli,

da gebe ich dir "bedingt" Recht. Du musst natürlich z.b. Antrag nach § 155 FamFG stellen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Stellst du den nicht, kannst du bei Gericht auch mal gerne 2 oder 3 Monate je nach Auslastung und eventueller Überlastung warten. Gerade auch
bei Umgangssachen, die schon länger andauern und immerwieder mit Problemen bei der Durchführung einhergehen, ist oftmals Eile geboten.

Gruß
Agent

(Der nach Stellen des Antrages nach § 155 FamFG innerhalb 6 Wochen bei Gericht saß)

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2010 21:35