Geschätztes Forum,
es existiert ein gerichtlicher Umgangsbeschluss.
Nun ist eine einmalige Ausnahmeregelung vom Beschluss erwünscht. Der betreuende Elternteil hat diese Ausnahme unbegründet versagt.
Ist es möglich hierzu einen Antrag beim Gericht zu stellen?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich.
Hallo,
wie alt ist der Beschluss?
Grundsätzlich haben beide Parteien sich an den Beschluss zu halten, du hast keinen Anspruch drauf, dass der andere ET einer Ausnahme zustimmt.
Das ist ja gerde der Sinn einer gerichtlichen Umgangsregelung. Sie soll ein starres Korsett sein, die den ET und den Kindern Sicherheit gibt wenn persönliche Absprachen nicht möglich sind.
Hast du keine Möglichkeit, das Kind in deiner Umgangszeit anderweitig betreuen zu lassen (Oma/Opa etcpp.?).
Per Gericht die KM zu zwingen sih NICHT an den Beschluss zu halten ist mMn aussichtslos und verschlechtert die wahrscheinlich eh schon beschissene Elternbeziehung weiter.
Du solltest nach alternativen Lösungen suchen.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
wenn der Umgang schon so strittig ist, dass ein Beschluss des Familiengerichts erforderlich ist, dann sollte man sich auch an den Beschluss halten. Nicht zuletzt deshalb, weil man ansonsten immer wieder über Umgang verhandeln wird und der Beschluss am Ende nichts wert ist.
Normalerweise sollten Ausnahmen auch möglich sein, vorgesehen sind sie nicht.
Wie schwierig ist es denn für Dich?
Prinzipiell kannst Du natürlich das Kind einfach nicht abholen und die KM muss sehen wie sie klar kommt. Allerdings dürftest Du dann ein angespanntes Verhältnis überspannt haben und der Umgang ein großes Problem (wieder) werden.
Natürlich kannst Du Dich auch an das JA wenden mit der Bitte um Vermittlung bzw. Beratung über Betreuungsmöglichkeiten für das Kind. Ansonsten können auch Verwandte oder Arbeitskollegen vielleicht aushelfen oder eine bezahlte Betreuung.
Ein Gericht wird hier keinen Beschluss fassen. Kann das Kind nicht betreut werden, dann ist der erste Ansprechpartner das JA, das eine Betreuung finden muss. Ich denke aber nicht, dass das in Deinem Interesse ist, dass das JA das Kind wieder zur KM bringt!
VG Susi
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Im Nachhinein ärgere ich mich, dass ich den Sachverhalt nicht ausführlicher beschrieben habe. Denn hierdurch kam es jetzt offensichtlich zu einem Missverständnis.
Umgangsbeschluss 2014:
Ferien: Hälftige Aufteilung/ durchgehende freie Aufenthaltswahl.
Schulzeit: Wochenende SA/ SO 14-tägig ohne Übernachtung in meiner Wohnung, sondern mit jeweiliger abendlicher Rückgabe zum anderen Elternteil.
Mein Anliegen: Fahrt zu einer auswärtigen Familienfeier Samstag auf Sonntag mit Übernachtung bei meinen Eltern.
Es ist also nicht so, dass ich nicht betreuen kann. Ich möchte diese Betreuung ausweiten.
Der andere Elternteil verletzt den Beschluss regelmäßig durch Absagen ohne Absprache und ohne Ersatztermin.
Sieht Ihre Beurteilung dann eventuell etwas anders aus?
Hallo,
nein, die (meine) Beurteilung sieht insofern nicht anders aus, als dass ie Verletzung des Beschlusses von Ihnen offensichtlich ständig geduldet wurde.
Aber den Beschluss an sich finde ich absoluten Nonsens: wie kann man Eltern, die offensichtlich nicht in der Lage sind sich über den Umgang zu verständigen und deswegen zum Gericht gingen auferlegen, sich über den Umgang abzusprechen?
Wie kann man einem Kind (wie alt ist es?) freie Aufenthaltswahl in den Ferien überlassen aber an den WE keine Übernachtungen.
Da sollte eh nochmal drübergeschaut werden.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
das Kind ist 13 Jahre.
"Nonsens"- das habe ich schon häufiger gehört.
Grund ist die Ablehnung des anderen Elternteils zu Übernachtungen in den Schulzeiten (Wohnorte liegt ca. 150 m auseinander, Wohnmöglichkeit wird nicht beanstandet). Dieses projiziert dieser auf das Kind. Hieraus resultiert eine Ablehnung des Kindes zu Übernachtungen. Übernachtungen ausserhalb der Schulzeiten sind daher zu versagen (Sinngemäß aus Gutachten und Gerichtsbeschluss).
Hallo,
Euer Umgangsbeschluss ist, entschuldige bitte, dämlich.
Warum kann/darf/das Kind die Nacht nicht bei/mit Dir verbringen ?
Nachdem ein Elternteil regelmässig den Beschluss nicht einhält (Du hast das sorgfältig dokumentiert) würde ich diese Verweigerungshaltung zum Anlass nehmen um noch einmal vor Gericht zu ziehen. Du solltest dafür eine Regelung für Deine Zeiten ausarbeiten, welche Du für kindgerecht hältst. Wenn es sein muss in allen Einzelheiten und natürlich mit Sanktionen, wenn ein Elternteil die Zeiten nicht einhält. Alles andere (Bitten, Diskussionen an ein Elternteil, welches macht, was es will) bereitet Ärger und Stress und ist verlorene Zeit.
VG,
Tsubame.
Hallo,
Kommt sich das Kind nicht irgendwie blöd vor (bei seinen Schulfreunden z.B.), wenn es von einem Elternteil wie ein Säugling behandelt wird ?
VG,
Tsubame.
P.S. Ich nehme an, das Elternteil bringt dem Kind noch das Fläschchen in die Schule ?
Hallo,
ok, wenn die Sache so ist, dann macht es Sinn das Gericht zu bemühen, aber auch hier geht der erste Weg zum JA mit der Bitte um Vermittlung. Bringt das nichts, dann sollte es schon bald zum Gericht gehen. Bei 150km Entfernung ist natürlich nicht viel mehr als Wochenenden, die aber auch schon Freitag beginnen dürfen bis Sonntag Abend gehen drin sowie eben hälftige Ferien.
Einfach wird es trotzdem nicht!
VG Susi
Ja, es sind 150 Meter.
Das Kind macht das, was der andere Elternteil ihm sagt. Es schafft es nicht, sich diesem zu entziehen. Der andere Elternteil braucht das Kind für sich selbst; es ist eine Art "Partnerersatz". (Verfahrensbeistand)
Ich weiss, jetzt kommt die Pubertät: Entweder das Kind wird vollkommen ausbrechen oder sich vermutlich ein Leben lang unter dem Bann und der Kontrolle des anderen Elternteils stellen. Und beides wünsche ich mir nicht.
Aber Fazit:
Für eine abweichende kurzfristige Ausnahmsregelung vom Beschluss (Komplettes auswärtiges Wochenende zum Zwecke des Besuches einer Familienfeier; ca. 200 km vom Wohnort entfernt) wird hier keine Chance gesehen?
Das Kind macht das, was der andere Elternteil ihm sagt. Es schafft es nicht, sich diesem zu entziehen. Der andere Elternteil braucht das Kind für sich selbst; es ist eine Art "Partnerersatz". (Verfahrensbeistand)
Dumm für das Kind.
Dem Kind wird damit jede Selbständigkeit genommen und es gibt kein Weiterentwickeln. Wenn selbst der VB es als Partnerersatz sieht, dann kann es nicht dem Kindeswohl entsprechen.
Ich weiss, jetzt kommt die Pubertät: Entweder das Kind wird vollkommen ausbrechen oder sich vermutlich ein Leben lang unter dem Bann und der Kontrolle des anderen Elternteils stellen. Und beides wünsche ich mir nicht.
Es wird so kommen, und dann kann sich niemand erklären, wie es soweit kommen konnte... das übliche Spiel.
Zwei varianten kann ich mir vorstellen,
1) das Kind bricht aus und verschwindet ganz .. z.B. in eine betreute Wohneinrichtung, oder
2) es kommt zu Dir und macht immer genau das Gegenteil von dem, was der andere Elternteil will.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ja, es sind 150 Meter.
Aber Fazit:
Für eine abweichende kurzfristige Ausnahmsregelung vom Beschluss (Komplettes auswärtiges Wochenende zum Zwecke des Besuches einer Familienfeier; ca. 200 km vom Wohnort entfernt) wird hier keine Chance gesehen?
Hallo,
Nein. ich sehe hier keine Chance.
An Deiner Stelle würde ich übrigens nicht mit dem anderen Elternteil darüber reden, aber dem Kind sagen, dass diese Möglichkeit besteht und es fragen, ob es mitkommen will. Ohne Stress und ohne Angst.
Dieses wäre mein erster Baustein, dem Kind langsam zu helfen, auf eigenen Beinen zu stehen. Es wird irgendeinmal Klassenfahrten geben etc. oder Schlafanzugparties bei Freunden - alles Dinge, welches es miterleben soll/muss. Es kann nicht sein ganzes Leben damit verbringen, dem anderen Elternteil das Überleben zu sichern.
VG,
Tsubame.
Nein. ich sehe hier keine Chance.
Schade!
An Deiner Stelle würde ich übrigens nicht mit dem anderen Elternteil darüber reden, aber dem Kind sagen, dass diese Möglichkeit besteht und es fragen, ob es mitkommen will. Ohne Stress und ohne Angst.
Wurde schon mehrfach versucht. Entweder sie traut sich nicht zu fragen oder wenn sie es tut, erhält sie eine Ablehnung.
Ich möchte sie aber auch nicht zu sehr unter Druck setzen.
Hallo,
ok, es sind 150 Meter, was die Sache noch absurder, aber eigentlich erst machbar macht.
Deine einzige Chance im Moment ist, dass das Kind selbst zur Famiienfeier mitkommen will. Alles andere wird so schnell nichts werden.
Außerdem wird das Kind auch in Zukunft nicht unbedingt bei Dir übernachten wollen, wenn es daran gewöhnt ist praktisch jeden Abend nach Hause zu gehen. Hier hilft nur, wenn Du Dich so gut es geht um Deinen Sohn kümmerst und damit einen Zugang zu ihm schaffst, dass er einen engeren Kontakt zu hat. Wenn das Kind das nicht will, dann sehe ich ehrlich gesagt schwarz.
Mit 13 wird das Kind schon angehört, wenn es um Umgang geht. Allerdings ist er mittlerweile in einem Alter, wo die Eltern eher die 2. Geige spielen und seine Peergroup wesentlich wichtiger ist.
Du kannst versuchen die Sache mit dem JA zu besprechen, vielleicht stimmt das JA die KM um. Aber ehrlich gesagt glaube ich nicht daran.
Dass ein Gericht die Sache schnell in Deinem Sinn ändert halte ich für ausgeschlossen. Es ist nichts was eilbedürftig wäre, weil es nun schon ca. 4 Jahre so läuft, es ist keine akute Kindswohlgefährdung (ansonsten ist das ganze schon hart an der Grenze!), es ist keine Sache von grundlegender Bedeutung für das Kind. Es gibt also keinerlei Grund für ein Gericht einzugreifen.
VG Susi
Frag ihn doch einfach und entspannt ob er bei der Familienfeier teilnehmen möchte.
Mit Übernachtung usw.
Wenn er ja sagt, dann einfach die KM über den Wunsch des Kindes informieren. Fertig. Sollte sie dewegen Streß machen, dann könnt ihr das vor Gericht klären und dabei die vorangegangenen Verstöße ebenfalls anbringen.
Nein. ich sehe hier keine Chance.
Schade!
An Deiner Stelle würde ich übrigens nicht mit dem anderen Elternteil darüber reden, aber dem Kind sagen, dass diese Möglichkeit besteht und es fragen, ob es mitkommen will. Ohne Stress und ohne Angst.
Wurde schon mehrfach versucht. Entweder sie traut sich nicht zu fragen oder wenn sie es tut, erhält sie eine Ablehnung.
Ich möchte sie aber auch nicht zu sehr unter Druck setzen.
Hallo,
Du kannst nur versuchen, das Selbstbewusstsein Deiner Tochter aufzubauen und dann zu stärken.
Schläft das Kind in den Ferien bei Dir ?
Du kannst natürlich versuchen eine neue Regelung zuerst mit Hilfe des Jugendamtes und dann bei Gericht durchzusetzen. Mit dem Alter des Kindes argumentieren. Aber wenn das Kind schon so durchmanipuliert ist, dass es Angst hat eine Frage zu stellen, dann sehe ich schwarz. Es wird sich auf die Seite des anderen Elternteils schlagen.
VG,
Tsubame.
**Quoting korrigiert/Beitrag leserlich gemacht**
Hallo,
nein, in den Ferien auch nicht bei mir in der Wohnung. Zur Info: Die hohe Qualität meiner Wohnverhältnisse steht nicht zur Diskussion.
Der Gutachter meinte, dass dieses für das Kind kein "neutrales Gebiet" ist. Es weiss, dass der andere Elternteil das ablehnt.
In den Nachbarort ins Hotel könnte ich also mit ihr gehen.
Und wie gesagt im Urlaub wohin ich will. Hauptsache nicht bei mir in meiner Wohnung.
Hallo,
Danke für die Rückmeldung.
Dümmer geht immer kann ich zu diesem Beschluss nur sagen. Der offensichtlich psychisch kranke Elternteil sollte eine Therapie wahrnehmen und der Richter und Gutachter, welche ihm ohne Rücksicht auf das Kind dieses als Arznei verschrieben haben, ebenfalls. Das Kind zu Dir in Obhut.
Wie wäre es denn, wenn Du dem Kind vorschlägst, über Nacht im Hotel zu schlafen und nicht bei Deinen Verwandten ?
Und das auch einmal an einem "normalen" Papawochenende versuchst ? Oder vorschlagen zu zelten jetzt im Sommer ? Und Cousins und Kusinen in ihrem Alter einlädst.
VG,
Tsubame.
Hallo,
Verfahrensbeistand, Jugendamt und Gutachter (und vermutlich auch das Gericht) waren sich einig, das das Kind nichts gegen Übernachtungen bei mir am Wochenende hat (in den Ferien darf sie es ja auf Reisen auch), doch wurde das "Nein" des Kindes akzeptiert. Wohlwissend, dass dieses ausschliesslich durch den Druck des anderen Elternteils ausgelöst ist.
Eine gerichtliche Anordnung von Übernachtungen in den Schulzeiten hat man nicht gewagt. Dieses wäre eventuell auch juristisch gar nicht haltbar gewesen.
Das ganze Ergebnis beruhte also auf der Frage: Wieviel Umgang kann man dem Antragsteller einräumen ohne das der andere Elternteil, seinen Frust und seine Angst vor dem Kontrollverlust weiter am Kind auslässt. Es war also eine Entscheidung für das Kind unter dem Aspekt, dass man es vor dem betreuenden anderen Elternteil schützen muss. Dieses finde ich sehr fragwürdig.
@Tsubame: Deine Vorschläge sind gut, aber ohne Impuls/ Einwilligung des anderen Elternteil leider nicht umsetzbar.