Umgangs-, Ferienreg...
 
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Umgangs-, Ferienregelung Kinder 3,5 Jahre

 
(@thomas10)
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Hallo Zusammen,

melde mich nach längerer Zeit wieder um zum Umgang von Euch einige Tips zu bekommen. In der vergangenen Zeit gab es die bekannten "Höhen und Tiefen".
Seit dem ich bei meiner Ex die Bitte vor ca. 2 Monate geäußert habe die Weihnachtsferien zu teilen ( 1  Woche) und die Kinder beim WE-Umgang von der Kita abzuholen und am Montag morgens zur Kita zu bringen ist wieder die Hölle los. Hier kurz die Voraussetzungen:

- Kinder 3,5 Jahre alt
- gemeinsames Sorgerecht
- Umgang jedes 2. WE mit Übernachtung (von Freitag - Sonntag Abend)
- in 2013 Urlaub mit den Kindern (1x1,5 Woche über Anwaltskorrespondenz geregelt)

Da alle Versuche erfolglos waren die o.g. Regelung zu besprechen, bat ich den FamAnwalt ein Schreiben an Sie zu verfassen um die Weihnachtsferien, eine generelle Urlaubsregelung (halbe Ferien) und die o.g. Umgangsregelung außergerichtlich verbindlich zu regeln.

Habe daraufhin ein Anwaltsschreiben erhalten mit folgenden Begründungen wieso dies nicht, nach Ihrer Meinung ginge:
Die KM hat den Eindruck, dass
-" die Kinder nicht von mir im Umgang betreut werden, sondern sie den Großeltern überlasse"
- "die Kleine möchte nicht dass Oma sie anfasse"
- "die Kleine möchte bei Ihrer Mutter und nicht bei Papa übernachten"
- "die Kinder kommen ungepflegt und erschöpft zurück, häufig krank"
- "der Umgang jetzt schon zu viel ist, Kinder nässen wieder ein"
- "die Kinder von mir negativ beeinflusst werden:" Papa hätte gesagt das Mutti sterben soll"
- "sie nicht weiß was ich mit den Kindern unternehme"
- "ich nicht in der Lage bin die Kinder zu betreuen"

Diese hier geäußerten "Argumente" sind definitiv ausgedacht und entbehren jeder Grundlage. Diese Unterstellungen tauchen erst jetzt seit ca. 2 Jahren wieder auf wenn es um erweiterten Umgang geht und die Kinder immer mehr einfordern noch mehr bei mir zu übernachten. Meine Ex weiß genau wie gut sich die Kinder bei mir fühlen und auch sehr gerne zu mir kommen, deshalb tun diese Anschuldigungen echt weh!

Sie stimmt unter all den Umständen nicht einer erweiterten Umgangsregelung ("die jetzige kann bleiben") zu und Urlaub nur nach "Bedarf" wie sie möchte und im übrigen gehen die Kinder "noch nicht zur Schule" also gibt es keine "Ferienregelung".

Auf das Schreiben hab ich den FamAnwalt gebeten einen Antrag vor Gericht zu stellen, um eine verbindliche Ferienregelung zu bekommen, was jetzt auch erfolgt ist.

Wie soll ich mich vor Gericht verhalten? Auf all die Unwahrheiten Stellung beziehen? Möchte einfach eine " Schlammschlacht" vermeiden, da meine Ex genau das möchte aber bei diesen Unwahrheiten könnte ich nur in die Luft gehen ! Und diese Unwahrheiten können so nicht stehen bleiben.
Merkwürdig:
- Termin vor Gericht steht fest: Anfang Februar, ohne JA auch kein vorheriger Termin?!
- Wenn diese Anschuldigungen meiner Ex Ihrer Meinung nach stimmen sollten, wieso greift sie nicht die jetzige Umgangsregelung an? Oder will Sie nur die neue erweiterte Regelung vereiteln?

Was ist "normal" für 3,5 Jahre alte Kinder- Umgang,Urlaub?
Anders gefragt: Ist die von mir geforderte Regelung übertrieben?
Wie sind Eure Erfahrungen?

LG und Danke
Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 00:47
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Es ist doch immer wieder erstaunlich was anwälte für einen rotz zu papier bringen ohne sich für das geschriebene zu schämen. Auch wenn es dir persönlich an die substanz geht, lass dich von so einem gewäsch nicht unterkriegen. Lass dich vor gericht nicht auf dieses level herab, sondern konzentriere dich auf das was du bzgl des umgangs möchtest.

Abholen und wiederbringen über die kita ist eine gute lösung dem konfliktpotential mit KM aus dem weg zu gehen. Auch für das kind fallt der wechsel einfacher, da kein harter schnitt zwischen den elternteilen erfolgt.

Natürlich gibt es im kindergarten ferien, mindestens im sommer und ggf im winter. Dafür muss eine regelung her.Und da es keine oster und herbstferien gibt, kann hier flexibel verfahren werden. Ausserdem gibt es keine anwesenheitspflicht, so dass auch ausserhalb der ferien urlaub gemacht werden kann. Muss ja nicht 3 wochen am stück sein.

Meine holde hat es damals auch mit so einer, an den haare herbeigezogenen, argumentation versucht als es um eine woche urlaub an der nordsee ging.....Kind in dem alter (1, 5 jahre) braucht kein urlaub...Vor kurzem war KM erst für 9 tage in den staaten inkl 2 tage hin und rückflug. Man muss es nicht verstehen.

Was du forderst finde ich richtig, konzentriere dich darauf denn es geht um den umgang mit dem kind. 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 02:12
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Natürlich gibt es im kindergarten ferien, mindestens im sommer und ggf im winter. Dafür muss eine regelung her.Und da es keine oster und herbstferien gibt, kann hier flexibel verfahren werden. Ausserdem gibt es keine anwesenheitspflicht, so dass auch ausserhalb der ferien urlaub gemacht werden kann. Muss ja nicht 3 wochen am stück sein.

Moin Thomas,

ich war wegen dieses Themas vor Gericht, als mein Kind genauso alt war wie Deines jetzt. Die Richterin ging bei der Regelung von den Schulferien , nicht von den Kita-Ferien, aus (was von mir ausch so beantragt wurde).
Ich habe dann folgenden Ferienumgang erhalten: Alle Ferien (auch Sommerferien) hälftig geteilt.

Ich würde an Deiner Stelle den vollen Ferienumgang - orientiert an den Schulferien beantragen! Es gibt keinen Grund, warum Dein 3,5 jähriges Kind nicht öfter und auch länger bei Dir sein sollte - außer, dass Muddi es nicht will.

Good luck
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 08:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Um das von WNV geschriebene zu unterstreichen:

Mit einer so beantragten Regelung hast Du drei Vorteile:
- KM kann sich schon mal an die 6 Wochen Ferienumgang des KV gewöhnen
- mit dem Schulferien hast Du unbestechliche Terminvorgaben
- und wenn der Richter meint, für ein Kiga Kind sei weniger angebracht, hast Du auch noch Verhandlungsmasse.

Bedenke: Du musst (ggf. mit Unterstützung, das ist aber ausschl. Deine Sache) 6 Wochen Ferienbetreuung sicherstellen können. Und ggf. wird ein Verreisen außerhalb der Ferienzeiten dann schwierig bei KM durchzusetzen.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 09:22
(@thomas10)
Schon was gesagt Registriert

Hallo WNV, Cheers, Toto HH,
vielen Dank für die Infos! Habe hälftige Schulferien beantragt und hoffe dass die Entscheidung auch so getroffen wird.
Wenn ich Dich WNV richtig verstanden habe, dann waren die Sommerferien mit 3 Wochen bei einem 3,5 Jahre alten Kind angesetzt? Wurde dies "heiß" diskutiert?  Wie sollte die Argumentation sein, wenn hier die Ex der Meinung ist:"Das ist zu lang!"
Toto, die 6 Wochen ( alle Schulferien hälftig) wären möglich, jedoch ob dies alles mit den Ferienzeiten in Einklang zu bringen ist, ist die Frage. Hätte gedacht es wäre einfacher bei genehmigten Schulferien eine evtl. Verschiebung der Ferienzeit aus beruflichen Gründen bei der Ex durchzusetzen (an den in Summe 6 Wochen ändert sich nichts) als wenn es die Regelung nicht gibt? Falls ein Kind krank ist könnte ich doch "Nachholferien" einfordern, die dann nicht in der Ferienzeit passt?
Hat jemand eine Idee wieso der Termin ohne JA angesetzt wurde , JA taucht auch in der Ladung nicht auf? Könnte es sein, dass das JA ein Bericht verfasst ohne dass ich ein Termin erhalten habe? Ob meine Ex vom JA eingeladen wurde weiß ich nicht.
Wie ist am effektivsten sich vor Gericht zu verhalten bzgl. der Unwahrheiten?
Kann doch nicht einfach sagen:"Zu dem Schwachsinn möchte ich keine Stellung beziehen!"
Frage aus dem Grund, da ich bei dem letzten Termin mir vorgenommen habe bloß keine Schlammschlacht, kann dann nur schlecht für Dich sein... Als die Unwahrheiten aufgetischt wurden wieso ich weniger Umgang bekommen soll, meine Ex doch 24 Std. mit den Kindern ist und besser weiß was den Kindern gut tut und ich doch auf die Bedürfnisse der Kinder (Kinder können nicht länger von ihr weg sein) eingehen soll, ist aber daraus eine Schlammschlacht geworden!

LG und Danke
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2014 02:50
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Toto, die 6 Wochen ( alle Schulferien hälftig) wären möglich, jedoch ob dies alles mit den Ferienzeiten in Einklang zu bringen ist, ist die Frage. Hätte gedacht es wäre einfacher bei genehmigten Schulferien eine evtl. Verschiebung der Ferienzeit aus beruflichen Gründen bei der Ex durchzusetzen (an den in Summe 6 Wochen ändert sich nichts) als wenn es die Regelung nicht gibt? Falls ein Kind krank ist könnte ich doch "Nachholferien" einfordern, die dann nicht in der Ferienzeit passt?

Also ganz erschließt sich mir Dein Ansinnen hier nicht... Du willst Flexibilität bzgl. Ferienumgang, falls Du beruflich keinen Urlaub bekommst?

Zunächst mal kann das natürlich nur ein Thema sein, bis das Kind in die Schule kommt. Danach ist Kind ja sowieso an die Schulferien gebunden. und Du hast während Deines Ferienumgangs die Betreuung sicherzustellen, auch wenn Du keinen Urlaub hast (Großeltern, Ferienbetreuung) - das würde ich aber keinesfalls ggü KM jetzt thematisieren, das wird sonst gegen Dich verwendet.

Solange Kind noch in der Kita ist, kann man grs flexibler sein - wenn KM mitspielt. Aber darauf würde ich es nicht angekommen lassen. Das soll ja gerade der Vorteil der Koppelung an die Schulferien sein, dass es ein festes Raster gibt, das extern vorgegeben wird. Also müsst ihr Euch "nur" noch auf die Verteilung einigen - entweder fix und jedes Jahr dasselbe oder zB zu Jahresbeginn mit Blick auf die Urlaubsplanungen in den Firmen.

Wofür sind die "Nachholferien"?

Gruss, toto   

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 10:55
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Thomas,

Zu dem Verhalten bzgl. der Anschuldigungen der KM würde ich Dir folgendes raten:
In einem Anwaltsbrief wird solchen unhaltbaren Anschuldigungen am besten generell widersprochen, indem man z.B. schreibt
"Die Kinder werden seit XX Jahren von KV während des Umgangs betreut und es steht außer Zweifel, dass die Umgänge mit dem Vater, wie auch die Kontakte zu den Verwandten dem Kindeswohl förderlich sind."

Sollte der Richter tatsächlich in der Verhandlung auf diese Argumente eingehen und Dich dazu befragen (was ich eher für unwahrscheinlich halte, da die Argumente als solches schon als nichtig erkennbar sind), dann würde ich sachlich bleiben und entgegnen, dass der Umgang eben schon seit XX Jahren stattfindet und dass die Kinder sich deiner Ansicht nach bei Dir wohl fühlen und auch gerne bei Dir und den anderen Verwandten sind.
Dass Du ebenfalls besorgt bist, wenn die Kinder nach dem Wechsel von Mutter zu Vater oder umgekehrt manchmal durcheinander sind und dass Du es sehr begrüßen würdest, wenn Du und die KM als Eltern daran arbeiten könntet, den Kindern den Umgang leichter zu machen.
Und dass es dabei auf jeden Fall helfen könnte, wenn die Umgänge und auch die Urlaube verläßlich und regelmäßig stattfinden, da die Kinder sich dann gut darauf einstellen können und einen Rythmus entwickeln können.
Und dass Du genau das mit deinem Antrag erreichen willst: dass durch Kontinuität und Verläßlichkeit die Umgänge so gestaltet werden, dass die Kinder gut damit zurechtlommen und eine gute Beziehung zu beiden Eltern haben.

Also: nicht direkt auf diese "Vorwürfe" eingehen, sondern Dich als jemand zeigen, der ein Interesse daran hat, dass die Kinder beide Eltern behalten und daran, dass ihr beide als Eltern zusammenarbeitet.
Zeig Dich vernünftig und verläßlich - dann entkräften sich die Argumente der KM ganz von selbst.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 11:56
(@fruchteis)
Registriert

Moin Thomas,

einige Anregungen:
Es hat sich bewährt...

- die Umgänge beim UmgangsET in die erste Hälfte der großen Ferien zu legen. In den Ferien 'de-synchronisieren' Kinder leicht, werden Dinge unternommen, die zeitlich nicht zum Kita-/Schulalltag passen. Kinder müsen sich daher zum Ferienende wieder in den rigideren Zeitfenstern des Schulalltags einfinden. Das ist idR mit einer gewissen Strenge verbunden, die besser bei dem ET liegt, bei dem die Kinder überwiegend leben. Sie sind dort einfach besser konditioniert. Läge das Ferienende und diese Strenge beim UmgangsET, dann könnten die Ferien ungünstig mit Strenge und unschönen Szenen abschließen.

- Ostern, Pfingsten und Weihnachten am Stück zu lassen, NICHT krampfhaft aufzuteilen und besser jährlich zu wechseln. Längere Blöcke haben grundsätzlich den Vorteil, daß Kinder besser ankommen können, man sich viel besser auf einander einlassen und einstimmen kann,  man dann evtl auch besser längere Zeit zusammen wegfahren kann.

- Umgangsregelungen 'generisch' zu formulieren, also OHNE konkrete Datumsnennungen. Besser auf die gesetzliche bestimmte Feiertage und Schulferien abstellen, sodaß die Regelung bis auf Widerruf für ewig gelten kann.

- Jahreskalender mit markierten Umgangstagen auszudrucken. Man kann so selbst gut prüfen, wo es zu ungünstige Überschneidungen oder anderen Konflikten kommen könnte. Hilfreich auch für Mutter, Ämtern und Gerichten und vor allem für das Kind, das alles visuell zu begreifen. http://www.schulferien.org/kalender_drucken/
     
W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 12:05
(@steve611618)
Zeigt sich öfters Registriert

Es gibt nicht nur die (Schul-)Ferien zu teilen, aber auch die Feiertagen!

Pfingsten, Himmelfahrt, Fronleichnam, und zwar mit anschliessendem Freitag (Springertag!)

MfG,

Steve

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 12:07
(@steve611618)
Zeigt sich öfters Registriert

- Ostern, Pfingsten und Weihnachten am Stück zu lassen, NICHT krampfhaft aufzuteilen und besser jährlich zu wechseln. Längere Blöcke haben grundsätzlich den Vorteil, daß Kinder besser ankommen können, man sich viel besser auf einander einlassen und einstimmen kann,  man dann evtl auch besser längere Zeit zusammen wegfahren kann.

Ich stimme zu! :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 12:09




(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

- Jahreskalender mit markierten Umgangstagen auszudrucken. Man kann so selbst gut prüfen, wo es zu ungünstige Überschneidungen oder anderen Konflikten kommen könnte. Hilfreich auch für Mutter, Ämtern und Gerichten und vor allem für das Kind, das alles visuell zu begreifen. http://www.schulferien.org/kalender_drucken/
       

So wird es bei uns gehandhabt. Zum letzten Quartal schaut KV in den Kalender des nächsten Jahres und markiert dann seine Umgangswe/Ferien. Dann druckt er es aus oder schickt ihn vorab per mail, die KM schaut darüber und trägt evtl. Änderungen ein. Sind diese dann alle fertig, wird der Kalender ausgedruckt und von beiden unterschrieben. Sollten dann kurzfristig Änderungen sein, wird das einfach abgesprochen, aber so steht wenigstens ein Grundgerüst, wo man auch mal flexibel was ändern kann (Krankheit oder sogar mal Verlängerung).

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2014 18:41