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Umgang Weihnachten EA möglich?

 
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die jenigen, welche evt. Erfahrung damit haben, das bei anderen erlebt haben  oder wissen ob dieses realistisch gesehen möglich ist oder nicht.

Die KM verweigert das Kind (2) Weihnachten für einen kompletten Tag abzugeben. (max. 1 Tag 2 Stunden)
Umgang soll ohnehin erweitert werden. Da Mutter nicht kooperiert Anfang nächsten Jahres mit Antrag auf Umgangsregelung. im großen Umfang. Momentan 1x Woche kompletter Samstag.

Elterngespräche finden aktuell nach Urteil für das GSR statt bzw. Einzelgespräche haben statt gefunden, gemeinsame Gespräche wurden von KM immer wieder verschoben oder ganz abgesagt.

Mediatorin spricht sich gegenüber der KM für einen kompletten Umgangstag an Weihnachten aus. Ich soll da auch hartnäckig bleiben.
JA agiert momentan und will zum letzten mal Kontakt mit der KM aufnehmen und sie dahin drängen, dass der Umgang ganztägig Weihnachten statt findet.

Sollte das scheitern, habe ich überlegt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzw. Verfügung bei Gericht zu stellen.

Klar, die Anwältin erlärt mir, dass dies Erfolg hat.

Ich sehe es kritisch, da die Zeit knapp ist, m.E. nach die Richterin gewillt sein muss in der Sache nach eidesstattliche Erklärung zu beschliessen ohne mündliche Anhörung.

Wie stehen die Chancen eurer Meinung nach? Zur Info, das Gericht ist nicht mütterfreundlich sondern sehr kindswohlorientiert geprägt.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 14:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sputnik,

Weihnachten ist in 13 Tagen, und Eilbedürftigkeit gibt es nicht; es ist ja keine Gefahr im Verzug. Du würdest Dir höchstens einen Kommentar einfangen von wegen "Weihnachten kommt immer so überraschend, gell?" Und eine Menge Kohle und Nerven verballern würdest Du auch. Denn Deine Anwältin arbeitet ja nicht für lau.

Das Gericht muss keine Eilentscheidung treffen, nur weil Du das dort gerne so bestellen würdest. Wenn es wegen fehlender Eilbedürftigkeit keine trifft, hast Du Deiner Ex eine Menge Wasser auf die Mühle geschüttet: Sie wird das als Sieg für sich und als Niederlage für Dich verbuchen. Ist es das wert?

Für ein 2-jähriges Kind ist es doch völlig wurscht, ob Umgang nun genau am 24. oder 25. oder 26. Dezember stattfindet oder ob Du den 3. oder 17. Januar zu Weihnachten erklärst. Richte Deinen Fokus darauf, den Umgang inklusive Feiertagen das nächstes Jahr alles gut geregelt zu haben, aber mach jetzt nicht kurz vorher ein Riesenfass auf.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 14:37
(@fruchteis)
Registriert

Moin Sputnik,

ist die gES in trockenen tüchern?
Wenn nicht, dann Füße still halten.

Ansonsten sehe ich es exakt wie durch die Brille. 😉

Bei mir ist die Weihnachstzeit im kompletten jährlichen Wechsel organisiert, ohne wilde Bilderwechsel.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 14:42
(@bester-papa)
Registriert

Moin.
Ich könnte mir vorstellen,  daß das Gericht Dich zunächst wieder an die EB verweist, zumal vom Gericht beschlossen.

Die EB gilt ja auch als eine Art Friedenszeit.

Mit der EA erklärst Du die EB für gescheitert.  Würde ich nicht machen.

BP


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 19:39
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

ist die gES in trockenen tüchern?
Wenn nicht, dann Füße still halten.

Ist in trockenen Tüchern.

Ich könnte mir vorstellen,  daß das Gericht Dich zunächst wieder an die EB verweist, zumal vom Gericht beschlossen.

Die EB gilt ja auch als eine Art Friedenszeit.

Mit der EA erklärst Du die EB für gescheitert.  Würde ich nicht machen.

Die Mediatorin hat sich selber dazu entschlossen, mich da parallel zu engagieren, da sie ebenfalls an einer gütlichen Einigung in der Thematik zweifelt.
Sie hat mir auch zu verstehen gegeben, dass es ohne weiteres auch oft vor kommt, dass solche Dinge, damit meint sie aber auch unter anderem die Umgangssituation allgemein, welche sie als schlecht für das Kind bewertet, vom Gericht geregelt werden müssen, damit eben die jeweilige Mutter überhaupt nach einer festgelegten Grundlage zu einer Kooperation bereit ist, bzw. die Mutter dadurch dem "Faustpfand Kind" entledigt wird und so ehrlich gemeinte Kooperation anstreben muss, ohne eine gewisse Situation, durch propagandierte Kooperation welche nicht ehrlich ist aufrecht zu erhalten und damit doch nur die eigenen Interessen und nicht die des Kindes im Fokus zu behalten.

Das Jugendamt selber lehnt es ebenfalls ab, bei spürbaren Unwillen der Kooperation Seitens der KM zu lange auf diese Gespräche zu hoffen und wenn es nicht geht, die Mutter zu einer Umgangserweiterung von vornerein nicht bereit ist, schnellstmöglich gerichtliche Wege einzuschlagen. Das JA guckt sich den Spaß jetzt auch schon lange genug an.

O-Ton: Das Kindswohl kann sich ja nicht monatelang nach den Querelen der Mutter orientieren, zumal durch die erfolgte Umgangskürzung und die Verweigerung an Weihnachten nach dem GSR-Prozess die Mutter Tatsachen geschaffen hat, welche darauf hindeuten, dass diese am wenigsten an einem friedlichen Konsenz interessiert ist und mehr Schienenbeintritte auf den Rücken des Kindes bevorzugt.

Der Konsenz von EB und JA war eindeutig. Nötigenfalls gerichtliche Schritte einleiten und die EB parallel laufen lassen.

Hat mich auch verwundert aber ich hab mich mal umgehört. Bei zwei Bekannten ist es tatsächlich so, dass trotz Elternberatung sind die Umgänge vom Gericht Schritt für Schritt ausgeweitet wurden und die Eltern weiter angehalten wurden die Beratungen durch zu führen. Bei dem einen sind die Elterngespräche irgendwann gescheitert, aber die Mutter hat sie stetig boykottiert und auch keinen Kooperationswillen gezeigt. Allerdings hat er eine sehr großzügige Betreuungszeit zugesprochen bekommen die momentan auch eingehalten wird.
Bei dem anderen ist es so, dass dieser verhältnismäßig gute Umgangszeiten zugesprochen bekommen hat, der Sohn von ihm ist 2,5 J. alt, und er mit der Mutter immernoch in der EB sitzt. Das Gericht aber Fakten geschaffen hat um eine kindswohlorientierte Grundlage und einen passablen Status Quo zu schaffen.

Das würde dann entsprechend mit den Ausführungen der hiesigen EB und dem JA übereinstimmen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 20:38
(@bester-papa)
Registriert

Naja wenn Du die Mediatorin und das JA auf Deiner Seite hast und die KM ohnehin nicht zu den EBs kommt, ist das natürlich was anderes

Ich würde aber die EB von der Schweigepflicht entbinden,  damit sie dem Gericht berichten können.

Ich kenne das aus eigener Erfahrung: Das JA und Gericht sehen es nicht gerne,  wenn Madame nicht zu den EBs geht .
Vielleicht zahlt sich das am Ende aus.

Aber ob Du die EA so schnell hinbekommst, würde ich auch bezweifeln. 

Dein RA sagt das klappt?


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 22:56
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja wenn Du die Mediatorin und das JA auf Deiner Seite hast und die KM ohnehin nicht zu den EBs kommt, ist das natürlich was anderes

Die Frage die sich ausserdem den Behörden stellt, ist, wenn sie kommt, ist sie offen zu einer Kooperation um den Zustand entsprechend dem Kind zu verbessern, und da sehen die Behörden einen hohen Nachholbedarf in einer Umgangsregelung. Wenn nicht sollte man da Fakten schaffen.

Ich würde aber die EB von der Schweigepflicht entbinden,  damit sie dem Gericht berichten können.

Hab ich schon gemacht. Schriftlich.

Aber ob Du die EA so schnell hinbekommst, würde ich auch bezweifeln. 
Dein RA sagt das klappt?

So sicher bin ich mir da eben auch nicht.
Klar sagt die RA das klappt.
Nunja, du kennst ja Anwälte. Die müssen es, im Falle eines Misserfolgs ja im Nachhinein auch nicht ausbaden.
Aber Perlen vor die Säulen schmeissen ist auch nicht mein Stil.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2013 10:33
(@diskurso)
Registriert

Eilbedürftigkeit gibt es nicht; es ist ja keine Gefahr im Verzug.

Das ist schlicht Unsinn.
Im FamFG eAo-Verfahren ist der Begriff "Gefahr im Verzug" überhaupt nicht existent.
§ 49 FamFG geht lediglich von einem dringendem Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden als Voraussetzung einer eAo aus.

Unter diesen Voraussetzungen:

Zur Info, das Gericht ist nicht mütterfreundlich sondern sehr kindswohlorientiert geprägt.

Ist in trockenen Tüchern.
Der Konsenz von EB und JA war eindeutig. Nötigenfalls gerichtliche Schritte einleiten und die EB parallel laufen lassen.

solltest Du nicht zögern, und sofort die eAo in die Wege leiten!
Irgendeinen Nachteil vermag ich nicht zu erkennen.
Das Gericht wird möglicherweise im geplanten folgenden Umgangsverfahren diese eAo auch als Hinweis erkennen, dann konsequent gegen die KM zu beschließen.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 11:37
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Sputnik,

eine EA vor Weihnachten wird knapp, aber nicht unmöglich. Es kommt auf das Gericht / Richter an und daher kann man keine Aussage treffen, am ehesten kann das Deine Anwältin einschätzen, weil diese ja Gericht und Richter kennen und wissen wie diese ticken. Ich selbst habe in Baden-Württemberg erlebt wie auf einen Antrag von mir (keine EA), der am 17.Dez. gestellt wurde, am 18.12. ein Hinweisbeschluss des Gerichts erging, hier in Berlin braucht ein Brief des Gerichts schon 1-2 Wochen, um aus dem Gerichtsgebäude heraus zu finden  😉

So eine EA ist an sich kein großes Ding. Streitwert liegt bei 500 €. Wenns gut geht, hast Du Dein Kind Weihnachten. Wenn nicht, dann eben nicht. Vorbedingung: keine! (also nix mit Gefahr im Verzug und ähnliches). In Kindschaftssachen kannst Du jederzeit Anträge stellen und eben auch EA.

Ich war mal live dabei, wie eine Freundin meiner Ex so einen Entscheid für Sylvester kurz vor Weihnachten aus dem Briefkasten gezogen hat, der sie zur Herausgabe des Kindes über Sylvester verpflichtet hat. Gut drauf war sie danach nicht mehr. Aber lehrreich ist das auch jeden Fall für solche Kinderbesitzerinnen.

Ich persönlich schließe mich aber den anderen Meinungen hier an und würde für einen Umgangstag eine EA nicht rausschicken. Wichtig ist doch, wie es  bei Dir genrell weitergeht. Wenn Deine Ex nur auf Verzögerung und Verweigerung des Kooperation aus ist, stell doch einen Antrag auf Umgangsregelung. Auch dann werden wieder Elterngespräche anstehen, entscheiden Gerichte doch nicht gerne und schieben die Eltern lieber in eine never-ending Diskussionsschleife. Dann aber läuft wenigstens das Verfahren und wenn die Mediation keine Ergbnis bringt, gehts mit dem Verfahren weiter. Auch kannst Du dann wesentlich sinnvoller eine EA stellen, die umfassender die vorläufige Regelung des Umgangs beantragt, wenn sich die Geschichte zu lange oder zu Deiner Unzufriedenheit hinzieht.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 11:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mit "Gefahr im Verzug" meinte ich, dass hier kein Anlass vorliegt, der eine Eilbedürftigkeit begründet, beispielsweise ein Umzug ins Ausland o. ä.

Dass Weihnachten jedes Jahr Ende Dezember stattfindet, ist kein überraschender Sachverhalt, der erst wenige Tage vorher bekanntgegeben wird.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 12:17




(@psoidonuem)
Registriert

Die Begründung für die EA ist ja auch nicht, dass Weihnachten so überraschend kommt, sondern dass der Umgang Weihnachten überraschend nicht gewährleistet ist. FInde es aber dennoch mit Kanonen auf Spatzen geschossen.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 12:28
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

mit "Gefahr im Verzug" meinte ich, dass hier kein Anlass vorliegt, der eine Eilbedürftigkeit begründet, beispielsweise ein Umzug ins Ausland o. ä.

Doch es liegt hier ein Anlass vor, der eine Eilbedürftigkeit begründet: Es liegt keine Umgangsregelung vor. Die Mutter verweigert den Umgang und
die Herausgabe des Kindes an Weihnachten im gewünschten Umfang, das reicht, um eine EA zu stellen und auch zu begründen. Es ist sich hier
allerdings zu sputen, denn der Gegenseite muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Weiterhin kann das Gericht frei entscheiden, ob es
mündlich terminiert oder schriftlich entscheidet. Der schriftliche Entscheid kann von der Gegenseite angefochten werden, so dass dann noch mündlich
terminiert werden muss. Alles meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach ein wenig knapp.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 12:30
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat nur Erfolg, wenn ein Anordnungsanspruch UND ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht wird.

Der Anordnungsanspruch ist der Anspruch auf die begehrte Leistung, hier Umgang.
Der Anordnungsgrund ist die Eilbedürftigkeit des Antrages.

Liegt kein Anordnungsgrund vor, so ist ein Abwarten der Entscheidung im Hauptverfahren zumutbar und der  Eilantrag wird abgelehnt.

Ein Eilantrag - neben dem Hauptantrag - soll Schäden vermeiden, die im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgangig zu machen sind. In Umgangssachen wird das nach meiner Beobachtung idR verneint, wenn nicht gerade monatelanger Umgangsboykott vorausging und dem Gericht die Sitaution klasklar lebensgefährlich erscheint.

Schon wegen des Anspruches auf rechtliches Gehör der Gegenseite braucht das seine Zeit. Die Post-Zeitläufe in den Gerichten sind gewaltig. Gerade vor Weihnachten ertrinken die in Anträgen, werden von daher noch rigider aussortieren.

Ich denke, das wird nichts mehr.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 13:10
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

KURZES UPDATE!!!

Erstmal vielen Dank an alle, die sich hier tatkräftig in meine Thematik eingebracht haben.
Egal ob in diesem Sinne Pro oder Contra, es hat mir geholfen für mich Klarheit zu schaffen wie eine eventuelle Vorgehensweise erfolgen soll.

Aufgrund der Elternberatung, welche tatsächlich statt fand, und in der es Anfangs heftig zur Sache ging, konnte man sich auf eine Mittelweglösung einigen, welche zum einen von der KM vorgeschlagen wurde, da diese sich im Nachgang wohl noch Gedanken gemacht hat und von mir im Gespräch in puncto der Ab- und Rückbring-Zeiten noch etwas verlängert wurden.

Sprich eine Betreuungszeit durch mich als Vater findet Heiligabend von Morgens bis Mittags sowie am 2. Weihnachtstag von 10-15:30h statt.

Nicht der "Burner" aber unter Berücksichtigung der Situation, sowie dem Hintergrund, dass es keine "Brechstange" gibt um dieses zu ändern, erstmal ein akzeptabler Mittelweg.

Auch wenn es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen wäre, hätte ich von der EA abgesehen. Es wäre sicher bei Gelingen, das wäre nicht unbedingt unmöglich gewesen, bei frühzeitiger Intervention, ein Warnschuss mit dem Aufzeigen einer "roten Linie" gewesen aber auf der anderen Seite muss man zum einen Erfolg und Kosten gegenüberstellen und auch die Nachhaltigkeit in Betrachtung ziehen, welche dort nicht gegeben wesen wäre.

Entsprechend hätte ich aufgrund der Verweigerung im Januar direkt eine großzügige Regelung auf dem gerichtlichen Weg beantragt  mit dem Hintergrund der "misslungenen Weihnachtseinigung" nach dem Motto, seht her, anders scheint es nicht zu gehen.

Nun habe ich mich dazu entschlossen der EB entsprechend vorerst und unter Vorbehalt, sichtbare Erfolge zu erkennen, eine Chance zu geben, da das erste Gespräch in der 2. Hälfte einigermaßen gut lief und die EB ohne lange Wartezeiten entgegen erster Information schnell fortgeführt wird.

Nochmals danke an alle die mich mit ihren Ratschlägen unterstützt haben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2013 12:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Naja, sooo schlecht liest sich das doch zunächst mal nicht. Das Kind an zwei von drei Weihnachtsfeiertage zu sehen, ist vielen UmgangsET hier im Forum nicht gegönnt... Klar, es fehlt eine Übernachtung, aber darum ging es bei Euch ja auch nicht...

Ich weiß ja nicht wie Du "verhandelt" hast, wie wichtig Dir der Heiligabend war und wie die Diskussion verlief- ich hätte auf den 24. verzichtet und stattdessen lieber einen ganzen Feiertag genommen, statt nur stundenweise. Aber vielleicht ist es KM ja nur recht, dass dass das Kind am "Heiligen Morgen" betreut ist und somit alle Einkäufe und Vorbereitungen in Ruhe gemacht werden können...

Also, am Besten nicht ärgern, genieße die Zeit und ein geruhsames Weihnachtsfest,

Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2013 11:40