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Umgang verweigert: Ich kann nur alle acht Wochen hin - ist Klagen riskant?

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(@fruchteis)
Registriert

Moin dw,

offenbar fehlt es an einer verbindlichen Umgangsregelung mit Deinen drei entfernten Kids.

Was spricht dagegen, Dich zunächst einmal hinzusetzen, eine zu DIR passende und den Gegebenheiten entsprechende Umgangsregelung zu erarbeiten, dies ungeachtet irgendwelcher Bedingungen und Vorschriften seitens der Ex.

Dann durchläufst Du konsequent den sog. 'Dreisprung':
- Bitte an die Mutter, Deinen Vorschlag zu bestätigen.

Klappt das nicht, dann
- JAmt um Vermittlung bitten.

Klappt das nicht,
- beim FamGericht Regelung des Umgangs beantragen.

1 und 2 mit angemessenen Reaktionsfristen versehen. Das Gericht unterliet dem Gebot der beschleunigten Bearbeitung.

Wichtig ist mE aber zunächst, daß Du Dir über Deine Möglichkeiten und Vorstellungen zum Umgang klar wirst.
Die hier zusammengetragenen Ideen sind wirklich vorzüglich. Auch bei der Fassung einer Elternvereinbarung, in der Umsetzung der 'Sprünge', bei den Schriftsätzen dazu kann das Forum gut helfen.
Das alles geht problemlos ohne Anwalt.

-

Aus Deinen Beiträgen ist eine gewisse wirtschaftliche Enge zu lesen. Bei zeitweilig 6 zu stopfenden und zu versorgenden Mäulern ist das verständlich. Hast Du Dich insofern schon über die Möglichkeiten öffentlicher Hilfen informiert?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 03:13
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, manchmal versteh ich die Welt dann auch nicht.

Auch ich habe einen Partner mit drei Kindern aus erster Ehe. Und ich wäre nie auf die Idee gekommen, meinem Partner da die Hölle auf Erden zu machen oder mich zu beschweren, wenn mein Partner ein WE im Monat am Wohnort der Kinder verbringen würde. Wenn es nicht anders geht, dann ist das so.

Allerdings hätte ich darauf hingearbeitet, dass die Kinder in unserem normalen Alltag eingebunden werden, das neue Geschwisterchen kennen lernen, sich zumindestens mit mir anständig unterhalten und benehmen (liegt aber dann am KV/ KM mit).

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 10:22
(@drei-weniger)
Schon was gesagt Registriert

Das mit den Orten hab ich glaub ich anfangs nicht geschrieben: Ich Ffm, Kinder Augsburg, meine Eltern mit Pkw ne Stunde weg von A.
Am leichtesten von der Infrastuktur ist der Umgang bei meinen Eltern, da muss ich die Kinder auch nicht zu sehr rumziehen. Ffm ist mE zu weit für sie für ein WE, A ist wg mangelnder Infrastruktur ungünstig.
Ansonsten will sie´s mir schwer machen, die Streitereien laufen schon drei Jahre, mündend in die jetzige Verschlechterung/Sackgasse.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2014 13:02
(@fruchteis)
Registriert

dw, und?

Wie soll Deine Umgangsregelung nun aussehen?

Was Du mit den Kids wo, mit wem und wann machst, sobald Du sie übernommen hast, geht die KM nix an.
Du starrst ängstlich auf diese Schlange. 😉

Mach Dich mal gedanklich frei von der KM und organisiere DEIN Ding!

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 13:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

So - wo das nun mit den Orten klargestellt ist, fällt doch einiges auf:

KM weiß sicher nur zu genau, dass Du es organisatorisch nicht auf die Reihe kriegst, den Umgang in Ffm zu machen, sie weiß ganz genau, dass die Kids nicht als Teil Deines neuen Lebens gewünscht sind, dass Deine neue Partnerin und auch Du(!) es offensichtlich gar nicht wollen, die Kinder mit nach Ffm zu nehmen und dass Du den hälftigen Ferienumgang auch nicht wahrnehmen kannst und willst... Nunja, und da ist es doch einfach von der KM erstmal die Bedingung aufzustellen

Entweder Frankfurt von Fr. abend bis Sonntag abend alle vier Wochen + halbe Ferien oder garnicht.

KM weiß genau, dass Dich das einschüchtert, dass sie es mit Dir machen kann - eine Umgangsverweigerung kann ich zunächst nicht erkennen. Wenn dann bei Dir!

Zu allererst musst Du Dir klarwerden, was Du willst und kannst. ich schließe mich vielen der vorschreibern an, dass Du gar nicht so richtig willst. das ist sehr schade und Du solltest darüber nachdenken, überlegen was Du vielleicht doch zu leisten im Stande bist, ggf mit Unterstützung öffentlicher Stellen und auch Deiner Eltern. Und Du solltest verstehen, dass Deine Minimalhaltung hier auf sehr wenig Verständnis stößt, da sich hier viele, viele User tummeln, die um jede Minute Umgang kämpfen, auch wenn es viel Geld kostet, was manchmal gar nicht da ist! Bedenke, wenn Du Dich jetzt so aus dem Leben der Kinder zurück ziehst, wie es Dir jetzt vorschwebt, dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn Du es nie schaffen wirst eine enge Beziehung aufzubauen. Ich könnte die Kinder verstehen, wenn es irgendwann heißt, Du hättest sie im Stich gelassen und Dich für Deine neue Familie entschieden!

Und wenn Du dann Deinen (minimalen) Umgang für Dich definiert hast, dann sollten auch wir dies akzeptieren (gewarnt und geprügelt worden bist Du nun schließlich genug) und es finden sich sicherlich genug User, die Dir dann Tipps geben, wie dies zu regeln ist und welche Schritte zu gehen sind. Wir sollten aber aufhören, es Dir immer wieder vorzuwerfen.

Gruss, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 13:41
(@fruchteis)
Registriert

dw,

Du ALLEIN hast gewaltige Lasten zu stemmen.
Ich kann gut verstehen, daß Dich die Finanzen limitieren.

Wenn ich nach Überschlagsrechnung nicht völlig falsch liege, dann müßtest Du etwa 3000€ Netto !!! nach Hause bringen, um nach sozialrechtlichen Maßstäben nicht bedürftig zu sein.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 13:55
(@drei-weniger)
Schon was gesagt Registriert

danke, toto et al.
prügel gibts in der tat genug. ich gehs an, wie ich halt kann. Besser eine kleine Brücke erhalten und ausbauen, als ganz resignieren aus depression.

Was mich frustet sind halt die vielen kleinen Steine im Weg. Beispiel Haustürparagraf, der hier bedeutet: KM nimmt keine 20 min Weg zum Bhf per Pkw auf sich, KV braucht eine Stunde mit öffentlichen zu besagter Haustür. Aber sicherlich gehts vielen schlechter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2014 14:02
(@drei-weniger)
Schon was gesagt Registriert

@wildlachs: da liege ich leider drunter.

Ansonsten hab ich zu Anfang die Kinder mit nach Ffm geholt, der komplette Tag im Zug hin und her. Bis KM dagegen ein Veto eingelegt hat.
In der Tat hätte ich wohl weniger drauf hören sollen und mein eigenes Ding machen statt trotz finanzieller Streiterei den Konsens zu versuchen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2014 14:10
(@fruchteis)
Registriert

dw,

das klingt noch immer nicht so, als würdst Du jetzt am 'Steuer Deines Bootes' stehen,
noch zu bedrückt und als 'Opfer', defensiv, depressiv.

Wie steht es um Deine finanzielle Basis?
Ohne die richtig einschätzen zu können sind Bewertungen und Lösungsvorschläge nahezu sinnlos.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 14:13
(@engel211)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi dw!

Danke für die Antworten  😉 jetzt steig ich durch.

Ich würde Dir auch zu dem Dreisprung raten, wie schon von anderen geraten.
Es ist für Dich keinesfalls ein Nachteil, selbst auf Umgang sei es beim JA oder Gericht zu bestehen. Allerdings solltest Du dann einen für Dich passenden detailierten Umgangsplan ausgearbeitet haben, sowie aber auch einen Plan B der Kompromissbereitschaft signalisiert.

Dass Deine Kinder, Deine neue Partnerin beschimpfen, ist nicht schön, doch die sind in einem Alter in welchem sie die Bedeutung und Wirkung ihrer Worte noch nicht einschätzen können. Hier solltest Du Dir und Deiner Partnerin bewusst machen, dass Deine Kinder nur das verlängerte Sprachrohr Deiner Ex-Frau sind und es nicht wirklich so meinen.

Dies wird sich nur ändern, wenn Du Deinen Kindern durch regelmäßigen Umgang die Möglichkeit gibst, in Eurem Familienverbund dazu zu gehören und Deine Partnerin sowie ihr Geschwisterchen besser und richtig kennen zu lernen.
Macht Euch auch bewusst, dass viele Reaktionen auch der Angst Deiner Kinder geschuldet sind, weil sie Angst haben, Ihren Vater verloren zu haben.

Mach Dir bewusst, dass es für Kinder keine Rolle spielt welches Elternteil wen verlassen hat, sie haben bei uneinigen Eltern immer das Gefühl, sie wurden verlassen.

Überleg doch mal, Ihr habt Euch getrennt-------den Vater den sie sonst täglich hatten, fehlt. Das ist eine neue Situation und erzeugt Ängste, die selbst bei funktionierenden getrennten Eltern schwer zu beseitigen sind.
Dann ziehst Du weg-------für kleine Kinder, die eine Entfernung selten einschätzen können, nicht nachvollziehbar und es kommen noch mehr Verlustängste dazu.
Du lernst eine neue Frau kennen, eben in der weiten Entfernung------die Kinder denken Du liebst sie nicht mehr, bekommen auf Ihr Päckchen Angst noch was draufgepackt.
Du bekommst mit der neuen Partnerin ein gemeinsames Kind--------die Kinder denken sie wurden ersetzt.
Du versuchst auf Deine neue Partnerin Rücksicht zu nehmen-------die Kinder denken, auf Ihre Wünsche und Gefühle wird keine Rücksicht genommen--------die Kinder denken, sie sind Dir unwichtig geworden.

Kinder in dem Alter verstehen die Gründe nicht. Für sie stellt es sich in ihrem Kopf so einfach dar.....einsteigen, Auto an, fahren, ankommen. Selbst wenn man Ihnen erzählt, dass es Geld kostet, was Geld wirklich ist werden sie erst über die Jahre hinweg lernen. Warum Du so weit weg arbeitest, auch hier werden sie es nicht verstehen, da doch "die Papas der anderen" auch in der Wohngegend arbeiten. Mach Dich frei davon, dass hier von seitens der Kinder Verständniss herrscht. Die juckt es auch nicht ob Unterhalt wie und in welcher Höhe fliesst. Aber es juckt sie wenn sie im Herzen und in der Seele leiden.

All das kann man bei einer funktionierenden Elternebene meistens auffangen und selbst da sind Eifersüchteleien der Kinder ganz normal.
Aber die Rolle die sich Deine Ex, sowie auch Du ausgesucht habt, in der Rolle könnt/wollt ihr dies nicht auffangen.

Du schreibst selbst wie sehr Du darunter leidest, dass Du sowenig von Deinen Kindern hast, allerdings bist Du Erwachsen und in der Lage für eine Änderung zu sorgen. Deine Kinder können das definitiv nicht!!

Und so hart es klingt, Deine neue Partnerin muss nunmal hier auch ein paar bittere Pillen schlucken! Ihr war von Anfang an klar, dass es finanziell mit einem Mann der drei Kinder aus erster Ehe hat, kein Zuckerschlecken wird.
Sie hat sich dafür entschieden genau mit diesem Mann ein gemeinsames Kind zu bekommen und sich hierdurch auch indirekt finanziell  am Vorleben genau dieses Mannes zu beteiligen.

Warum aber Dein weiteres Kind bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt wurde, verstehe ich nicht, doch hier solltest Du Dich schnellstens um eine Abänderung kümmern.

Ich verstehe, dass Du nicht bereit bist, Dir von Deiner Ex den Umgang diktieren zu lassen. Aber auch Du möchtest diktieren. Am besten die Gummibärchen rausgepickt, die einem am meisten schmecken. Da schenken Deine Ex-Frau und Du Euch absolut nichts.

Doch mach Dir auch klar, leider habe ich den Eindruck, dass Du Dir im Moment schon der Umgang diktieren lässt!! Und zwar von Deiner neuen Partnerin!!

Reflektiere doch ein bisschen. du schreibst dass bei Deiner Ex ein neuer Partner eine Rolle spielt und nimmst an, dass die Verhaltensänderung Deiner Ex damit zusammen hängt, weil er nun mitredet und findest das nicht gut. Genauso ist es aber auch bei Dir.

Lieber dw, es ist an DIR Dich gerade zu machen.

Ich wünsche Dir viel Durchhaltekraft, Einsicht und auch Glück dabei.

Hoffe Du verstehst meine Worte nicht als draufhauen auf Dich, sondern als Möglichkeit eines Ansatzes für Dich den richtigen Weg zu finden!!

LG Engel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 15:39




(@engel211)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi dw!

Habe noch vergessen wegen der Umgangsregel was zu schreiben.

Meistens sind die Kosten für den Umgang von UET zu tragen, egal welche Entfernung. Hätte Deine Ex-Frau die Entfernung geschaffen, müsste sie sich an den Kosten beteiligen, aber dies ist ja bei Dir nicht der Fall.

Dass Deine Ex-Frau Dir ihr Auto in der Vergangenheit ihr Auto gegeben hat, ist ein "nettes" Zugeständniss gewesen, aber nichts was sie rechtlich muss.

Du kannst Deine Ex-Frau bitten, die Kinder zum Bahnhof zu bringen, aber Verlangen oder gerichtlich festlegen ist meistens nicht drin.

Eventuell ist es Dir möglich eben im gewünschten acht Wochen Rhytmus Freitag einen Tag Urlaub zu machen, damit der Umgang nicht zu kurz wird.

Was Deinen Umgang betrifft, kann Dir die KM nicht vorschreiben wo, mit wem und wie Du Deinen Umgang mit den Kindern gestaltest.

Was den Ferienumgang betrifft, mach Dir bewusst, dass wenn Du keine Betreuung leisten kannst, hier mögliche Betreuungskosten der KM (die ja auch nur begrenzten Urlaubsanspruch seitens Ihres AG hat) von Dir geltend machen kann.

Bedenke aber auch, dass Betreuungsschwierigkeiten seitens Deiner Ex-Frau in den Ferien eventuell dazu führen können, dass sie nicht mehr in der Lage ist arbeiten zu gehen und deshalb versucht auf nachehelichen Unterhalt zu bestehen.

Denke daran, dass der Richter nach Kindeswohl urteilen wird, nicht nach dem Wohlbefinden bzw Geldbeutel von Dir oder Deiner Ex.

Dass Du im Falle ein Notfall vorliegt, auch bereit sein solltest die Kinder kurzfristig zu Dir zu nehmen bzw vor Ort sein solltest!!

Es ist möglich hier (eventuell eben am Schluss gerichtlich) fest zu schreiben, wer was leistet.

z.b. Kindersitze werden von KM für den Umgang zur Verfügung gestellt (kommt aber auch auf den Richter an)

z.b. wer die Kinder abholt (muss nicht das UET sein, könnten in Deinem Fall ja auch die Großeltern sein, was für Dich den Vorteil hätte, mehr effektive Zeit mit den Kindern zu verbringen)

z.b. begleitende Bahnfahrten (wenn die Kinder älter sind, jetzt schon festlegen, damit später hier keine Diskussionen mehr nötig

z.b. genaue Feiertagsregelungen (Weihnachten, Ostern, Pfingsten )

z.b. Umgänge zu Deinem Geburtstag, zum Geburtstag Deines neuen Kindes, sowie event. Umgänge direkt am Wochenende nach den Geburtstagen Deiner Kinder aus erster Ehe.

z.b. Umgang an Elternsprechtagen, um hier auch den Kindern zu signaliesieren und auf zu zeigen, dass Du Dich auch Round about für Sie interessierst.

z.b. bei Ausfall des Umgangs bei Krankheit der Kinder oder Dir , Vorlage eines Attest vom Arzt

Plane die Wochenendumgänge so, dass diese nicht nur für ein Jahr machbar sind, sondern über Jahre hinweg.

Bedenke bei einer eventuellen Ferienregelung, dass verschiedene Bundesländer auch verschiedene Ferienzeiten bedeuten und versuche diese in Einklang mit Deinem neuen Kind zu regeln.

Und bedenke, dass DU für den Umgang und Betreuung während des Umgangs zuständigt bist und nicht Deine neue Partnerin. Dass ist vielleicht etwas, was Deiner Partnerin eventuelle Ängste nimmt.

Das sind die Dinge die mir jetzt eingefallen sind.

LG Engel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 16:29
(@drei-weniger)
Schon was gesagt Registriert

Finanzielle Basis: normalerweise 1600 minus die üblichen Unkosten wie Miete+NK, Fahrtkosten Arbeit 130, Versicherungen, Essen...

Der Katalog von Engel: Das sind genau die Punkte, die es machen können, wenn sich ein Richter einmischt. Muss ich erstmal verdauen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2014 20:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dw,

Der Katalog von Engel: Das sind genau die Punkte, die es machen können, wenn sich ein Richter einmischt. Muss ich erstmal verdauen.

nee, das stimmt so nicht @Engel hat alle nur denkbaren Eventualitäten aufgelistet, an die man in Umgangsfragen bzw. bei der Formulierung einer Umgangsregelung denken KANN. Wenn Du Dir diesen Katalog - inklusive alle kirchlichen Feiertage, Geburtstag von Opa etc. - vornimmst, kannst Du nur scheitern. Begründung: "Das klappt ja sowieso nie!"

Die Feinheiten kommen später; in Deiner Situation geht es darum, überhaupt erst einmal eine verlässliche und regelmässige Regelung zu installieren. Notfalls auch erst einmal tatsächlich nur alle zwei Monate; das aber sicher. Über Details und Ausweitungen kannst Du Dir später Gedanken machen. Ich schliesse mich allerdings allen anderen Foristen bei einer Frage an: Deine heutige Partnerin hat nur eingeschränkte Mitspracherechte - jedenfalls keine, die das Recht Deiner Kinder auf Zeit mir ihrem Vater überwiegen. Sollte sie dieser Meinung sein, hätte sie sich besser keinen Vater von drei kleinen Kindern anlachen sollen. Und sorry, wenn ich das so deutlich sage: Wenn die Kohle in Eurem heutigen Haushalt knapp ist, muss ggf. eben auch Deine Partnerin ran und wenigstens mit einem Teilzeit-Job zum Familieneinkommen beitragen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 20:36
(@fruchteis)
Registriert

dw,

das habe ich befürchtet. Da geht ja gar nix mehr.

Wovon zahlst Du den Kindesunterhalt, Umgang, kratzen Deine Frau und der neue Wurf die Tapete von der Wand?  
Und Du lebst von Luft und Liebe, von der Substanz?

Ich rate Dir dringend, für Deinen zeitweiligen 6-Personen-Haushalt aufstockende Leistungen zu beantragen.
Sofort! Sonst reißt es irgendwo, wo Du es gar nicht gebrauchen kannst.

Ist der Kindesunterhalt tituliert?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 20:38
(@fruchteis)
Registriert

Ich habe gerade nochmal quer gelesen,
uU habe ich falsch gedacht.

Was bringt Sie an Einkommen in die Gemeinschaft?
Ist das Kind bei Euch ein gemeinsames?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 21:42
(@drei-weniger)
Schon was gesagt Registriert

Neu: Kind ist gemeinsam, sie ernährt mehr oder minder die Familie.
D.h. sie geht ziemlich bald wieder Vollzeit arbeiten, anders gehts nicht.

Ich rede nur darüber was mir zur Verfügung steht, um meine drei zu wuppen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2014 10:20
(@drei-weniger)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frau hat sicherlich im Prinzip nichts mitzureden, aber sie wird meinen Bedarf für den Umgang nicht finanzieren. Ich wuppe meinen Unterhalt und meine Unkosten etc knapp, solange nichts passiert und ich Vollzeit arbeite. Ohne wirklich signifikanten Beitrag zum neuen Haushalt und ja, es geht schon über Substanz.
Es sollte  in einem ggf etablierten Umgang mit meinen dreien nichts passieren, was groß über den möglichen Etat für Besuche draufgeht. ich hab ja zu Anfang schon mal gesagt, dass das Geschäftsmodell aka Lebensgrundlage nicht unkaputtbar ist. Drum meine Fragen nach einem Backlash und dem Risiken, wenn ich das Fass aufmachen und beginne, mit KM wieder aktiv zu streiten via JA und ggf Gericht.
Aus der Erfahrung raus kommen ohnehin noch immer mal wieder weitere Prozesse wegen Kaisers Bart oder einer weiteren Idee, mehr Geld bei mir rauszuleiern auf mich zu mit entsprechenden Anwalts- und Gerichtskosten. Dafür hab ich noch ne kleine Rücklage, die aber genau dafür liegen bleiben muss. KM ging letztes Jahr sehr aggressiv vor, was die Stimmung in die Richtung nicht verbessert. Auch wenn KM und Kinder nicht dasselbe sind: sie klagt ja in deren Namen. (Vor nem bayrischen Gericht, was manches für sie leichter macht).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2014 10:49
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi drei weniger

erst einmal möchte ich dir versichern, dass ich nicht auf dir rumhacken will. Ich stecke bezüglich der Umgangssituation sogar in einer ähnlichen Lage wie deine Frau, mit den Kindern meines Mannes aus erster Ehe. Sowohl finanziell als auch emotional kann ich die Probleme, von dir eher zwischen den Zeilen beschrieben, absolut nachvollziehen (auch wenn ich kein gemeinsames Kind mit meinem Mann habe). Die Kinder meines Mannes sind jetzt zum Glück so groß, dass ein geregelter Umgang, oder ein zusammenraufen nicht mehr Priorität haben.

Da deine vier Kinder aber alle noch klein sind, sehe ich für dich nur eine Chance. Ihr solltet einen Weg finden, eine gemeinsame Lösung hinzubekommen. Anscheinend hast du einen Weg gefunden, (Umgang bei deinen Eltern), der aber nur eine Art Flucht ist, und nur für den Moment bequem, und der auch noch von deiner Ex boykottiert zu sein scheint.

Ich rate dir dringend, deine jetzige Familie mit in die Problemlösung einzubeziehen. Das heißt, konzentriere dich darauf, den Umgang zu sechst durchzuziehen Mit allen Konfliklösungsmöglichkeiten, die es gibt. Dabei ist es besonders an dir, deinen Kindern aus erster Ehe auch Grenzen aufzuzeigen, wenn sie deiner Frau frech kommen, oder sie beleidigen. Mit 6 und 4 Jahren dürfte das jetzt noch händelbar sein und eine gewissen Konsequenz ist am Anfang zwar anstrengend, aber zahlt sich nach einiger Zeit vielleicht aus.

Also, wenn jetzt auch noch das Problem mit einem Freitag alle 8 Wochen lösbar ist (Mittags Feierabend - ist das wirklich nicht drin??), hätten wir Punkt zwei der Rahmenbedingungen gelöst, dass du die drei alle 8 Wochen regelmäßig abholen kannst. Den Ferienumgang lasse ich jetzt mal bewusst außen vor. Man sollte ein Problem nach dem anderen lösen. 😉

So, jetzt das Problem mit der Wohnung.

Hier kommt evtl. eine Aufstockung in Betracht (wildlachs ist da der bessere Experte). dabei wird im Sozialrecht zugrunde gelegt, dass du zu sechst temporär eine Bedarfsgemeinschaft bildest, und temporär (für die tatsächliche Umgangszeit) evtl. Anspruch auf aufstockende Leistungen hättest, evtl. sogar einen Umgangs-Fahrkostenzuschuss. Das setzt aber neben tatsächlich stattfindenden Umgang und Titel für den KU deiner drei Kinder voraus, dass du und deine Frau alle Einnahmen offen legen müsstest, denn vor dem Sozialrecht ist in diesem Fall keine finanzielle Trennung möglich. Wäre das denn eine Option, die euch beim Rechnen mit spitzen Stift sogar eine 4-Zimemr-Wohnung ermöglichen würde?

Überhaupt, 4-Zimmer-Wohnung. Könnt ihr euch vorstellen, in FFM umzuziehen, so dass ihr vier Zimmer habt (meinetwegen ein paar qm Abstriche je Zimmer oder auch Wechsel der Wohngegend), aber dadurch wäre das vierte Zimmer als Arbeits-Gäste und halt auch Umgangsszimmer nutzbar? Das haben wir z.B. gemacht. So haben wir eine schöne Wohnung, das vierte Zimmer ist im Alltag unser Arbeitszimmer, so dass es nicht wochenlang nutzlos ist. Da ihr noch so kleine Kinder habt, solltet ihr das als mögliche Option tatsächlich gut überlegen. Die einmaligen Umzugskosten rentieren sich, wenn es dadurch eine gute Lösung für euch gibt.

Denn was ihr braucht, ist keine Vemeidungslösung (Konflikte deiner Kinder mit Ehefrau vermeiden, indem der Umgang ausgelagert wird), sondern eine Integrationslösung (regelmäßiger Umgang zu sechst, und dies lieber feststehend alle 8 Wochen als gar nicht...). Dabei ist es leider so, dass die äußerlichen Rahmenbedingungen, die von der Ex ausgehen, nicht groß veränderbar sind, sondern ihr müsst bei euch selbst ansetzen, um Lösungen zu finden.

Dabei musst du sicher die eine oder andere Kröte schlucken, um deine Frau "auf deiner Seite zu haben". Und deine Frau muss ebenfalls Kompromisse eingehen, um "dich glücklich zu machen". 

Wären Anfangs-Überlegungen in diese Richtung sinnvoll? Ich würde diese nicht von vorneherein ausschließen, da es nicht um die Überbrückung von ein oder zwei Jahren bis zur Volljährigkeit, sondern um viele, viele Jahre geht, in denen deine vier Kinder einen gemeinsamen Platz finden sollten.

PS: bezüglich Unterhalt kannst du hier auch Hilfe im Unterforum Unterhalt finden. Denn es müssen schon irgendwie alle vier Kinder berücksichtigt werden, aber als "Mangelfall" wirst du "ausgequetscht", wenn du den Mindest-KU nicht sicherstellen kannst...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2014 12:53
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier kommt evtl. eine Aufstockung in Betracht (wildlachs ist da der bessere Experte). dabei wird im Sozialrecht zugrunde gelegt, dass du zu sechst temporär eine Bedarfsgemeinschaft bildest, und temporär (für die tatsächliche Umgangszeit) evtl. Anspruch auf aufstockende Leistungen hättest, evtl. sogar einen Umgangs-Fahrkostenzuschuss. Das setzt aber neben tatsächlich stattfindenden Umgang und Titel für den KU deiner drei Kinder voraus, dass du und deine Frau alle Einnahmen offen legen müsstest, denn vor dem Sozialrecht ist in diesem Fall keine finanzielle Trennung möglich. Wäre das denn eine Option, die euch beim Rechnen mit spitzen Stift sogar eine 4-Zimemr-Wohnung ermöglichen würde?

Überhaupt, 4-Zimmer-Wohnung. Könnt ihr euch vorstellen, in FFM umzuziehen, so dass ihr vier Zimmer habt (meinetwegen ein paar qm Abstriche je Zimmer oder auch Wechsel der Wohngegend), aber dadurch wäre das vierte Zimmer als Arbeits-Gäste und halt auch Umgangsszimmer nutzbar? Das haben wir z.B. gemacht. So haben wir eine schöne Wohnung, das vierte Zimmer ist im Alltag unser Arbeitszimmer, so dass es nicht wochenlang nutzlos ist. Da ihr noch so kleine Kinder habt, solltet ihr das als mögliche Option tatsächlich gut überlegen. Die einmaligen Umzugskosten rentieren sich, wenn es dadurch eine gute Lösung für euch gibt.

Zum Thema Wohnung und Sozialrecht: Es scheint da neue Richtlinien zu geben. Gerade wenn man eigentlich nur zu dritt ist und dann regelmässig zu 6, wird das auch miteinberechnet. Zu ergoogeln unter KDU/ Harald Thome/ Wohnort. 
Ich kann nur aus unserem Fall sprechen: wir sind zu dritt, temporär zu 6. Neben den tatsächlichen Umgangstagen wird auch der Mietanteil eingerechnet. Das bedeutet neben der Offenlegung der eigenen Geld- Verhältnisse auch einen- irgendeiner Form- schriftlichen Umgangsplan, den auch die Mutter unterschrieben haben muss. Und dann muss man zwar um Erlaubnis zum Umziehen fragen- auch als Aufstocker, aber oftmals lohnt sich das, wenn man einfach mal 10 qm mehr Wohnfläche hat, damit es nicht beengt ist. Welche Vorraussetzungen dafür noch gegeben sein müssen, kann ich nicht sagen. Die Kinder sind bei uns nachweislich alle 14 Tage am WE und die Hälfte der Ferien.

Ich kann die Partnerin zum Teil verstehen, da es bei uns um ähnliche Verhältnisse geht. Ein zusätzlicher Esser fällt beim Kochen nicht auf, drei allerdings schon. Und auch ich tue alles dafür, uns drei zu ernähren und mein Partner seine drei- trotzdem müssen wir durch das JobCenter aufstocken. Und bei den Beschimpfungen kann ich den Vorschreibern nur Recht geben, da bist du als Vater gefragt.

Bring den Umgang in Gange mir deinen Kindern und der neuen Partnerin/Kind. Und hier kann man sich ganz viel Hilfe holen.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2014 16:01
(@fruchteis)
Registriert

dw,

gern würde ich die sozialrechtlichen Möglichkeiten mal überschlagen. Ohne Zahlen zum Einkommen beider Einkommensbezieher geht das schlecht. Auch scheint das Alter des neuen Kindes ein Geheimnis zu sein.

Wenn dieses unter 3 J ist, dann könnte die Mutter zuhause bleiben, was große Auswirkungen auf die Berechnung gemeinschaftlicher Hilfen hätte.

Es kann nicht in Eurem und ist nicht im Interesse der Gemeinschaft, daß ihr unter dem Existenzminimum lebt und dabei womöglich Eure Kinder vernachlässigt und gefährdet. 

W.   

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2014 21:15




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