Umgang & Vaterschaf...
 
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Umgang & Vaterschaft - Ich brauche bitte Euren Rat.

 
(@hamburg74)
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Hallo zusammen,

ich bin seit gut einem dreiviertel Jahr von meiner EX-Freundin (nicht verheiratet) getrennt. Es gab anfang Unklarheiten bezüglich Unterhalt und Umgang. Nachdem ich einem Kompromiss zum Unterhalt zugestimmt habe, durfte ich mein Kind (1 1/2 Jahre) im Schnitt etwa zweimal die Woche sehen. Mit dieser Regelung konnte ich gut leben.
Mir ist ein regelmäßiger Kontakt mit meinem Kind sehr, sehr wichtig.
Soviel zur Vorgeschichte.

Seit Jahresanfang hat sich das Blatt gewendet. Sie sagt meine Besuche ab, weil sie sich anderweitig verabredet hat bzw. weil sie einen neuen Partner hat (dies hat sie allerdings erst vor kurzem zugegeben). Ich bin ruhig geblieben, bis sich diese Absagen häuften.

Ich habe daraufhin ein klärendes Gespräch gesucht. Sie hat klar gemacht, dass es ihr wichtiger ist, wenn unser Kind ihre Bekannten und ihre Familie sieht,als mich.
Daraufhin habe ich sie nur gefragt, ob ich als Vater nicht "wichtiger" sei.

Ihre Antwort war (ich zitiere) "Du bist nicht ..... Vater!" hat mich tief getroffen. Ich habe sie daraufhin gebeten (mündlich und per Mail) , mir gegenüber dieses Zitat klar zu stellen. Sie meinte nur einmal, dass ich ja einen Test machen könne.... Ein klares Bekenntnis, dass ich der leibliche Vater bin, ist dies meines Erachtens nicht.
Ok, diesen möchte ich nun machen lassen, da ich sonst mein ganzes Leben lang Zweifel haben könnte. Mir geht es nicht um das gezahlte Geld, sondern um meine Tochter.

Erste Frage: Habt Ihr Erfahrungen mit solchen Situationen?

Vor ca. drei Wochen habe ich ihren (nicht den KU) reduziert, weil ich mich in letzter Zeit zunehmend verschuldet habe, um ihren Unterhalt erfüllen zu können. Dies geschah in Abstimmung mit meinem Anwalt.

Von da an, wurden Treffen abgesagt (ohne Begründung) oder willkührlich Änderungen vorgenommen. Meine Ex agiert recht geschickt, indem sie mir Ausweichtage anbietet, die ich wahrnehmen kann (weil ich nicht einfach frei machen kann und mein Kind gut eine Stunde wege wohnt).

Hinzu kommt, dass ich die Kleine in ihrem Beisein nicht mehr ins Bett bringen darf, weil sie dies mit ihrem Neuen nun tut und die Kleine nicht verwirrt werden soll. Dies kann ich sogar ein Stück nachvollziehen. Andererseits lässt sie es nicht zu, dass ich unser Kind mal für ein, zwei Stunden mitnehme, u. a. zu meiner Familie.

Zweite Frage: Könnt Ihr mir mit Euren Erfahrungen weiterhelfen? Ich will nicht gleich eine schriftliche Regelung über das Gericht errrinhgen. Ich glaube noch an die Vernunft im Menschen.

Ich freue mich auf Eure (hoffentlich) zahlreichen Antworten...

LG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2005 16:55
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

es fehlt die Angabe, ob die Vaterschaft wirksam anerkannt wurde. Denn sonst gibt es weder für Unterhalt noch für Umgang eine Rechtsgrundlage.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2005 17:17
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Patrick pacard,

herzlich willkommen bei VS.

Deine geschichte ist leider keine Seltenheit. Wird der Ex das Geld zu knapp, wird der Umgang reduziert oder boykottiert.
Geld ist halt das einzige druckmittel was sie oft noch haben.

Versuche es mal über eine Familienberatungsstelle. Schildere dort deine Situation und bitte dort um Hilfe. Bringe zum Ausdruck, daß du regelmäßigen Umgang zu deiner Tochter haben möchtest.
Bitte dort um Vermittlung und um ein Gespräch zu dritt, also mit deiner Ex-Freundin.

Den Vaterschaftstest solltest du machen damit du Gewissheit hast. Es kann zwar gut sein, daß dies eine Aussage von ihr war um dich zu treffen aber ohne Test wirst du nicht zur Ruhe kommen.

Wenn deine Ex-Freundin die gemeinsamen Gespräche ablehnt, bei der Beratungsstelle wirst du wohl den Weg über Anwalt und Gericht gehen müssen.

Viel Glück
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2005 17:20
(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo "Sky",

ja, die Vaterschaft habe ich beim Standesamt anerkannt. Somit gibt eine klare rechtliche Grundlage auf Unterhalt für das Kind und für sie. Damit habe ich auch kein Problem.

Ich kann ihr "Zitat" nicht einordnen. Es hinterläst in mir durchaus einen (Rest-)Zweifel, mit dem ich nicht ewig leben kann. Oder will sie mir nur wehtun? Wenn ja, ist sie damit zu weit gegangen. Ich habe lange hin und her überlegt, ob ich einen Test machen soll. Ich muss dazu sagen, dass ich schon am Anfang der Schwangerschaft einen kleinen Zweifel hatte. Es war ein so Gefühl.

Kann ich von ihr sowas wie ein "Statement" verlangen, dass ich der leibliche Vater bin?
Wie kann ich eine vernünftige Lösung herbei führen, dass ich mein Kind wieder verlässlich, regelmäßig sehen kann (auch wenn sie einen neuen Partner hat)?

Danke für die Rückmeldung! 🙂

Gruß!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2005 17:25
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Patrick p.,

Lösungsmöglichkeiten habe ich dir oben geschrieben.

Was bringt dir ein Statement bezügl. Vaterschaft?
Wenn du absolute Gewissheit haben möchtest, bleibt wohl nur der Test.

Den Zweifel während der Schwangerschaft solltest du für dich behalten.
Soweit ich informiert bin, gilt eine 2-Jahresfrist ab Beginn des Zweifels an der Vaterschaft.

Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2005 17:37
(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

Tina,

Du hast Recht, Klarheit bringt nur der Test. Allerdings bedarf es ihrer Zustiummung. Ich werde sehen, wie sie reagieren wird, wenn ich sie darum bitte (es jedoch nicht gleich fordere).

Das mit einem Gespräch, unter Vermittlung, habe ich schon mal vorgeschlagen. Ohne Erfolg. Ich werde es morgen nochmals im Guten versuchen. Wenn dies nicht fruchtet, muss ich wohl den "offiziellen Weg" gehen. Trotzdem ein guter Vorschlag von Dir - DANKE .

Lieben Gruß,
Patrick


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2005 17:45
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Patrick,

berichte doch dann mal wie das Gespräch verlaufen ist.

Du hast ihr das Vermittlungsgespräch vorgeschlagen und sie hat abgelehnt, hab ich das so richtig verstanden?

Wenn dem so ist, gehe allein zur Beratungsstelle und leite das in die Wege. Sie wird dann von der entsprechenden Stelle eingeladen. Wenn sie dann nicht kommt, kannst du es wenigstens schon einmal belegen, daß sie kein Interesse zeigt, den Umgang außergerichtlich und vernünftig zu regeln.

Verlasse dich nicht mehr auf ihre Aussagen. Diese kannst du nicht belegen und du bist weiterhin auf ihre Willkür angewiesen.

Viel Glück
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2005 18:42
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also das finde ich schon einen ziemlichen Hammer von der KM !! :knockout:

Sorry mußte ehrlich gesagt etwas an diese etwas dämliche Ikea - Werbung denken ... :crash: 😡

Aber mal ehrlich, das gibts doch wohl nicht .. da läßt die KM in so einem Moment zu solch einem Thema solch einen Satz los? :question: :knockout:

Das kann doch wohl nicht sein .. ich denke da würde jeder das Zweifeln anfangen...insbesondere wenn du schon inder Schwangerschaft Zweifel gehegt hast ..

Nur inzwischen hast du die Vaterschaft anerkannt ..

Was nun?!

Ich denke Klarheit sollte schon da sein .. für alle ..

Außerdem was ist, wenn die KM dann irgendwann einmal angibt das du doch nicht der KV bist, und es dann zu einem Test kommt, bei dem sich herausstellt, das du wirklich nicht der KV bist .. ersteinmal hast du dann jahrelang für das Kind (auch wenn dir das jetzt nichtzs ausmacht) und auch für die KM gezahlt .. und as zu völlig unrecht ... das Geld wäre weg ...

Und deine "Vaterschaft" auch dann .. und du hättest danach keinerlei Recht mehr..
Grad deshalb sollte eine Klärung so oder so her!! :note:

Durch ein Statement ihrerseits wird da nie Klarheit rein kommen .. davon mal abgesehen das man ihr so ihr Wort eh nicht mehr ganz glauben kann ..

Also solltest du jetzt schon den rechtlichen Weg beschreiten.. gut vielleicht vorweg nochmals ein klärendes Gespräch führen, vielleicht auch beim JA .. dennoch solte die Vaterschaft geklärt werden ..

Und bedenke, du sagst jetzt schon das du dich zunehmend verschuldest .. wenn sich eines Tages dann herausstellt, das du wirklich nicht der Vater bist, wäre das doppelt hart.

Kann echt im Moment nur über das Verhalten und den Aussagen der KM den Kopf schütteln ! :knockout: :mad2:

Dir alles Gute!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2005 18:43
(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

Danke, Danke,

für die Ratschläge und Anteilnahme.

Ja, leider muss ich gestehen, dass sie mich mit ihrer Aussage sehr getroffen hat. Mir hat es nie etwas ausgemacht, dass unser Kind rein äußerlich so rein gar nichts von mir hat. Nun grübelt man schon mal, obwohl ich nun in alles meine Zweifel reininterpretieren möchte. Eigentlich traue ich ihr einen "Seitenspring" nicht zu.

Ja, einen "runden Tisch" Tisch bezüglich der Zukunft unseren Kindes hat sie bisher abgelehnt.
Sie hat mir erst letzte Woche gesagt - als ich nochmals klar machen wollte, dass ich meine Vaterolle sehr ernst nehme - dass ich das Kind gerne besuchen könne, sie mich aber nicht als richtiger Vater ansieht. Ich meine: Es liegt an mir, mich unverzichtbar fürs Kind zu machen! Nur: Ich muss auch die Möglichkeiten hierfür bekommen....

Wie gesagt, ich werde morgen letztmalig vorschlagen, das Thema Umgang unter Vermittlung zu klären. Bisher hat sie einer verbindlichen (schriftlichen) Regelung abgelehnt und sie wird dies auch weiterhin tun. Ich habe ja auch noch keine Argumente, weil sie mir immer Ersatztage anbietet. Allerdings immer unter der Woche und für zwei Stunden. Jeder Bescuh ist mit viel Kosten verbunden und ich muss rechnen, ob ich es mir leisten kann, für eine Stunde zu ihr zu fahren. Bisher habe ich es immer getan. Ich habe in zwei Jahren Partnerschaft nicht ein Problem mit ihr lösen können, warum sollte es nun klappen?

Ich berherzige Deinen Rat, Tina und werde diese Woche von mir aus das JA um Hilfe bitten.
Natürlich halte ich Dich/Euch gerne auf dem laufenden.

Patrick


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2005 19:02
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Habt ihr eigentlich das gemeinsame Sorgerecht??

Oder hat nur die KM das ASR?

Und du kannst schon auch auf eine schriftliche Fixierung des Umganges bestehen.. klar das das die Km nicht möchte, grad nicht in dem Fall, denn sie wäre ja auch daran gebunden..

Dennoch tue etwas.. ist erst noch ein Versuch ein Gespräch auch beim JA mit ihr zu führen..

Alles Gute für dich!
Und halte uns ruhig auf dem laufenden...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2005 19:10




(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

Nein,

ich habe kein Sorgerecht. Ich hatte schlichtweg verpennt, dies nach der Geburt mit zu bekommen. Ich dachte, ich bekäme es mit Annerkennung der Vaterschaft automatisch.
Mein Fehler.

Als ich sie nach der Trennung darauf ansprach, wußte sie, dass es nicht so ist.
Auf merhmalige Nachfrage durfte ich noch nicht mal in die Geburtsurkunde schauen.
Ich weiß nicht mal, ob ich dort als Vater aufgeführt bin oder geschieht dies wenigstens automatisch, nachdem man die Vaterschaft anerkennt?

Ich halte Euch auf dem laufenden...verspochen!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2005 19:15
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Scheibenkleister....

Dennoch, klingt schon recht merkwrüdig mit der KM, warum läßt sie dich nicht in die Geburtsurkunde sehen ...
Wobei wenn du die Vaterschaft anerkannt hast, müßtest du ja auch dort drin stehen ..

Dennoch ist das Verhalten mehr als albern ..

Würde mich jetzt interessieren wie alt die KM ist?

Naja und nun das Sorgerecht zu bekommen ist eher fast schon unmöglich ..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2005 19:28
(@knutwilli)

Die Bemerkung der Kindesmutter kann auch beabsichtigt sein, um die 2-Jahresfrist zu starten.
Wird innerhalb der zwei Jahre dann nichts unternommen, kann sie jederzeit das Einverständnis durch Stillschweigen geltend machen.
Später diese Bemerkung zu leugnen, bedeutet Deine Lüge vor Gericht.
Das ist gefährlich, weil die KM dieses Forum nur abspeichern braucht, um damit nachzuweisen, es Dir rechtzeitig mitgeteilt zu haben.

Jetzt stehts Du als "Zweifelvater" im absoluten Zugzwang.

Ich würde empfehlen, sofort die Anfechtung auf den Weg zu bringen und mit einer Schilderung der Mitteilung durch die KM die Anfechtungsklage zu begründen.

Bestreitet sie die Äußerung, dann ist eine Lüge zumindest für Dich nachgewiesen.

Solltest Du eine längere Zeit nachweisen, die Du mit Mutter und Kind gemeinsam zusammengelebt hast, bleibst Du auch für die Zukunft der erste soziale Vater für das Kind.

Das sollte aber mit einem guten RA strategisch ge"time"t werden.

Da ist die Suche nach dem passenden Anwalt oder Rechtsberater das größte Problem.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2005 21:39
(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wie versprochen, ich halte euch auf dem laufenden.

Vorweg: Die Geburtsurkunde habe ich bis zum heutigenTage nicht gesehen!

Eine Klärung gibt es leider immer noch nicht. Ich bin auf die "Gnade" der KM in bezug auf Umgang angewiesen. Der Tag unter der Woche (ca. 2 Std.) ist davon nicht berüht, sondern die Wochenenden. Bis Jahresanfang konnte ich mein Kind jedes Wochenende einmal (Samstag o. Sonntag Nachmittag) sehen. Seit sie einen neuen Partner hat, hat sie es geschafft, dass ich mein Kind etwa nur noch jedes zweite Wochenende für einige Stunden sehen kann (neben den beiden Stunden unter der Woche). Es gibt bisher bzw. nach wie vor keine schriftl. Regelung zwischen uns. Sie will so einer auch definitiv nicht zustimmen! Ich kann mit ihr nicht reden. Sie blockt nur noch ab.

Kann sie dies so einfach ändern?
Was soll ich machen, was kann ich machen?
Wann soll einen anderen Weg einschlagen, der mit einem Konflikt (JA, Gericht) verbunden ist?

Ich darf die Kleine im Übrigen nicht zu mir abholen, weil dies dann mit einer guten Stunde Autofahrt verbunden wäre und dies ist (lt. KM) dem Kind "nicht zu zu muten".
Stimmt das? Ach ja, das Kind ist knapp 2 Jahre jung.

Ach ja, man sagte mir vor 5 bis 6 Wochen, dass sie mich wegen des Unterhalts vor Gericht bringen wollen. Seither habe ich keine Post vom Anwalt bekommen.
Wie lange dauert i. d. R. so ein Vorgang bis die Klageschrift bei der Gegenseite liegt?

In diesem Zusammenhang (Unterhalt) hätte ich noch eine Frage. Inwieweit spielt ihr neuer Freund eine Rolle. Sie leben nicht zusammen. Trotzdem sieht man, dass er mehr als einmal wöchentlich bei ihr ist. Sie fahren jetzt das zweite Mal innerhalb von 4 Wochen in Urlaub.
Kennt sich einer von euch da aus?

Ich möchte nochmals betonen, dass es mir in keinster Weise um den Unterhalt für mein Kind geht.

Fragen über Fragen......ich freue mich auf ganz, ganz viele Antworten 😉

Lieben Gruß an Alle!

P.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2005 15:29
(@papa_von_Annika)

Hallo Patrick,

hat die Mutter Deiner Vaterschaftsanerkennung zugestimmt? Liegt Dir hierrüber eine Urkunde vor?

Sollte dieses nicht der Fall sein, bist Du trotz Deiner Vaterschaftsanerkennung nicht der juristische Vater.

Was Deine Zweifel an Deiner Vaterschaft angeht, kann ich Dir nur empfehlen diese außergerichtlich auszuräumen.

Was die Bemerkung Deiner Ex angeht, bleibe mal locker! Kläre die Sache ab, ob Du der Vater bist. Komme aber zügig ins Handeln. Die Ungewissheit macht einen fertig!

Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie es Dir geht!

Glaub mir, ich weiß wovon ich spreche!

Lieber Gruß

Matthias


AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2005 16:35
(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Papa von Annika,

doch, die Vaterschaft habe ich direkt nach der Geburt beim Standesamt annerkannt. Meines Wissens reicht diese Tatsache, dass ich der "juristische" Vater bin. Oder?

Ich habe jedoch noch nie die Geburtasurkunde zu Gesicht bekommen.
Ich habe die Sorge, dass dort "Vater: unbekannt" steht.

Welche Konsequenzen (in jederlei Hinsicht!) hätte dies für mich?

Herzliche Grüße
P.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2005 12:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn in der Geburtsurkunde dein Name nicht steht hätte das die Auswirkung das du rechtlich auch nicht der Vater bist. D.h. du hast kein Umgangsrecht, musst aber auch keinen Unterhalt zahlen, da du die Vaterschaft ja offiziell nicht anerkannt hast.

Geh mal zum Standesamt und frag nach, ob du eine Abschrift der Geburtsurkunde haben kannst (kann ja sein ,das du sie zur Vorlage für irgendwas brauchst). Kostet ein paar Euro, aber vielleicht bekommst du dort ja eine undkannst so reinschauen, wer als Vater drinsteht. Allerdings verstehe ich die Weigerung der KM nicht, tut ja wohl kaum weh dich die Urkunde sehen zu lassen.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2005 12:24
(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

Gute Idee,

ich rufe heute beim entsprechendem Standesamt an und frage nach einer Abschrift.

ABER: Wo steht geschrieben, dass ich nicht der rechtl. Vater bin, wenn mein Name
nicht in der Geburtsurkunde steht? Ich habe doch schriftlich die Vaterschaft annerkannt. Das ist doch "Urkunde" genug, um ein Umgangsrecht zu haben, oder?

Gruß
P.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2005 12:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Soweit ich dich verstanden habe, hast du die Vaterschaft dem Standesamt gegenüber anerkannt, oder irre ich mich?. Bei uns war es so, das wir beim JA waren und dort eine Vaterschaftanerkennungsurkunde ausgestellt wurde. Die musste der Vater unterschreiben und ich musste der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Soweit ich weiss ist nur diese Urkunde bindend. Eine Abschrift er Urkunde bekommst du und die KM., eine weitere verbleibt beim JA. Der Vater meiner Töchter (wir waren nicht verheiratet) bracuhte z.b. die Geburtsurkunde mit seinem Namen als Vater drauf, um den hälftigen Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Mir fällt grad noch ein, du hast ja auch von deinen Zweifeln bezüglich der Vaterschaft geschrieben, das solltest du unbedingt überprüfen lassen. Wenn die 2-Jahrefrist verstrichen ist musst du sonst für ein Kind zahlen, das dann gar nicht von dir ist (wünsch ich dir nicht, aber ich würde auch nicht einsehen für ein fremdes Kind zahlen zu müssen).
Dazu ist aber dann wieder nötig, das du nachweisen kannst, die Vaterschaft anerkannt zu haben.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2005 13:10
(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

nach der Geburt habe ich lediglich beim Standesamt einen (Computer-)Ausdruck unterschrieben, auf dem ich die Vaterschaft annerkannt habe. Inwieweit ist das eine Urkunde.
Beim Jugendamt war ich nie. Mein Fehler, ich war zu dem Zeitpunkt zu gutgläubig.

Meine sehr ordentliche Ex-Freundin weiß angeblich nicht, wo sie die Geburtsurkunde aufbewahrt und hat auch keine Zeit, sich darumn zu kümmern. Schon komisch. Die ist akribischer als jeder Finanzbuchhalter. Da ist was faul..das spüre ich.

Ich habe Angst, dass ich irgendwann zu hören bekomme, dass ich nun keine Rechte mehr habe. Irgendwann kommt das Kind in die Schule und in der Geburtsurkunde steht womöglich Vater unbekannt. Dann kann ich nicht nachweisen, dass ich es bin, wenn ich sie mal abholen möchte. Was ist, wenn ihr Neuer sie womöglich mal adoptieren will?

Tine, danke für Deine Antworten! 😉

Lieben Gruß
P.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2005 15:10