Umgang! Und wieder ...
 
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Umgang! Und wieder Problemen!!

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(@papa3kids)
Schon was gesagt Registriert

hallo

ich habe wieder eine Frage und zwar......

Bis jetzt habe ich meine Kinder immer zu mir geholt aber da bei mir einfach zu wenig Platzt ist ( 2-Zimmer Wohnung, 50 qm,ich,LG und Kind) wollte ich die Kinder dieses WE zu meinen Eltern holen und ab jetzt immer so machen, die kinder haben nichts dagegen freuen sich sogar, meine Eltern haben ein Haus und wir haben da auch schon gewohnt als unsere Ehe noch intakt war, also die Kinder haben da auch Freunde. Ich habe heute mit meiner Tochter gesprochen und habe ihr auch gesagt dass wir morgen zur Oma fahren, habe ihr halt alles erklärt sie war begeistert. Ja und die Tochter hat es natürlich meiner Ex gesagt, was auch in Ordnung ist, und vor paar Minuten hat die Ex angerufen und gemeint ich brauche morgen nicht zu kommen ich kriege die Kinder nicht, entweder zu mir oder gar nicht :mad:Darf Sie das???? Ich weiß nicht mehr weiter, Sie versucht immer den Umgang zu erschweren. Es geht halt nicht anderes bei mir und sie freuet sich wieder was gegen mich zu haben... ;( ;( ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2010 23:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Kurz und knapp: Nein.
Im Gegenteil. Wenn es einen funktionierenden Kontakt der Kinder zu den Grosseltern gab haben diese ein eigenes und einklagbares Umgangsrecht. Anders ausgedrückt, wenn die Kinder das begrüssen dann eigentlich sowieso. Dir geschieht gerade eine Eiversüchtelei seitens der KM, wo sie glaubt, Boden zu verlieren.
Auf welcher Basis ist denn derzeit der Umgang geregelt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 00:38
(@papa3kids)
Schon was gesagt Registriert

hallo

ich darf meine kinder 1 mal im Monat von Sa bis So zu mir holen,immer die WE welchen meiner Ex am besten passen. Ich versuche dann immer so zu machen dass ich das dann kann bzw dei WE nicht arbeiten muss. Ich bin gespannt ob ich morgen die Kinder kriege.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2010 01:05
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da gebe ich Oldie Recht. Als Umgangselternteil obliegt es ganz alleine dir, wie du diesen nutzen möchtest und was du mit den Kindern
unternimmst. Da hat Exilein nichts mitzureden. Nada.

Es ist absolut zu begrüßen, dass auch eine enge Bindung zu den Großeltern der Kinder gegeben ist. Auch diese haben ein einklagbares
Recht. Bei den Großeltern unterscheidet es sich jedoch zu dem der Eltern. Eltern haben ein Umgangsrecht und sogar die Umgangspflicht,
bei den Großeltern wird der Umgang gerichtlich gewährt, wenn er dem Kindeswohl entspricht.

Dieser ist >>hier<< geregelt. Du solltest dich von der Ex hier auch nicht einschüchtern lassen, das Recht ist eindeutig auf deiner Seite.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 21:23
(@papa3kids)
Schon was gesagt Registriert

hallo

ich bin so wütend, ich weiß nicht mer weiter.....

ich sollte heute eigentlich meine Kinder abholen, aber bei denen war keiner zu hause bzw hat keiner die Tür aufgemacht, ich habe 2 std gewartet und dann bin ich heim gefahren(die 200 km waren für nichts und noch mal nichts), habe jetzt die ganze zeit versucht da einen telefonisch zu erreichen aber vergeblich,,,

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2010 22:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

hast Du einen gültigen Umgangsbeschluss? Du solltest prüfen lassen, ob sie Dir für die entstandenen Reisekosten zu Schadenersatzzahlungen verdonnert werden kann bzw. ein Ordnungsgeld verhängt werden kann.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 22:44
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

DA können wir uns heute die Hand schütteln. Ich bin heute auch vergeblich gefahren. Ihr habt doch eine einvernehmliche Regelung
dachte ich. Keine Info oder ähnliches, dass der Termin aus irgendeinem Grund nicht stattfinden konnte.

2 Stunden warten halte ich für utopisch, aber aufgrund der Entfernung wäre z.b. 1/2 Stunde angemessen. Wenn ihr eine verbind-
liche Regelung habt, dann hat die Ex zum Umgangszeitpunkt da zu sein oder entsprechend DICH vorher zu informieren, wenn ein
Termin nicht stattfinden kann.

Eure Regelung ist mir jetzt nicht genau im Kopf. Ist es gerichtlich geregelt? Du solltest trotzdem versuchen, sie zu erreichen.
Scheitert dies, würde ich mich dann direkt an das zuständige JA wenden und um ein Vermittlungsgespräch  bitten.

Sollte sich herausstellen, dass die Ex nun mit Umgangsboykott anfängt, solltest du schnell handeln. Denn dann gilt das Prinzip:
"Wehret den Anfängen".

@LBM

Ich würde, bei bestehendem Umgangsurteil der lieben (H)exe die gefahrenen 200 km * 2 * 0,30 € = 120 Euro als Schadenersatz-
forderung aufdrücken. Wenn du einen Anwalt hast, solltest du es auf dessen Konto laufen lassen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 22:53
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Eine Schadenersatzforderung hat nur Erfolg, wenn:

1. ein gerichtliches Urteil besteht, das Aussagt, das du zu genau dem Zeitpunkt Umgang hättest und

2. du eine ''Bestätigung'' eines neutralen Zeugen hast, das du auch wirklich da warst

Alles andere verläuft sich im Sand und ist schlichtweg erfolglos.

Wenn es keine gerichtliche Umgangsregelung gibt, ist jetzt die Zeit dafür eine anzustreben.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 13:38
(@papa3kids)
Schon was gesagt Registriert

hallo

ja den gültigen Beschluss haben wir....habe heute noch mal versucht anzurufen, vergeblich....morgen werde ich beim JA anrufen, bin gespannt was sie dazu sagen.Und meine Ex würde ich am liebsten  :gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :gunman:Ich habe mir schon überlegt wirklich Sie und die Kinder in Ruhe zu lassen, so was hält doch kein Mensch aus. Ich bin reif für die Klapse, psychisch bin ich am ende. Ich will nicht wissen was bei denen los ist, die Kinder haben sich doch so gefreuet dass wir uns am Sa sehen und zur Oma fahren, was hat sie denen erzählt, wie erklärt Sie das alles

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2010 13:40
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Ich kenne das nur zu gut, das ist der ganz normale Wahnsinn.

Ich habe mir schon überlegt wirklich Sie und die Kinder in Ruhe zu lassen, so was hält doch kein Mensch aus. Ich bin reif für die Klapse, psychisch bin ich am ende.

Dann hat sie Ihr Ziel erreicht, willst du das?
Ich würde auch erst mit dem JA sprechen und wenn alles nicht hilft, wieder zum Gericht und Sanktionen in einen Beschluss setzen lassen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 13:49




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

erst mal Ruhe bewahren. Das was du hier durchlebst, haben sehr viele andere auch durch. Du musst jetzt strikt versuchen zu trennen.

Was du benötigst, ist Hilfe bei der Durchsetzung des Umgangsbeschlußes. Meines Erachtens nach, ist Zwangsgeld nicht unbedingt der
beste Weg, weil die Leidtragenden die Kinder sind und wenn die Ex eben nichts hat, dann hat sie nichts.

Also, Montag beim JA vorsprechen, wenn dies scheitert, ab zum Gericht. Wenn möglich wäre es hilfreich, wenn du den Beschluß ano-
nymisiert hier einstellen könntest.

Im Prinzip hat sie, aufgrund des derzeitigen Sachverhaltest erst einmal einen Zeitbonus, bis ihr euch wieder vor Gericht seht. Wichtig
ist, dass du jetzt NICHT resignierst, sondern weiter machst. Du machst es für eure Kinder!

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 16:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Meines Erachtens nach, ist Zwangsgeld nicht unbedingt der
beste Weg, weil die Leidtragenden die Kinder sind und wenn die Ex eben nichts hat, dann hat sie nichts.

Sehe ich anders. Erstens werden da ja nicht gleich Tausende verhängt, sondern es muss immer notwendig, angemessen und verhältnismäßig sein. Wenn sie aber dadurch mal 200 Öcken weniger im Monat zur Verfügung hat, tut das mal weh, ohne dass sie bzw. die Kids gleich verhungern müssen und es hat einen Lerneffekt, nämlich

a) sie kann nicht machen, was sie will
b) es hat Folgen, wenn sie es dennoch tut
c) es könnte bei einem weiteren Verstoß teurer werden und somit noch mehr weh tun.

Wenn man auch kein Zwangsgeld verhängt, machen sie es völlig folgenlos. Wenn Du einem Gericht keine Auskunft erteilst, dann verdonnern die einen auch zu Zwangs- oder Ordnungsgeld ohne dass es die kümmert, ob nur noch Margarine oder Lachs auf dem Brotkanten liegt. Und das ist auch gut so. Es hat doch jeder in der Hand, sowas zu verhindern.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 16:10
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich ünterstütze deine These, jedoch vergeht durch den Zwangsgeldbeschluß wertvolle Zeit UND für die Dauer hat er trotzdem
keinen Umgang.

Natürlich steht es jedem frei, was er tut. Und interessanterweise, kann man (könnte man) gegen die Ex aus dem Zwangsgeld auch
eine Pfändung betreiben. Und notfalls hat ja jede Hausfrau und Mutter auch etwas "Kleingeld" in ihrer Geldbörse, denn dann gäbe
es auch noch die Möglichkeit der Taschenpfändung. Ersatzweise wurde bei fortwährendem Boykott auch schon Beugehaft verhängt,
was ich jedoch für Ausnahmefälle halte.

Ich persönlich, bin eher für eine ganz  strikte erneute gerichtliche Regelung mit härteren, diesmal  auch mit Sanktionen durchsetz-
baren Bandagen.

Denn schwer wird es so, oder so, nur er muss ihr zeigen, wo der Hammer hängt. Sonst bleibt er immer der Horst!

Gruß
Agent

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 16:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Agent,

ich ünterstütze deine These, jedoch vergeht durch den Zwangsgeldbeschluß wertvolle Zeit UND für die Dauer hat er trotzdem
keinen Umgang.

Das läuft doch parallel! Er versucht den beschlossenen Umgang umzusetzen und beantragt ZwG/Ordnungsgeld für boykottierte Umgänge. Solange ihr meint, dass der Griff an Muttis Geldbörse den Kindern schadet und deshalb davon zurückschreckt, genauso wie bei der Vollstreckung von Umgängen mit Hilfe von Polizeieinsätzen (wenn möglich), werden die immer tun was sie wollen und euch zum "Horst" machen.

Ich persönlich, bin eher für eine ganz  strikte erneute gerichtliche Regelung mit härteren, diesmal  auch mit Sanktionen durchsetz-
baren Bandagen.

Er hat doch einen Beschluss! Was soll den ein neuer Beschluss und welche Sanktionen sollen es denn Deiner Meinung nach sein, wenn ZwG/Ordnungsgeld schon nix ist? So viele Möglichkeiten gibt es ja nicht. Entweder Sanktionen in Geld oder in zeitweisem/dauerhaftem SR-Entzug. Und das sehe ich hier noch lange nicht als notwendiges, verhältnismäßiges, angemessenen Mittel (im juristischen Sinn).

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 16:27
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das läuft doch parallel! Er versucht den beschlossenen Umgang umzusetzen und beantragt ZwG/Ordnungsgeld für boykottierte Umgänge. Solange ihr meint, dass der Griff an Muttis Geldbörse den Kindern schadet und deshalb davon zurückschreckt, genauso wie bei der Vollstreckung von Umgängen mit Hilfe von Polizeieinsätzen (wenn möglich), werden die immer tun was sie wollen und euch zum "Horst" machen.

Da muss ich dir leider zum Teil widersprechen. Bei meinem letzten mutwillig vereitelten Umgang bin ich direkt zur Polizei gefahren und habe den richterlichen
Beschluß vorgelegt. Und leider hat es "niemanden" interessiert. Mit der Aussage "das ist Zivilrecht, da kümmern wir uns nicht darum" musste ich dann leider
wieder abdampfen.

Aber ich gebe dir Recht, die Dinge parallel laufen zu lassen erhöht den Druck auf die Umgangsboykotteuse und reduziert ihre Möglichkeiten.

Entweder Sanktionen in Geld oder in zeitweisem/dauerhaftem SR-Entzug. Und das sehe ich hier noch lange nicht als notwendiges, verhältnismäßiges, angemessenen Mittel (im juristischen Sinn).

Ich würde langfristig auf eine Abänderung des Beschlußes hinarbeiten, notfalls mit späterem Antrag auf Entzug, bzw. Teilentzug des SR.

Gruß
Agent

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 16:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, dass die das bei Dir abgelehnt haben, das habe ich in Erinnerung. Ich weiß aber von anderen Fällen, wo Umgänge mit Polizeigewalt durchgesetzt wurden. Und hätte ich als Elternteil die Möglichkeit das zu tun, würde ich sie wahrnehmen.

Den Kindern kann man erklären, dass Polizisten keine Monster sind und Polizei und Gericht dafür da sind, den Schwächeren und Benachteiligten zu helfen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 16:42
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Polizei war in meinem Fall aber sehr hilfsbereit.
Sie hätten meine Kid's sofort aus der Wohnung geholt, wenn ich nicht so feige gewesen wäre.

Na ja, ich hatte ein wenig Angst, den Kindern noch mehr zu schaden, aber das ist ein anderes Thema.

Die Polizei muss dem Beschluss entsprechend handeln.

Sanktionen wie Zwangsgeld finde ich pers. auch sehr ''fördernd'', denn es stehn jedem Frei sich ordnungsgemäss zu verhalten.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 16:50
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Polizei muss dem Beschluss entsprechend handeln.

Muss sie nicht. Sie sind nicht zur Durchsetzung gerichtlicher Umgangsbeschlüsse verpflichtet. Sie sind "dann" verpflichtet, einzuschreiten,
wenn Leib und Leben der Kinder in Gefahr ist.

Oder aber, wenn es um Kindesentführung geht, also dem ABR berechtigten Elternteil die Kinder nicht zurückgebracht werden. Als ich
das Wort Kindesentzug auf den Tisch gebracht habe, hat der Polizist nur müde gelächelt.

Ich denke, es handelt sich hier um ein "kann" der Polizei, nicht um ein "muss".

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 16:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das gilt es herauszufinden. Wenn nicht die Polizei, dann ev. der Gerichtsvollzieher? Es muss ja Wege geben, ein Beschluss auch umzusetzen. Sonst sind die ja ein Placebo.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 17:03
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Jedes Umgangsurteil ist im prinzip vollstreckbar.
Wenn die Polizei da nur eine ''kann'' Funtion hat, wäre der GV die richtige Anlaufstelle.

Nur wer kontakiert schon am WE den GV und bekommt ihn dann auch noch ins Auto um das Urteil zu vollstrecken?

Und jedesmal mit zu den eventuell geplatzten Termin wird er sicher auch nicht mitfahren.

Dann bleibt also nur noch die Polizei, die in z.B. Nachbarschaftstreitigkeiten(Zivil), wenn es ein Urteil gibt, das der Nachbar den Grill mal wieder zum fünften mal am Tag anhat und den Nachbarn mit den Würstchengerüchen belästigt, und er den Grill nur 3 mal anzünden darf.

Da ist die Polizei auch zum eingreifen verpflichtet.Warum also nicht auch bei der Umgangsausübung.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 17:32




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