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Umgang: Probleme bei Übergaben, Nähebedürfnis des Kindes zum Vater

 
(@thomas10)
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Hallo zusammen,

bin immer noch erschüttert von den heutigen Ereignissen und benötige dringend Ratwie ich mit der Situation umgehen soll. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht ist vorhanden.

Folgende Situation:

- Habe heute die Kinder zu meiner Ex-Frau zurückgebracht

- Der Junge (4 Jahre) hat z.Zt. seit ca. 4 Monaten ein sehr starkes Nähebedürfnis zu mir, welches er immer intensiver zeigt auch der KM gegenüber, in der Vergangenheit wechselnd von der Intensität her und in den letzten Monaten ist dieses Nähebedürfnis extrem stark  

- Schon wenn ich erwähne, dass ich ihn wieder zur KM bringen werde, bricht er ins Weinen aus und fleht mich ihn nicht wegzubringen („will nicht zur Mama, will bei Papa bleiben“), so dass ich alles Mögliche an Tricks anwenden muß ihn ins Auto zu setzten und sich das ganze bis zu einer Stunde hinzieht und sehr nervenraubend ist.

- Vor ca. 4 Wochen gab es bei der Übergabe eine Situation, wo der Kleine total blockiert hat,ich und dann die KM mit meheren Versuchen ihn nicht aus dem Auto bekommen haben(extremes Geweine und Geschrei) Wir konnten uns zum Glück einigen, dass er bei mir übernachtet, das WE mit mir verbringt und ich ihn am Montag in die Kita bringe. Natürlich gegen gerechnet zu meinen Umgangszeiten welches ich angeboten habe und ich froh war dass sie deshalb kein „Fass“ aufgemacht hat.
Habe sie dann später angerufen und sie gelobt dass wir dies gemeinsam in Sinne des Kindes geregelt haben. Hier kam jedoch der Nachsatz: „Einmal, aber nicht mehr!“ Die weiteren Übergaben gingen dann wieder problemlos.

- Heute kam es dann zu Eklat. Gleiche Situation bei der Übergabe wie vorher beschrieben wollte der Kleine nicht zur KM (mit extremen Geweine und Geschrei) als sie ihn aus dem Auto nehmen wollte, nur diesmal mit einem ganz anderem Herangehen meiner Ex-Frau.  Nach zwei, drei versuchen und sich der Kleine Schreiend und Beißend gewehrt hatte, drehte sie sich um und machte mir vorwürfe ich wäre für die ganze Situation verantwortlich, habe den Kleinen nicht im Griff und möchte ihr ihn nicht herausgeben. Habe sie gebeten so zu verfahren wie vor 4 Wochen, dass er bei mir übernachtet und wir die Zeit „verrechnen“. Daraufhin ist sie ganz ausgetickt und hat die Polizei gerufen mit der Begründung ich will ihr den Kleinen nicht übergeben.

Die Polizei hat sich beide Seiten angehört und haben mich gebeten meine Ex-Frau alleine mit dem Kleinen sprechen zu lassen mit dem gleichen Ergebnis:“Will bei Papa schlafen!“. Natürlich kamen von ihr bekannten Vorwürfe:“ Du hast ihn gezwungen dies zu sagen, Du beeinflusst ihn,… „

Danach haben die Polizistin und der Polizist einzeln ein paar Minuten mit dem Kleinen  Gesprochen mit dem Ergebnis:“ Will bei Papa schlafen!“ Daraufhin haben die Beamten auf meine Ex-Frau eingeredet, dass es keinen Sinn macht den Kleinen mit Gewalt aus dem Auto zu schleppen. Zähne knirschend hat sie nach langen hin und her eingewilligt und dem Beisatz, dass sie sofort ein Termin beim Jugendamt machen wird.

Natürlich sehe ich es als meine Pflicht den Kleinen zu ihr zurückzubringen. Genau so wenig würde mir gefallen wenn der Kleine auf so eine Weise beim Umgang mit mir reagieren würde. Alles Einreden dass man den „gesunden Menschenverstand“ walten lassen soll auch wenn es eine gerichtliche Regelung gibt waren bisher fehl am Platz. Auch das Gestalten der Übergaben etwas entspannter zu bewerkstelligen (z.B. Spielplatz) für die Zeit des extremen Nähebedürfniss des Kleinen (die mal schwächer und mal stärker ist) wurden kategorisch abgelehnt.

Nun ist der Kleine bei mir und meine Ex-Frau hat mir gleich eine Nachricht geschickt:„Morgen früh hat er vor meiner Tür zu stehen!“
Weiß nicht wie ich Morgen reagieren soll bei der Situation wenn er sich wieder wehren sollte wie heute? Falls dies der Fall sein sollte würde ich ihn am liebsten WE bei mir behalten und ihn am Montag in die Kita bringen. Natürlich mit „Verrechnung“ der Umgangszeit.

Meine Farge hierzu ist, darf ich dies und mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen
(Jugendamt, Gericht)?

LG und Danke
Thomas

Text formatiert und an PC-Fomat angepasst. Meine Abneigung ggü. Smartphones und Verwandten steigt stündlich.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2014 02:33
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen, Thomas10.

Entschuldige bitte, aber wenn ich so etwas lese, bekomme ich Brechreiz:

so dass ich alles Mögliche an Tricks anwenden muß ihn ins Auto zu setzten und sich das
ganze bis zu einer Stunde hinzieht und sehr nervenraubend ist.
...
Wir konnten uns zum Glück einigen, dass er bei
mir übernachtet, das WE mit mir verbringt und ich ihn am Montag in die Kita bringe.

Das Kind ist 4 Jahre alt und ihr schafft es nicht, dem Kleinen zu sagen: "Ja, es ist schade, dass die Besuchszeit vorbei ist. Mir hat es auch gefallen." und dann seinen Abschiedschmerz mit einer Umarmung auszuhalten bzw. nach der Übergabe: "Ja ich glaube dir, dass du Papa vermisst. Bestimmt hattet ihr eine tolle Zeit. Und am Samstag kommt Papa schon wieder."

Stat dem Kleinen seinen Abschiedsschmerz zu lassen und gleichwohl den Umgang so durchzuführen, wie er vereinbart war, lasst ihr auch von Kindertränen am Bändel führen. VON EINEM VIERJÄHRIGEN!!! Ich habe Angst, eurem Sohn in 10 Jahren auf der Straße zu begegnen.

Putzt er manchmal Zähne oder bekommt die Ohren abgetrocknet? Könnt ihr seine Nägel schneiden und räumt er sein Spielzeug weg, bevor zurück zur Mutter oder von dort zu dir fährt? Oder kommt er in solchen Situationen auch

Schreiend und Beißend

zum Ziel?

Hier hat deine Ex-Frau vollkommen Recht:

Hier kam jedoch der Nachsatz: „Einmal, aber nicht mehr!“
...
Zähne knirschend hat sie nach langen hin
und her eingewilligt und dem Beisatz, dass sie sofort ein Termin beim Jugendamt machen
wird.

Euch beiden ist zu wünschen, dass das JA euch eine Erziehungsberatung bei einem freien Träger spendiert - zum Wohle eurer Kinder. Damit ich mich nicht fürchten muss, ihnen in 10 Jahren zu begegnen.

Ihr seid die Erwachsenen. Der Sohn ist das Kind.
Ihr benehmt euch beide, als sei es umgekehrt.

Es ist das gute Recht von Trennungskindern, den abwesenden Elternteil zu vermissen, lautstark zu weinen und den Abschied / die Übergabe zu hassen.
Es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit von Trennungseltern - wenn sie schon ihre Ehe / Liebesbeziehung an die Wand gefahren haben - wenigstens als Eltern gemeinsam Verantwortung zu tragen.

Sich den Launen eines Vierjährigen zu beugen ist das krasse Gegenteil von Verantwortung.

Es fürs "Bocken und Trotzen" mit Erfüllung seiner Wünsche zu belohnen dient nicht dem Wohl eines Kindes.
Kinder können uns als Eltern - solange wenn wir innerlich stark und gelassen sind - mit Bitten erweichen und mit Argumenten überzeugen.
Wenn Kinder uns mit Drama und Terror zwingen können, Dinge zu tun, die wir nicht für richtig und wichtig halten, oder Dinge zu lassen, die wir für richtig und wichtig halten, dann schaden wir unseren Kindern.

Ganz gleich, ob wir als Eltern unter einem Dach oder in zwei Haushalten leben.
Geh auf jeden Fall mit deiner Frau zum Jugendamt - euren beiden Kindern zuliebe.

Gute N8! 🙂 Biggi 


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 03:07
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thomas,

willkommen hier. Ich schreib einfach mal, was mir auffällt:

- Zunächst einmal gilt, dass beide Elternteile den Umgang zu unterstützen haben. Das gilt für Dich und für Deine Exe. Aus meiner Sicht war das Verhalten Deiner Exe bisher sehr positiv auf diese doch schwierige Situation.
Aus meiner Erfahrung ist es auch besser ein komplettes WE von Fr - Montag zu machen und dann den Jungen in den Kiga zu bringen. Somit hättet ihr auch eine kontaktlose Übergabe, welche einfacher sein kann.

- Da ihr aber auch eine gerichtliche Regelung habt, scheint es ist in der Vergangenheit schon heftige Untstimmigkeiten gegeben zu haben bzw. scheint Deine Exe auch etwas ängstlich zu sein (Anruf bei der Polizei - die sich auch sehr gut verhalten hat in der Situation). Hier bist Du natürlich auch gebunden und musst die vereinbarten Umgangszeiten einhalten.

- Euer Kind ist 4 Jahre alt und kein rebellischer Teenager. Als Elternteil musst Du auch in solchen schwierigen Situationen die Kontrolle bewahren und die nicht immer leichte Trennungssituation freundlich aber auch konsequent beenden. Aus dem Auto nehmen, freundlich an der Tür der KM und Kind verabschieden und dann auch gehen. Alternativ kann man die richtige Verabschiedung auch noch ausserhalb des Wirkungskreises der KM machen um das Procedere an der Tür zu verkürzen.
Hier musst Du auch Deine Exe unterstützen. Es kann nicht sein, dass Du jetzt die gerichtliche Umgangsregelung unterläufst. Würde es andersherum laufen, würdest Du wahrscheinlich auf die Barrikaden gehen.
Eine Kindsbesitzerin würde übrigens argumentieren "Ich zwinge das Kind zu nichts, das Kind darf selber entscheiden wo es bleiben möchte". Dieses Verhalten geht gar nicht - weder von einer KM noch von einem KV.

- Reden ist immer wichtig. Vielleicht geht das bei Euch nur mit Dritten. Aus der Forenerfahrung lernst Du, dass manche (!) KMs unfähig sind, eigenverantwortlich mit dem Ex-Partner eine Enscheidung zu treffen. Diese KMs brauchen stets eine "höhere Instanz" (JA, Gericht) bevor sie irgendetwas akzeptieren können. Ob dies bei Euch auch so ist, wissen wir nicht.

Also habt eine gute Umganszeit und dann erklärst Du Eurem Kind, dass Du auch ganz verlässlich am XX Wochentag wieder da sein wirst. Kinder kommen normalerweise mit Kontinuität im Umgang sehr gut klar.

P.S. Würdest Du "normal" mit Deiner Exe reden können, würdest Du höchstwahrscheinlich feststellen, dass das Verhalten Eures Sohnes kurz vor dem Umgang bei ihr ähnlich abläuft. Kinder sind nicht dumm was das angeht und probieren sich auch aus. Gruß Ingo  


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 03:15
(@thomas10)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Biggi, Hallo Ingo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was die Unterstützung zu den Umgängen angeht ist für mich klar und stehe
ich auch komplett dahinter gilt für uns beide.
Mir geht es nicht hier daran etwas zu rütteln, sondern nach den Bedürfnissen der Kinder
auch dosiert eine Ausnahme zu machen und nicht zu einer Regel werden zu lassen.
Bei der Umgangsregelung hat sich die Ex mit Händen und Füße gewehrt, dass ich Kontakt
zur Kiga bekomme („Kind soll erst Abends ankommen und sie bringt das Kind in die Kiga“-
der Richter fand den Vorschlag gut…)
Die gerichtliche Regelung gab es, da sie sich der Erweiterung des Umgangs gewehrt hat:
Übernachtungen, Ferien,…, d.h. ich musste hier eh kämpfen um das „Standardmaß an Umgang“ zu erhalten.
Um Angst ging es der Ex in der Situation gar nicht, sie hat gedacht dass die Polizei den Kleinen aus dem Auto für sie zerrt. Bin auch positiv überrascht gewesen wie die Polizei
reagiert hat, wirklich vorbildhaft. Jedoch zog sich die Aktion mit der Polizei über 1 Std.
Einreden auf den Kleinen und wenn es nicht so ein Extrem gewesen wäre hätten die
Beamten auch nicht so reagiert.
Wenn von Angst der Ex die Rede ist dann eher das parallel ein
Unterhaltsverfahren läuft und dies genau zwischen der „kooperativen“ und der „nicht kooperativen heutigen“ Übergabe.
Ja, bei uns ist es leider der Fall ohne JA und Gericht läuft gar nichts, da sie mich über-
flüssig findet und sie die Kinder alleine „großziehen“ kann. “Am Besten Dich würde es nicht
geben!“
Erst seit Sommer diesen Jahres gibt es nach 1-jährigem Kampf eine gerichtliche Ferienregelung wo alle Register (Beleidigungen, Beschimpfungen, Unterstellungen,…)
gezogen wurden. Nach dem Prinzip: Wenn ich nicht will, dann geht gar nichts.
Mediation die vom Gericht angeordnet wurde, hat sie ohne jegliche Begründung und
ohne negativem Auslegen des Gerichtes abgebrochen. Naja, wenn ich dies als KV gemacht
hätte wäre dies sehr wohl negativ…

Biggi, es geht nicht darum dass man diese Situation nicht meistern kann und ich mir nicht der
Verantwortung bewusst bin. Bin mit allem Einverstanden was Du schreibst.
Diese Situationen welche Du beschreibst gibt es auch und diese sind aber im Griff, dass die
Kinder versuchen „zu ihrem Ziel“ zu kommen.
Es kommt nicht immer vor dass über eine Stunde geweint und geschrien wird wenn es zur Übergabe kommen soll. Wir reden hier von einem Extrem dass wenn ich den Kleinen aus
dem Haus und ins Auto schleppe, dies einer Kindesentführung gleich kommt. Auch wenn Du es vielleicht nicht hören magst, aber was mich quält ist, dass es in meinem Beisein extrem abwertende Kommentare meiner Ex zu ihrem eigenen Sohn kommt, welchen sie mit mir gleichsetzt da er ihrer Meinung nach mir kommt und der Kleine immer die „zweite“ Geige spielt neben seiner Schwester die „ganz“ nach meiner Ex kommt. Meine Vermutung: Wenn er so nähebedürftig wird und so extrem reagiert und partout nicht zur Ex möchte muß er ein besonders schlechtes Erlebnis in dieser Zeit bei meiner Ex erlebt haben.
Es ist auch nicht das „Quängel – Weinen“ um etwas durchzusetzen wie „beim Papa war es
schön“, sondern extrem ängstlich und verschreckt.
Hier ist der Appell, dass in solchen Situationen diese „Ausnahmen“ stattfinden und nicht
dass ich die Umgangsregelung unterlaufen möchte. Bei der einvernehmlicher Lösung hat es ja auch geklappt und die Umgangszeit ist „verrechnet“ worden, ich hatte somit keinen Tag
länger.
Habe auch geschrieben, dass es mir nicht um das „Kinderbesitzer-, in“ Thema geht „lass das Kind Entscheiden“ würde mir auch nicht von ihrer Seite gefallen obwohl sie es mehrmals praktiziert hat, als sie die Umgänge verweigert hat.
Denke in dieser Situation wäre es am Besten ihn am Montag in den Kiga zu bringen,
wenn es morgen wieder so ein Extrem mit ihm gibt, auch auf die Gefahr dass sie mir
die Polizei vor die Tür schickt da es nicht meine Umgangszeit ist.
Weiß dass ich die Entscheidung selber treffen muß, aber hat jemand solch ähnliche
Situation gehabt? Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen (Jugendamt, Gericht)?
Etwa Sorgerechtsentzug?

Vielen Dank und LG
Thomas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2014 04:50
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen, Thomas10,

Ja, bei uns ist es leider der Fall ohne JA und Gericht läuft gar nichts, da sie mich überflüssig findet und sie die Kinder alleine „großziehen“ kann. “Am Besten Dich würde es nicht
geben!“
Erst seit Sommer diesen Jahres gibt es nach 1-jährigem Kampf eine gerichtliche Ferienregelung wo alle Register (Beleidigungen, Beschimpfungen, Unterstellungen,…)
gezogen wurden. Nach dem Prinzip: Wenn ich nicht will, dann geht gar nichts.

Auch hier hat sie recht.

Wenn ein Elternteil nicht will, hat der andere wenig Möglichkeiten seine Kooperation zu erzwingen.

Warum will sie nicht?
Was macht ihr Angst?
Worum geht es hier:

Es kommt nicht immer vor dass über eine Stunde geweint und geschrien wird wenn es zur Übergabe kommen soll. Wir reden hier von einem Extrem dass wenn ich den Kleinen aus
dem Haus und ins Auto schleppe, dies einer Kindesentführung gleich kommt. Auch wenn Du es vielleicht nicht hören magst, aber was mich quält ist, dass es in meinem Beisein extrem abwertende Kommentare meiner Ex zu ihrem eigenen Sohn kommt, welchen sie mit mir gleichsetzt da er ihrer Meinung nach mir kommt und der Kleine immer die „zweite“ Geige spielt neben seiner Schwester die „ganz“ nach meiner Ex kommt. Meine Vermutung: Wenn er so nähebedürftig wird und so extrem reagiert und partout nicht zur Ex möchte muß er ein besonders schlechtes Erlebnis in dieser Zeit bei meiner Ex erlebt haben.
Es ist auch nicht das „Quängel – Weinen“ um etwas durchzusetzen wie „beim Papa war es schön“, sondern extrem ängstlich und verschreckt.
Hier ist der Appell, dass in solchen Situationen diese „Ausnahmen“ stattfinden und nicht, dass ich die Umgangsregelung unterlaufen möchte. Bei der einvernehmlicher Lösung hat es ja auch geklappt und die Umgangszeit ist „verrechnet“ worden, ich hatte somit keinen Tag länger.

So, getz ma Butter bei die Fische:
Falls du befürchten musst, dass dein Sohn Opfer von Misshandlung im Haushalt von Mutter und Schwester wird, musst du ihn konsequent vor gewaltsamen Übergriffen schützen. Niemand außer dir kann das.

Dass deine Verflossene gestern die Polizei gerufen und im Umgangsverfahren die Mediation abgebrochen, kann ihr in dem Zusammenhang bös auf die Füße falle. Aber nur, wenn du das Ding knallhart durchziehst und zielstrebig mit einem sehr guten Anwalt darum kämpfst, dass dein Sohn künftig bei dir lebt.

Falls du in einem guten Job gut verdienst, nicht nur, weil du eine besser Ausbildung als deine geschiedene / getrennt lebende Frau hast, sondern auch weil sie dir deine Kinder während deiner gut bezahlten Arbeitszeit sehr zuverlässig vom Hals hält und falls du dir die Übernahme des Jungen in deinen Haushalt überhaupt nicht vorstellen kannst. Und falls du gleichzeitig deine ganze Energie vor Gericht dahin fließen lässt, dass euer Einkommensgefälle nicht durch Unterhaltszahlungen ausgeglichen werden soll - dann kann es passieren, dass Existenzängste bei deiner Frau die ungestörte Nachtruhe beeinträchtigen. Solche Phasen gab es in meinem Leben auch. Mit zu wenig Schlaf, unter finanziellem Druck und verwickelt in Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang war ich als Mutter nicht immer so entspannt, liebevoll und zugewandt, wie ich es in "sicheren Zeiten" mit genug Schlaf und rosigen Zukunftsaussichten gewesen war. Dass ich als Ebenbild meines Vaters während der Ehekrisen meiner Eltern (die vor 3 Jahren Goldhochzeit gefeiert haben) auch mehr "abgekriegt" habe, als meine Schwester, das deckt sich mit den Erfahrungen vieler Kinder in vielen Familien - ganz gleich ob diese in einem oder in zwei Haushalten leben. Wobei Eltern, die auch nach einer Krise zusammenbleiben, in friedlicheren Zeiten auch wieder besseren Zugang zu dem Kind bekommen, das dem anderen Elternteil wie aus dem Gesicht geschnitten ist.

Wenn es das Schicksal deines Sohnes ist, dir zu gleichen, dann kannst du ihm in dieser Konstellation nur helfen, indem du entweder den Druck auf die Mutter bis zu deren Schmerzgrenze "Sorgerechtentzug" konsequent und zügig erhöhst. Oder indem du den Druck der durch laufende Gerichtsverfahren stetig auf ihr lastet spürbar und großzügig reduzierst.

Einen Zwischenweg sehe ich nicht.

Solange die Mutter dich aus tiefster Seele verabscheut, wird ihr Haushalt für dein jüngeres Ebenbild kein Zuhause, kein sicherer Ort sein.

DAS darfst du mir glauben. Die Grausamkeit einer lieblosen, verbitterten Mutter ist für ein schutzloses Kind kaum auszuhalten. Als kleines Mädchen habe ich mir mehr als einmal gewünscht, mit meinem Papa weit weg zu fliehen. Da mein Vater gar nicht daran dachte, seine Frau und seine Familie aufzugeben, haben meine Eltern sich jedes Mal wieder ausgesöhnt. Aber wehe mir, wenn wieder Wolken am Ehehimmel aufzogen. Das war nicht nur "kein Spaß" für mich, dass war grausam. Als meine Mutter mit Auszug gedroht hat, habe ich ihr als Achtjährige gesagt: "Ich helfe ihr gern beim Packen - aber ich bleib bei Papa." Das wäre nicht nur unterhaltstechnisch sondern auch in ihrem sozialen Umfeld der Super-GAU für sie gewesen. Also blieb sie. Besser wurde es dadurch nicht zwischen uns ...

Nicht ohne Grund habe ich mich kurz nach dem Abitur unsterblich ein einen Mann verliebt, der seiner Frau gegenüber konsequent den Schutz der Tochter betrieben hat. Meine Ziehtochter trägt den Namen ihres Vaters in weiblicher Form (etwa wie Stefan - Stefanie, Michael - Michaela, Andreas - Andrea - sucht euch was aus, diese Männernamen sind in meiner Generation weit verbreitet). Auch physisch gleicht sie ihm sehr. Das hat ihr Leben zur Hölle gemacht, als die Ehe ihrer Eltern sich dem Ende zuneigte. Es war schon damals in den 1980er Jahren in der westdeutschen Provinz möglich, ein solches Kind nach der Scheidung im Haushalt des Vaters zu belassen und der Mutter eine Unterhaltspflicht aufzuerlegen.

Allerdings ist eine solche Lösung
a) kein Selbstgänger und
b) für den Vater mit deutlichen Unbequemlichkeiten und beruflichen Einschränkungen verbunden.

Bis zum 12. Lebensjahr der Tochter konnte der Vater seine Arbeitsstunden als Beamter reduzieren, um das schulpflichtige Kind zu betreuen. Ganztagsschule war damals in Westdeutschland noch ein feuchter Traum von Menschen, die manchmal Urlaub in Skandinavien oder Frankreich gemacht haben. Mit "Birne" war da nichts zu wollen. Da gehörte hinter jedes Schulkind mindestens ein Erwachsener mit Tagesfreizeit. Ohne die Unterstützung meiner Mutter hätte mein Freund das damals auch in Teilzeit nicht geschafft. Seine Eltern waren bereits verstorben, bevor er geheiratet und Kinder bekommen hatte. Nach dem 12. Geburtstag seiner Tochter hat er den Beamtenstatus aufgegeben und sich in Unwägbarkeiten einer Selbständigkeit mit flexiblen Arbeitszeiten gestürzt.

Im vergangenen Jahr hat er Insolvenz angemeldet. Die Mentalität eines Mannes, der mit 16 schon wusste, dass er Beamter werden will und die Anforderungen an eine Unternehmerpersönlichkeit passten auf Dauer nicht zusammen. Ähnliche Werdegänge wirst du auch hier im Forum lesen können.

Die Wahrscheinlichkeit, als alleinerziehender Vater nach einem zermürbenden Sorgerechtsstreit durch 2 Instanzen eine traumhafte Karriere hinzulegen, sind nicht größer, als die beruflichen Möglichkeiten einer Mutter die (ganz gleich mit welcher Ausbildung und auf welcher Karrierestufe sie beruflich unterwegs ist) mo-do um 16 Uhr und freitags um 15 Uhr an der KiTa oder OGS sein muss und bei Scharlach, Windpocken, Durchfall, Fieber oder Mittelohrentzündung des Kindes bzw. bei einer kurzfristigen Schließung der Einrichtung wegen Läusen oder Weiterbildung der Mitarbeiter wiederholt sehr kurzfristig ihrem Arbeitsplatz fernbleibt.

Nachdem du bereits in einem Haushalt ohne Frau und Kinder (oder ggf. mit einer neuen Frau und anderen Kindern?) lebst, sind deine Einflussmöglichkeiten auf das Verhalten deiner Frau gegenüber eurem Sohn äußerst gering. Um nichtzu sagen: Nicht vorhanden.

Die Erfahrung zeigt: Gegen den Willen eines Elternteils hat der andere keine Chance eine Kooperation zu erzwingen.

Es ist ganz allein deine Entscheidung, wie weit du gehen willst, um deinen kleinen Sohn zu schützen.

Eine frustrierte, hasserfüllte Mutter, die wenig schläft und viel Tagesfreizeit hat, ist für kleine Kinder DIE HÖLLE. Das extreme Verhalten deines Sohnes scheint zu zeigen, dass er diese Hölle bereits kennt und sie ganz entsetzlich fürchtet. Das Kind sucht nicht nur Nähe. Es sucht DEINEN SCHUTZ. Und du weißt das selbst.

Wie sind denn eure Gesamtumstände?

Hast du sie verlassen?
Hat sie dich verlassen - und du hast dich (statt um sie zu werben) mit einer Neuen getröstet?
Genießt du deine Freiheit und dein neues Leben ohne Frau und Kinder?
Kämpfst in eurem Unterhaltsverfahren darum, neben deiner menschlichen Freiheit auch einen gewissen finanziellen Spielraum zu erhalten?

Das sind die vier Trümpfe im "Wie bringe ich meine Ex auf die Palme?"-Spiel.
Das Problem ist, wenn die Frau auf der Palme sitzt und mit Kokosnüssen wirft, bekommen diese Geschosse selten Männer mit einem der vier Trümpfe ab. Sondern fast immer die Kinder.

Wenn du das Schutzbedürfnis deines Kindes ernst nimmst, musst du raus aus deiner Komfortzone.  Dann wird es auch für dich richtig ungemütlich.

Denke in dieser Situation wäre es am Besten ihn am Montag in den Kiga zu bringen, wenn es morgen wieder so ein Extrem mit ihm gibt, auch auf die Gefahr dass sie mir
die Polizei vor die Tür schickt da es nicht meine Umgangszeit ist.
Weiß dass ich die Entscheidung selber treffen muß, aber hat jemand solch ähnliche
Situation gehabt? Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen (Jugendamt, Gericht)?
Etwa Sorgerechtsentzug?

Welche Konsequenzen dein Verhalten hat, ist davon abhängig, wie ein Gericht dein Verhalten wertet. Dass bereits gestern die Polizei bei euch war, könnte zu deinen Gunsten ausgelegt werden. Nichts genaues weiß man nicht.

Da ihr beide sorgeberechtigt und mit der Situation aktuell beide überfordert seid, kannst du deine Frau nachweislich in Kenntnis setzen, dass zur Vermeidung weiterer Eskalationen du das Kind bis Montag früh in deiner Obhut behalten und dann in den Kindergarten bringen wirst und dass du es sehr begrüßt, dich je eher desto lieber mit ihr beim Jugendamt zu treffen.

Nachweislich heißt: Schriftlich.

Eine e-Mail mit Lesebestätigung ist in dem Zusammenhang schon ein starkes Indiz. Speziell dann, wenn du den zuständigen JA-Mitarbeiter dabei gleich mit ins CC deiner e-Mail nimmst. Beschreibe in der e-Mail kurz und prägnant den Vorfall mit der Polizei gestern. Vergiss nicht zu erwähnen, dass die Mutter - und nicht du - die Polizei gerufen hat und dass du weitere Auftritte dieser Art dem Kind unbedingt ersparen willst. Damit machst du das Jugendamt und die Polizei zu deinen Zeugen. Dein Frau wird auf dein Verhalten wenig begeistert reagieren. Dann ist Schluss mit lustig! Die Zeche bezahlt - so oder so - der Kleine.

Besorgte Grüße  :puzz: Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 11:48
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Einen Jungen, der schon in die Türkante beisst um nicht vom Umgang zurück nach Hause zu müssen, würde ich nicht wieder zurück geben. Ich würde ihn einpacken, zum JA gehen und zeitnah die Übertragung des alleinigen ABR auf mich beantragen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 12:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Thomas,

für einen Sorgerechtsentzug bedarf es schon mehr.

Das JA um Vermittlung zu bitten, im Prinzip können die nämlich gar nichts anderes machen, ist sicher keine schlechte Idee. Eine Umgangseinschränkung musst Du nicht akzeptieren und das wäre dann auch ein Grund für Dich vor Gericht auf Umgang zu klagen, so die KM und/oder das JA den Umgang einschränken will.

Noch was, es ist immer sehr einfach dem anderen die Schuld in Schuhe zu schieben. Da muss etwas vorgefallen sein! So klar ist für mich die Situation hier nicht und es wäre sehr sinnvoll vorurteilslos das JA erst einmal vermitteln zu lassen.
Es gibt hier einige Väter, die ganz schnell dabei sind zu sagen, dem geht es bei der KM schlecht, weil er mir ähnlich sieht. Die KM könnte, dass so sehen, bei  ihm reisst er sich ein Bein aus und will ihn gegen mich instrumentalisieren. U.U. ist genau so ein Konflikt mehr oder weniger der Ursprung des Problems.

Das Dein Junge bei Dir wohnen kann, setzt voraus, dass ihn betreuen kannst. Hast Du ein Konzept dafür? Wie willst Du den Umgang der KM realisieren?

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 14:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einen Jungen, der schon in die Türkante beisst um nicht vom Umgang zurück nach Hause zu müssen, würde ich nicht wieder zurück geben. Ich würde ihn einpacken, zum JA gehen und zeitnah die Übertragung des alleinigen ABR auf mich beantragen.

Das schon allein deshalb, weil die Eskalation nun sogar polizeibekannt ist. Melde Dich dort, lass Dir den Tagebucheintrag (so nennt sich das glaube ich) geben.

Grundsätzlich gebe ich zwar Biggi Recht, dass es nicht sein kann, dass ein 4jähriger einen Polizeiauftritt verursacht, weil zwei Elternteile das nicht geregelt kriegen, aber..... dennoch muss dafür gesorgt werden, dass die Übergaben dem Jungen keinen Schaden bereiten.

Sofern Du NICHT den Umzug Deines Sohnes in Deinen Haushalt erwägst, würde ich genauso zeitnah den Umgang so ausurteilen lassen, dass Du den Jungen zumindest regelmäßig montags in die Kita bringst und die KM ihn dann nachmittags dort abholt. Die Übergaben Freitags dürften ja einfacher sein, wenn er von KM zu Dir soll.

Welche Option auch immer: JETZT!!!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 14:26
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Biggi!

Es gibt hier einige Väter, die ganz schnell dabei sind zu sagen, dem geht es bei der KM schlecht, weil er mir ähnlich sieht.

Da hast Du völlig recht! Jedoch können wir hier auch nur mit dem arbeiten, was die User uns preis geben. Und diese Informationen müssen wir dann so hinnehmen. Wenn sie uns (und sich) einen vormachen, dann fliegt ihnen das am Ende sowieso um die Ohren.

Im vorliegenden Fall finde ich es jedoch harten Toback, dass da sogar schon die Cops dabei sind. Da wir nicht sicher sein können, wer hier von den beiden Elternteilen den Mist mit dem Kurzen baut, stelle ich persönlich den Kindeswillen über alles andere. Und dass dieser nur mit Polizeigewalt durchgesetzt werden kann, wäre für mich nicht hinnehmbar.

Zumindest sollte das JA umgehend aktiv (!) eingeschaltet werden. Wenn jetzt niemand dem Kurzen zu Hilfe eilt, dann kommt er in absehbarer Zeit gewaltig unter die Räder.

Ich bin selbst seit Jahren Umgangsvater und habe hunderte Übergaben hinter mir. Auch mein Kurzer ist oft Sturm gelaufen, weil er nicht zurück wollte (und tut es heute noch). So krass wie beim TO habe ich es jedoch nie erlebt.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 14:54
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Biggi Susi!

Ich glaube, hier liegt eine Verwechslung vor.

Es gibt hier einige Väter, die ganz schnell dabei sind zu sagen, dem geht es bei der KM schlecht, weil er mir ähnlich sieht.

Da hast Du völlig recht!
...
Im vorliegenden Fall finde ich es jedoch harten Toback, dass da sogar schon die Cops dabei sind. Da wir nicht sicher sein können, wer hier von den beiden Elternteilen den Mist mit dem Kurzen baut, stelle ich persönlich den Kindeswillen über alles andere. Und dass dieser nur mit Polizeigewalt durchgesetzt werden kann, wäre für mich nicht hinnehmbar.

Zumindest sollte das JA umgehend aktiv (!) eingeschaltet werden. Wenn jetzt niemand dem Kurzen zu Hilfe eilt, dann kommt er in absehbarer Zeit gewaltig unter die Räder.

100% Zustimmung.  :thumbup:

Solange die Mutter dich aus tiefster Seele verabscheut, wird ihr Haushalt für dein jüngeres Ebenbild kein Zuhause, kein sicherer Ort sein.

DAS darfst du mir glauben. Die Grausamkeit einer lieblosen, verbitterten Mutter ist für ein schutzloses Kind kaum auszuhalten.
...
Dann ist Schluss mit lustig! Die Zeche bezahlt - so oder so - der Kleine.

Besorgte Grüße  :puzz: Biggi

Thomas, hast du den Kleinen heute seiner Mutter auf die Fußmatte gestellt? So, wie sie es verlangt hat?

meine Ex-Frau hat mir gleich eine Nachricht geschickt:„Morgen früh hat er vor meiner Tür zu stehen!“

Oder hast du den Kampf aufgenommen?  :question:

LBMs Tipp ist viel wert:

weil die Eskalation nun sogar polizeibekannt ist. Melde Dich dort, lass Dir den Tagebucheintrag (so nennt sich das glaube ich) geben.

....
Welche Option auch immer: JETZT!!!

Besorgte Grüße  ???  Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 15:12




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

PS: Es heisst Tagebuchnummer!


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 15:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch ich bin der Meinung, dass beide Eltern, dass JA aufsuchen sollten und um Vermittlung bitten, parallel könnten Sie sich auch für eine Mediation entscheiden wobei es darum gehen sollte, die gemeinsame Erziehungsfähigkeit herzustellen.
Juristisch kann viel Geld verbraten und jede Menge sinnlose Maßnahmen beschlossen, durchgeführt und abgehakt werden ohne, dass es besser wird.

Es wäre schön wenn Du Dich mit der KM in Ruhe zusammen setzen könntest um zu beraten wie die Situation in Griff zu kriegen ist.
Umgang von Freitag bis Montag deinerseits ist dabei sicher eine Option, aber das ist kein Wundermittel, Eurem Kleinen muss klar sein, dass beide Eltern ihn lieben und sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Momentan verstellen die Verletzungen der Vergangenheiten eine vernünftige Erziehung. Ihr müsst es schaffen gemeinsam zu erziehen!

Wie läuft denn der Umgang mit der Tochter?

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2014 16:20
(@thomas10)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

kurz der heutige Ablauf:
- Hab den Kleinen bei mir behalten, da beim heutigen Nachfragen ihn zur KM
  zu bringen ein kategorisches Nein kam   
- Hab meiner Ex dies per e-mail geschrieben und ihn Mo. in den Kiga bringe.
Das JA habe ich gleich mit angeschrieben, mit der Bitte ein schnelles Treffen
zu organisieren
- Darauf die Antwort meiner Ex, wobei das JA aus dem Verteiler genommen wurde:
“Will dass ich ihr Kind zurückbringe, halte den Kleinen „zwanghaft“ bei mir,
werde dagegen vorgehen!“
- Seit dem keine Reaktion meiner Ex mehr, noch nicht einmal ein Anruf um mit dem
  Kleinen zu reden

Was für ein gerichtliches Verfahren könnte sie anstoßen Umgangs- / Sorgerecht. Beides haben wir kürzlich hinter uns?
Was soll die polizeiliche Tagebuchnummer bringen? Meines Wissens nach haben die Beamten keine Notizen über die Aussagen gemacht.
Der Beamte hat mir bei der Anhörung gesagt, dass sie nach dem
Willen des Kindes entscheiden, was auch geschehen ist. Den Kleinen habe ich nach dem meine Ex und die Beamten mit Ihm geredet haben mitgenommen.
Weiß nicht wie dies geschehen wäre unter Beisein der Beamten
wenn ich nach Meinung meiner Ex den Kleinen „zwanghaft“ mitgenommen und bei mir behalten würde.
Die Beamten haben Ihr diese Lösung vorgeschlagen.
Dieser hat sie zugestimmt nachdem sie festgestellt hat dass die Beamten den Kleinen nicht gegen seinen Willen aus dem Auto zerren werden.

Werde versuche Eure Kommentare nacheinander zu beantworten, zeitlich ist es z.Zt. äußerst knapp.
Meine Gedanken kreisen ständig um die Themen:
- Wieso reagiert der Kleine in manchen Situationen so extrem und möchte auf keinen
   Fall zur KM?
- Was sind die nächsten Schritte meiner Ex und was kann ich dagegen tun?
- Wie gehe ich das Treffen mit dem JA an?

Vielen Dank und LG
Thomas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2014 02:43
(@SpecialD)

Hallo Thomas,

dein Kind schläft gerade, selbiges solltest du zu dieser Uhrzeit auch tun.

Deine Situation ist eine echt krasse Situation, in der ich aber wie hier vorgeschlagen reagieren würde.

Ich sehe es etwas anders, als dass 2 erwachsene Menschen sich von einem 4-jährigen auf der Nase rumtanzen lassen.
Was soll der Kleine denn noch tun, um seine Not darzustellen?

Leider fehlt teilweise das Feingefühl, da zu viele Situationen bereits dargestellt worden sind.

Deine Entscheidung, den Kleinen bei dir zu behalten, erachte ich als durchaus richtig.

Was deine Ex an Verfahren anstoßen könnte? Naja, aktuell hältst du dich nicht an gerichtlich beschlossene Abmachungen.
Rein theoretisch könnte Sie dir die Polizei vorbeischicken und dir das Kind wegnehmen lassen.
Du hast aber einen besonderen Grund der Einrede und siehst das Wohl des Kindes in Gefahr.
Soweit ich gelesen hatte, gab es doch einen Beschluss?

Jeder Polizeieinsatz bedarf einer genauen Eintragung in das Tagebuch!
Leider kommst du an derartige Berichte nicht so leicht dran. Auch ich hatte damit schon zu tun.
In meinem Fall kam ich nur an die Information, da ich den zuständigen Polizisten als Zeuge lud.

Wie du dem Jugendamt begegnen sollst?
Mit Eiern und ohne Angst vor der KM!

Du hast Sorgen, dass dein Sohn aufgrund seines Verhaltens Schaden zugefügt wird.
Sei eiskalt und habe nur den Fokus auf das Kind. Versetz dich doch mal in seine Lage. Er bettelt und fleht um Hilfe.
Papas sind für Söhne so etwas wie Superhelden, die alles können. Solltest du ihn nun nicht beschützen können, was wärst du noch in seinen Augen?

Gehe nun in Ruhe zu Bett, wissentlich, dass du das Richtige tust.

Es reicht, wenn ein Vater (ich) vor lauter Sehnsucht nach seinem Sohn immer erst um 3-5 Uhr morgens einschläft.

LG D


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 03:08
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thomas,

Hab den Kleinen bei mir behalten, da beim heutigen Nachfragen ihn zur KM
  zu bringen ein kategorisches Nein kam

aus meiner Sicht ist Dein Verhalten nachwievor nicht richtig. Ich kann derzeit kein Fehlverhalten der KM erkennen, die einen solchen Schritt (nicht Einhalten der Übergabezeiten) rechtfertigt.

IHR als Elternteile habt den Umgang zu gestalten - nicht ein 4 Jähriger! Es ist sicherlich richtig, dass man ein Gespräch mit dem JA wg. der Situation führen sollte.
Nur so kann es nicht laufen. Damit verspielst Du auch das letzte Restvertrauen der KM in Dich, was noch zu sehr unangenehmen Folgen führen kann.  Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 05:19
(@mimamause)

Morgen,

ich sehe das genauso wie Ingo. Du machst gerade nichts anderes als eine Boykotteuse, die den Boykott begründet mit “Junior will nicht zum Papa“.
Ihr habt einen Beschluss, bei dem du erwartest, dass sich die KM dran hält. Tu Du das auch.
Ob Umgang oder nicht darf kein Kind entscheiden müssen, die Verantwortung ist viel zu gross.

Diese Nummer hättest du mit mir nur ein einziges mal gemacht.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 09:00
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Du machst gerade nichts anderes als eine Boykotteuse, die den Boykott begründet mit “Junior will nicht zum Papa“.

Ich weiß, was Du meinst, aber so krass darf man es nicht ausdrücken: Die Boykotteuse versucht damit den (idR wenigen) Umgang komplett einzuschränken. Der TO in diesem Fall verlängert den (wenigen) Umgang ein wenig. Die Boykotteuse schränkt damit etwas ein, was ein Recht des Kindes ist (vermeintlich weil ein 4jähriges Kind durch die Verweigerung einen rationalen, klaren Gedanken äußert).

Allerdings - es bleibt hier um einen Verstoß gg die Abmachungen zw KV und KM. Das so etwas nicht auf Zustimmung der KM stoßen wird, sollte klar sein. KV interpretiert hier etwas in eine normale(?) Reaktion des Kindes hinein.  nur sollte es tatsächlich Hinweise auf Kindeswohlgefährdung bei der KM geben, dann wäre es gerechtfertigt. Dann aber auch keine Rückgabe am Montag, denn die Kindeswohlgefährdung läge dann ja immer noch vor...

Rein theoretisch könnte Sie dir die Polizei vorbeischicken und dir das Kind wegnehmen lassen.
Du hast aber einen besonderen Grund der Einrede und siehst das Wohl des Kindes in Gefahr.

Sehe ich nicht so - TO hat ABR, deshalb wird die Polizei nicht tätig. Kindeswohlgefährdung ist ein scharfes Schwert, da sollte mehr vorliegen, als nur ein sehr bockiges Kind bei Übergabe.

Im Übrigen finde ich es schon krass, dass Polizei hier eine Rolle spielt...

Gruß Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 09:21
(@mimamause)

auch ich verstehe, was du meinst, trotzdem ist es ebenso das Recht des Kindes, dass die Eltern sich an die Abmachungen halten und nicht dem Kind die Verantwortung aufbürden.
Es muss sich darauf verlassen können, dass mum und dad eine klare Linie miteinander fahren und nicht das Kind entscheiden lassen.

Und wenn hier tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegen sollte (wo soll die sein) reicht hier nicht eine einseitige Behauptung aus, im dass Kind einzubehalten.
Die Polizei scheint keinen Anlass zur Sorge gehabt zu haben, man konnte mit der KM vernünftig reden und sie hat das Kind ja beim TO belassen. Das finde ich ziemlich erwachsen und in dieser Situation am KW orientiert.
Jetzt noch einen Tag dranzuhängen, gegen die Absprache, gegen den Wollen der KM und nur aufgrund eines “ich will das aber“ eines 4-jährigen ist nicht erwachsen.

Sonst würde ja auch die blosse Vermutung des BET ausreichen um dass Kund nicht zum Umgang rauszugeben.

Wenn tatsächlich ein Verdacht besteht, dann müssen dem unbeteiligte Dritte nachgehen. Selbstjustiz ist hier fehl am Platze.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 09:39
(@eol19c)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Thomas,

Deine momentane Verzweiflung kann ich voll und ganz nachvollziehen. Auch ich vermute in dem Verhalten Deines Kleinen einen Hilfeschrei, da er sich nicht einmal von dem Auftauchen der Polizei irritieren ließ - schon heftig.

Mir ist noch nicht ganz klar, wie lange diese Übergabeproblematik schon besteht. Du schreibst etwas von vier Wochen, wie viele problematische Übergaben haben denn bisher stattgefunden, oder besser gesagt stattfinden müssen? Wie verhält sich denn der Kleine, wenn Euer gemeinsames Wochenende ansteht? Was erzählt denn die KM, wie sich der Kleine nach der Zeit mit Dir bei ihr benimmt - wobei klar ist, dass der Wahrheitsgehalt dieser Aussagen durchaus fragwürdig ist - ?

Du schreibst von Deiner Vermutung, dass sein Bedürfnis nach Nähe und seine extremen Reaktionen mit (andauernden) schlechten Erlebnissen bei der KM zusammenhängen könnten. Dies ist sicherlich ein berechtigtes  Bauchgefühl Deinerseits, denn Du bist der Vater.

Hier wurden ja schon einige Erklärungsversuche geliefert - mir ist beim Lesen noch ein zeitlicher Zusammenhang aufgefallen, der durchaus völlig zufällig sein kann. Nach jahrelangem Streit bzgl. Umgang, erst außergerichtlich dann via Rosenkrieg, kam es in den letzten Monaten zum Showdown und es existiert ein verbindliches Urteil. Daher kennt der Kleine eigentlich nur Disharmonie zwischen Euch beiden und die Karten wurden ständig neu gemischt. Durch das Urteil, an das Ihr Euch versucht habt zu halten, war für Euch der Rechtsstreit beendet und Du hast sicherlich erst einmal aufgeatmet.

Nach meiner Beobachtung von Trennungskindern kann auch eine (für sie plötzliche) "Harmonie", und sei sie nur eine festgelegte Regelung, ihr bisheriges Weltbild richtig durchschütteln. Während sich die Eltern jahrelang streiten durften, wird von ihnen verlangt, sich abrupt den ausgehandelten Vereinbarungen zu fügen. Eine nahe liegende Reaktion darauf wäre, mit allen Mitteln wieder Disharmonie herzustellen, da dies die Muster sind, in denen das Kind schon gelernt hat, sich zu bewegen.

Hinzu kommt eventuell die Trotzphase, in der selbst Kinder in harmonischen Familien ihre Eltern an den Rand des Wahnsinns treiben können.

Du hast geschrieben, dass die KM einen Stab an BeraterInnen hat, und eindrücklich geschildert, dass sie nicht einmal davor zurückschreckt, die Polizei zu ihren Gunsten einzuschalten. Wen hast Du mittlerweile schon alles um Dich herum versammelt?

Ich würde Dir raten, umgehend Deinen RA über Deine WE-Verlängerung zu informieren, zügig eng mit dem JA zusammen zu arbeiten, evtl. eine Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen und die Fühler nach weiteren Mentoren von freien Trägern auszustrecken. Weiterhin würde ich mir an Deiner Stelle Gedanken darüber machen, ob der Lebensmittelpunkt nicht auf längere Sicht verlegt werden könnte und welchen Rattenschwanz an Konsequenzen eine solche Entscheidung nach sich ziehen würde.

Dein aktuelles Verhalten halte ich auch für sehr riskant und drücke Dir die Daumen, dass dadurch etwas in Bewegung kommt, was positiv für Deinen Sohn endet.


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2014 16:06