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Umgang mit "nur" einem Kind.. Wie weiter vorgehen..?

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(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

mit ein wenig mehr Ruhe und einem tollen Wochenende mit meinem Sohn möchte ich das Erlebte vom Samstag Abend schildern. Und fragen, wie ihr mit solchen Situationen umgehen, bzw. seit schon mal damit umgegangen.

Meine Ex war am Samstag auf der Hochzeit meiner Exschwägerin. Es war abgesprochen, dass sie mir die Kinder dann bringt, wenn sie müde sind und sie über Pfingsten bei mir sind.

Es war ca. 20.30h als meine ex dann mit Next vor fuhr. Ich stand unten. Mein Sohn kam direkt in meine Arme gelaufen und umarmte mich. Meine Kleine hing an Muttis Rockzipfel. Ich sagte zu meinem Jungen, dass er schon nach oben gehen kann, wenn er möchte und dass die Tür auf sei.

Meine Tochter fing an zu heulen und sagte: "Ich will nicht zum Papa". Und fing an zu weinen. Ich sagte, in ruhigem Ton, gib sie mir bitte auf den Arm, steig ins Auto und fahrt bitte. Sie wird ein bisschen Theater machen und dann einschlafen. Ferner scheint sie sehr übermüdet zu sein. Da ist ihr Verhalten normal.
Meine Ex sagte: "Ich zwinge die Kleine nicht, wenn sie nicht zu dir will".
Ich: " ich möchte nicht diskuttieren, aber willst du nicht zurück zur Hochzeit?" Next schnallte meine Tochter, die sich in der zwischenzeit wieder ins Auto gesetzt hat an und setzte sich wieder ans Steuer.
Ich sagte zu meiner Ex, dass ich kurz mit L**** sprechen möchte und dass sie sich doch bitte an dass halten solle, was wir beim letzten Termin beim JA besprochen hatten. Nämlich, dass sie in solchen Situationen mit strenger Stimme sagen soll: "L... es ist Papa sein Wochenende und wir haben doch darüber gesprochen, dass du bei Papa bist." Fertig.
Ich hörte nur wieder:"Ich zwinge die Kleine nicht..." und "Hol bitte unseren Sohn wieder runter. Ich bringe die Kinder jetzt zu meiner Mutter.."
Worauf ich sagte: "Dann wird der Junge wohl das wochenende alleine mit seinem Papa verbringen müssen. Bitte lass mich jetzt kurz mit L... sprechen.."

Ich wollte an die Tür greifen, worauf Next dann Gas gab. Meine Frau hinterherlief und dann einstieg.
Ich stand mitten auf der Strasse und wollte jetzt auch kein Theater machen, da ich direkt in der Innenstadt wohne und die Strasse doch sehr belebt war.

Mein Kleiner lag indessen schon auf seinem Bett und schlief. Er hat das ganze Wochenende nicht einmal von seiner Schwester gesprochen, geschweige denn von seiner Mama. Im Gegenteil. Er sagte zu mir, ob er nicht noch länger bei mir alleine bleiben könne. Ich sagte ihm:"Nein L... ich hab deiner Mama versprochen, dass sie dich am Dienstag in die Kita bring."..

Der Empfang war vorhin natürlich sehr kühl. Meine Ex schrieb mir zwar, dass sie gerne über den Vorfall reden möchte und ICH doch bitte die Emotionen heraushalten solle. Ich habe auf diese SMS nicht wirklich reagiert.

Ich bin ehrlich. Ich bin stinksauer über diesen Vorfall und hätte Next am liebsten nach seiner Aktion aus dem Auto gezogen und ihm zu sagen, dass er sich doch bitte aus den Angelegenheiten die meine Kinder betreffen heraushalten soll. Mit dieser Aktion hat er sich bei mir, leider, erstmal alle Sympathiepunkte, die er aufgebaut hat verspielt.

Meine Kleine wurde das gesamte Pfingstwochenende bei meiner Ex-Schwiegermutter geparkt, da meine Ex gestern und heute arbeiten musste.

Ich bin langsam am verzweifeln, das meine Ex das Verhalten meiner Tochter auch noch fördert. Sie sagt, sie will nicht, dann braucht sie nicht... aber nur, wenn es darum geht, wenn sie zu mir zum Umgang soll. Dieses Verhalten legt meine Tochter auch nur an den Tag, wenn die Übergabe zum Umgang durch meine Ex geschieht.
Wenn Next oder Ex-Schwiegermutter die Übergabe macht, dann kommt meine Tochter mir schon zum Auto entgegengelaufen. Und "nur", wenn meine Frau arbeiten muss, dann sagt sie mit etwas nachdruck, dass sie arbeiten muss und los muss...

Mein erster Impuls war, am Dienstag ruf ich meine Anwältin an und reich Klage ein. Oder ich zerr meine Ex wieder zum JA. Sie hat mir ja ein Gespräch angeboten. Mit etwas Abstand sag ich.. OK, ich kann es versuchen. Bringen wird es wohl nix, da meine Argumente und Sichtweise bei einem 4 Augengespräch gar nicht ankommen.

Was würdet ihr tun? Mir raten?
Ich möchte die Bindung zu meiner Kleinen nicht verlieren. Dass macht mir wirklich Angst. Diese "Papa ist der böse" und Mieses Verhältnis zum Vater (Mutter spricht schlecht über den Vater/ Meine Ex-Schwiegermutter hat mir gegenüber oft schlecht von meinem Ex-Wchwiegervater gesprochen, selbst wenn er unten in seinem Keller war bei uns daheim) zieht sich in der Familie mütterlicherseits bereits durch 2 Generationen...

Es ist zum kotzen..:-(

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Gruß
Marko


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2013 22:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Offenbar ist das JA für deine Ex keine glaubwürdige Instanz.
Und auf dich hört sie sowieso nicht.
Also bleibt nur das Gericht.

Ich würde damit nicht länger warten, bestenfalls ihr das schriftlich ankündigen.
"Nachdem dem Vorfall vom xx.xx. und deiner Weigerung den Umgang positiv zu fördern sehe ich mich nun gezwungen den Umgang gerichtlich regeln zu lassen."

Mehr nicht.

Nicht als Drohung "wenn nicht, dann" sondern als Ankündigung.

Wenn sie noch reagieren will kann sie das ja tun, und wenn nicht eben nicht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2013 23:14
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Heute teilt sie mir per SMS mit, dass sie nun erstmal eine Woche in den Urlaub fährt mit den Kindern..

Eine Woche Zeit die meinen Gedanken zu Ordnen.

Danke dir Beppo für deinen Vorschlag. Ich war gestern noch auf trennungsfaq. Dort stand eine ähnliche Vorgehensweise. Ich werd mir Zeit nehmen für die Vormulierung, da ich meiner Ex eine letzte Chance auf außergerichtliche Einigung geben. Zumal ich mein Verhalten vom Samstag auch noch mal reflektiert habe.
Es gilt halt für die Zukunft solche "Stresssituationen" zu umschiffen.. Andere Übergabelösungen zu finden.

Vielleicht wäre es einfach nur besser gewesen, meine Ex wäre nicht dabei gewesen, bei der Übergabe. Dann wäre meine Kleine vielleicht gar nicht darauf gekommen dieses "Theater" zu veranstalten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2013 15:52
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Marko,

ich kann dir auch nur raten - eine entsprechende Regelung vor Gericht zu "erzwingen" - natürlich mit den entsprechenden Sanktionen bei solchen Vorfällen - ggf. fruchtet sowas bei der KM besser - dann brauchst du auch nicht mehr über "was wäre wenn" nachzudenken.

Viel Glück.

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 01:05
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

aufgrund eines Vorfalles vom letztem Wochenende habe ich ein Schriftstück vorbereitet.
Hintergrund dazu steht im Thread: Umgang mit "nur" einem Kind.

Hallo J..

ich habe lange mit mir gerungen. Leider trug das Verhalten deines Freundes mit dem Vorfahren nicht zur Deeskalation am 18.5.13 bei.  Ich wünsche mir, dass es in Zukunft keine Schwierigkeiten mehr bei der Übergabe zum Umgang gibt und das sich dein Partner nicht in „unsere“ Angelegenheiten, besonders wenn es um „unsere“ Kinder geht, nicht mehr einmischt. Sein Verhalten am 18.5.13 empfand ich als massive Einmischung.

Deine Aussagen „Die L.. hatte noch nie einen Draht zu dir“ sowie „Wenn die Kleine nicht zu dir will, dann zwinge ich sie nicht“ empfinde ich als nicht  förderlich.

Ich erinnere dich an unser letztes Gespräch mit Frau K. vom Jugendamt. Sie hat die Empfehlung ausgesprochen, sofern unsere Tochter dieses Verhalten an den Tag legt, standhaft zu bleiben, damit der Umgang stattfinden kann. Ferner, ist es so, dass unsere Tochter sich sehr schnell beruhigt und sie sich auf den Umgang mit mir einstellt.

Wir waren uns doch einig, dass wir keinen Verfahrensbeistand, kein Jugenamt und keine Gerichte mehr einschalten wollten um den Umgang zu regeln. Ich habe dir den Absatz aus dem Umgangsbeschluss als Erinnerungsstütze angefügt. Ein „Ich zwinge die Kleine nicht, wenn sie nicht zu dir will“ widerspricht ganz deutlich dem Absatz 2.

§ 1684 (BGB)
Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

Mir ist aufgefallen, dass L.. dieses Verhalten nur dann an den Tag legt, wenn du bei der Übergabe dabei bist. Wenn dein Freund oder deine Mutter die Übergabe machen geht komischer Weise immer alles glatt über die Bühne und L.. kommt mir sogar entgegen gerannt.

Ich wünsche mir, dass du in solchen Situationen wie am Samstag, nicht den Kindeswillen in den Vordergrund stellst. Schließlich “zwingst” du L.. auch in den Kindergarten zu gehen (demnächst in die Schule), die Zähne zu putzen und “pünktlich” ins Bett zu gehen und und und und.. Nur wenn es um den Umgang mit ihren Vater geht, dann “Zwingst” du sie nicht? Denk mal drüber nach.

Es ist das letzte Mal, dass ich dieses Verhalten dulde. Beim nächsten Mal werde ich ohne Vorankündigung das Gericht einschalten und Umgangsklage einreichen.
Eine Kopie dieses Schreibens habe ich dem JA zukommen lassen.
Gruß
M.

Was meint ihr? Kann ich das so rausschicken?

LG
Marko


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2013 17:07
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Ist mir persönlich irgendwie zu viel BlaBla, obwohl ich selber häufig derjenige bin, der viel Text schreibt.

Geh doch einfach den Weg des geringsten Widerstandes und schlage deiner Madame vor, dass die Kinder ab sofort von Oma "übergeben" werden, falls machbar.
Oma ist dann eine "neutrale" Person, bei ihr scheint die Übergabe ja reibungslos zu funktionieren und ihr beide kommt euch im Beisein der Kinder nicht ins Gehege.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 18:10
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Hallo marko,

ich finde es unnötig eskalativ an einzelnen Stellen:

Hallo J..

ich habe lange mit mir gerungen. Leider trug das Verhalten deines Freundes mit dem Vorfahren nicht zur Deeskalation am 18.5.13 bei.  Ich wünsche mir, dass es in Zukunft keine Schwierigkeiten mehr bei der Übergabe zum Umgang gibt und das sich dein Partner nicht in „unsere“ Angelegenheiten, besonders wenn es um „unsere“ Kinder geht, nicht mehr einmischt. Sein Verhalten am 18.5.13 empfand ich als massive Einmischung. Wieso nicht schlicht gefährlich? Zum einen konntest du nicht mit dieser plötzlichen Bewegung des Wagens rechnen, zum anderen muss das für das Kind äußerst bedrohlich gewirkt haben. Ich würde nicht irgendeine Einmischung in den Vordergrund stellen, sondern den absolut eskalativen Charakter der Handlung.

Deine Aussagen „Die L.. hatte noch nie einen Draht zu dir“ sowie „Wenn die Kleine nicht zu dir will, dann zwinge ich sie nicht“ empfinde ich als nicht  förderlich.

Ich erinnere dich an unser letztes Gespräch mit Frau K. vom Jugendamt. Sie hat die Empfehlung ausgesprochen, sofern unsere Tochter dieses Verhalten an den Tag legt, standhaft zu bleiben, damit der Umgang stattfinden kann. Ferner, ist es so, dass unsere Tochter sich sehr schnell beruhigt und sie sich auf den Umgang mit mir einstellt.

Wir waren uns doch einig, dass wir keinen Verfahrensbeistand, kein Jugenamt und keine Gerichte mehr einschalten wollten um den Umgang zu regeln. Ich habe dir den Absatz aus dem Umgangsbeschluss als Erinnerungsstütze angefügt. Ein „Ich zwinge die Kleine nicht, wenn sie nicht zu dir will“ widerspricht ganz deutlich dem Absatz 2.

§ 1684 (BGB)
Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

Mir ist aufgefallen, dass L.. dieses Verhalten nur dann an den Tag legt, wenn du bei der Übergabe dabei bist. Wenn dein Freund oder deine Mutter die Übergabe machen geht komischer Weise immer alles glatt über die Bühne und L.. kommt mir sogar entgegen gerannt. Würde ich konstruktiv umformulieren - wenn die Übergaben mit Freund und Oma besser funktionieren und das Problem da nicht auftritt, vielleicht wäre es sinnvoll, die Übergaben in Zukunft grundsätzlich ohne die Mutter zu gestalten. Das verhindert Eskalationen durch das Kind und sichert der KM ja auch ihre Planung, die umgeworfen werden muss, wenn das Kind plötzlich doch nicht beim Vater bleibt.

Ich wünsche mir, dass du in solchen Situationen wie am Samstag, nicht den Kindeswillen in den Vordergrund stellst. Schließlich “zwingst” du L.. auch in den Kindergarten zu gehen (demnächst in die Schule), die Zähne zu putzen und “pünktlich” ins Bett zu gehen und und und und.. Nur wenn es um den Umgang mit ihren Vater geht, dann “Zwingst” du sie nicht? Denk mal drüber nach.

Es ist das letzte Mal, dass ich dieses Verhalten dulde. Beim nächsten Mal vergleichbaren Vorfall werde ich ohne Vorankündigung das Gericht einschalten und Umgangsklage einreichen. Es ist nicht im Sinne unserer Tochter, ihr hier durch eine eigene Entscheidung die Tür zu einem immensen Loyalitätskonflikt zu öffnen. Bitte unterstütze mich dabei, einen solchen Konflikt von ihr abzuwenden, indem du mit mir gemeinsam die vereinbarten Umgänge konsequent durchsetzt. Andernfalls muss ich das Gericht in dieser Sache um entsprechende Hilfe anrufen.

Eine Kopie dieses Schreibens habe ich dem JA zukommen lassen.
Gruß
M.

Wie wäre das?

Gruß,
Sandra


AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 18:17
(@riviera68)

Hallo Marko,

es waere einfacher, wenn du in einem Thread bleiben wuerdest und nicht einen nach dem anderen eroeffnest. Dieser neue steht doch mit dem schon vorhandenen Thread in direktem Zusammenhang, da
waere es doch irgendwie sinnvoller das alles "zusammenhaengend" zu halten.

Von dem Brief ansich halte ich wenig bis nichts. Vorwuerfe und Drohungen, mehr nicht. Was erwartest du da von der "Gegenseite"? Einen "Aha-Moment"?

cheers, riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 18:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

zusammengeführt


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 19:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich finde den Schrieb nicht so schlecht, nur solltest du auch aus meiner Sicht alle Drohungen weg lassen und dich, wenn du überhaupt nochmal schreiben willst und auf Einsicht hoffst, auf den konzilianten beschränken.

Wenn du die Faxen dicke hast, dann gehe direkt zum Gericht. Ohne weitere Drohungen.
Und wenn du noch einen gütlichen Versuch starten willst, dann formuliere ihn auch gütlich.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 20:59




(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Brille fürs zusammenfügen.

Da meine Ex bereits Samstags Nacht noch eine SMS geschrieben hat, dass die ja "eigentlich" nicht streiten möchte, bin ich bereit ein letztes Mal auf gerichtliche Schritte zu verzichten.

Mit diesem Schreiben, möchte ich schriftlich auf Dinge hinweisen, da in einem Gespräch ich ja nie zu Wort komme.

Die SMS kam übrings nachdem sie versucht hat auf der Hochzeitsfeier vom Vorfall erzählt hat und sie von einigen Person (u.a. meines Ex-Schwiegervaters) den Kopf gewaschen bekommen hat.

Dieser Brief soll ihr auch als Erinnerungsstütze dienen. Und das ich meine "Drohungen" wahr mache, dass weiss sie. Es ist ihre letzte Chance, dass ich sie nicht vor Gericht "ziehe". Denn ich weiss, dass sie sich nicht gerne in der "öffentlichkeit" rechtfertigt.

Ich lasse mir dass noch ein paar Tage durch den Kopf gehen... Jetzt sind sie ja erstmal im Urlaub und ich freu mich auf London am Samstag...:-)

Danke für Eure Anmerkungen..

Gute Nacht
Marko


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2013 01:38
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Marko,
deinen Briefentwurf finde ich viel zu lang und auch inhaltlich problematisch. So solltest du Belehrungen, noch dazu unterstützt durch das Zitieren von Gesetzestexten, unterlassen, und zwar a) weil sie nichts bringen und du vermutlich der letzte bist, von dem deine Ex sich belehren lässt und b) weil sie eher eine verstärkte Verweigerungshaltung provozieren als Einsicht.

Mein Vorschlag:
Liebe Ex, ich wünsche mir, dass es in Zukunft keine Schwierigkeiten mehr bei der Übergabe zum Umgang gibt.
Ich erinnere dich an unser letztes Gespräch mit Frau K. vom Jugendamt. Sie hat die Empfehlung ausgesprochen, sofern unsere Tochter dieses Verhalten an den Tag legt, standhaft zu bleiben, damit der Umgang stattfinden kann. Ferner, ist es so, dass unsere Tochter sich sehr schnell beruhigt und sie sich auf den Umgang mit mir einstellt.
Ein „Ich zwinge die Kleine nicht, wenn sie nicht zu dir will“ ist hierbei eindeutig  kontraproduktiv und ich erwarte, dass du dergleichen in Zukunft unterlässt.
Da  L.. die Weigerungshaltung nur dann an den Tag legt, wenn du bei der Übergabe dabei bist, schlage ich vor, dass bis auf weiteres dein Freund oder deine Mutter die Übergabe machen, denn da ging bisher  immer alles glatt über die Bühne und L. kommt mir sogar entgegen gerannt.
Vielleicht hast du andere Lösungsvorschläge, die du mir mitteilen möchtest.
Dass aufgrund solcher „Weigerungen“ von L. Umgangswochenenden mit ihr gar nicht stattfinden, kann ich jedenfalls auf Dauer nicht hinnehmen und ich möchte ungern gezwungen sein, deshalb den Umgang gerichtlich regeln zu lassen.

Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 17:17
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Ergänzung:
Den ersten Passus über das Verhalten des Next würde ich aus mehreren Gründen sowieso weglassen. Der wichtigste: Wenn du einerseits vorschlagen willst, dass er die Übergabe machen soll, ist es eher kontraproduktiv, die unschöne Szene nochmal durchzukauen.

Auch musst du der Ex nicht mehr mitteilen, wie lange du mit dir "gerungen" hast. Mit solchen Gefühlsbekundungsversuchen erreichst du sie sowieso nicht mehr.
Du solltest versuchen, eine Kommunikationsebene zu verlassen, auf der deine Ex längst nicht mehr steht. Wichtig ist jetzt, mit klarer Ansage und ohne Gefühls- und Belehrungsgeschwurbel mitzuteilen, was du willst, was du vorschlägst und wozu du dich gegebenfalls zu tun gezwungen siehst.

Mit diesem Schreiben, möchte ich schriftlich auf Dinge hinweisen, da in einem Gespräch ich ja nie zu Wort komme.

Das gelingt dir aber nicht, wenn du dich nicht rein ziel- und ergebnisorientiert auf das wirklich Wesentliche beschränkst.

Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 17:46
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

@Emilian

Vielen dank für deinen Entwurf. Ich hab meinen aus diesem Grund hier eingestellt.
Leider ist es so, dass ich beim Thema Kinder immer noch sehr emotional reagiere. Besonders, wenn unsere Tochter in diesem Fall ja "uns" auf dem Kopf rumspringt und ich in solchen Momenten sehr streng bin, meine Ex jedoch immer nachgibt... Diese Übergangssituationen verursachen immer sehr viel Stress bei mir, wenn meine Ex dabei ist..

Daher finde ich deine Vorlage und Hinweise auch sehr gut.

Vielen Dank dafür

Gruss
Marko


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2013 23:27
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Marko,
ich kenne solche Übergabeszenarien leider aus eigener Erfahrung allzu gut und habe ebenso leider allzu lange gebraucht, adäquat damit umzugehen. Es ist ja wirklich zum Verrücktwerden zu wissen, dass sich das Problem dieser "Verweigerungen" leicht aus der Welt schaffen ließe, wenn die KM einfach und straight mitziehen würde (deiner wurde es ja schon im Jugendamt geraten, das sich bei mir damals völlig hilf- und ideenlos gegeben hat). An Vernunft und Einsicht zu appellieren hilft halt da leider nicht viel, weil solche Mütter sich ja auch irgendwo geschmeichelt fühlen, weil sie diese "Weigerungen" als Waffe gegen den Ex einsetzen können, weil sie nicht in der Lage sind oder sein wollen, sich gegen den "Willen des Kindes" durchzusetzen usw.
Bei mir hat irgendwann nur das Gericht geholfen, und das obwohl ein komplett bescheuerter Richter lächerlich geringe Umgangszeiten ausurteilte. Aber die hatte ich dann immerhin ohne Gezerre und Gezicke problemlos.
Aber vielleicht kommst du auch ohne Gericht ans Ziel, wenn du es straight gegenüber der Ex vertrittst.
Viel Erfolg und Glück!
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 23:53
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Ich bin ein Anhänger von M.B. Rosenberg und seinem Konzept der  'Gewaltfreien Kommunikation' (GfK) bei Konflikten.

Schema: 
1. IST- Situation beschreiben
2. Eigene Betroffenheit
3. SOLL-Zustand beschreiben
4. Bitte an die Gegenseite

Mein Vorschlag für ein Anschreiben:

Hallo (beste Mutter),

bei den Übergaben kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten, indem L. sich weigert, zu mir zu wechseln, wenn die Übergaben in Deiner Gegenwart stattfinden. Wird L. von Deiner Mutter oder Deinem Freund begleitet, dann erfolgt der Wechsel völlig reibungslos.

Mich bedrückt sehr, dass es unter diesen Umständen erneut zum Aufall eines ganzen Umgangswochendes gekommen ist.

Es ist mein Wunsch, daß sich L. in unseren beiden Familien wohl fühlt und ohne Schwierigkeiten wechseln kann. Frau K. vom Jugendamt hatte uns bereits nahegelegt, bei den Übergaben in geeigneter Weise auf L. einzuwirken und so den Umgang zu fördern. Ich denke, es ist uns beiden daran gelegen, eine erneute Intervention des Jugendamtes oder gar eine gerichtliche Überprüfung zu  verneiden. 

Ich bitte Dich, die Übergaben in diesem Sinne zu erleichtern, alternativ dazu die Übergaben durch Deine Mutter oder durch Deinen Freund zu organisieren.

Liebe Grüße von
E.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2013 00:47
(@Brainstormer)

Moin Marko,

ich schließe mich hier Beppo an:

Ich finde den Schrieb nicht so schlecht, nur solltest du auch aus meiner Sicht alle Drohungen weg lassen

Wenn du sowieso vorhast, den Umgang im übernächsten Schritt gerichtlich zu klären, dann sollte dieser letzte Schrieb das auch unmißverständlich durchblicken lassen. Dazu gehört meiner Meinung nach ein eindeutiger und bestimmt formulierter Text und kein weichgespültes "Drumherumgerede".

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2013 01:23
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo miteinander,

auch wenn die Formulierungen im Detail mir nicht so entsprechen würden, finde ich den den Vorschlag von Wildlachs  gar nicht schlecht, denn es ist durchaus auch ein

eindeutiger und bestimmt formulierter Text und kein weichgespültes "Drumherumgerede".

Ob das bei der dieser Ex noch etwas Positives bewirken kann, können wir hier freilich nicht beurteilen.
In einem Punkt aber bin ich einer Meinung mit Brainstormer: Marko sollte schon auch durchblicken lassen, dass er bereit ist, die Sache auch gerichtlich klären zu lassen.
Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2013 01:55
(@fruchteis)
Registriert

(...)
In einem Punkt aber bin ich einer Meinung mit Brainstormer: Marko sollte schon auch durchblicken lassen, dass er bereit ist, die Sache auch gerichtlich klären zu lassen.
Gruß
E.

In meinem Entwurf steht:

"(...)
Ich denke, es ist uns beiden daran gelegen, eine erneute Intervention des Jugendamtes oder gar eine gerichtliche Überprüfung zu verneiden.  
(...)"
Die harte Aussage freundlich verpackt:
Ein Schritt weiter und die 'rote Linie' ist überschritten.  

Ich halte nicht viel von Säbelrasseln, nichts von An- und Be-Drohungen. Auch Ankündigungen von Konsequenzen könnten als solche aufgefaßt werden. Ich verweise daher lieber auf zwangsläufige Entwicklungen, die ich zu vermeiden gedenke.

Stets sollte bedacht werden, daß solche Schriftsätze auch Dritten und Entscheidern  vorgelegt werden könnten.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2013 10:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich finde den Schrieb vom Wildlachs auch gut.

Es trifft genau den Ton, der Situation.

Aber beim nächsten Problem würde ich, ohne weiteren Warnschuss, zum Gericht gehen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2013 11:30




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