Fragen zum 3-4-Umga...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Fragen zum 3-4-Umgang, Cochemer Modell

 
(@babbelschnut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

was muss ein Kindesvater tun, wenn er sein Kind im Wechsel 3 bzw. 4 Tage in der Woche sehen möchte?

Was sind zwingende Voraussetzungen dafür?

Was muss bereits alles unternommen worden sein und vorliegen?

Wie ist ein entsprechender Antrag zu stellen und zu begründen?

Was ist sonst alles dabei zu beachten?

Inwieweit kann der neue Beschluss betr. Stärkung der rechte des leiblichen Vaters hier eine Rolle spielen?

Welche Infos sind evtl für euch wichtig?

KV hat mit KM GSR
KV hat die Vaterschaft anerkannt
KV hatte immer wieder Kontakt mit Kind, im zwei-Wochen-Rhythmus, sogar mit Übernachtungen, aber die KM hat immer wieder "blöd gemacht", blockiert, dem JA Lügen über den KV erzählt, daher wochenlange Kontaktverbote. Dem Kind wurde seitens KM u. a. und z. B. eingeredet, dass alles was KV macht, schei.e ist, dass KV die KM während der Beziehung schlecht behandelt hat.
Gerichtsverfahren gabs auch bereits mit dem Ergebnis von eben genanntem, also zweiwöchiger Umgang mit Übernachtung als einvernehmliche Einigung. Es gab BUs, Gutachten über KV ... alles Mögliche. Alles hat für KV und den Umgang zwischen Kind und KV gesprochen. Am wichtigsten, das Kind fühlt sich beim KV wohl, liebt ihn, hat bereits eine richtige Bindung und Beziehung aufbauen können.
KV hat jetzt die Schnauze voll und will sein Kind möglichst oft sehen und bei sich mit Übernachtung haben (wäre finanziell und jobtechnisch und logistisch kein Problem). Er will möglichst wenig Kontakt zur KM haben, da die ihn nachhaltig einfach echt fertig gemacht hat. Wenn Kontakt zur KM dann möglichst wenig und gesittet und bestmöglich über Dritte.

Danke.

LG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2013 08:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das von Dir zitierte >>>Cochemer Modell<<< ist - wie der Name sagt - ein Modell, das gut funktioniert, wenn die Beteiligten sich daran halten wollen. Es ist allerdings nichts, wozu irgendwer gegen seinen Willen verurteilt werden könnte; man kann es auch nicht bestellen wie eine Pizza.

Für das o. a. angeführte Wechselmodell braucht es vor allem wechselseitigen Respekt und Kommunikationsbereitschaft der Eltern; ggf. zu erreichen mit Hilfe einer Mediation.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 12:06
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

es gilt erst einmal festszustellen, welcher letzte Gerichtsbeschluss rechtskräftig ist.
Offenbar dieser:

zweiwöchiger Umgang mit Übernachtung als einvernehmliche Einigung.

Seit wann gilt dieser, um welche Tage handelt es sich und wie alt ist das Kind überhaupt ?

Falls der KV nun der Auffassung ist, dass dieser Beschluss nicht mehr zeitgemäß ist, muss er eneut einen Antrag bei Gericht stellen.
Dieser sollte dann etwa "Antrag auf Abänderung/Ausweitung der bisherigen Umgangsregelung" lauten und gut begründet sein.
Immerhin stellt der aktuelle Wunsch des KV eine erhebliche Abweichung der damaligen einvernehmlichen Einigung mit der KM dar.
Die Erfolgsaussichten, ein 3-4-tägiges Wechselmodell gegen den Wunsch der KM gerichtlich durchsetzen zu können, sind eher gering.

Inwieweit kann der neue Beschluss betr. Stärkung der rechte des leiblichen Vaters hier eine Rolle spielen?

Offenbar meinst Du damit die neue Rechtslage bzgl. des gemeinsamen Sorgerechts unverheirateter Eltern.
Diese spielt jedoch bei Regelungen über den Umgang keine Rolle.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 14:02