Umgang mit 20 Monat...
 
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Umgang mit 20 Monate alter Tochter / Umgang NUR bei der Mutter ?????

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(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Loewenherz63!

Du hast deine Umgangsvorstellungen. Und wenn KM nein sagt und es sich nichts ändert, dann bleibt nur noch der Weg zum Gericht!

Warum darf die Tagesmutter deine Tochter den ganzen Tag betreuen und du nicht? Das ist schon eine Herabsetzung deiner Person und zwar in die unterste Schublade!

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2009 19:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Löwenherz,

Ich bin mir eben nur unsicher wenn ich die Gespräche beim JA beende ob dies sich dann als negativer Bericht vom JA niederschlägt.

Wer sagt denn, dass du am Ende dieses Gesprächs mit großem Trara die Friedensverhandlungen für gescheitert erklären musst? Du fragst einfach, wie jeder andere höfliche Mensch auch: "Und wie geht es jetzt weiter?"

Kommt darauf keine konstruktive Antwort (und gehe mal davon aus, genau so wird es sein), dann hat das Jugendamt die Friedensverhandlungen für gescheitert erklärt, wenn auch auf eine stille und unauffällige Art. Du merkst oder notierst dir einfach die Vorschläge für das "wie geht's jetzt weiter", und deine Anwältin wird daraus schon einen Text zimmern, warum bei derart unzureichenden Vorschlägen des Jugendamtes und bei einer derart unkooperativen KM eine Klage geradezu zwangsläufig ist.

Und was den mutmaßlich negativen Bericht betrifft: Da die KM die JA-Tante ja offenbar sauber um den Finger gewickelt hat, kannst du dich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln - eine Aussage zu deinen Gunsten wirst du von diesem Verein so oder so nicht mehr bekommen. Bleibe ruhig, bleibe höflich, bleibe sachlich, kurz: Biete keine unnötigen Angriffsflächen. Betrachte es als eine lästige, aber notwendige Zwischenstation auf dem Weg zum Gericht.

Warum darf die Tagesmutter deine Tochter den ganzen Tag betreuen und du nicht?

@Zauberlehrling: Guter Punkt! Radio Eriwan würde bei dieser Frage antworten: Natürlich darf er seine Tochter den ganzen Tag betreuen, er muss dafür lediglich eine Frau sein ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2009 20:09
(@Loewenherz63)

Hi zusammen,

ja aber ich will beim nächsten gespräch mit dem Amt keinen !! weiteren termin mehr beim JA machen. Die Dame vom Amt wird das aber wieder so wollen und da muss ich ja dann Nein sagen, also habe ich es beendet und nicht das Amt. Also habe ich den schwarzen Peter.

Ich habe gestern meine Tochter gesehen nach 16 Tagen. So große Abstände hatte ich noch nie !! Und am Samstag hätte ich Sie wieder gesehen, bin aber dienstlich am Samstag weg, könnte somit am Sonntag, hat sie abgelehnt, wollte dann den Dienstag als Ersatz ebenfalls abgelehnt. Jetzt kann ich erst wieder am Ostersonntag also wieder 12 Tage.
Ich werde auf jeden Fall zum FG gehen, ich hoffe nur es bewegt sich etwas positiv.

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2009 22:36
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Loewenherz63!

keinen !! weiteren termin mehr beim JA machen

Doch! Und gleichzeitig eine gerichtliche Regelung anstreben. Denn du zeigst dich gesprächsbereit! Du hast deine Umgansgvorstellungen und wenn KM nein sagt, dann tut es dir leid auf so kann es nicht weiter gehen. Du möchtest einen ruhigen, stabilen und regelmäßigen Umgang. Und da würde ich nicht nachgeben. Lass sie heulen, jammer! Es ist nicht ihrer Tochter, Kinder gehören niemanden. Sie hat ein Recht auf Mutter wie Vater!

Die Kleine ist bei einer Tagesmutter, warum darf sie einen ganzen Tag mit ihr verbringen und du nicht?

Kraft und Zuversicht

Zauberlehrling 


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2009 15:36
(@Loewenherz63)

Hallo Zauberlehrling,

also weiterhin gesprächsbereit bleiben ? Termin ausmachen ? Oder anbieten bei JA ? Aber trotzdem mitteilen dass ich zum FG gehe ? Erst 16 Tage Pause und nun wieder 12 Tage. Sie sagt einfach Sie hat keine Zeit.
warum die Tagesmutter meine Tochter einen ganzen tag betreuen kann und ich nicht weiss ich nicht. Sie gibt mir auf diese Frage nie eine Auskunft.
Wenn ich allerdings vors FG gehe regel ich dann gleich alles andere mit ? Ostern, Weihnachten, usw oder ist das dann zu früh ? Oder muss ich bei jeder veränderung wieder vors FG ?

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2009 22:48
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Beim JA und klip und klar sagen, daß du jetzt eine feste Umgangsregelung möchtest und hierzu ist KM nicht bereit. Daher bleibt dir nichts andere Möglich als eine gerichtliche Entscheidung zu suchen, um dem Kinderwohl gerecht zu werden.

Dann mit deinem Anwalt eine Umgangsvereinbarung basteln. Wie ich schon vorgeschlagen habe, mit stufenweisen Erweiterungen. Drei Monate einen Nachmittag, ein halbes Jahr jedes zweite Wochenende Samstag, Sonntag. Ab 3 Jahren mit Übernachtung. Wichtig ist daß du dabei bleibst und nicht den S. einziehst!
Weihnachten, Ostern, Geburtstag würde ich mit regeln lassen. Wenn es möglich ist.

Sie gibt mir auf diese Frage nie eine Auskunft.

Ist ja klar! Das wäre eine super Frage deines RA´s an KM! Darauf wird dann auch der Richter eingehen.

Du hast eine PN!

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2009 12:08
(@Loewenherz63)

So wieder mal was Neues aus Entenhausen. Unglaublich aber wahr. Ich war am Ostersonntag bei meiner kleinen und habe Ihr ein Ostergeschenk mitgebracht. Und was passiert ? Die KM verweigert die Annahme. ich durfte es meiner kleinen nicht geben und musste es wieder mitnehmen.
Darf die KM sowas verweigern ? Ist Sie da im recht ?

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 16:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Darf die KM sowas verweigern ? Ist Sie da im recht ?

Weißt du, die machen sowas einfach. Und mal ehrlich: Wie willst du die Annahme von Geschenken gerichtlich regeln lassen? Also musst du dir für die Zukunft etwas überlegen, damit sich ein solches Verhalten nicht wiederholen kann,

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 16:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Löwenherz,

habe Ihr ein Ostergeschenk mitgebracht. Und was passiert ? Die KM verweigert die Annahme. ich durfte es meiner kleinen nicht geben und musste es wieder mitnehmen.

Sie hat, milde ausgedrückt, einen an der Waffel. Allerdings kannst du in so einer Situation nicht die Polizei holen, um sie in Handschellen legen zu lassen, während du deiner Tochter das Geschenk gibst.

Bleibt dir nur: Alles möglichst detailliert aufschreiben und dokumentieren, und beim JA ansprechen wenn du dort demnächst ja wohl eh' einen Termin hast (dabei ruhig und sachlich bleiben, nicht als Vorwurf sondern als neutralen Bericht rüberbringen, auch wenn's noch so schwer fällt - aber die Sache spricht eigentlich für sich selbst). Auch dein Rechtsanwalt sollte diese Geschichte erfahren.

Ansonsten denke bitte daran, sie hat in gewisser Weise eurer Tochter mehr geschadet als dir. Wenn sie das als Erfolg für sich verbuchen möchte - bitte sehr. Es ist völlig sinnlos, dass du dich auf dieses Niveau herunterziehen lässt. Mein Lieblingsgedanke für solche Situationen lautet: Lass dich nicht auf eine Schlammschlacht mit einer Wildsau ein; dreckig werdet ihr beide, aber die Sau könnte gefallen daran finden.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 16:48
(@Loewenherz63)

Vielen Dank für Deine Antwort Malachit,

ich habe Anfang Mai noch einen Termin beim JA, komme da aber au net weiter. Ich werde dann im Gespräch mit dem JA ankündigen dass ich eine Umgangsregelung vor dem FG erwirken werde die dem Kindeswohl entspricht. In der Wohnung der KM kann ab dann der Umgang nicht mehr stattfinden. So lange muß ich eben noch durchhalten und mich in Geduld üben. Keinesfalls werde ich mich auf dieses Niveau runterlassen.
Die Begründung zur Verweigerung war dass ich an Weihnachten ein Geschenk für meine Tochter mitbrachte das für 3+ war. Und meine Kleine ist jetzt knapp 2. Und Sie wollte mir genau vorschreiben was ich zu kaufen habe !

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2009 17:33




(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Loewenherz63!

Bleibt dir nur: Alles möglichst detailliert aufschreiben und dokumentieren, und beim JA ansprechen wenn du dort demnächst ja wohl eh' einen Termin hast (dabei ruhig und sachlich bleiben, nicht als Vorwurf sondern als neutralen Bericht rüberbringen, auch wenn's noch so schwer fällt - aber die Sache spricht eigentlich für sich selbst). Auch dein Rechtsanwalt sollte diese Geschichte erfahren.

Wie ich dir schon geschrieben habe!

Und immer locker bleiben und keinen Streit provozieren! Wenn die KM das so möchte, dann bitte! Bald wird deine Tochter bei dir sein. Da kann sie dann ihr Geschenke in ruhe auspacken und mit ihnen spielen!

Kraft und Zuversicht

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 12:56
(@Loewenherz63)

Hallo ZL,

vieln Dank für die Antwort. Ihr seid alles so Zuversichtlich, ich denke Sie wird schmutzige Wäsche waschen wollen vor dem FG. Jedesmal führt Sie an dass ich die Vaterschaft erst 3 Monate später anerkannt habe. Und dass ich kein Kind wollte usw.....
Ich hoffe jedenfalls Ihr habt recht und es vorwärts geht. Ich werde es durchziehen egal was kommt.

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 16:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Loewenherz,

ich denke Sie wird schmutzige Wäsche waschen wollen vor dem FG. Jedesmal führt Sie an dass ich die Vaterschaft erst 3 Monate später anerkannt habe. Und dass ich kein Kind wollte usw.....

mach Dir deswegen keinen Kopp; sowas interessiert vor dem FG kein Schwein. Ob man "damals" mit oder gegen den eigenen Willen Vater wurde und wann man die Vaterschaft anerkannt hat, ist rechtlich vollkommen ohne Belang. Wenn Deine Ex sowas trotzdem vorbringen möchte, weil sie es für "wichtig" hält: Lass sie doch; sie wird sich dafür höchstens einen Rüffel holen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 16:58
(@Loewenherz63)

Total schiefgegangen.
Hallo Gemeinde, ich habe heute beim JA mein totales Waterloo erlebt. Hatte heute nach 4 Wochen einen gemeinsamen Termin beim JA.  Meine Ex war schon da und hatte sich mit der Dame vom Amt bereitsunterhalten. Die hatte schon eine vorgefertigte Meinung gegen mich.
Ich hatte im Vorfeld eine Umgangsregelung beiden Seiten zukommen lassen die alles beeinhaltet vom Umgang ab jetzt bis nächstes Jahr und in Zukunft für die Ostertage, Pfingsttage usw. Ich wurde komplett abgebügelt. Vom Amt wurde mir gleich eröffnet das eine Regeleung die schon bis ins nächste Jahr vorgreift viel zu früh ist, ich wäre ja nicht mal bereit bis jetzt Kompromisse zu machen.
Ausser acht wurde gelassen dass die Situation in der Wohnung der Mutter für mich unerträglich ist da ich ständig angepöbelt und beleidigt werde, ebenso wurde es nicht berücksichtigt dass es verweigert wurde ein Ostergeschenk von meiner Seite aus meiner Tochter zu geben. Wenn ich was schenken will muß ich dies mit der Mutter absprechen.  Alles wurde mir negativ ausgelegt.

Die Dame vom Amt machte mir unmißverständlicherweise klar dass Sie im Falle ich eine Regelung vor dem FG anstrebe mir eine negative Beurteilung ausstellen wird und wenn Sie vor dem FG aussagen muß wird sich dies für mich ebenso negativ auswirken. Selbst wenn ich vors FG gehe werde ich auch im nächsten Jahr keine Umgangsregelung haben da der Richter sich darauf nicht einlassen wird. Sie findet den Umgang bei der Mutter in der Wohnung für angemessen. Die KM hat mir einen erneuten Vorschlag vorgelegt, Umgang nur noch alle 14 Tage bei der KM in der Wohnung einen ganzen Tag von 0900 Uhr bis 1800 Uhr.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage ob es angesichts einer solchen negativen Bewertung vom JA aus Sinn macht eine Ungangsklage beim FG anzustreben.
Was soll ich tun ? Kann man trotzdem was Gewinnen auch wenn das JA gegen einen ist ?

Danke & Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2009 15:02
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Loewenherz63!

totales Waterloo

Das würde ich nicht sagen! Das JA ist kein endgültige Meinung!

Umgang nur noch alle 14 Tage bei der KM in der Wohnung einen ganzen Tag von 0900 Uhr bis 1800 Uhr.

Und wie soll das aussehen??? KM bestimmt wann du und wie lange du raus darfst? Was machst du, wenn die Kleine Mittagschlaf macht? Was machst du wenn es Mittagessen gibt? Kocht KM für dich mit?

Was ich dir schon gesagt habe ist, daß es schwierig ist eine längerfristige Regelung zu finden. Erstmal muß du aus der Wohnung raus!

negative Beurteilung ausstellen wird und wenn Sie vor dem FG aussagen muß wird sich dies für mich ebenso negativ auswirken

Schön für Sie! Umgang kann sie aber nicht verhindern. Und selbständigen auch nicht! Mit was für einen Grund?

Kann man trotzdem was Gewinnen auch wenn das JA gegen einen ist ?

Du kannst nur Gewinnen und zwar Umgang!!!

Was soll ich tun ?

Wie seit ihr denn verblieben?

Ich würde jetzt mal den Anwalt arbeiten lassen!

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2009 15:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Loewenherz,

mach Dir wegen dieser Kiste keinen allzu grossen Kopf: Der Umgang ist ein Recht von Eurer Tochter und Dir; wenn es keine kindeswohlgefährdenden Gründe gibt, die gegen Umgang sprechen, kriegst Du auch eine Umgangsregelung. Vielleicht noch keine die ein halbes oder ganzes Jahr im Voraus regelt, aber das ist auch nicht das Wichtigste.

Was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann: Ein Umgangsbeschluss, der den Vater dazu verdonnert, den Umgang in der Wohnung der Ex wahrzunehmen. Denn gerade diese Situation ist erfahrungsgemäss alles andere als unbeschwert. Gibt es etwas, das man tatsächlich negativ gegen Dich auslegen könnte (nein, dass Du eigentlich nicht Vater werden wolltest, gehört ausdrücklich nicht dazu)?

Mein Rat: Lass Deine Ex und diese voreingenommene JA-Mitarbeiterin ruhig in dem Glauben, sie kämen mit ihren Ansichten durch. Streite nicht mit ihnen, sondern lass das Ganze einen erfahrenen Anwalt regeln. Mit "Heimwerkerlösungen" wirst Du da nichts ausrichten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2009 15:15
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Lese ich das richtig du sollst dein kind nur alle 14 Tage von 9-18 Uhr zwar sehen dürfen, aber nur in der Wohnung der KM?
Hast du die Tante vom JA mal gefragt ob sie noch alle Latten am Zaun hat? Ich denke, du solltest dich mal mit deren Vorgesetzten unterhalten.
Welche Begründung spricht den gegen den Umgang zwischen dir und ind alleine, welche Gründe haben Mutter und JA Tante dir vorgebracht?

Ich denke nicht,daß ein gericht die 9 Stunden KM antun werden, wenn du wirklich noch BU erhalten würdest, würde dir mit sicherheit keiner von dir verlangen Stundenlang in der wohnung deiner EX sitzen zu müssen und dich von ihr so kontrollieren zu lassen.

Ich denke du solltest aufjedenfall, den nächsten Schritt vors Gericht anstreben.

Lg


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2009 15:17
(@Loewenherz63)

Hallo Jungs,

verblieben sind wir beim Amt mit gar nix mehr. Zumindest gibt es keine neuen Termine beim JA. Am Ende habe ich den Vorschlag abgelehnt einen ganzen Tag bei der KM den Umgang zu verbringen und auch den anderen Vorschlag der KM wenn nicht bei Ihr dann bei Ihren Eltern den Umgang zu verbringen. Aber da ist die Situation ja auch nicht besser da mich der Vater der KM als Drecksack bezeichnet hat kann dort auch kein Umgang stattfinden.
Mein Argument war das ich in der Wohnung der KM aufgrund der dort herrschenden Atmosphäre kann kein freier und offener Umgang mit mir als Vater stattfinden, was letztendlich auch unserer Tochter schadet. Das hat letztendlich aber gar nix bewirkt. Ich habe dann vorgeschlagen wenn alles Stricke reißen Antrag auf betreuten Umgang beim KSB zu stellen.
Danach war das Gespräch dann beendet. Die Dame vom Amt und meine EX waren derart sauer obwohl ich nur sachlich und ruhig vorgetragen habe.
Die KM und die Dame vom Amt wollten sich dann noch unter 4 Augen unterhalten weswegen weiß ich allerdings nicht. Jedenfalls habe ich beim Amt keine Unterstützung obwohl ich mehrere Vorfälle die es in der Wohnung der KM gab angesprochen habe die auch negativ für unsere Tochter waren. Das hat niemend interessiert.

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2009 15:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin loewenherz,

seit 6 Wochen wurde Dir nun von unterschiedlichen Usern geraten, den Weg über's Familiengericht zu nehmen, um endlich eine verlässliche Umgangsregelung einzuklagen und durchzusetzen. Du solltest solche Ratschläge schon ernstnehmen anstatt Dich fortlaufend darüber zu beklagen, dass Deine Ex und das JA nicht so funktionieren wie Du Dir das vorstellst. Du kannst natürlich auch noch monatelang weiter mit denen diskutieren, ohne dass sich etwas bewegt. Dann beschwere Dich aber auch bitte nicht über das (vorhersehbar negative) Ergebnis.

obwohl ich mehrere Vorfälle die es in der Wohnung der KM gab angesprochen habe die auch negativ für unsere Tochter waren. Das hat niemend interessiert.

das interessiert in der Tat nicht; Du bist nicht die Instanz, die die Erziehungsfähigkeit Deiner Ex zu beurteilen hat. Auch wenn Du vor dem FG mit solchen Nickeligkeiten aufschlägst, wirst Du Dir nur ein paar Ohrlaschen abholen. Das ausschliessliche Thema heisst Umgang; nicht "Erziehung der Ex" oder "Beklagen der Vergangenheit".

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2009 18:11
(@Loewenherz63)

Hallo Martin,

ich beklage mich nicht ! Ich wollte diesen (für mich letzten Termin beim JA) noch wahrnehmen ohne dazwischen zum FG zu gehen. Bereits beim letzten JA Termin hat mir die Dame dort angedroht ! wenn ich den jetzigen Termin nicht abwarte und vorher zum FG gehe schreibst Sie mir einen negativen Bericht. Also wollte ich guten Willen zeigen und den Termin jetzt eben abwarten. Es war nicht vorher zu sehen das sich die Sache so negativ entwickelt.

Ich habe die negativen Vorfälle nur zitiert weil die KM dies mir ständig beim JA vorgeworfen hat deswegen habe ich dies auch dort zur Sprache gebracht.
Solche Dinge werde ich beim FG nicht zitieren. Ich werde das meiner Anwältin überlassen und ich werde nur stiller Zaungast sein, es sei denn ich werde vom Richter was gefragt, ich denke aber eher das mehr die Mutter gefragt werden wird was Sie denn dagegen hat das ich selbstständigen Umgang mit meiner Tochter habe.

Vielleicht hast Du ja auch recht und ich war ZU lange gutmütig. Aber ich habs wenigstens probiert. Oder ?

Gruß

Löwenherz 


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2009 18:36




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