Umgang mit 20 Monat...
 
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Umgang mit 20 Monate alter Tochter / Umgang NUR bei der Mutter ?????

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(@Loewenherz63)

Hallo zusammen,

erst einmal die Fakten in Kürze: Tochter 20 Monate alt, KM hat das alleinige Sorgerecht, unverheiratet. Wir haben uns getrennt als meine Tochter 7 Monate alt war.

So jetzt kurz der Ist-Zustand:

Ich lebe mit der KM 38 km weit auseinander, unsere Tochter lebt bei Ihr. Seit der Trennung im Dez.07 konnte ich unsere Tochter nur in der Wohnung der Mutter sehen und den Umgang pflegen oder Sie ist zu Besuch bei meinen Eltern dann habe ich auch dort Umgang. Der Umgang fand, nach anfänglichen Schwierigkeiten so 2 bis 3 mal die Woche statt. Mal 2 oder 3 Stunden oder einen halben Tag.
Zu Anfang hatte ich damit noch kein Problem. Die kleine konnte noch nicht laufen und sprechen da habe ich immer mit Ihr dort gespielt. Oder wenn es mir von der Mutter erlaubt wurde konnte ich mit dem Kinderwagen auch mal für 1 Stunde nach draussen gehen.

Jetzt aber mittlerweile läuft die kleine ganz prächtig und spricht auch schon, zwar noch nicht alles aber Sie weiss wer der Papa ist und sagt das auch. ich kann der kleinen zu essen geben und Ihr auch die Windel wechseln was ich schon immer getan habe.
Also habe ich begonnen an Weihnachten die Kindesmutter zu fragen ob ich in meinem Weihnachtsurlaub die kleine mal für 1 Tag mitnehmen kann. Dies verweigert mir die Mutter bis zum heutigen Tage. Und Sie ist auch nicht bereit Ihre Meinung zu ändern.
Deswegen bin ich Anfang Januar 09 zum Jugendamt und habe um Vermittlung gebeten. Die KM wollte zu Anfangs davon nix wissen und wollte auch nicht mitgehen. Sie hatte mir angedroht wenn ich unserer kleinen Tochter einreden werde mal Urlaub beim Papa zu machen dann wird Sie äusserst unflexibel in den Umgangsterminen werden.
Dann hat Sie sich aber doch dazu entschieden den Termin beim Amt wahrzunehmen. Zuerst gab es einen Termin mit jedem alleine und nun hatten wir 1 gemeinsamen Termin. Die Frau vom Jugendamt unterstützt mein Engaement mich mehr als Vater einbringen zu wollen, Sie hat die KM darauf hingewiesen mich doch immer zu den Arztterminen mitzunehmen und Ihr auch deutlich gesagt dass Umgangsabstände von 10 Tagen zu lange sind. Dse weiteren hat Sie eine Elterngesprächstherapie für uns beide empfohlen.
Das Ergebniss war das sich der Umgang nun noch schwieriger gestaltet. Die Termine werden tatsächlich in die Länge gezogen, also Umgangsabstände von 11 Tagen und dann kann ich einen halben Tag kommen und dann wieder 7 Tage Pause und das aber erst seit wir beim JA waren.
Dann erschwert Sie den Umgang in Ihrer Wohnung dahingehend dass Sie uns immer stört wenn ich mit der kleinen meinen Umgang pflege, dann nimmt Sie die kleine mit in den Keller zum Wäsche abhängen, oder ich kommen zur vereinbarten Uhrzeit und die beiden kommen raus weil Sie Kehrwoche haben usw. Ich werde im Vergleich zum Umgang vor dem Termin beim Amt nicht mehr von Ihr unterstützt. Sie vermeidet es Papa zu sagen in Anwesenheit der kleinen. Wenn ich Glück habe kann ich jeweils 1 Stunde mit der kleinen auf den Spielplatz oder überhaupt rasu, wenn Sie keine Lust dazu hat verweigert Sie mir dies ohne Gründe.
Die wichtigste Frage ist WIE komme ich aus der Wohnung der Mutter raus um den Umgang woanderst stattfinden zu lassen ?

Ich wäre nun bereit die Gesprächstherapie zu machen, allerdings nur wenn sich der Umgang ändert und Sie auch ihr Interesse zeigt den Umgang zu fördern, was Sie zur Zeit absolut nicht tut. Ich war auch schon bei meiner Anwältin, sie hat mir geraten um aus der Wohnung der Mutter rauszukommen Umgangsregelung beim Familiengericht zu stellen um BU zu kriegen und um danach selbstständig den Umgang fortzuführen.

Ist dies der richtige Weg ? Welche Empfehlungen könnt Ihr mir geben ? Was für Erfahrungen habt Ihr gemacht ?

Zum Schluss muß ich noch anfügen, daß ich mich wegen des Kindes getrennt habe. Sie hat dies alleine entschieden ohne mich. Seit ich mich dann getrennt habe läuft alles über den Umgang. Sie arbeitet nun auch seit September 08 wieder 3 Tage die Woche. Unsere Tochter ist dann 2 tage bei einer Tagesmutter und 2 Tage bei Ihren Eltern.

Danke

Gruß

Löwenherz


Zitat
Geschrieben : 16.03.2009 09:02
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Löwenherz!

Ich kann deine Situation sehr gut verstehen. Meine Tochter ist 15Monate und habe sie jeden Samstag von 09-17Uhr (wenn KM mitspielt)!

so 2 bis 3 mal die Woche statt. Mal 2 oder 3 Stunden oder einen halben Tag.

Das ist sehr viel und sehr oft!

Umgangsregelung beim Familiengericht zu stellen

Würde ich sofort machen!

um BU zu kriegen und um danach selbstständig den Umgang fortzuführen.

Warum BU? Deine Tochter hat einen Bezug zu dir und mit 20 Monaten kann sie ihre Befürfnisse schon äusern. Würde ich auf keine Fall machen und mich mit Händen und Füßen dagegen wehren. Umgang heißt: Deine Tochter und du!!!
Den Weg übers JA hast du schon gemacht also bleibt nur noch das Fam.Gericht!

BU auf keinen Fall zustimmen! Dafü gibt es keinen Grund!

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 11:38
(@Loewenherz63)

Hi Zauberlehrling,

2 bis 3 mal die Woche war VOR Januar. Seit ich zum Jugendamt bin hat sich das deutlich reduziert. Und der Umgang in der Wohnung  der Mutter wird immer schwieriger. Sie stört jetzt den Umgang oder unterbricht ihn immer wieder mit irgendwelchen Aktionen.
Ich habe jetzt noch einen 2 ten Termin bei JA den will ich noch abwarten bevor ich zum FG gehe.

Der Vorschlag mit BU ist ja nur damit die mutter nicht sagen kann Sie hätte kein Vertrauen denn dort bin ich ja BETREUT und die kleine auch. Ich habe kein problem damit, die sollen mich ruhig mal beobachten und werden schnell erkennen dass ich ein ganz normaler Vater bin der nur den Kontakt zu seiner Tochter sucht. Ich sehe hier eine positive Rückmeldung erher als Vorteil für mich.

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2009 08:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Löwenherz,

Der Vorschlag mit BU ist ja nur damit die mutter nicht sagen kann Sie hätte kein Vertrauen denn dort bin ich ja BETREUT und die kleine auch. Ich habe kein problem damit, die sollen mich ruhig mal beobachten und werden schnell erkennen dass ich ein ganz normaler Vater bin der nur den Kontakt zu seiner Tochter sucht. Ich sehe hier eine positive Rückmeldung erher als Vorteil für mich.

Normal ist, dass ein Vater seine Tochter sehen kann, ohne dass ihm irgendwer da hineinzupfuschen hat (auch wenn radikalfeministische Exen das gerne etwas anders sehen). Wenn das Jugendamt betreuten Umgang für nötig hält, wird es schon von ganz allein auf den Trichter kommen. Vorauseilender Gehorsam ist hier wirklich fehl am Platz , denn wenn du das selber so vorschlägst, könnte man es dir auch so auslegen, als würdest du dir den Umgang mit Töchterchen nicht zutrauen, wenn kein "Aufpasser" in der Nähe ist.

Mach dich nicht kleiner als du bist - heißt du du Löwenherz oder Hasenherz?

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2009 09:36
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Löwenherz,

Nicht warten, sondern handeln!

Eine Umgangsregelung aufschreiben und die vor Gericht beantragen! Probleme gelöst!

Auf die Idee, daß es BU gibt würde ich KM nicht bringen! BU heißt, daß sie sich wieder einmischen wird, Termie absagt und die das so hin nehmen!
Und am Schluß heißt es, daß deine Tochter und du noch nicht so weit bist, für den selbständigen Umgang!
Und einen Grund, warum es BU geben soll (Alkohol, Drogen, Straftaten, Gewlt gegenüber KM oder Kind, Entführung, ect.) sehe ich hier nicht!

KM benutz deine Tochter als Machtinstrument! Setze dem ein Ende!

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2009 14:03
(@Loewenherz63)

Hallo Zauberlehrling,

und wie hast Du dem ein Ende gesetzt ? warst Du beim Familiengericht ? Hast Du Hälfte Sorgerecht ?

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 08:53
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Löwenherz!

Hast Du Hälfte Sorgerecht ?

So etwas gibt s nicht! Entweder gemeinsames oder alleiniges SR! Da KM und ich nicht verheiratet waren hat sie das alleinige SR und nimmt benutzt dies als Machtinstrument!

und wie hast Du dem ein Ende gesetzt ? warst Du beim Familiengericht ?

Richtig! Hab KM davor auch mal eine Umgangvereinbarung zugeschickt und sie gebeten dazu Stellung zu beziehen. Hab ihr auch geschrieben, wenn es keine Einigung oder weitere Verzögerungen gibt, werde ich ein Gericht bemühen. Keine Antwort!  Nachdem sie dann den Umgang (den wir über die Caritas vereinbart haben, nicht wargenommen hat und weitere Termine bei der Caritas auch nicht habe ich die Sache dann vor dem Gericht ausgetragen. Für KM war es ein Schock, als die Ladung kam!  :rofl2:
Damit habe ich erstmal einen Punkt gesetzt!

Kraft und Zuversicht

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 12:15
(@Loewenherz63)

Hi Zauberlehrling,

OK und wie ist die Sache vor Gericht gelaufen ? Was fragt der Richter ? Was ist wichtig und was nicht ?

Danke

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 21:43
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Da mein Sonnenschein damals noch sehr klein war kam nur BU raus. Auch beim zweiten Termin vier Moante später (rumgeheule von KM: sie schaut ja noch nach mir, bla, bla, bla)! Da KM jetzt den selnständigen Umgang den wir zwischen uns geregelt haben wieder versuht einzuschränken und zu boykottieren bereite ich gerade Familiengericht Teil III vor!

Wichtig ist, daß du Gründe aufzeigen kannst, die für deine Umgangsregelung sprechen!

Und du sagts so wenig wie möglich, lass deinen Anwalt reden. Nicht aufregen und immer ruhig bleiben. KM wird versuchen mit allen Mitteln den selbständigen Umgang verhindern wollen.

In der Umgangsvereinbarung kann ich mir eine Stufenweise Festsetzung vorstellen. Die ersten drei Monate 4h, dann 6h, dann 8h. Alles regeln lassen: Nachholtermine, Geburtstag, usw. Alles was geregelt ist gibt keine Probleme!

Was ist wichtig und was nicht ?

Nicht auf lügen von KM eingehen! Einfach locker dasitzen! Du vertrittst die Interessen deiner Tochter!

Was fragt der Richter ?

Der Richter wird viel mehr mit KM reden. Denn sie ist gegen den selbständigen Umgang!
Am Ende wird er dich fragen, ob das so i.O. ist (wie der Umgang besprochen worden ist) wenn es deiner Meinung nach nicht passt, dann sag nein. Dann muß der gute Mann dies in einem Beschluß festhalten! Und du kannst du noch mal dagegen wehren!

Kraft und Zuversicht!

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2009 11:01
(@ariba)
Registriert

Moin,

OK und wie ist die Sache vor Gericht gelaufen ? Was fragt der Richter ? Was ist wichtig und was nicht ?
Danke
Löwenherz

Anbei zwei Links,>>>klickst Du hier<<<     >>>und hier<<<, die etwas Licht ins dunkle Umgangsrecht bringt. Am besten die ganze(n) Seite(n) durchstöbern.

By the way: Bei hartnäckigstem Umgangsboykott - so erlebe ich das zumindest seit 20 Monaten - können einem (Vater)  unter Umständen weder die Ämter, noch die Familiengerichte helfen. Zumindest muss man das Wort "schnell" aus seinem Wortschatz streichen. Die Hoffnung ist, dass der Spuk eines Tages vorbei ist und ein Richter einen Schlussstrich setzt und diese Kindesmütter in die Schranken weist. Bis dahin wird allerdings bestimmt noch "etwas" Zeit vergehen...

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2009 13:02




(@Loewenherz63)

Hallo Jungs,

also die Situation hat sich nun geändert.  Seit ich mit der Kindesmutter Anfang März einen Termin beim JA hatte ist der Umgang vor Ort in der Wohnung der Mutter noch schlimmer geworden. Dazu hat die KM mehrere Briefe an das Jugendamt geschickt mit angeblichen Verfehlungen meiner Seite. Nach einem ernneuten Telefonat mit der Sachbearbeiterin vom JA hat mir die Dame empfohlen !! mich an das Familiengericht zu wenden da die KM an keiner wirklichen Umgangsregelung interessiert ist. Sie wird auch Ihre Stellungnahme ans Gericht dementsprechend formulieren. Und Sie wird dies vor der KM an unserem nächsten Termin Ihr auch gegenüber aussagen.
Meinen heute stattfindenden Umgang mit meiner Tochter hat die KM kurzfristig wegen dem morgigen bevorstehenden 2. Gesprächstermin beim JA abgesagt.
Also ist die Aussage vom JA nun positiv für mich ? Muss ich noch was wichtiges beachten ? Habe bereits morgen Nachmittag einen Termin bei meiner Anwältin gemacht.
Besteht denn die Möglichkeit mit Zauberlehrling mal E-Mailkontakt aufzunehmen ?

Danke

Gruß

Löwenherz 


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2009 12:38
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Loewenherz63!

Du hast eine PN!

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2009 13:16
(@Loewenherz63)

Hi zauberer was ist eine PN ????


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2009 13:21
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

PN=Private Nachricht

Auf der Home Seite, rechts mitte!

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2009 13:32
(@Loewenherz63)

Könnt Ihr nochmal Stellung zu meinem letzten Text abgeben ? Einfach Eure Meinung. Ist es positiv zu werdetn wenn das Jugendamt empfiehlt vors FG zu gehen ?

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2009 18:43
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Sachbearbeiterin vom JA hat mir die Dame empfohlen !! mich an das Familiengericht zu wenden da die KM an keiner wirklichen Umgangsregelung interessiert ist.

Sie wird es auch so in ihrem Bericht wiedergeben!

Fahrplan:

- zum Anwalt
- Antrag auf Umgang stellen
- innerhalb von zwei Wochen reagiert das Gericht (Aufforderung zur Stellungnahme der Gegenseite)
- innerhalb eines Monats hast du einen Termin!

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2009 19:12
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hi Loewenherz63,

aus meiner Sicht ist es positiv und ehrlich zu werten, wenn Die die Dame vom JA zu diesem Schritt rät. Sie können ja "nur" versuchen zu vermitteln. Insoern spart es Dir Zeit!!!

@Zauberlehrling:

- zum Anwalt
- Antrag auf Umgang stellen
- innerhalb von zwei Wochen reagiert das Gericht (Aufforderung zur Stellungnahme der Gegenseite)
- innerhalb eines Monats hast du einen Termin!

,

Da kann ich Loewenherz63 nur wünschen, dass es bei ihm genauso schnell geht.

Bei meinem LG kam innerhalb der 14 Tage die Reaktion des Gerichts (Mitte Mai 2008), zeitgleich die Info vom FG an KM und JA.. Einen Monat später (Juni 2008) das gemeinsame Gespräch vorm JA (KM und mein LG). Einen Monat später (Juli 2008) das alleinige Gespräch (von meinem LG erbeten) vorm JA. Und wegen der totalen Überlastung des JA wurde der Bericht (ohne den das Gericht keinen Termin anberaumt) im OKTOBER 2008 geschrieben! Also drei Monat for NOTHING!

Terminanberaumung Anfang November 2008. KM hatte (nanu?) Urlaub, beim 2. Termin war Richterin krank, beim 3. Termin hatte die gegn. RAin einen anderen Termin, so dass am 03.12.2008 der Antrag von Ende April 2008 verhandelt wurde.

Wie gesagt, ich wünsche allen Vätern hier im Forum schnellere Terminanberaumungen und weniger überlastete Jugenämter!

Und wir lernen gerade, dass auch ein gerichtlicher Vergleich sich auf einem gelben Papier sehr schön liest. Die zweite Runde vor Gericht wird gerade von der KM "dezent vorbereitet".

Ich drücke Dir die Daumen, doch verlier keine Zeit, die vergeht Dir sowieso noch langsam genug!

Liebe Grüße

Adelante


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2009 19:47
(@Loewenherz63)

Tja, ich melde mich nun auch mal wieder. Leider hat es nicht so geklappt beim Jugendamt. Die KM hat in unserem gemeinsamen Gespräch beim Amt mit Tränen in den Augen rumgeheult ich würde Ihr zuviel Stress machen im Umgang mit meiner Tochter. Und Sie weiss nicht mehr weiter was Sie mir noch anbieten soll ! Die Dame vom Amt hat dann die Seiten gewechselt und nix war es mit der Empfehlung zum FG zu gehen. Jetzt haben wir Anfang Mai nochmal einen gemeinsamen termin bei JA, in der Zwischenzeit will man abwarten wie es im Umgang läuft. Also nach wie vor weiter Umgang NUR in der Wohnung der KM.
Kann ich jetzt hergehen und den nächsten termin wahrnehmen aber dann bestimmt und deutlich sagen dass ich beim JA keine weiteren termine mehr mache da ich es für aussichtslos halte hier in der Sache weiterzukommen und eine Umgangsklage bei FG einleite, oder wird mir das negativ vor dem FG ausgelegt wenn ich keine weiteren Termine bei JA mehr machen will ?

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2009 23:19
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Löwenherz,

Die KM hat in unserem gemeinsamen Gespräch beim Amt mit Tränen in den Augen rumgeheult ich würde Ihr zuviel Stress machen im Umgang mit meiner Tochter.

Hatte sie außer Tränen eventuell auch Argumente anzubieten? Wenn ja, welche? Ach so, und wenn ihr der Stress mit dem Umgang zu viel ist, kein Problem: Du holst deine Tochter am Morgen ab, und sie hat die nächstfolgenden zehn Stunden eine erstklassig stressfreie Zeit ... und die Aussicht, diese stressfreie Zeit schon bald auf ein ganzes Wochenende auszudehnen. Nur mal so als Vorschlag deinerseits, wenn das Thema erneut zur Sprache kommt.

Und Sie weiss nicht mehr weiter was Sie mir noch anbieten soll !

Was hat sie dir denn angeblich angeboten - außer einem beginnenden Umgangsboykott?!?

Die Dame vom Amt hat dann die Seiten gewechselt und nix war es mit der Empfehlung zum FG zu gehen.

Du brauchst zum Glück keine Genehmigung des Jugendamtes für eine Umgangsklage. Und soweit ich sehe, bist du auch nicht mehr weit von dem Punkt entfernt, an dem genau das nötig ist. Bereite doch für den nächsten JA-Termin einen möglichst konkreten Vorschlag für eine Umgangsregelung vor - wenn du so willst, den "Fahrplan", um möglichst viel Stress von der armen KM fern zu halten, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass eure Tochter ihr Umgangsrecht mit ihrem Papa wahrnehmen kann (jawohl, es geht hier auch und insbesondere um ihr Umgangsrecht, nicht nur um deines - das ist eine Tatsache, die in den Jugendämtern schon mal ganz gerne "vergessen" wird). Falls sie wieder so reagiert wie dieses Mal, und falls die JA-Tante wieder auf das Naturheulverfahren reinfällt, dann ist es wohl Zeit, die nächste Stufe zu zünden, sonst wirst du hier nämlich durch die kalte Küche aus dem Leben deiner Tochter herausgedrängt.

Je nachdem wie du deine Verflossene einschätzt, kannst du dann einen kleineren oder größeren Hammer zur Hand nehmen: (a) ihr gegenüber beiläufig erwähnen, dass du eine Umgangsregelung auch per Gericht durchsetzen kannst; (b) ihr anstelle dieser beiläufigen Bemerkung ein Anwaltsschreiben gleichen Inhalts zukommen lassen, verbunden mit der Aufforderung, sich auf Basis deines Vorschlags beim Jugendamt (siehe oben) auf eine einvernehmliche Regelung zu einigen, oder (c) gleich Klage beim Familiengericht einzureichen (Anlass dafür hat sie dir inzwischen eigentlich genug geliefert).

Ich hoffe, deine Anwältin ist eine Fachanwältin für Familienrecht? Und idealerweise eine, die sich mit Umgangsboykott / PAS auskennt? Und lass dir von ihr bitte auch nochmal erklären, warum sie ausgerechnet betreuten Umgang vorgeschlagen hat - ehrlich gesagt, ich halte das nach wie vor für eine Schnapsidee von ihr, aber vielleicht habe ich ja auch was übersehen.

So, und jetzt habe ich mir nochmal deinen ersten Text auf der Zunge zergehen lassen. Was ich damals beim ersten Lesen nicht wirklich bewusst wahrgenommen hatte, ist dieses:

Zum Schluss muß ich noch anfügen, daß ich mich wegen des Kindes getrennt habe. Sie hat dies alleine entschieden ohne mich.

Sieht für mich aus wie eine Frau, die Kinder als ihr persönliches Eigentum betrachtet. Das würde natürlich erklären, warum sie sich beim Umgang so benimmt, und warum du ihr, in ihren Augen, so viel "Stress" bereitest - du willst schließlich Zugriff auf das, was ihr allein gehört ;-(

Und da ich dieser Sorte Frauen so ziemlich alles zutraue: Bist du sicher, dass es wirklich deine Tochter ist? Wäre doch denkbar, dass sie sich zwecks Erhöhung der Erfolgsaussichten gleich um mehrere, äh, Lieferanten bemüht haben könnte ... und auch wenn sich das jetzt wie eine Verschwörungstheorie anhört: Wenn sie so erpicht darauf ist, dass der Umgang nur bei ihr stattfindet - will sie vielleicht verhindern, dass du eine Speichelprobe der jungen Lady nimmst und damit mal eben einen Vaterschaftstest machen lässt?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2009 01:47
(@Loewenherz63)

Hallo Malachit,

danke für Deinen Beitrag. Du hast denke ich die Situation sehr gut erkannt. Nein ausser Tränen hat die KM keine Argumente gehabt. Ausser den Worten, die kleine am Abend bei der Tagesmutter abholen , dafür wäre es noch zu früh !! Warum zu früh ? Keine Antwort !
Und mit 2 Jahren ist Sie noch zu klein um mit mir mal 2 Stunden wegzugehen ! Warum das mit 2 Jahren so ist ? Keine Antwort !
Mit Stress meine Sie nicht unsere Tochter, sondern mich, der ständig Sie fragt wann nun endlich ich meinen Umgang alleine und nicht bei Ihr in der Wohnung wahrnehmen kann. Das ist der Stress den ich Ihr mache.
Sie hat mirbis zum heutigen Tage gar nix ! angeboten, ausser dass der Umgang bei Ihr in der Wohnung stattfinden muß !Alles andere lehnt Sie ab ! Und zusätzlich hat Sie eben die termine gestreckt wenn ich meine Tochter sehen kann !

Mein Fahrplan steht. wahrnehmung des nächsten JA Termins. Dazu werde ich ein paar Tage vor diesem Termin eine Umgangsregelung vorschlagen. Diese wird Sie ablehnen. Dann werde ich die Gespräche vor dem JA für gescheitert erklären und am nächsten Tag eine Umgangsklage einreichen.
Meine Anwältin ist ausschliesslich im Familienrecht tätig und dies schon seit Jahren. Sie war einmal die gegnerische Anwältin meiner Ex Frau vor 15 Jahren. Und Sie ist wirklich sehr gut. Sie hatte mir im letzten Jahr schon geraten Klage einzureichen, nur ich wollte es im Guten versuchen.
Was meine Tochter betrifft muss ich keinen Test machen, bei einer Kopie 🙂 1:1 unnötig.

Ich bin mir eben nur unsicher wenn ich die Gespräche beim JA beende ob dies sich dann als negativer Bericht vom JA niederschlägt.

Übrigens war ich jetzt nach 14 Tagen wieder bei meiner süssen Maus. Kein Fremdeln , absolut nix, hat mich sofort geschnappt und mit mir gespielt wie wenn wir uns viel öfters sehen. Ich werde jetzt wohl angreifen müssen, Ihr zuliebe. Es geht um Ihren Umgang, sie soll den Papa in seinem zu Hause kennenlernen. Dafür werde ich kämpfen.

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2009 09:52




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