Umgang mit 1-jährig...
 
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Umgang mit 1-jährigen Sohn

 
(@tine79)
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Liebes VS-Forum,

ich lese schon seit einiger Zeit hier mit und wende mich heute nach langem Überlegen doch an Euch, in der Hoffnung, ihr könnt helfen.
Im Grunde schreibe ich jedoch als "Next", auch wenn ich weiß, dass es eher erwünscht ist, dass der betroffene Vater sich hier selbst Rat einholt. Er selbst befürchtet jedoch, sich nicht verständlich ausdrücken zu können, und meint, ich stecke genug im Thema, um zu erklären, um was es geht.

Zu den Fakten:

KV, nicht verheiratet, kein gemeinsames Sorgerecht, aus kurzer Beziehung zur KM geht 2009 ein Sohn K. hervor. Die Trennung erfolgte noch vor Bekanntwerden der Schwangerschaft. Kurzzeitig wurde die Vaterschaftanerkennung durch die KM verweigert, wurde aber schließlich doch vollzogen. KV befindet sich in 2. Ausbildung und erhält aufstockendes ALGII, Mutter erhält Unterhaltsvorschuss fürs Kind.
Der Vater bemüht sich seit der Geburt des Kindes um Kontakt, der Kleine lag die ersten Tage nach Geburt auf der Intensivstation einer Kinderklinik, der Vater war jeden Tag dort, um sein Kind zu besuchen, da die Mutter in einem anderen Krankenhaus lag. Schon nach ihrer Entlassung (und als sie feststellte, dass KV eine neue Beziehung hat) ging der Ärger los.
Einzelheiten lohnen sich sicherlich nicht aufzuzählen, das ist Vergangenheit und soll auch ruhen gelassen werden. Die harten Fakten sind aber, dasss KM den Kontakt zwischen Kind und Vater versucht einzuschränken.

Anfangs durfte der KV den Kleinen 1mal die Woche 1 Stunde im Beisein der Mutter sehen. Da es da zu Streitigkeiten kam, musste der Vater immer wieder mal mehrere Wochen Umgangsboykott ertragen, bis die "Wogen" sich bei der KM wieder geglättet hatten. Es gab von ihr gewünschte Sitzungen bei einer Erziehungsberatungsstelle (nicht schlecht im Grunde, die Beraterin war jedoch eine gute Freundin IHRER Mutter), die von ihr jedoch abgebochen wurden, über den Grund ließe sich nur spekulieren.
Schließlich wendete sich der KV ans Jugendamt mit dem Ziel eines Vermittlungsgespräches. Wunsch des KV war es, seinen Sohn (zu diesem Zeitpunkt schon 1/2 JAhr) vorerst jeden Samstag für 3 Stunden ohne Beisein der KM zu sehen. Obwohl die KM der Meinung war, dass dies nicht geht, da sie den Kurzen ja noch voll und nach Bedürfnis des Kindes stillt (und einige weitere, eher fadenscheinige Gründe) wurde sich auf diesen Umgang geeinigt. Ein weiterer Tag unter der Woche stand zur Debatte, wurde aber vom KV abgelehnt, da seine Arbeitszeiten dies nicht zulassen würden (Umgang dann erst ab 18.30 Uhr möglich).

Nach vielen Kämpfen und Streitereien, in denen der KV leider nicht immer wie ein "Fels in der Brandung" reagiert hat, gibt es jetzt einen Umgang jeden Samstag von 14Uhr bis 18.30 Uhr. Der Kleine ist mittlerweile 1 Jahr alt, ist sehr fit und fühlt sich bei Papa (und auch bei mir und meinem Sohn) offensichtlich wohl. Gestillt wird er zwar immer noch, nach Bedarf und zu jedem Einschlafen, die Mutter gab jedoch bereits an, dass der Bedarf nicht mehr so groß sei. Aus diesem Grunde bat der Vater darum, seinen Sohn zusätzlich jeden 2. Sonntag von 11Uhr bis 18.30Uhr zu sich holen zu dürfen.
In der ersten Reaktion schien die KM damit einverstanden, große Freude beim KV. Danach verabschiedete sie sich erstmal für 4 Wochen mit Kind in den Urlaub (2 Wochen waren abgesprochen, 2 Wochen spontan angehängt, Ersatzumgangstermine gibt es keine).

Nachdem aus dem Urlaub keinerlei Meldung kam, wendete sich der KV erneut an das JA, mit der Bitte um die Vermittlung einer schriftlichen Umgangsvereinbarung oder einer Bescheinigung, um beim Amtsgericht einen Beratungsgutschein für anwaltliche Beratung zu erhalten. Es wurde sich darauf geeinigt, dass KV einen Vorschlag für eine Umgangsvereinabrung aufsetzen soll, die SB des JA diesen Vorschlag an die KM weiterleiten würde und diese ihrerseits einen Vorschlag verfassen sollte.

Die Version des KV war schon (aus meiner Sicht) sehr moderat als Zugeständnis an KM:

Umgang jeden Samstag 14-18.30 Uhr, sowie jeden 2. Sonntag 11-18.30 Uhr, gemeinsamer Umgang zum Geburtstag des Kindes, 1. Weihnachtsfeiertag 11-18.30Uhr, 1.Osterfeiertag 11-18.30 Uhr, Silvester 2010 komplett (weil sie letztes Jahr "Terror" gemacht hat, dass sie ja NIE weggehen kann), am väterlichen Geburtstag 11-18.30 Uhr.

Vermittlungsgespräch war nun am Dienstag im JA mit einer NEUEN SB, die wohl sehr mütterfixiert war (großes Lob, an KM, dass sie noch stillt, Übernachtungen sind erst ab 4 Jahren möglich, "Umgangsvereinbarungen vorm JA sind eh nicht rechtskräftig und haben keine Konsequenzen bei Nichteinhaltung, vor Gericht wird eh entschieden, dass der FAll wieder vom JA betreut wird, "Machen Sie sich keine Sorgen, Frau KM")

Alles wurde von KM abgeschmettert, Sonntagsumgang wird es nicht geben, Umgang über den Mittagschlaf und das Mittagessen wird es nicht geben, Silvester ist gestrichen. Die Umgangsvereinbarung soll Ende des Monats vorm JA unterschrieben werden, die KM hat jedoch bereits angekündigt, dass sie sich nicht daran halten wird.
KV solle ruhig vor Gericht gehen, er würde schon sehen was er davon habe, nämlich noch weniger Umgang und Übernachtungen erst ab Schuleintritt. Blödsinn natürlich (hoffe ich zumindest).

Trotzdem, bitte gebt uns einen Rat, was jetzt zu tun ist, wie soll KV mit der Sachbearbeiterin und der KM weiter umgehen, was sind die weiteren Möglichkeiten, wenn die SB sich weigert, eine Bescheinigung fürs Amtsgericht auszustellen, da das "Vermittlungsverfahren" ja nicht "gescheitert" ist?

Ich weiß, ein elendig langer Text, aber wir hoffen wirklich auf Ratschläge. Vielen Dank.

Liebe Grüße, Tine


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2010 18:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tine,

hier wird immer der sog. Umgangsdreisprung vorgeschlagen

1. Schritt: Einigung mit der Mutter (Haken)
2. Schritt: Einigung mit Hilfe des JA (Haken)
3. Schritt: Anwalt aufsuchen und klagen.

Dein LG sollte nun zum Anwalt gehen. Die JA-Vermittlung ist nicht gescheitert, wenn das JA das so sieht, sondern dann, wenn es einer der Beteiligten als gescheitert sieht.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2010 19:45
(@tine79)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank, lausebackesmama!

Wie wäre es denn dann in einem Gerichtsverfahren? Hätte das JA dort dann tatsächlich irgendeine Aussagekraft? Was wird üblicherweise für ein Umgang mit einem 1-jährigem Kind festgelegt?

Sicherlich wird er den Schritt zum Anwalt machen, aber es könnte doch alles so einfach sein. ;(

Liebe Grüße, Tine


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2010 22:18
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Frage ist, ob bei einem Ersttermin das JA überhaupt mitgeladen wird. Das entscheidet das
Gericht. Das JA kann allenfalls eine Empfehlung aussprechen. Gesetzeskraft haben deren Aus-
sagen nicht. Im Gegenteil. Oftmals werden die Aussagen des JA´s auch übergangen.

Der Umgang mit einem 1-jährigen wird wahrscheinlich nur stundenweise stattfinden können.
Mit einer geschickt boykottierenden KM wird es noch schwerer, weil das Kind noch so klein
ist.

Wenn ein gütlicher Einigungsversuch mit der KM scheitert und auch das Vermittlungsgespräch
beim JA, dann muss geklagt werden. Sonst tut sich nichts.

Das ist zwar schade, wenn es soweit kommen muss, jedoch gängige Praxis.

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2010 01:00
(@tine79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

ich hatte mich vor einiger Zeit als "Zweitpartnerin" hier angemeldet, weil meinem Freund der Umgang mit seinem Sohn durch die Kindsmutter verweigert wurde.
Mein Freund hat mich gebeten, doch  mal hier von der jetzigen Situation und seinem Erfolg vor Gericht zu berichten:

Im Dezember letzten Jahres hatte mein Freund mit seinem (sehr fähigen) RA einen Eilantrag vor Gericht gestellt, da die KM den Umgang mit Sohni über mehrere Wochen stark einschränkte und teilweise verweigerte. Der EA ging genau am 24. Dezember bei Gericht ein :rofl2:.
Am 17. Januar fand vorm Amtsgericht Leipzig dann die erste Anhörung statt, vorher wurde dem kleinen Mann (jetzt 2 Jahre alt) ein Verfahrensbeistand zugeordnet, die auch nen ziemlich fitten Eindruck machte.  Beantragt durch meinen Freund war ursprünglich Umgang an 2 aufeinander folgenden Wochenenden im Monat, sowie jeder Sonntag. So war es auch mit der Verfahrenspflegerin abgesprochen. Die "Gegenseite" beantragte Umgangsausschluß mit den üblichen, fadenscheinigen Argumenten (z.B. angebliche Aggressivität des Vaters, Trennungsängste des Kindes etc.). Vom Gericht wurde ein vorläufiger Umgangsbeschluss festgelegt, der Umgang jeden Sonntag von 9 Uhr bis 18 Uhr vorsah, sowie Elternteilberatung bei einer Erziehungsberatungsstelle. Dort also schon ein riesiger Fortschritt von gar keinem Umgang zu wöchentlichen Umgang!! Die Entscheidung über Übernachtungen wurde auf die Hauptverhandlung gelegt und den Eltern wurde aufgegeben, in der Erziehungsberatung ein Umgangsmodell mit Übernachtung gemeinsam auszuarbeiten.

Wie zu erwarten war, ist das mißlungen, die KM schloß Übernachtungen vor dem 3. Lebensjahr rigoros aus (selbst den Mttagsschlaf durchzusetzen, war ein unglaublicher Akt), da sie den Kleinen ursprünglich auch bis 3 stillen wollte, wegen seinen "Trennungsängsten" und weil sie meinem Freund nicht vertrauen könne.

Letzte Woche fand nun die Hauptverhandlung statt und der Richter hat, aus unserer Sicht, ordentlich auf den Tisch gehauen:

Umgang aller 2 Wochen von Freitag früh bis Sonntag abend sowie aller 2 Wochen Dienstag nach der Kita bis Donnerstag (dann bringt mein Freund den Kleinen in die Kita). Das Ganze ab Oktober, bis dahin aller zwei Wochen Samstag bis Sonntag und Dienstag Nachmittag. Wir haben den Zwunsch also ab Oktober mindestens 3 Tage die Woche.  :luxhello: Feiertagsregelung wurde nicht festgelegt, und im festgelegten Turnus hätten wir den Kleinen direkt zu Weihnachten bei uns.

Mami ist auf jeden Fall das Gesicht eingeschlafen, und sie fängt bereits an rumzumotzen. Das wäre ja fast ein Wechselmodell (aber nur fast) und dann bekommt sie ja keinen Unterhalt mehr. Top informiert die Frau und rechnen kann sie auch nicht.

Highlights aus der Verhandlung:
-Der Richter sagt der KM, dass er davon ausgeht, dass nicht das KInd Trennungsängste hat, sondern KM und rät ihr psychologische Behandlung.
-KM erwähnt, dass nur sie das Kind ins Bett bringen kann, weil der Kleine nur auf ihrem Bauch einschläft und das kann KV und allgemein Väter nicht. Der RA konnte sich einen
Kommentar bezüglich Diskriminierung von Vätern nicht verkneifen, dem der Richter zustimmte.
-Ihrer RAin wurde Odnungsgeld angedroht, wegen Mißachtung des Gerichtes, weil sie meinen Freund im Verfahren direkt ansprach.

Schön, schön, schön. Wir hatten den Zwunsch nun schon die erste Nacht bei uns. Wie abzusehen, hat er klar ne Weile nach Mama gerufen, schlief aber irgendwann doch ein und wachte am nächsten Morgen regelrecht freudestrahlend auf. Bei der Übergabe des Kleinen an uns konnte Mama sich natürlich nicht trennen und hat noch ne satte Stunde bei uns vorm Haus gestanden, um zu horchen, ob der Kleine weint. Wir sind ja nicht so und zeigen sie nicht wegen Stalkings an.

Danke auch an dieses Forum, aus dem mein Freund (über mich) sich viele Informationen geholt hat!

Das ganze ist ürigens ein Beschluss, kein Vergleich, der Richter hat von vornherein zu verstehen gegeben, dass er sich nicht auf Spielchen einläßt und es entscheiden wird. BRAVO!

LG Tine


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2011 22:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tine,

na, der hat ja wirklich das Maximum rausgeholt, super!

Ist das ein jüngerer Richter?

LG LBM, die euch herzlich gratuliert!


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 22:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Glückwunsch. Ein gutes Ergebnis bald ein Jahr nach dem opening. Den Beschluss würde ich gern veröffentlichen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 22:55
(@ariba)
Registriert

Moin tine,

Ganze ab Oktober, bis dahin aller zwei Wochen Samstag bis Sonntag und Dienstag Nachmittag. Wir haben den Zwunsch also ab Oktober mindestens 3 Tage die Woche.  luxhello Feiertagsregelung wurde nicht festgelegt, und im festgelegten Turnus hätten wir den Kleinen direkt zu Weihnachten bei uns.

Einfach nur  :thumbup: !!! Wenn  gleich man tatsächlich sagen muss, dass es in unserem Land schon traurig da hergeht, dass solche Umgangsbeschlüsse nicht gang und gebe sind...
Schließlich hat ein Kind Mama und Papa!

Highlights aus der Verhandlung:
-Der Richter sagt der KM, dass er davon ausgeht, dass nicht das KInd Trennungsängste hat, sondern KM und rät ihr psychologische Behandlung.

Guter Tipp! Das gebe ich an meine RAin weiter. Für Verhandlungen ein guter Satz - passt auch exakt zu meiner KM!

-Ihrer RAin wurde Odnungsgeld angedroht, wegen Mißachtung des Gerichtes, weil sie meinen Freund im Verfahren direkt ansprach.

Also das habe ich noch nie gehört. GENIAL!!

Wie abzusehen, hat er klar ne Weile nach Mama gerufen, schlief aber irgendwann doch ein und wachte am nächsten Morgen regelrecht freudestrahlend auf.

Ein paar Tränen bringen ein Kind nicht um - und auch nicht um den Schlaf. Und klar muss sich ein Kind daran erst mal gewöhnen. Bald wird der Kurze schon wie selbstverständlich einschlafen. Das einzige was es ihm schwer machen "könnte", ist die KM: Mit IHREN(!) Ängsten könnte sie dafür sorgen, dass es dem Kurzen schwer fallen könnte. Aber so muss das ja glücklicherweise auch nicht kommen.
Wichtig ist, dass der Umgang jetzt erst mal weiterhin regelmäßig stattfindet. Dann werden irgendwann auch Ängste der KM nicht mehr so gewichtig sein.

Das ganze ist ürigens ein Beschluss, kein Vergleich, der Richter hat von vornherein zu verstehen gegeben, dass er sich nicht auf Spielchen einläßt und es entscheiden wird. BRAVO!

:thumbup: Mensch...was würden einige tausend Väter hier zu lande wohl dafür geben,  zumindest einmal in zahlreichen Gerichtsverfahren im Familienrecht solch einen Richter zu haben..?
Tausenden Kindern blieben so ihre Vätern erhalten...

Bitte verrate uns doch noch wie alt der Richter in etwa war. Wenn es ein "alter" Herr war ist sein Richterspruch wohl als" revolutionär" im Vergleich zu seinen Altersgleichen "weisen" Kollegen einzuordnen. Zumindest ist es selten solch einen positiven Umgangsmodus zu beschließen - WARUM auch immer.
Hoffen wir, dass die KM nicht in BESCHWERDE gehen wird. Oder ist die Monatsfrist schon abgelaufen?

In jedem Falle GLÜCKWUNSCH für Euch und vor allem den Kurzen  🙂

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 01:36
(@tine79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben,

ich habs auch nicht geglaubt, aber der Richter am Amtsgericht ist nicht einer von der jungen, idealistischen Sorte, sondern hat wohl schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Mein Freund meinte, dass bei ihm die Rente auf jeden Fall schon naht (leider).

@DeepThought: Ich hab die Erlaubnis, Dir den Beschluss zu schicken. Mach ich mal in einer ruhigen Minute.

Auf jeden Fall vielen Dank für Eure Glückwünsche!

*Pessimissmusmodusan* Ich hoffe, dieses ganze Rumgezicke von Mami hört dann auch endlich auf...

LG Tine


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2011 09:01
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi tine,

es freut mich sehr das zu lesen da es beweist das sich doch einiges tut in D.

Den Satz der psychologischen Hilfe hat meine Richterin ( ca. mitte 50) übrigens auch los gelassen und seine Wirkung vor allem beim gegnerischen RA erzielt, KM ist eh uneinsichtig und wirds überhört haben.

Herzlichen Glückwunsch an Sohmenann, mann und Dich  😉

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 13:01




(@diskurso)
Registriert

Zunächst einmal auch von mir Glückwunsch  🙂
Ich freue mich immer wieder, wenn hier auch nach längerer Zeit (1 Jahr) positive Rückmeldung kommt.
Jedes Urteil, welches kinderbesitzende Mütter in die Schranken weist, hilft jedem Vater bei seinem Kampf gegen die Diskriminierung und bestärkt uns darin, nicht aufzugeben.
Darüber hinaus berichtigt Euer Beschluss die ewig negativ und sich allwissend gebenden Schwarzseher hier 😉

-Ihrer RAin wurde Odnungsgeld angedroht, wegen Mißachtung des Gerichtes, weil sie meinen Freund im Verfahren direkt ansprach.

Das interessiert mich doch näher!
Gibt es dazu irgendwelche allgemeinen Richtlinien, auf die sich jeder Familienrichter beziehen kann ?
In meiner letzten Verhandlung wurde ich nämlich auch immer wieder unverschämt lautstark von der RÄ der KM unterbrochen, da ging es zu wie in so mancher TV-Talkshow.


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 13:46
(@tine79)
Schon was gesagt Registriert

@ diskurso

Gibt es dazu irgendwelche allgemeinen Richtlinien, auf die sich jeder Familienrichter beziehen kann ?
In meiner letzten Verhandlung wurde ich nämlich auch immer wieder unverschämt lautstark von der RÄ der KM unterbrochen, da ging es zu wie in so mancher TV-Talkshow.

Du, das weiß ich leider nicht, und mein Freund auch nicht. Der Richter hat das nur damit begründet, dass bei Gericht Kommunikation nur über den Richter stattzufinden hat. Der RA meines Freundes hat sich da auch dran gehalten.

@ all
Übrigens hab ich mir den schriftlichen Beschluss heute nochmal genau durchgelesen und bemerkt, dass eine Regelung anders verschriftlicht wurde. In der mündlichen Verhandlung wurde ja Umgang aller 2 Wochen Dienstag bis Donnerstag fetgelegt, im Schriftstück steht nun aber plötzlich jede Woche (!) Dienstag bis Donnerstag. Mein Freund ist sich sicher, dass das ein Tippfehler ist, aber macht das nicht den ganzen Beschluss ungültig? Oder gilt der jetzt und man kann sich drauf berufen?

Dass sie vors OLG ziehen wird, hat die Ex schon angedroht. Ich hoffe, dass das aber nur ein kleiner Sturm im Wasserglas bleibt. Dennoch ist es ein schönes Ergebnis.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es in 99% der Umgangsverfahren IRGENDEINEN Beschluss gibt, aber einen, bei dem der festgelegte Umgang die Forderung des KV übersteigt, wohl eher selten, oder?

LG Tine


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2011 16:44
(@diskurso)
Registriert

@ diskurso
Du, das weiß ich leider nicht, und mein Freund auch nicht. Der Richter hat das nur damit begründet, dass bei Gericht Kommunikation nur über den Richter stattzufinden hat.

Schade, schade ...
Darauf hätte ich mich nur zu gern berufen ...
Bleibt die Hoffnung, dass wenigstens im OLG-Verfahren der Richter dem unverschämten hysterischem Gebaren der EX-RÄ Einhalt gebietet.


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 18:16
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

wie bekomme ich Kontakt zu Tine79?
Sie war ja nun schon mehrer Jahre nicht online?
Könnte man ihr eine Nachricht und meine Emailadresse als Email zukommen lassen?

Vielen Dank


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2014 04:57