Hallo zusammen,
das Gericht hat in der letzten Verhandlung im Dezember den Vergleich getroffen, KM muss jeden 2 Umgang
die Kinder am Bahnhof in meinem Wohnort 350km entfernt abholen, die Kosten muss ich tragen. (Kinder leben bei Km geteiltes Sorgerecht)
Soweit alles gut, also habe ich die Bahnkart gekauft und KM zugeschickt und vor jedem Umgang habe ich ihr die Tickets geschickt.
Dann fingen die spielchen an, auf einmal ging es nur noch um die Umgangswochenenden, Ferien der Kinder wären nicht berücksichtigt.
Das Gericht, hat dies bezüglich auch sehr unglück im Protokoll geäußert, und zwar steht drin, das KM die Kinder abholen muss. zu jedem 2 Umgangswochenende.
Für den nächsten Umgang, habe ich Ihr die Tickets zugesandt, und prompt kam wieder, Ferien wären sind nicht inbegriffen, und Sie werde nicht umsteigen bei der Zugfahrt, ich solle die Fahrkarten umbuchen, ansonsten würde sie die Kinder nicht abholen.
Ich hatte eine Zug früher gebucht, dass bei der Übergabe etwas mehr zeit bleibt, um Zugverspätungen zu vermeiden.
Der letzte Umgang war das Umgangswochenende inkl. 1 Woche Osterfreien, wo ich die Kinder geholt und zurück gebracht habe.
Was meint Ihr dazu?
LG Tim
