Hallo, ich lese ja schon eine Weile mit und ich habe mich auch versucht über die Suche schlau zu machen, aber so richtig geschnackelt hat es noch nicht.
Laut 1687 BGB, bestimmt der, bei dem das Kind "mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung" den "gewöhnlichen Aufenthalt" hat, "Angelegenheiten des täglichen Lebens". Wir haben ein (ziemlich) paritätisches Wechselmodell (ca. 51,5% zu 48,5%)(wobei ich der ausgezogene mit den 48,5% bin).
Hat das Kind seinen gA nun bei der Mutter oder bei mir oder bei beiden, denn eine formale "Zustimmung" zu einem gA bei einem ET hat ja nicht stattgefunden? Oder kann man auch zwei gA haben?
Wo ist denn eigentlich die Grenze zwischen "wichtigen" Dingen und "Angelegenheiten des täglichen Lebens" und den "Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung"?
Wichtig: Wahl der Schule, des Kindergartens?
AdtL: Wer K3 vom Kindergarten abholt?`
AdtB: Ob meine Partnerin beim Umgang (kann man bei obigem Modell überhaupt von Umgang sprechen) dabei ist? Ob ich meine 15jg T1 mit zum Depeche Mode Konzert nehmen darf? Ob ich sie ausnahmsweise mal mit dem Moppet mitnehme?
Btw, am besten wäre es, es gebe keine wichtigen Dinge, denn man kann sich nicht einigen mit ihr. Ihr kennt das.
Hi psoido,
nein, ich kenne das nicht.
Wir hatten ein richtiges 50/50 WM, jeder hat für seine Zeit entschieden.
Wichtige Dinge, wie z.B. Schulwahl, wurden bei einem Glas Wein zusammen entschieden, manchmal auch die unwichtigen. 🙂
Über solche Fragestellungen wie Du sie aufwirfst hätte sich keiner von uns den Kopf zerbrochen, wohl wissend, dass der andere ET nichts täte was dem Kind schaden könnte.
Natürlich mussten wir auch mal (kleinere) Kröten schlucken, aber im Endeffekt ist noch kein Kind daran gestorben wenn es mal von der/dem Next aus dem KiGa abgeholt wurde.
Könntest Du Dein Problem noch etwas präzisieren?
Und was soll AdtL / AdtB heissen, ich steh' auf dem Schlauch...
VG WH
Ich kann diese Unsicherheit im Umgang mit dem eigenen Kind/ den eigenen Kindern nur zum Teil verstehen.
Als ihr die Kinder noch zusammen großgezogen habt, hast Du da auch wegen jedem Fliegenschiss alles abzustimmen versucht? Ich bin davon überzeugt das "Nein"!
Warum jetzt? Da wo das Kind seinen aktuellen Aufenthalt hat, wird entschieden wie der Hase läuft.
Wenn Du mit Deiner Kurzen Moped fahren willst, und sie Lust drauf hat, und Du das vertreten kannst: Machen!
Ich kenne mich in Gesetzestexten nicht wirklich gut aus, habe auch kein großes Interesse daran, aber ich habe gesunden Menschenverstand, und stehe zu dem, wie ich meinen Sohn betreue.
Der ist übrigens 8, und Moped wird auch gefahren, und da hab ich die EX auch nicht um Erlaubnis gefragt.
Was sind denn diese Großen Dinge, die man dann wirklich zusammen entscheiden muß?
Schule, Gesundheitsfragen, .... das kannst Du wahrscheinlich an einer Hand abzählen.
Und ich denke das ist auch komplett unabhängig von der Wahl des Betreuungsmodells.
Grüsse!
J.
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Tja, Ihr antwortet, wie es einem der gesunde Menschenverstand gebietet. Blöd, wenn der halt nicht vorhanden ist...
Hallo psoidonuem,
Oder kann man auch zwei gA haben?
Warum denn nicht, die hat das Kind doch bereits.
Wie ist die Sorgerechtslage denn genau bei Euch ?
Und vor allem - was genau ist der Hintergrund Deiner Frage ?
Der Hintergrund meiner Frage ist einerseits ganz allgemein aber auch speziell der, dass meine Frau mir verbieten will, dass meine Freundin beim Umgang anwesend ist.
Der Hintergrund meiner Frage ist einerseits ganz allgemein aber auch speziell der, dass meine Frau mir verbieten will, dass meine Freundin beim Umgang anwesend ist.
Das ist Quatsch - und es spielt gar keine Rolle, ob WM, BetreuungsET od UmgangsET
Zu den anderen genannten Fragestellungen:
Wichtig: Wahl der Schule, des Kindergartens? Das sollten ETs - gerade beim WM - gemeinsam machen. Hier würde ich gar nichts diskutieren wollen, dass einer das alleine festlegt
AdtL: Wer K3 vom Kindergarten abholt?`Derjenige, der Betreuungszeit hat bzw. dessen "Vertreter" (Au-pair, Oma, Patentante, Next,....) - nicht diskutieren, machen.[/b]
AdtB: Ob meine Partnerin beim Umgang (kann man bei obigem Modell überhaupt von Umgang sprechen) dabei ist? s.o.
Ob ich meine 15jg T1 mit zum Depeche Mode Konzert nehmen darf? Machen!
Ob ich sieausnahmsweisemal mit dem Moppet mitnehme? Machen!
Tja, Ihr antwortet, wie es einem der gesunde Menschenverstand gebietet. Blöd, wenn der halt nicht vorhanden ist...
Bei Dir nicht vorhanden?? 🙂
Es geht nicht um den gesunden Menschenverstand Deiner Ex, der kann Dich doch ganz hinten tangieren.
Du und Dein gesunder Menschenverstand sind dafür verantwortlich, wie Du mit Deinen Kinder umgehst!
Los Dich davon, es Deiner Ex Recht machen zu wollen, oder ihr keine Angriffsfläche zu bieten, das schaffst Du ggf. sowieso nicht!
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin Psoidonuem,
Laut 1687 BGB, bestimmt der, bei dem das Kind "mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung" den "gewöhnlichen Aufenthalt" hat, "Angelegenheiten des täglichen Lebens".
Weiter heißt es dort:
Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.
Bezüglich Verbot eines Treffens mit Freundin:
Das ist Quatsch - und es spielt gar keine Rolle, ob WM, BetreuungsET od UmgangsET
Eine Abgrenzung der "wichtigen" und "unwichtigen" Dinge, wie auch die Klarstellung, dass "Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung" weitgehend deckungsgleich mit "Angelegenheiten des täglichen Lebens" sind, findest Du beispielsweise auf den Seiten des Jugendamts Nürnberg unter dem Punkt "Welche Folgen hat eine Sorgeerklärung?".
Besten Gruß
United
Moin psoidonuem,
Der Hintergrund meiner Frage ist einerseits ganz allgemein aber auch speziell der, dass meine Frau mir verbieten will, dass meine Freundin beim Umgang anwesend ist.
dazu gehören immer zwei: Einer der etwas verbietet (oder das zumindest versucht) - und ein zweiter, der sich etwas verbieten lässt.
Frag Dich einfach, ob Deine Ex Dir auch verbieten könnte, Dir eine grüne Hose zu kaufen oder Dir die Haare schneiden zu lassen. Das Ergebnis ist dasselbe: Natürlich nicht. Wenn Du trotzdem um Erlaubnis fragst, musst Du immer damit rechnen, dass Du auch eine Antwort bekommst.
Insofern empfiehlt sich ein gerader Rücken und ein selbstbewusstes Auftreten. Schon zu Ehezeiten konntet Ihr Euch rechtlich gegenseitig nichts erlauben oder verbieten; danach gilt das erst recht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin United,
Eine Abgrenzung der "wichtigen" und "unwichtigen" Dinge, wie auch die Klarstellung, dass "Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung" weitgehend deckungsgleich mit "Angelegenheiten des täglichen Lebens" sind, findest Du beispielsweise auf den Seiten des Jugendamts Nürnberg unter dem Punkt "Welche Folgen hat eine Sorgeerklärung?".
Sorgeerklärungen und ihre Folgen werden eher keine Rolle spielen, da der TO mit der Mutter seiner Kinder verheiratet war/ist. Insofern waren und sind sie in allen kindesbezogenen Fragen absolut gleichberechtigt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Sorgeerklärungen und ihre Folgen werden eher keine Rolle spielen.
Es geht um die Abgrenzung "Angelegenheiten des täglichen Lebens" vs. "Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung" vs. "Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist" ...
... dafür, dass das Jugendamt Erläuterungen unter diesen Passus geschrieben hat, kann ich nichts.
Gruß
United
Vielen Dank, das ist wirklich ein guter Link
So, sie hat wie erwartet vorgestern das Wechselmodell als gescheitert erklärt. Und gestern meinen Sohn (3) nicht rausgerückt. Tochter (12) hat es sich nicht gefallen lassen, ihren Kram genommen und ist mitgekommen. JA meinte gestern (telefonisch, vorher), das könne Ex nicht machen, ich soll nochmal reden. Ich habe geredet ^^ wie immer gegen die Wand.
JA musste auch mal kurz lachen, als ich ihr sagte, das komme z.T. daher, dass Ex meine Freundin für inadäquat halte und mir den gleichzeitigen Umgang mit ihr und Kindern verbieten wolle.
Bin überraschend entspannt.
