Hallo Zusammen,
wir wollen unserem RA ein "Wunschumgangsmodell" zufaxen, welches er dann in eine Umgangserweiterungsklage übernimmt. Zum einen wollen wir, dass die Kids alle zwei Wochen nicht nur für 8 Std., sondern über Nacht da sind. Den Vorschlag von Mel, die Kids Fr. aus dem KiGa abzuholen und Mo. wieder hinzubringen, finden wir super, allerdings muss Frank dies nochmit seinem Arbeitgeber klären, da mom. nicht sicher ist dass er jeden Fr. frei hat.
Bedenken haben wir allerdings auch das dieser Vorschlag zu "unverschämt vor Gericht klingt, so ein Wechsel von 8 Std. auf 2 1/2 Tage... wobei ich nach wie vor der Meinung bin das die Kinder damit überhaupt kein Problem hätten, würde die KM den Kontakt zum Vater fördern und die Kinder wüssten dass sie ohne Strafe zu ihm gehen dürften.
Zusätzlich zu der gängigen Regelung "alle zwei WE's" gibt es doch die Aussage "halbe Ferien und jeden zweiten Feiertag"... Wie ist dies genau gemeint? Halbe Ferien bezogen auf alle Ferien? Oder nur auf die Sommerferien? Wie werden die Feiertage geregelt? Wer Weihnachten hatte, bekommt Ostern nicht? Oder wenn KM am ersten Weihnachtstag hatte bekommt KV am zweiten?
Gibts da wieder eine feste Regelung? Oder wird das wieder individuell entschieden? Gibt es eine Möglichkeit, Geburtstage zu regeln?
Was habt Ihr für "Umgangsmodelle" und welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht?
Viele liebe Grüße,
Jenny
Yep, "halbe Ferien" habe ich auch drin stehen und meine Ex pocht nun wie irre darauf. Würde bedeuten, ich müsste so knappe 4 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen müssen. Als ich das ihr gegenüber unterhaltswirksam geltend machen wollte, war das Ergebnis natürlich entsprechend 😛
So, nun mal im Ernst. Regel ist:
- alle zwei Wochen Freitag bis Sonntag
- die hohen Feiertage im Wechsel
- halbe Sommerferien
Die Geburtstage der Kinder sind immer so eine Sache, da sie diese ja auch gern mit ihren Freunden feiern möchten und wenn die Entfernung größer ist, wird das unmöglich.
Weihnachten/Ostern wie gesagt im Wechsel, wobei es auch vereinbar ist, 1. oder 2. Weihnachtstag bzw. Ostermontag dann halt ebenso im Wechsel.
Fordert so viel, wie ihr für sinnvoll und machbar haltet. Zurückweichen werden ihr eh müssen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Jenny,
also bei mir wollte die KM zunächst eine Umgangsregelung. Ich habe dann eine formuliert. Sie hatte Änderungswünsche. Ich habe dem natürlich entsprochen.
Und dann - nix mehr! Ihr RA hätte gesagt, sie müsse die nicht unterschreiben (sie wollte eine Umgangsregelung!!).
So ist es bis heute. Aber der Umgang klappt prima. Wir sind uns einig, dass die Kids unter "unseren Problemen" nicht leiden sollen. Und sie werden auch nicht instrumentalisiert, wie leider so oft bei anderen.
Von daher - no Probs - bislang. Wenn man das vielzitierte "Kindeswohl" WIRKLICH im Auge hat, dann klappt das auch nach der Trennung/Scheidung.
Torsten
Hallöchen,
@Deep: vielen Dank für Deine Info bez. der Ferien. Wir hatten da schon drüber gegrübelt und überlegt dass das ja Urlaubstechnisch gar nicht machbar wäre. Mom. im KiGa gibts ja eh nur drei Wochen im Sommer "Ferien", wenn der KiGa Sommerpause hat.
Dazu haben wir dann gleich mal die nächste Frage: Wie wäre das dann eigentlich? Hätten wir "das Recht", die Kinder in genau diesen drei Wochen zu bekommen, oder werden die Sommerferien als Maß genommen und die KM könnte sich die Wochen aussuchen (Abspache) und wir würden die Kids dann in den KiGa bringen??? Oder ist es, während die Kids noch in den KiGa gehen, ganz anders und die drei Wochen, wo der KiGa Sommepause hat, werden als "ganze Ferien" gesehen und halbe Ferien wären dann für uns 1 1/2 Wochen? Oder ist das auch wieder absprachebedingt? Es gibt ja z.B. auch KiGa, die im Sommer gar keine Pause haben, wie würde so eine Regelung dann greifen?
Wie wäre dann der Übergang vonm KiGa zur Schule? Wenn jetzt, rein theoretisch, die Große wieder mitkommen würde, hätten wir sie dann drei Wochen im Sommer und müssten die Zwillies nach 1 1/2 Wochen wieder zur KM bringen?
Was denkst Du über die Fr. -KiGa- abhol- und Mo.-wieder-hinbring-Lösung? Wir haben Bedenken, dass dieser Wunsch negativ ausgelegt wird, a la: der KV will mit der KM nix mehr zu tun haben und weicht möglichen Gesprächen mit dieser Regelung aus, oder haben wir genug Gründe (die Anwesenheit ihrer Eltern und /oder Freunde bei der Übergabe trotz Vergleich, ihr "Tür auf - Kinder raus - Tür zu - Verhalten, ...) für eine Übergabe der Kinder am KiGa, welche theoretisch für uns umsetzbar wäre???
@Giesser: klasse dass Du und die KM Euch bezüglich eines reibungslosen Umganges mit den Kindern einigen könnt. Wir wären auch die letzen, die einer vernünftige Einigung, von der KM gewünscht, entgegenwirken würden.
Leider ist dies in unserem Fall nicht möglich. Die KM boykottiert trotz Vergleich den Umgang mit allein drei Kindern. Die Große habe ich letztes Jahr Ostermontag das letzte Mal gesehen, der Kontakt zu den Zwillingen wird immer schwieriger, weshalb wir jetzt noch einmal Klage einreichen. Dafür braucht unser RA unser Wunschumgangsmodell.
Viele Grüße,
Jenny
hi jenny,
in eurem fall halte ich die regelung, allerdings nur wenn machbar, von freitag kindergarten oder schule bis montag für sinnvoll.
die kinder brauchen dann nicht mehr bei euch berichten wie es bei mama ist bzw bei mama nicht berichten wie es bei euch war.
sie gehen dann aus ihrem kindlichen leben zu den beiden elternteilen zurück oder hin.
einige JA´s und Gerichte setzen diesen maßstab an um die kinder aus dem sogenannten übergabekonflikt auszuschliessen.
ihr könnt bei eurer forderung die permanenten gespräche durch die KM und grossmutter nutzen.
desweiteren begründet ihr, das die KM eine videoanlage installiert hat um alle übergaben aufzuzeichnen.
fordert viel, abstriche müssen wir alle hinnehmen.
mel
Hallo Mel,
wir haben mit unserem RA vorhin das Umgangsmodell diskutiert. Ergebnis als Fortführung des Topics "unsere Geschichte".
Viele liebe Grüße,
Jenny
Hallo,
wir wollten auch mal früh die Ferien buchen, gaben ihr unsere Wunschtermin im letzten November für die Sommerferien 3 Wochen an = wir bekommen ganze 13 Tage, können also nicht mal eine 14 tägige Reise buchen! Osterferien gaben wir zum selben Zeitpunkt an, wünschen uns 1 Woche = bekamen nur 5 Tage von Mama zugesagt.
Ich kann euch nur raten das Maximum zu fordern! Sie kürzt sowieso.
