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Umgang funktioniert, wird aber drastisch durch KM-Manipulation gekurzt

 
(@cornelius123)
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Jungs, jetzt bräuchte ich ein bißchen rat:

2 Jungs 11 & 9, Wohnen in XX, 100 km weg von mir, und die Fahrt mit der Bahn dauert 2 Stunden (2x umsteigen)

Vergangenheit:
Anfang Sommer 2011, nach zwei Jahren nachweislich problemlose Umgänge hat meine Ex mit scheinheiliger Argumentation u.a.

  • Ich gehe nicht verantwortlich mit dem Kindern um -> Ich habe sie ein Toaster bedienen lassen (!)
    Ich werde meine Kinder entführen -> Ich bin kein Deutscher, aber EU Bürger, der seit 25 Jahren hier lebt.

Bis einen Termin beim Gericht erfolgen könnte, war es August 2011, und durch Verzögerungstaktik hat es drei Monate gedauert, vor ich die Kinder sehen könnte. Wegen der Zeit hat der Richter begleiteten Umgang in XX angeordnet. Dies dauerte bis Dezember 2011. Nachher wollte meine Ex den Umgang auf alle zwei Wochen für 2 Stunden in XX bei der Caritas durchsetzen(!!!). Dies wollte das JA nicht akzeptieren, und ich könnte die Kinder für 5 Stunden alle zwei Samstage sehen. Alle Partien ausser meine Ex gingen auf eine Stufenweise anpassung des Umgangs. Meine Ex will allerdings einfach nicht, dass die Kinder bei mir sind. Bisher waren wir viermal beim Richter, und die letzten zwei Male habe ich Stufenweise die Aufenthalte der Kinder auf alle drei Wochen am Wochenende für eine Übernachtung bei mir, die Argumentation der KM (Die Leistung der Kinder wird schlechter, wenn die beim dem Vater sind) wurde vom Richter abgelehnt, sowie auch die Tatsache, dass die Kinder vor Ihn angehört wurden, und mich nur in XX sehen möchten – hier hat mein jungster Sohn (9) „seine“ Wunsche den Richter geäußert vor der Richter überhaupt eine Frage gestellt hat!), und daher ist auch in Beschluss festgelegt, dass die Kinder „Die Argumentation der Mutter genau weitergeben“, leider kommt das Wort „Manipulation“ nicht vor, aber zwischen die Zeilen.

Der Richter hat auch meine Ex letztes Mal direkt angemahnt, dass die Kinder nicht als Schiedsrichter zu missbrauchen seien, d.h. die Eltern haben zu entscheiden, und nicht die Kinder, und dass wir für die Ferien eine Regelung beim JA aushandeln müssen. Ich habe die Reglung selbst diskutiert mit dem JA, und die örtliche Kindesphysiologin von der Caritas. Die Reglung ist deutlich unter die „hälfte Ferien“. Der Empfehlung ging als Brief an Sie und den Richter per Brief raus, meine Ex ist nicht zu diesen Termin erschienen, und hat auch nicht abgesagt.

Alle Kontakte mit Kindern (Telefon, Videochats, Briefe etc.) werden von der Mutter abgelehnt, bzw. die Kinder „wollen es nicht“. Nicht mal an meinem Geburtstag!

Anzumerken ist, dass bei der Caritas Begleitung ein äußerst positiven Bericht über mich und meine Bindung zu dem Kindern erstellt werde, und von JA direkt an dem Richter im Saal ausgehändigt wurde.
Auch anzumerken ist, dass meine Ex neulich wieder geheiratet hat, und dass ich wahrscheinlich noch stärker ein Dorn im Auge bin.

Momentane Situation
Die Kinder werden manipuliert, in dem es immer am Sonntag Abend, wenn die Kinder bei mir sind was zu Hause zu tun gibt, in der Regel Schulbezogen, . daher werden die Besuche bei mir immer zwischen 3 und 1 Stunde verkürzt (!) Ich gebe immer nach, um die Kinder aus der Schusslinie zu nehmen, habe aber den Eindruck, wenn es sich nur um eine Stunde sich handelt, die Kinder haben ihr Aufgabe erfüllt, obwohl es in Grunde genommen gar nichts bringt.

Bei JEDER Ferien will Sie offenbar bei „zwei Übernachtungen“ bleiben. Die Kinder sagen es gleich am Anfang, als ich sie abhole, ohne jegliche Begründung. Jeder Versuch sie umzupolen (Besuch bei alten Schulfreunden zu spielen, Einladungen von befreundeten Müttern und Ihre Kinder, Besuch in einem bekannten Indoor Vernügungspark, Freibad etc.) blieben erfolglos. Auch von Interesse war die Tatsache, dass die Kinder kein Problem mit später nach Hause zu kommen (es dauert 2 Stunden mit dem Zug, und wir waren im Kino) am dem dritten Tag, also nur zwei Übernachtungen – „Auftrag erfüllt“. Ich habe einmal im Ostern die bei mir gehalten, und mein alterste hat sich ins Schlafzimmer verschanzt, seine Mutter angerufen, und dann laute wirre Grunde (Ich habe einen Dikat am Donnerstag, obwohl Schulferien war etc.). Daher war ein bisher schöne Zeit im Eimer. Deswegen gebe ich nach, wenn die Kinder diesen Wunsch aüssern.

Meine Frage an die Kinder, ob die sich freuen ein paar Tage langer bei mir im Sommer zu verbringen wurde mit „zwei Übernachtungen“ beantwortet. Meine Ex bleibt also stur. Das JA kennt die Problematik, und bleibt auf dem Standpunkt „Wenn die Kinder das sagen, können Sie nichts tun“.

Lange Rede Kurze Sinn:
Ich sehe meine Kinder alle drei Wochen laut Beschluss von Samstag früh bis Sonntag Abend um 17:30, es wird hier offenbar um jeder Stunde gekämpft. Darüber hinaus auch drei Tage (zwei Übernachtungen) bei jeden Ferien. Es gibt kein Kontakt mit den Kindern ausserhalb, obwohl die Kinder meine Ex jederzeit Kontaktieren können (E-MAil und Telefon), falls die wollen).

Ich werde die Woche noch eine e.A. beim Richter einreichen. Da er letztes mal etwas sehr angepisst von ihr war, sind die Erfolgschancen gut, besonders da ich seine Anweisungen gefolgt habe, im Gegensatz zu meine Ex.

Meine Frage:
Meine Ex wird ihre Linie festhalten. und das JA sieht keine Möglichkeit dagegen zu wirken, obwohl meine Ex bei denen verschrien ist. Kann ich etwas in dem e.A. einbringen, was sie erzwingt „vernünftig“ zu sein? Ich nehme an ich bin nicht der erste in diese Position (leider).

Vielen Dank im Voraus
Cornelius


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2013 16:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Cornelius,

wenn auch mit reichlich Verspätung, hier noch meine Antwort: Ich glaube, du bräuchtest jetzt einen richterlichen Beschluss, der für eine weitere Sabotage des Umgangs eine Geldstrafe androht - ich vermute anhand deiner Schilderung jedenfalls, dass so etwas in den bisherigen Beschlüssen trotz richterlichen Angepisstseins nicht enthalten war, sodass Madame sich mit ihren Spielchen bislang nur den erhobenen Zeigefinger des Richters, aber keine spürbaren Konsequenzen eingefangen hat?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2013 07:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Zur Ergänzung von Malachit:

Er meint die Möglichkeit zur Anwendung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG.

Steht etwas davon in deinem Gerichtsbeschluss?

Wenn nicht, solltest du bei Gericht beantragen, dass die Belehrung darüber mit aufgenommen und der Beschluss damit vollstreckbar gemacht wird.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2013 09:28
(@cornelius123)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin wirklich dankbar um die Antworten, daher überhaupt nicht spät!

Die letzten paar Beschlusse haben Ordnungsgeld, und (sorry ich hab's nicht wegen der Länge erwähnt) einen Antrag auf Festsetzung ist bereits wegen angeküngigte (E-Mail) Vereitelung schon "in Bearbeitung". 

Madame nimmt den Richter leider überhaupt nicht ernst. Er hat explizit eine offenbar "erzungene E-Mail", von meinem Sohn an mir erwahnt und sie direkt angemaht, das es so nicht geht.

Meine Frage ist, wenn die Kinder sagen, wie z.B. letztes Wochenende gleich am Anfang sagen "Wir wollen früher nach Hause", ist es Vereitelung? Kann ich jedesmal Orgnungsgeld festsetzen lassen?

Wie kann ich in der Zukünft dagegen agieren? Ich will nicht meine gute Karten beim Richter mit unzählige Anträge verspielen. Was ich auch nicht erwähnt habe (wegen der Länge), ist das ich die letzten paar mal ohne RA auftrete, jedes mal ein bißchen mehr "Rechte" bekomme, und nur um die €10 Prozesskosten bezahle!

Liebe Grüße und nochmals Danke
Cornelius


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2013 19:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Cornelius,

nein, wenn die Kinder es sagen ist es keine Vereitelung. Vereitelung ist es nur, wenn der Umgang nicht zustande kommt.
Allerdings hat auch Deine Ex verpflichtet, die Kinder auf den Umgang freundlich einzustimmen und den Umgang zu fördern. Dem steht die Erpressung der Kinder natürlich entgegen. Auch damit verletzt Deine Ex ihre Pflicht.

Viele Grüße
Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2013 19:48
(@cornelius123)
Schon was gesagt Registriert

Danke Susi für die Aufklärung.

Unerwartet ist eine E-Mail (cc: an mich, direkt an JA) gekommen, wobei die Sommerfereien dieses Jahr zwei Tranchen hat (!) Eine Übernachtung Ende Juli, und 2 ÜN in August. Einfach so!

Begrundung ist  - die von ihr programmierte - Verkürzung der letzten zwei Ferien bei mir um einen Tag von den Kindern.

Jetzt habe ich den Aufhänger um mich zum 5. Mal ans Gericht zu wenden. Mir fehlt übrigens momentan nichts mehr ein als den Richter um einen fest definierter Ferienregelung zu bitten und auf die fehlende Bindungstoleranz meine Ex hinzuweisen. Wenn ihr ein Schmankerl für mich habt ... hier damit!!

Schöne Grüße
Cornelius


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2013 16:21