Hallo zusammen,
Heute möchte ich mich aber mal mit einer Frage an Euch wenden und hoffe, dass Ihr etwas Licht in mein Dunkel bringen könnt.
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Hintergrund:
4,5 Jahre Ehe
Trennung im Jul 2012
gem. Sohn im Feb 2008 geboren (GSR)
Sohn lebt bei KM (5 Min. entfernt)
KV hat großzügiges Umgangsrecht (alle 2 Wochen von Fr. – Di.)
Die Trennung/Scheidung verläuft bis jetzt sehr schwierig und die Kommunikation ist mühsam.
Teilweise lief alles nur über Anwälte und wir haben noch nicht mal den TU abgeschlossen.
Nachdem die Anwälte alles nur verzögert haben, konnte ich direkt zu meiner DEF durchdringen und wir haben uns auf die wichtigsten Eckpunkte (Unterhalt, Immobilie etc.) per E-Mail einigen können.
Da meine DEF aber sehr wankelmütig ist, möchte ich alle zu regelnden Dinge in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten (DEF hat zugestimmt).
Das Umgangsrecht mit meinem Sohn war bisher unstrittig und wird „noch“ von der KM anerkannt. Sie hat auch zugestimmt das in der Vereinbarung zu verankern.
Ich möchte die Verhandlungen zur Scheidungsfolgenvereinbarung vorerst ohne Anwälte führen, da ich das Gefühl habe, dass wir schneller vorankommen.
Außerdem habe ich mittlerweile ein gespaltenes Verhältnis zu meiner Anwältin, da die außer immenser Kosten bisher nicht viel produziert hat.
Den finalen Entwurf werde ich natürlich dann noch einmal rechtlich prüfen lassen.
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Jetzt meine Frage:
Meine DEF möchte, dass folgender Satz in die notarielle Vereinbarung kommt: „Der gemeinsame Sohn soll seinen Lebensmittelpunkt im mütterlichen Haushalt haben“
Gebe ich damit schon das ABR ab?
Bin ich dann für alle Zeit daran gebunden? (z.B. wenn Sie plötzlich nach Timbuktu zieht oder mein Sohn eines Tages zu mir ziehen möchte)
Wenn eine der o.g. Fragen mit ja beantwortet werden kann… Wie könnte ich die Formulierung abschwächen? (Einfach rauslassen wird meine DEF nicht akzeptieren)
Geht z.B. folgender Satz „Der gemeinsame Sohn soll unter den derzeit gegebenen Umständen seinen Lebensmittelpunkt im mütterlichen Haushalt haben“
Vielen Dank für Eure Hilfe
Moin.
Gebe ich damit schon das ABR ab?
Nein.
Bin ich dann für alle Zeit daran gebunden? (z.B. wenn Sie plötzlich nach Timbuktu zieht oder mein Sohn eines Tages zu mir ziehen möchte)
Nein, du machst allerdings eine Änderung schwerer.
Aber auch nicht viel schwieriger als es so ohnehin schon ist.
Es spricht also nicht viel dagegen, wenn du dafür eine entsprechende Gegenleistung erhältst.
Wenn eine der o.g. Fragen mit ja beantwortet werden kann… Wie könnte ich die Formulierung abschwächen? (Einfach rauslassen wird meine DEF nicht akzeptieren)
Geht z.B. folgender Satz „Der gemeinsame Sohn soll unter den derzeit gegebenen Umständen seinen Lebensmittelpunkt im mütterlichen Haushalt haben“
„Der gemeinsame Sohn soll seinen Lebensmittelpunkt im mütterlichen Haushalt in der Sesamstrasse 12 in 12345 Entenhausen, haben“
Aber was ist denn dein Vorteil dabei?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank für Deine Antwort. Das beruhigt mich schon etwas.
Aber was ist denn dein Vorteil dabei?
Im Moment ist zwar alles gut so wie es ist
Ich möchte mir mit der Vereinbarung aber für die Zukunft nichts verbauen.
Das Wahrscheinlichste ist, dass mein Sohn wirklich irgendwann zu mir möchte.
Mir ist schon klar, dass das auch ohne Scheidungsfolgenvereinbarung kein Kinderspiel wird aber ich möchte natürlich verhindern, dass mein DEF dann das Papier raus holt und wir (mein Sohn und ich) gar keine Chance haben.
Wie bringe ich das nur in der Scheidungsfolgenvereinbarung unter?
Da das vermutlich genau das ist, was deine Ex vermeiden möchte, ist das natürlich schwierig.
Deswegen kann ich immer noch keinen Grund erkennen, warum du so etwas unterschreiben solltest.
Auch wenn das für dich keinen großen Nachteil hat, wo ist der Vorteil?
Spätestens wenn er 14 ist, kann dein Sohn zu dir ziehen, wenn er das möchte, und davor hat er, wird er je nach Alter auch dazu angehört.
Aber das gilt auch, wenn du keine Bestätigung schreibst, dass er bei ihr wohnen soll.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin UndNu,
aber ich möchte natürlich verhindern, dass mein DEF dann das Papier raus holt und wir (mein Sohn und ich) gar keine Chance haben.
Wie bringe ich das nur in der Scheidungsfolgenvereinbarung unter?
Möglicherweise geht es deiner DEF nur darum, den KU zu sichern. Falls dem so ist, könntet ihr z. B. folgende Formulierung aufnehmen:
"Herr und Frau UndNu sind sich darüber einig, dass Frau UndNu das staatliche Kindergeld für den Sohn erhält. Herr UndNu trägt den Barunterhaltsbedarf des gemeinsamen Sohnes."
Gruß
Brainstormer
Da das vermutlich genau das ist, was deine Ex vermeiden möchte, ist das natürlich schwierig.
Ich fürchte, das siehst Du richtig :exclam:
Auch wenn das für dich keinen großen Nachteil hat, wo ist der Vorteil?
Wenn's nach mir geht, würde ich natürlich nichts rein nehmen.
Nun ist der Burgfrieden mit der DEF aber sehr sehr zerbrechlich und ich fürchte, dass die gesamte Vereinbarung kippt, wenn ich darauf beharre, dass das nicht reinkommt.
Eine große Diskussion bringt Sie wohlmöglich auch noch auf die Idee, dass ich konkret plane, ihr das Kind wegzunehmen. (Was Quatsch ist - aber sie ist da etwas paranoid)
Ich suche jetzt nach einem Kompromiss, d.h. einer abschwächenden Formulierung die sie etwas milde stimmt und mich nicht zu sehr bindet.
Möglicherweise geht es deiner DEF nur darum, den KU zu sichern. Falls dem so ist, könntet ihr z. B. folgende Formulierung aufnehmen:
"Herr und Frau UndNu sind sich darüber einig, dass Frau UndNu das staatliche Kindergeld für den Sohn erhält. Herr UndNu trägt den Barunterhaltsbedarf des gemeinsamen Sohnes."
Interessanter Ansatz. Was genau würde das dann bedeuten, wenn mein Sohn zu mir zieht?
Noch mal vielen Dank!!
Wenn's nach mir geht, würde ich natürlich nichts rein nehmen.
Nun ist der Burgfrieden mit der DEF aber sehr sehr zerbrechlich und ich fürchte, dass die gesamte Vereinbarung kippt, wenn ich darauf beharre, dass das nicht reinkommt.
Deswegen zum dritten mal die Frage, was du denn für Vorteile von der Vereinbarung hast.
Warum hast du ein Interesse, dass sie zustande kommt und wie groß ist dieses?
Das ist eine ganz entscheidende Frage, denn du wenn du ganz tolle Vorteile davon hast, kann es sich vielleicht lohnen, auch so etwas zu unterschreiben.
Nur wenn du gar keinen Vorteil hast, sehe ich auch keinen Grund über so etwas nachzudenken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Deswegen zum dritten mal die Frage, was du denn für Vorteile von der Vereinbarung hast.
Warum hast du ein Interesse, dass sie zustande kommt und wie groß ist dieses?
Das ist eine ganz entscheidende Frage, denn du wenn du ganz tolle Vorteile davon hast, kann es sich vielleicht lohnen, auch so etwas zu unterschreiben.
Nur wenn du gar keinen Vorteil hast, sehe ich auch keinen Grund über so etwas nachzudenken.
ok, jetzt hab ich's.
Die Vorteile sind schon erheblich. Die Vereinbarung verkürzt mein Scheidungssverfahren (ich zahl einen fetten TU) und wichtige Sorgen-Themen wie die gemeinsamme Immobilie etc. werden ordentlich geregelt. All diese Dinge sind nur finanzielle Themen. Wenn ich durch die Vereinbarung aber z.B. das ABR verloren hätte, würde ich natürlich auf all das Geld sch....
So wie Du's aber beschrieben hast, sind die Nachteile wohl nicht all zu groß und wenn ich's ggf etwas geschickter Formulieren kann, sollte es passen.
"Der Vater ist einverstanden, dass xxx zur Zeit seinen regelmäßigen Aufenthalt bei der Mutter hat, sofern und solange sich dieser in xy-Stadt befindet.
Einen Umzug in eine andere Stadt umfasst diese Zustimmung nicht.
Ab dem 12. Geburtstag soll xxx über seinen regelmäßigen Aufenthalt gleichberechtigt mit entscheiden können."
Damit bestätigst du eigentlich nicht mehr als das, was sowieso allgemeine Rechtslage ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Mit DIESER Formulierung wäre ich vorsichtig. Ein Gericht könnte sich gewogen sehen da ein "Das KG steht alleine der KM zu" hinein zu interpretieren.
Das sollte durch § 1612 b BGB ausgeschlossen sein.
Interessanter Ansatz. Was genau würde das dann bedeuten, wenn mein Sohn zu mir zieht?
Ich borge mir mal eine Antwort von Martin (brille007): "Würde Euer Kind schwerpunktmässig bei Dir leben, fliesst auch kein KU mehr von Dir zu ihr; der Anspruch (des Kindes!) würde sich dann gegen seine Mutter richten; der KG-Anspruch läge eh bei Dir, wenn das Kind dann seinen Hauptwohnsitz bei Dir hätte."
Gruß
Brainstormer
Vielen Dank für die Antworten und Eure Hilfe
Das hat mir richtig weiter geholfen.
Jetzt hab ich nen Plan zu diesem Punkt.
Dann kann ich mich an die anderen 299 Streitthemen machen und ich möchte nicht ausschließen, dass ich mich demnächst wieder mal melde.
Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende
UndNun
