Umgang bei Säugling...
 
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Umgang bei Säugling und Sorgerecht

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(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Dass man kommunikationsfähig ist, kann man an den diversen Stellen auch anders unter Beweis stellen.

Und wie?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2010 22:40
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

ich bezweifle, dass A****kriechen in irgendeinem Moment im Leben das richtige Mittel der Wahl ist.

Sagen wir einfach, dass bei einem GSR-Antrag ein gerüttelt Maß an Fingerspitzengefühl und Diplomatie erforderlich ist?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2010 22:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

indem man zielgerichtet und kindorientiert argumentiert. Meinst Du ernsthaft, einen JA-Fuzzi oder GA beeindruckt ein KV, der der KM bis zum Ansatz im Darm steckt? Sowas imponiert niemandem.

Ja Malachit, Diplomatie und Fingerspitzengefühl sollten einen nicht nur bei der Erlangung des GSR sondern überall im Leben begleiten.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2010 22:43
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

OK, wandeln wir a****kriechen in Diplomatie und Fingerspitzengefühl um, wo endet es dann?
Indem man(n) Mutti in all dem zustimmt, weil sonst das Problem der Kommunikation oder Kooperation wieder auf dem Richtertisch liegt und der dann wieder sagen muss,> ES KANN NUR EINEN GEBEN<

Mit zielorientiert hat es nur in einem Sinn etwas zu tun und zwar das GSR zu ''erschleimen''.

Etwas anderes ist i.M. Fantasie und Träumerei.

Gruss Wedi , der in seinem Leben viel mitgemacht hat und deshalb immer mit Fingerspitzengefühl ''lebt''

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2010 22:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LBM,

ich werd' jetzt zwar vollends off-topic, aber:

Ja Malachit, Diplomatie und Fingerspitzengefühl sollten einen nicht nur bei der Erlangung des GSR sondern überall im Leben begleiten.

I respectfully disagree.

Ein diplomatisch durchorganisiertes Leben wäre in erster Linie - stinklangweilig.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2010 23:00
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

Ein diplomatisch durchorganisiertes Leben wäre in erster Linie - stinklangweilig.

Ob wedi`s Leben stinklangweilig ist?
Ich möchte es bezweifeln.

Ständige Diplomatie und Fingerspitzengefühl soll es irgendwie allen Recht machen.
Dies kann aber eigentlich nur scheitern und führt damit in immer neue Konflikte hinein.

Dann schon lieber konsequent für die eigenen Interessen streiten.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2010 12:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jungs, nun versteht mich mal nicht falsch!

Ich meine damit nicht, dass man ständig mit dem Wattebausch durchs Leben gehen soll (das wäre ja schleimen!). Aber seine Interessen kann man fast immer diplomatisch vertreten, ohne einem Anderen den Ellenbogen ins Gesicht zu rammen. Das ist halt wie beim vorausschauenden Autofahren.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2010 19:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich hab dich schon verstanden. 😉

Ich musste mir damals das GSR erschleimen.
Sogar der Richter fragte mich in der Verhandlung, was ich eigentlich mit dem SG will, wenn Mutti sowieso alles alleine entscheidet.(per GA belegt)
Bei mir war es nicht nur die fehlende Kommunikation-Kooperationsbereitschaft, sondern auch die räumliche Distanz, die die Mutter geschaffen hat, die Gründe, mir das SG zu entziehen.
Jeder einzelne Punkt hätte ausgereicht, hat es aber nicht.
Ich habe das SG behalten.

Was ich damit sagen will, ist das ledige Väter, die versuchen das GSR anzustreben, eigentlich schon daran scheitern, indem sie den Antrag bei Gericht stellen müssen.(wie Beppo mal schrieb)

Dem Richter ist klar, das bei der Entscheidung zum GSR, er die Eltern nicht zum letzten mal sieht.Es sei denn, der Vater fügt sich dem was Mutter sagt, dann gibt es nämlich keine Schwierigkeiten.

Verkehrte, verdrehte Welt, so wie ich finde.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2010 19:34
(@PapaLalelu)

Hi zusammen,

also ich werde nun in die erste Runde gehen, Gespräch mit der Dame vom JA hinsichtlich Umgangsregelung führen. Ich werde mich am Kindeswohl orientieren und einen annehmbaren Vorschlag abgeben. Dann gemeinsam mit der Mutter ein Gespräch dort versuchen. Wenn es nix bringt muss ich wohl eine Umgangsregelung beantragen beim FG. Mehr wie betreuter Umgang wird eben bei so einem kleinen Kind nicht rauskommen. Aber der Anfang ist dann gemacht.

Gruß

PL

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 18:22
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Mehr wie betreuter Umgang wird eben bei so einem kleinen Kind nicht rauskommen.

Ist das so? Dass bei einem Kleinkind betreuter Umgang schon als das Maximum dessen, was man erreichen kann, angesehen werden muss??
Ich hatte bislang durch diverse Berichte hier eigentlich den Eindruck, dass man auch bei Babys durchaus eine normale Umgangsregelung erreichen kann.
Und ich hoffe, dieser Eindruck täuscht nicht. Meine beiden sind ja auch erst rd. ein Jahr alt.

LG
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 17:49




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ist das so?

Nein ist nicht so.Alles was Mami kann, kann Papi auch, ....ausser Stillen, das geht nocht nicht.Warum sollte dann nur betreuter Umgang stattfinden?Kann die Umgangsbetreuung das Kind stillen?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 18:22
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Ist das so? Dass bei einem Kleinkind betreuter Umgang schon als das Maximum dessen, was man erreichen kann, angesehen werden muss??

Begleiteter Umgang ist dann und nur dann angesagt, wenn unbegleiteter Umgang eine Gefahr für das Kind bedeuten würde - beispielsweise wenn der Vater psychisch krank ist und deshalb nicht in der Lage ist, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Solange kein wichtiger Grund vorliegt, der auf eine Gefährdung des Kindes bei unbegleiteten Umgang hindeutet, ist begleiteter Umgang schlicht und ergreifend: menschenunwürdig - und zwar für Vater und Kind. Als Mann jedenfalls sollte man NIEMALS von sich aus betreuten Umgang ins Gespräch bringen; und wenn so etwas von anderen ins Gespräch gebracht wird, dann sehr deutlich nachfragen, worin denn die angebliche Kindeswohlgefährdung bestünde.

Das zarte Alter des Kindes ist jedenfalls kein Grund, begleiteten Umgang anzuordnen. Sollte KM oder ihr bezahlter Rechtsverdreher auf die krude Idee kommen, ein so kleines Kind könne man mit dem Vater doch wohl nicht alleine lassen - nun, mir fällt da spontan die Frage ein, ob denn auch die KM den lieben langen Tag eine Aufpasserin im Schlepptau hat 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 18:33
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

In meinem Fall stillt die KM auch noch (und nachdem ich das bislang noch nie unter umgangsrechtlichen Gesichtspunkten gesehen hatte, fand ich das auch gut).

So wie das momentan aussieht würde ich es ihr aber durchaus zutrauen, dass sie schon allein um mir den Umgang zu verweigern / erschweren die Kinder noch monatelang weiter stillt ...

Und was mach ich dann ???

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 18:36
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Wedi & Malachit:

ufff !!!  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 18:39
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

HiNein ist nicht so.Alles was Mami kann, kann Papi auch, ....ausser Stillen, das geht nocht nicht.Warum sollte dann nur betreuter Umgang stattfinden?Kann die Umgangsbetreuung das Kind stillen?

Generell vertrete ich die Meinung, dass der Mütterbonus nach dem Stillen aufhört. Alles andere kann der männliche Elternteil auch. Natürlich werden sekundär
oftmals irgendwelche Einwände erhoben, um den Umgang zu erschweren.

Leider gängige Praxis...

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2010 16:27
(@PapaLalelu)

Hi zusammen,

also wie regelt man denn den Umgang in der Praxis wenn die KM das Kind einfach nicht abstillt ?
So ist es zur Zeit bei mir der Fall..... lieber noch ne Weile stillen weil dann der KV sein Kind ja nicht allzuweit mitnehmen kann.

Gruß

PL

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 17:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

also wie regelt man denn den Umgang in der Praxis wenn die KM das Kind einfach nicht abstillt ?
So ist es zur Zeit bei mir der Fall..... lieber noch ne Weile stillen weil dann der KV sein Kind ja nicht allzuweit mitnehmen kann.

genau, so kann "frau" das machen. Notfalls sogar >>>ziemlich lange<<<

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 18:13
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wie wärs denn mit abpumpen?
Ich weiss zwar nicht viel darüber, aber solche Pumpen gibt es in jeder Apotheke und wenn es kühl gelagert wird ist es auch ein wenig haltbar.

Da können die Frauen hier aber bestimmt mehr zu sagen. :redhead:

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 18:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie wärs denn mit abpumpen?

eine Frau, die das Stillen (egal, ob es tatsächlich stattfindet oder nicht) als Boykott-Argument benutzen möchte, wird sicher nicht übers "abpumpen" diskutieren.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 19:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hier geht es aber nicht ums anlegen an die Brust, sondern das Argument der ''sinnvollen'' Ernährung des Kindes.
Wenn Mutti der Meinung ist sie müsse das Kind aus dem Grund noch stillen, zieht eben der Vorschlag mit dem Abpumpen.
Das Kind bekommt dann das, was Mutti will und dem Umgang kann nichts mehr entgegenstehen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 19:50




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