Hallo zusammen,
wer kann mir bitte Tips zu folgenden Problemen geben:
1. Das Kind ist nun 3 Monate alt und die Mutter versucht den Umgang zu boykottieren, oder zu verschleppen. Termine finden nur unregelmässig statt. Jetzt will Sie seit neuestem eine Regelung über das JA oder das Gericht anstreben. Wer kann mir ungefähr sagen wie bei Kindern dieses Alters Regelungen aussehen ?
2. Die Mutter weigert sich auch trotz mehrfachen Nachfragens dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen. Soll ich jetzt gleich aktiv werden übers FG oder soll ich abwarten und bis die Umgangsregelung steht ?
Danke
PL
Moin,
zu 1: Häufiger und kurzer Umgang. Täglich wäre klasse, wird meist nicht klappen.
zu 2.: Gehört ins Forum "Sorgerecht".
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
für eine Sorgerechtsklage ist es wichtig, ein möglichst unverkrampftes Verhältnis zur Mutter zu haben.
Parallele Umgangsklagen sind da Gift.
Darüberhinaus ist es sowieso meistens sinnvoll, erstmal aussergerichtlich einer Vermittlung zu suchen.
Wenn deine Ex auch schon bereit ist, mit dir da hin zu gehen, ist das doch schon mal ein gutes Zeichen.
Gerade am Anfang muss sich das erstmal etwas einschleifen und natürlich ist ne Neumutter auch immer besonders vorsichtig.
Insofern, versuche dich in Diplomatie.
Ein gutes Verhältnis zur Mutter ist durch nichts zu ersetzen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi DeepThought,
die Frage ist was soll ich genau tun ?
Im Moment verweigert Sie den Umgang bis wir beim JA waren. Ich habe mich jetzt dorthin gewandt mit der Bitte einen Gesprächsttermin für mich zu machen. Ziel ist ein Elterngespräch zu führen um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Natürlich dauert das. Kriege nächste Woche Bescheid wegen dem termin. Bis ich dann mit der Mutter dort aufschlage dauert es wieder solange sehe ich mein Kind nicht. Oder soll ich sofot Antrag auf Umgangsregelung beim FG stellen ?
Gruß
PL
Servus PapaLalelu!
Bis ich dann mit der Mutter dort aufschlage dauert es wieder solange sehe ich mein Kind nicht. Oder soll ich sofot Antrag auf Umgangsregelung beim FG stellen ?
Du solltest besser erst den Termin beim JA abwarten und je nach Ergebnis des Elterngespräches entscheiden, ob Du eine gerichtliche Umgangsregelung beantragen möchtest.
Hintergrund:
Viele Gerichte sehen es gerne, dass alle Möglichkeiten der einvernehmlichen Lösungsfindung ausgeschöpft wurden, bevor das Gericht angerufen wird.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ok 82Marco,
dann warte ich den Termin dort ab und versuche eine einvernehmliche Regelung hinzukriegen.
Dann sehe ich ja ob es was bringt und ob es klappt. Man kann ja auch eine gemeinsame regelung beim JA hinterlegen. Oder ?
Gruß
PL
Man kann ja auch eine gemeinsame regelung beim JA hinterlegen. Oder ?
Natürlich, nur ist diese nicht zwingend bindend, also eher moralisch verpflichtend.
Soll heissen, wenn eines der beiden Eltern sich nicht daran halten will, dann findet eben kein Umgang statt. Das Ganze bleibt zunächst ohne Konsequenzen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin PL,
wir kennen die Mutter Eures Kindes nicht. Aber immerhin wird auch sie Dich nicht allzu gut kennen, wenn Ihr noch nicht einmal zusammengelebt habt. Insofern ist "mütterliche Vorsicht" nicht unbedingt gleich eine Kriegserklärung. Und wenn ich angesichts der herrschenden Gesetzeslage an ihrer Stelle wäre, würde ich auch nicht sofort jubelnd eine Sorgerechtserklärung unterschreiben, bevor ich weiss, ob ich damit nun Probleme löse oder überhaupt erst welche schaffe. Jemand, der mir seinen Führerschein auf den Tisch legt, leihe ich deshalb ja auch nicht gleich mein Auto...
Wichtig ist, dass Ihr als Eltern ein vernünftiges Verhältnis zueinander habt, in dem olle Kamellen über das Scheitern Eurer (Nicht-)Beziehung keine Rolle spielen; es geht jetzt und die nächsten Jahrzehnte ausschliesslich um Euer Kind. Also musst Du im Moment vertrauensbildende Massnahmen ergreifen, die im besten Fall im gemeinsamen Sorgerecht münden (wofür eine gute Kommunikationsbasis zwischen Euch Eltern erforderlich ist). Jetzt gleich die juristische Umgangskeule zu schwingen wäre daher kontraproduktiv. Euer Kind ist noch lange genug klein, dass Du Deine Vaterrolle mit Leben erfüllen kannst, aber das Porzellan, das Du jetzt zerdepperst, ist ein für allemal kaputt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Brille007,
es ist nicht das erste Kind das die Mutter meines Kindes hat. Sie hat also schon Erfahrung im Umgang mit Vätern. Nur hatte der Vater der anderen Kinder kein Interesse daran Umgang zu pflegen. Sie ist es gewohnt niemenden zu fragen und ev. lange zu kommunizieren.
Wir hatten beide zu Beginn der Schwangerschaft eine gemeinsame Elternerklärung gegenseitig unterschrieben. Dort haben wir eigentlich für den Fall der Fälle alles festgelgt, also sollten später Streitigkeiten entstehen. (wir haben uns gegenseitig GSR, den Umgang usw geregelt). Ich weiss das es rechtlich keine Relevanz hat, aber moralisch bei einem Gespräch beim JA oder so wird sich doch auch die Mutter den Fragen stellen müssen warum Sie dem zugestimmt hat und nun nix mehr davon wissen will. Oder ?
Im Moment hat Sie den Umgang zum Kind komplett abgebrochen, ohne Gründe. Sie wolle jetzt den Umgang bei so einem kleinen Kind über JA und Gericht klären lassen und solange sehe ich die kleine eben nicht. So und was nun ?
Gespräch beim JA habe ich angemeldet um zuerst alleine mit der Dame vom JA zu sprechen und dann gemeinsam mit der Mutter. Ziel einvernehmliche Regelung zum regelmässigen Umgang. Wenn das nicht klappt ? Termin beim FG ? Oder ?
Gruß
PL
Servus PL,
ziehe die Sache so durch, wie es Dir vorgeschlagen wurde.
Geh erst mal mit ihr zusammen zum JA.
Versuche dort in aller Ruhe im gemeinsamen Gespräch die angelegenheiten zu klären. Natürlich kannst du eure Vereinbarung dort mit ansprechen.
Erst wenn hier alle Versuche scheitern gehst Du vor Gericht.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin PL,
Wir hatten beide zu Beginn der Schwangerschaft eine gemeinsame Elternerklärung gegenseitig unterschrieben. Dort haben wir eigentlich für den Fall der Fälle alles festgelgt, also sollten später Streitigkeiten entstehen. (wir haben uns gegenseitig GSR, den Umgang usw geregelt). Ich weiss das es rechtlich keine Relevanz hat, aber moralisch bei einem Gespräch beim JA oder so wird sich doch auch die Mutter den Fragen stellen müssen warum Sie dem zugestimmt hat und nun nix mehr davon wissen will. Oder ?
Oder. Zu dieser Zeit herrschten offenbar vollkommen andere Rahmenbedingungen; ich gehe mal von so etwas wie "Partnerschaft" und "Familienplanung" aus. Jetzt sind diese Rahmenbedingungen vollkommen andere (der Grund spielt keine Rolle); insofern reitest Du ein totes Pferd, wenn Du jetzt "moralische Aspekte" ins Spiel bringst, an die sich sowieso niemand gebunden fühlen muss, weil sie keinerlei rechtliche Relevanz haben. Das ist so sinnlos wie auf der Fortführung einer Ehe zu bestehen, weil der andere bei der Hochzeit mal den unseligen Satz ausgesprochen hat "bis der Tod uns scheidet".
Aktivitäten, die auf "es ist mein Recht, und das steht mir zu!" basieren, haben vorhersehbar oft die Folge, dass der andere sich in die Enge getrieben fühlt - mit der Konsequenz, dass dieser sagt "das wollen wir doch erst mal sehen!" Insofern würde ich diesen Geist in der Flasche lassen und wirklich vertrauensbildende Massnahmen ergreifen. Es ist zwar "ungerecht" - aber trotzdem sitzen Mütter in Sorgerechts- und Umgangsfragen einfach am längeren Hebel. Wenn Dir nachts ein muskulöser 2-Meter-Mann dumm kommt, hast Du auch zwei Möglichkeiten: Du kannst ihm passend antworten (und Dir eine blutige Nase holen) oder Du kannst ihn auf ein Bier einladen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus PL!
Wir hatten beide zu Beginn der Schwangerschaft eine gemeinsame Elternerklärung gegenseitig unterschrieben. Dort haben wir eigentlich für den Fall der Fälle alles festgelgt, also sollten später Streitigkeiten entstehen. (wir haben uns gegenseitig GSR, den Umgang usw geregelt).
Ist das GSR "amtlich" (JA oder Gericht) geregelt? Wenn nicht, befürchte ich, hat die Übetragung der elterlichen Sorge in einer Elternverinbarung wenig Rechtskraft.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
es war eine freiwillige Elternvereinbarung. Natürlich ohne rechtliche Relevanz. Somit habe ich nichts in der Hand. Das weiss ich auch. Aber bei einer Umgangs oder GSR Klage werde ich es vorlegen und die Mutter wuird schon begründen müssen warum jetzt alles anderst ist. Sie muss ja bestimmt auch den Umgangsboykott begründen.
Das ist es einvernehmlich Versuchen werde ist ja klar, aber wenn es nichts bringt oder nicht fruchtet ? Wie ist dann die Vorgehensweise ?
Gruß
PL
Moin,
die Mutter wuird schon begründen müssen warum jetzt alles anderst ist. Sie muss ja bestimmt auch den Umgangsboykott begründen.
nein, sie muss nichts begründen. Aber wenn Du sie trotzdem zu einer Begründung zu zwingen versuchst, wird sie sich möglicherweise eine solche einfallen lassen - und diese muss weder mit der Realität zu tun haben noch muss sie Dir gefallen. Sie muss nur überzeugend sein; beispielsweise "der ist vollkommen unzuverlässig; ich habe Angst um's Kind."
Nicht zuletzt ist das GSR an Kommunikationsfähigkeit und an wechselseitiges Vertrauen geknüpft. Wenn Du die Kommunikation mit solchen Aktionen aber gleich torpedierst, schiesst Du Dir selbst ins Knie - dann bleibt es notfalls beim ASR, weil das weniger Probleme macht.
Familienrecht hat nichts mit Deinen persönlichen Vorstellungen von "richtig" oder "Gerechtigkeit" zu tun. Die Frage ist daher: Willst Du "recht haben" oder etwas erreichen. Your choice.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille007,
um es also mit Deinen Worten kurz zusammenzufassen:
Wenn die Kommuniktion zwischen den Eltern nicht stimmt wird ein lediger Vater der das gemeinsame Sorgerecht beantragt vor Gericht keinen Blumentopf gewinnen, weil die Mutter alleine mit der Angabe das die Kommunikation zwischen den Eltern nicht klappt mit Ihrer Argumentation durchkommt und das Gericht dem auch so folgen wird ?
Dann denke ich aber muss kein Vater einen Antrag auf gemeinsame Sorge stellen, wenn die Mutter so einfach durchkommt.
Was ist dann in den Fällen in denen die Mutter die Kommunikation behindert und einfach nicht kommunizieren will ?
Gruß
PL
Genau so ist es.
Von den vielen Anträgen, die seit dem BVerfG-Urteil eingereicht wurden, wurde bisher, afaik, nur einer positiv beschieden, eine ganze Reihe abgelehnt und der Rest erstmal ganz unten in den Stapel gelegt.
Es ist nicht so, dass die Richterschaft nun plötzlich ganz begeistert wäre, von der neuen Möglichkeit, das GSR ausurteilen zu können, sondern die meisten sind noch voll in ihrer gestrigen Denkweise gefangen, dass Väter mit dem Sorgerecht nur den Müttern Probleme machen wollen.
Was ist dann in den Fällen in denen die Mutter die Kommunikation behindert und einfach nicht kommunizieren will ?
Mit dieser Begründung wurde auch schon jeder Menge ehelicher Väter das GSR entzogen.
Selbst wenn sogar das Gericht die Mutter als die Verursacherin der Probleme erkannt hat.
Goldene Regel in D:
Eine Mutter, die die Kommunikation mit dem Vater sabotiert, wird mit dem ASR belohnt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin PL,
Wenn die Kommuniktion zwischen den Eltern nicht stimmt wird ein lediger Vater der das gemeinsame Sorgerecht beantragt vor Gericht keinen Blumentopf gewinnen, weil die Mutter alleine mit der Angabe das die Kommunikation zwischen den Eltern nicht klappt mit Ihrer Argumentation durchkommt und das Gericht dem auch so folgen wird ?
das trifft - wie Dir auch Beppo bestätigt hat - die Sache recht genau, auch wenn es Dir vermutlich unfair erscheint. Deshalb hatte ich Dir ja auch geraten:
Familienrecht hat nichts mit Deinen persönlichen Vorstellungen von "richtig" oder "Gerechtigkeit" zu tun. Die Frage ist daher: Willst Du "recht haben" oder etwas erreichen.
Wenn Du glaubst, Du hättest ein Recht darauf, "Begründungen" der Mutter einzufordern, wirst Du mit einiger Wahrscheinlichkeit auch welche kriegen: Solche, die Dir nicht gefallen. Also frag einfach nicht danach. Du sollst bei einem GSR-Antrag nicht "contra Muddi", sondern "pro Kind" argumentieren; nicht die gegnerische Kommunikationsfähigkeit bestreiten, sondern die eigene unter Beweis stellen.
Ein Selbstgänger ist das trotzdem nicht. Wenn Du es allerdings von vornherein falsch anfängst, kannst Du es tatsächlich auch gleich bleiben lassen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
also ich wollte auch das GSR beantragen , aber beim lesen des Artikels hier bin ich eigentlich schon frustriert und denke es hat keinen Sinn.
Gruß
Löwenherz
Hi Löwenherz
Doch es hat Sinn.
Wenn Mutti mit der fehlenden Kommunikation kommt, musst du nur ''beweisen'' das es an Ihr liegt und nicht an dir.
Das bedeutet, ar*ch kriechen bis zum geht nicht mehr und das nicht nur in Muttis, sondern auch dem des JA und vorallem dem des Richters.
Und immer nur das Kindeswohl vor Augen haben.
Klingt arm und demütigend und das ist es auch.
Aber ich denke i.M. ist es nur so machbar.
Gruss Wedi
Moin,
ich bezweifle, dass A****kriechen in irgendeinem Moment im Leben das richtige Mittel der Wahl ist. Es ruft meist nur abstruseres Verhalten und verrücktere Forderungen hervor. Klar muss sein, dass mit dem Moment, wo das GSR erreicht ist, nichts gewonnen ist. Auch mit GSR kann der Betreuungselternteil wenn er es darauf anlegt, tun und machen und boykottieren wie er will. Beispiele dafür hat VS zu Hauf. Wer also bis zum GSR kriecht und sich dann darin übt, gerade zu machen, wird dann die Erfahrung machen, dass er sich mit dem Stück Papier-GSR vor die Stirn fassen kann.
Dass man kommunikationsfähig ist, kann man an den diversen Stellen auch anders unter Beweis stellen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."