Hallo,
vorab schonmal: Ich habe meine Kinder immer gerne bei mir. Mein Ex-Frau und ich haben uns mündlich geeinigt dass die Kinder alle 14 Tage bei mir sind.
Meine Ex-Frau lässt gerne mal Termine ausfallen so dass Lücken entstehen und ich sie dann für ein paar Wochen nicht sehe. Neulich musste ich einen Termin ausfallen lassen (aus beruflilchen Gründen) da kam sie direkt um die Ecke dass ich mich dass nicht einfach so ausfallen lassen kann und ich ja gesetzlich dazu verpflichtet bin, die Kinder alle 14 Tage zu nehmen, d.h. sie nimmt sich das Recht die 14-Tage Regel außer Kraft zu setzen, wenn ich das mache droht sie direkt mit Konsequenzen.
Wie ist denn die rechtliche Lage?
Gruß
Christian.
Hallo,
in einem Umgangsbeschluss steht meistens, dass der UET das Recht und die Pflicht hat, das Kind zu den Zeiten xyz zu sich zu nehmen.
Blöderweise steht dort meistens auch, dass der Umgang ausfallen kann, wenn es in der Person des Kindes oder des BETs aus schwerwiegenden Gründen liegt. Meist wird dann das nachfolgende WE als Ersatz benannt ohne dass sich der Turnus ändert. Eine Formulierung, wenn es in der Person des UETs liegt, dann fällt der Umgang aus und wird entsprechend am nächsten WE nachgeholt, habe ich bisher nicht gehört.
Warum lässt KM denn den Umgang ausfallen, mit welcher Begründung? Denn 1x ausfallen heisst einen Monat keinen Kontakt. Ich persönlich würde mir das nicht bieten lassen und gemäß <a href="" https://dejure.org/gesetze/FamFG/89.html">§8 9" FamFG</a> agieren.
Wenn du nachweislich verhindert bist, wird kein Gericht dich dafür sanktionieren. Das Wochenende ist eben futsch.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Sanktionen sind das Eine, rechtliche Pflichten was anderes.
Ja, es besteht die Pflicht zum Umgang, weil es wichtig für das Kind ist. Wenn du eh nur alle 2 Wochen ein WE hast, versuche alle in deiner Macht stehende zu tun, dass dieses nicht auch noch ausfällt.
Zum Ausfall des Umgangs seitens der Mutter: einziger Grund, den man sich bei kleinen Kindern vorstellen kann ist eine Erkrankung mit einhergehender Transportunfähigkeit. Wenn es dir wichtig ist, dass die Umgänge nicht ausfallen, kannst du die Mutter darauf hinweisen, dass du beim nächsten Ausfallen einen Antrag auf Umgangsregelung durch das Gericht stellst, in welchen Ordnungsmittel aufgenommen werden. Wenn es dir aber nur darum geht, dass sie mit zweierlei Maß misst, lass es direkt sein. Das ist im Familienrecht halt so, der BET hat alle Rechte, der UET ist nur für das Geld reinbringen da.
Hallo Wenn ein Vater beruflich verhindert ist, was ich auch bei Kollegen erlebe,die im Krankenhaus einen Dienst oder eine Schicht übernehmen müssen, was leider öfter mal vorkommt.
Dann kann das kein Grund sein, dass ein Gericht oder die Kindesmutter, Stress macht, schliesslich hat mein auch berufliche Pflichten, vor denen man sich auch nicht immer drücken kann.
ach nee...
berufliche Verpflichtungen habe ich als Mutter auch, deswegen manage ich die Kinderbetreuung trotzdem.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ich habe da auch ein anderes Verständnis: wenn ich mit meinen Kindern dran bin, dann habe ich bisher auch noch nie meine ExFrau gefragt, ob die Kinder bei ihr bleiben können und ich betreue 50%. Auch Krankheiten und Dienstreisen werden anders organisiert. Was wäre denn, wenn der BET auch nicht an diesem Wochenende kann?
Eine mündliche Einigung mit der Ex-Frau.
Verinbarungen mit dem JA? Vor Gericht? Ich habe es beim überfliegen der alten Beiträge nicht gelesen.
Also JA einschalten und Vereinbarungen treffen? Diese schriftlich fixieren und dann auf Einsicht hoffen.
Wobei, bei den meißten JA ist das ja alles dann überflüssig. Auch weil ihr nun in zwei verschiedenen Städten wohnt.
Hallo Wasserfee ach nee, es ging hier aber um den Vater ,der beruflich verhindert ist und nicht um sie lg herzebubbel.
Ich spreche ja um die Situation in einem Krankenhaus oder da ,wo gewisse Sachen, wie hier Versorgung von Patienten sicher gestellt werden muss, ich sage aus Erfahrung, da interessiert es niemanden, ob man am Wochenende private Verpflichtungen hat,ob es hier beim Fragenden, um so eine berufliche Situation geht, weiss ich nicht Lg
nochmal: natürlich gibt es diese Situationen.
Aber sie betreffen gleichermaßen die Betreuungselternteile, Männlein wie Weiblein
Und die kümmern sich dann auch um eine Ersatzbetreuung.
Warum sollte Umgangselternteilen das nicht zuzumuten sein?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
so sehr ich verstehe, dass Alleinerziehende natürlich immer bereit sein müssen ihre Kinder zu betreuen und bei einen echten Wechselmodell es in der jeweiligen Hälfte auch so ist, und ich weiss, dass das nicht immer einfach ist, ist die Situation beim Standardumgang eigentlich eine andere.
Wenn Eltern gemeinsam Kinder erziehen, dann hat jeder mal keine Zeit, ist auf Dienstreise oder was auch immer. Als erstes übernimmt dann der andere die volle Betreuung und wenn beide nicht können, dann suchen beide nach Lösungen.
Offensichtlich leben aber nach einer Trennung/Scheidung die meisten nicht das gemeinsame Sorgerecht sondern das geteilte Sorgerecht. Jeder ist beim Umgang alleinerziehend und muss halt sehen wie er die Betreuung hinkriegt. Ich denke nicht, dass das ein wünschenswerter Zustand ist und gelegentlich kämpfen KMs dagegen, dass die neue LG des Vaters (alleine) betreut und KVs dafür die Kinder betreuen zu können, wenn die KM nicht kann. Im Prinzip geht es doch dabei darum, wenn ein Elternteil nicht kann, dass dann der andere einspringt. Natürlich kann man das nicht anordnen, aber das wäre das normale Vorgehen. Dazu gehört natürlich auch, dass es angekündigt wird und der andere es planen kann. Außerdem passieren Ausnahmen nicht ständig.
Wenn es nun aber eben Ärger mit der KM gibt, dann ist der offensichtliche Ausweg die Betreuung Dritten (LG, Oma, Opa, Freunden) zu übertragen, wenn man selbst nicht kann.
VG Susi
Suzie64, in einem Krankenhaus, Polizei oder ähnliches gibt es diese Situationen ständig, da sind keine Ausnahmen, da Kollegen einspringen müssen.
Nicht jeder hat eine Oma zu Verfügung, ich könnte auch nicht ständig mein Enkelkind hüten am Wochenende, da meine Generation, die auch schon Großeltern sind, viele voll berufstätig sind.
Außerdem haben nicht alle eine Oma in der Nähe, nicht falsch verstehen, jeder umgangsberechtigte Elternteil sollte sein Umgangsrecht ernst nehmen und regelmäßig wahr nehmen, im Interesse seiner Kinder, aber es gibt Berufsgruppen, da ist nicht jedes Wochenende frei, im Krankenhaus sind nur 15 Sonntage im Jahr frei zu halten lg
Hallo,
Christians Frage war:
Wie ist denn die rechtliche Lage?
Es hilft nicht zu mutmaßen, ob Oma, Tante, Onkel oder wer auch immer parat stehen oder auch nicht.
Christian ist bestimmt nicht auf den Kopf gefallen und wäre auf derartige Ideen sicherlich von alleine gekommen 😉
Ich habe es nicht auf dem Schirm, ob ein Umgangsbeschluss besteht. Ich gehe davon aus. Fakt ist, dass es zu Ausnahmen kommen kann, auch spontan. Mehr als sich um eine Alternative zu bemühen und das andere ET zu informieren kann man m.M.n. nicht machen.
Egal welche Befindlichkeiten andere User hier haben. Rechtlich ist es so, dass bei einem begründeten Ausfall kein Ordnungsmittel verhängt wird. KM kann nicht nach Lust und Laune "boykottieren". Ohne ersichtlichen Grund schon gar nicht. Beim nächsten Verstoß würde ich die KM darauf hinweisen und Ordnungsmittel beantragen. Meist helfen monetäre Erziehungsmaßnahmen. Hat bei meiner auch ganz gut funktioniert, zumindest auf etwas längere Sicht.
Apropos Befindlichkeiten, ich habe in 6 Jahren all meine Umgänge wahrnehmen können. 🙂
Dies gelingt aber nicht immer jedem...
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
@ D
du bist ja sooooooo toll (oderw as wolltest du damit jetzt ausdrüclen?)
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ich weiß nicht was dein Problem ist, sehe aber auch, dass du dich permanent mit jedem hier anlegst und nach Streit suchst.
Ich will damit sagen, dass es tatsächlich geht, jeden Umgang wahrzunehmen. Es aber auch Fälle gibt, dass ist das nicht möglich.
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
dann schau doch mal wie oft ich hier schreibe...
das Wort "pemanent" trifft es wohl weniger.
Ich suche nicht nach Streit, ich äußere lediglich meine Meinung.
Einen sonnigen Tag wünscht
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Erst kritisierst du Elternteile, die es nicht schaffen und belächelst, nein beleidigst, die, die es schaffen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Meinung sagen und negativ bewerten.
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Moin,
um den Thread mal wieder zur Beantwortung der Frage zu führen, hier der Tenor des Bundesverfassungsgericht:
Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher ist in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. Dann kann der Umgang auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/bvg08-044.html
Also, wenn es dem Kindeswohl dient, kannst Du durchaus gezwungen werden.
Es wird aber Regelmäßig angenommen das solche Zwangsdurchsetzungen nicht dem Kindeswohl dienlich sind und deswegen unterlässt man sie.
Was deine Exe also tun könnte, wäre ein Umgangsverfahren zu betreiben an dessen Ende ein Umgangsbeschluss mit Ordnungsmitteln steht.
Dann könnte sie versuchen "Konsequenzen" durchzusetzen.
RichardvonWeizsecker, ich weiss nicht, ob das hier das Thema ist lg
Thema war das hier im Thread gerade nicht mehr, aber das war die ursprüngliche Frage, die niemand beantwortet hat und stattdessen darüber lamentiert wurde wie man Betreuung trotzdem hinbekommt obwohl man gerade andere Verpflichtungen hat 😉
Hi,
es ist schwer bis unmöglich jemanden zum Umgang zu zwingen wenn er nicht möchte.
Vor vielen Jahren habe ich das mal versucht, im Prinzip war schon beim JA klar das es nix wird.
Weil, wenn ein Elternteil nicht will, dann ist davon auszugehen, dass der Umgang dem Kind eher
nicht gut tut. Genau aus diesem Grund hat mir das JA dann davon abgeraten das weiter zu
versuchen. Ja, es gibt diese Pflicht auf Umgang, aber sie durchzusetzen ist schwierig.
Jetzt ist es bei dir ja so, dass du Umgang haben magst, es aber zwischen euch als Eltern nicht klappt
den vernünftig abzusprechen.
Hier wäre ja das Ziel eine Umgangsregelung zu leben die regelmäßig ist und stabil ist. In diesem
Zusammenhang war es tatsächlich unklug den Umgang ausfallen zu lassen. Die KM kann ja auch
nicht sagen sie kann mal nicht. Also, solltest du an einem Umgangswochenende nicht können,
dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. Ihr einigt euch auf einen Tausch, das bedeutet aber für dich auch, dass du für die KM mal einspringen musst.
2. Du sorgst für eine andere Betreuung, z.B. die Großeltern.
Da es nicht klappt, und die KM auch immer wieder absagt, würde ich erstmal versuchen mit ihr
in eine Beratungsstelle zu gehen. Elternberatung, es geht erstmal nur darum eine Umgansregelung
zu finden mit der es euch als Eltern gut geht.
Klappt das dann nicht, kann man es natürlich übers JA machen und notfalls vor Gericht gehen. Aber,
die Erfahrung zeigt, Regelungen die mal als Eltern auf gleicher Augenhöhe ausmacht klappen meistens
besser als erzwungene durch ein Gericht.
LG
Nadda