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Umgang

 
(@moerphi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo und guten Abend zusammen !

Vor gut 2 Monaten wurde mein Sohn geboren. Er lebt bei der KM.
Bisher habe ich ihn 2 x gesehen ( 1 x im KH, 1 x war er zu Besuch bei meinem Vater, natürlich beide Male mit
der Mutter zusammen). ;(
Ansonsten höre und sehe ich nichts von meinem Kleinen oder der KM...
Nun habe ich gehört, dass Sie sich in so fern geäußert hat, dass ich den Kleinen erst "alleine" bekomme
wenn dieser 5 Jahre wird....    😡
Wie soll ich die "Sache" am Besten angehen, damit ich einen regelmässigeren Umgang bekomme?

Vielen Dank für eure Hilfe !

Moerphi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 23:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Moerphi,

habe ich ein déjà vue oder hast Du das nicht schon mal gepostet?

Du solltest beim JA vorstellig werden, wenn Gespräche mit der KM nicht klappen.
Alternativ eine Elternberatungsstelle kontaktieren, die vermitteln könnten.
Wenn alles nicht hilft, musst Du mit Hilfe eines Anwalts Umgangsklage einreichen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 23:17
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Moerphi,

ich schliesse mich da ganz LBM an.

Mein kleiner ist jetzt ein Jahr alt und ich habe ihn ebenfalls erst 2 mal gesehen.  :schade:

Ich habe mich damals an die Erziehungsberatungsstelle gewandt und den Sachverhalt geschildert. Achte darauf immer
ruhig und sachlich zu argumentieren.

Sag denen, dass Du nicht weiter weisst und um Hilfe bittest.  :mehrhilfe:

Die vom JA werden Dir dann wahrlscheinlich erklären, dass sie nur als "Vermittler" agieren können. Aber wichtig ist, dass Du dort dann schon vorgesprochen hast.

Wenn alle "Bemühungen" scheitern, wirst du um einen Termin bei einem Anwalt nicht herum kommen.

In diesem Fall musst du dann die "Regegelung des Umgangs" gerichtlich geltend machen.

Kopf hoch und Gruss

Agent Zero

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 17:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fürchte das JA wird erstmal erklären d,as es kein Umgangsrecht gibt, solange die Vaterschaft nicht anerkannt worden ist.

Vin daher mußt du wohl estmal den Test abwarten, dann die Vaterschaft anerkennen (oder eben auch nicht) und dann kannst du dich wegen Umgang andas JA wenden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 19:05