Hallo!
Ich brauche mal eure Hilfe!
Trotz OLG Beschluss verweigert mir meine Ex den Umgang mit meinem Sohn.
Im Beschluss ist bereits Zwangsgeld angedroht.
Was kann ich tun? Ist der Weg über die FGG (§ 52a) der richtige?
Das JA will auch nicht mehr tätig werden und verweist ebenfalls auf eine weitere gerichtliche Verhandlung.
Wird die was bringen? Wenn ja, was?
Ich bin verzweifelt..
Moin,
der § 52a ist in deinem Fall abgegriffen. Du musst nun das Zwangsgeld vom Gericht festsetzen resp. einziehen lassen. Ergänzend würde ich einen Umgangspfleger beantragen, der für die Zeit des Umganges das ABR erhält.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Grüß Gott,
ein Umgangspfleger und dann von einem kirchlichen Verein ist das Beste was es gibt.
Mit hat es nur über diesen Weg etwas gebracht.
W.Z.
Hallo Ziegaus,
herzlich willkommen hier bei uns.
Könntest Du Deine Erfahrungen mit diesem kirchlichen Verein etwas präziesieren. Welcher Träger, wie waren die Aufgaben der eingesetzten Person und was hat sie genau gemacht, damit der Umgang letztlich erfolgreich durchgeführt werden konnte.
LG, Uli
Könntest Du Deine Erfahrungen mit diesem kirchlichen Verein etwas präziesieren.
Nach 2 OLG-Verhandlungen war nur der Weg möglich und es wurde die Leiterin einer Alleinerziehendengruppe der Caritas eingesetzt, die durch ihre Tätigkeit bei den Alleinerziehenden den richtigen Hintergrund hatte, um zu handeln.
Sie hat das sehr schnell in den Griff bekommen und hatte die Verweigerin zu den Gruppenabenden der Alleinerziehenden eingeladen. Diesr Einladung folgte sie erstaunlicher Weise und wurde dadurch recht schnell einsichtig, da dort einige Frauen waren, die glücklich gewesen wären, wenn der KV sich um die Kindern kümmern würde.
Ansonsten würde ein ausführlicher Bericht hier mehrere Seiten füllen und bringt nichts, da jeder Fall sicherlich anders liegt.
W.Z.
Moin,
Ansonsten würde ein ausführlicher Bericht hier mehrere Seiten füllen und bringt nichts, da jeder Fall sicherlich anders liegt.
Nunja, wir lernen alle gern und eine kurze Skizzierung der markanten Punkte in einem gesonderten Topic hilft bestimmt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Nunja, wir lernen alle gern und eine kurze Skizzierung der markanten Punkte in einem gesonderten Topic hilft bestimmt.DeepThought
Grüß Gott,
leider muss ich dieser Bitte im Moment noch eine Absage erteilen, da ich mir erst noch anderes hier im Forum anschauen will.
Wie ich erkenne, legen hier einige Leute ihr Leben ganz schön offen dar und das möchte ich nicht.
W.Z.
Moin zusammen!
Wie wäre es zudem mit Polizei oder Gerichtsvollzieher?
Zum Umgang am festgesetzten Treffpunkt stehen, Beschluss in der Tasche. Kommt keine Exe, dann ab zur Polizei/Gerichtsvollzieher und darum bitten, dass man hilft den Beschluss durchzusetzen..... um dann gemeinsam bei Exe an der Tür aufzuschlagen.
Milan
Wie ich erkenne, legen hier einige Leute ihr Leben ganz schön offen dar und das möchte ich nicht.
Nun, das mus man respektieren. Es erwartet auch niemand von dir dich hier zu offenbaren. Ist ja keine Kirche. Wenn du
allerdings zielgerichtete Vorschläge oder Hilfe möchtest ist es aber unerlässlich, einige Fakten zu kennen.
Auch ich habe meine Geschichte noch nicht veröffentlicht. Wenn du allerdings meine Anfrage im Sorgercht list, wirst du auch wissen warum.
Falls nicht: Meine EX hat Internet! Aber ich habe ein ernstes Problem und brauche Hilfe. Um die zu bekommen, muss ich schon sagen, was Sache ist!
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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