Hallo,
weiß jemand, ob die Mutter eine Übernachtung der Kinder bei den Großeltern während der Betreuungszeit durch den Vater untersagen darf? Darf in der Zeit eine sogenannte "Fremdbetreuung" durch die Großeltern ohne Zustimmung der Mutter durchgeführt werden?
Danke!
Hallo swan38 und willkommen bei vatersein 🙂
Soweit mein Informationsstand darf sie so etwas nicht untersagen.
Wenn ihr das nicht gefällt wird man das unter Umständen zu spüren bekommen.
Aber rein rechtlich sehe ich da keine Handhabe.
Schließlich betreuen die meisten Mütter ihre Kinder auch nicht ständig selbst und bekommen dazu auch keine Auflagen.
Vielleicht wäre es aber dennoch einfacher zu beurteilen, wenn Du die Rahmensituation grob schildern könntest.
so far
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
🙂 Na, da will ich doch mal meine Meinung dazu geben.
Ich sehe das so, dass es bezüglich des Kindes zwei Punkte gibt, die man unterscheiden sollte.
Zum einen Sorgerecht und zum anderen Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Der normale weg ist nach meinen wissen, dass nach einer Scheidung beide das Sorgerecht haben und auch da aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ich habe mit meiner Ex zusammen das aufenthalstsbestimmungsrecht und auch das sorgerecht.
Somit kann ich in der Papa zeit auch selber bestimmen wo sich das Kind aufhält.
Wenn jemanden das Aufenthalsbestimmungsrecht verlohren hat, dann kann der andere Elternteil den aufenthalt bestimmten bez. verbieten.
Sollte ich falsch liegen, werden andere bestimmt noch div. Zeilen ausbessern.
Grüsse
Thomas
Hi,
die Gestaltung des Umganges, obliegt allein dem Umgangselternteil.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Hallo Thomas
Wenn jemanden das Aufenthalsbestimmungsrecht verlohren hat, dann kann der andere Elternteil den aufenthalt bestimmten bez. verbieten.
Sollte ich falsch liegen, werden andere bestimmt noch div. Zeilen ausbessern.
Hier liegst Du falsch. Auch ein nicht sorgeberechtigter Vater (mir wird schlecht während ich das schreibe: ich bin also nicht zur Sorge um mein Kind berechtigt!) kann währedn seines Umgangs Entscheidungen des täglichen Lebens ohne Absprache mit der Mutter treffen. Also wer das Kind betreut, wo es sich aufhält, was gemacht wird, mit wem das Kind noch Kontakt hat etc...er kann sogar einen Kurzurlaub ohne Kenntnis der Mutter machen, wenn die vereinbarten Umgangszeiten eingehalten werden. Also: reinreden ist nicht! Wird jedoch immer wieder gern versucht! Ich schreibe das hier nochmal, weil immer wieder das Sorgerecht zusammen mit dem Umgangsrecht diskutiert wird.
Viele Grüße,
Mux
Hallo,
danke für Eure Antworten.
Zur Situation: Wir sind getrennt lebend, noch nicht geschieden, eine feste Umgangsregelung ist nicht schriftlich, aber mündlich (alle 14 tage plus 1 Tag pro Woche) vereinbart. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, und wenn ich das hier richtig verstehe, kann der Umgang mit den Großeltern nicht untersagt werden und ich kann in meiner Betreuungszeit entscheiden, ob die Kinder bei den Großeltern übernachten dürfen.
Ich finde es schade, dass man das überhaupt prüfen muß, es sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Aber wie so oft vollzieht sich die Trennung nicht nur zwischen den Eltern, sondern der Krieg tobt indirekt via Großeltern - und vor allem zu Lasten der Kinder.
Gruß
Swan
Hallo Swan,
ich würde Dir unbedingt dazu raten die Umgangsregelung schriftlich zu machen!!!
Wir haben das versäumt und uns auf die mündliche verlassen.. und jetzt nach einem Jahr stehen wir da.. und haben nichts in der Hand.
Bei uns ist die Auswirkung ganz ähnlich wie bei euch.. leider. Alle leiden.. außer natürlich der KM. Sie spinnt die Fäden wie es ihr durch den Kopf rennt.. deswegen kann ich Dir nur raten umsichtig zu sein und alles zu dokumentieren.
so far
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Hallo swan38,
wie schon geschrieben: Die Gestaltung des Umgangs liegt bei dir. So denn keine persönlichen Gründe bei den Großeltern liegen, die das Kindeswohl gefährden könnten (schwerwiegende Dinge wie z.B. Drogenabhängigkeit, Alkoholismus), kann sie dir keine Vorschriften machen.
Ich würde mal Übernachtungen bei den Großeltern ausprobieren, ohne sie aber zur Regel werden zu lassen, wenn du das für gut hälst. Wenn du dir von der KM immer alles vorschreiben lässt, kannst du bald nichts mehr selbst entscheiden und wirst zum "Hampelmann" der "Ex". Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die KM akzeptiert das (vielleicht auch zähneknirschend), dann ist es gut.
Oder sie sagt, sie gibt dir die Kinder nicht mehr. Dann musst du halt den bekannten "Umgangsrechts-Triathlon" absolvieren:
- Mit "Ex" reden
- Wenn das nichts hilft das Jugendamt um Vermittlung bitten
- Falls das nichts hilft klagen
Das ist aber immer noch besser, als sich sein Leben lang herumkommandieren zu lassen - ist jedenfalls meine Meinung.
Gruß
Martin