Habe drei Kinder, die ich alle 2 Wochen am Freitag hole und Sonntags zurückbringe.
so 600 km und 6 Stunden Fahrt am Wochenende - Sie ist mit Ihrem Lebenspartner weiter weggezogen
Hab das Forum schon durchstöbert, aber leider nicht richtig etwas gefunden und kann mich auch schwer mit den ganzen Beiträge beschäftigen.
Da ich die Krise bekomme :gunman: und Wut - wenn ich zuviel über den .... lese
Also meine Frage:
Kann ich meine ex. dazu bringen (über Anwalt) das Sie auch einen Teil der Kosten übernimmt?
Teilen der Fahrstrecke oder ähnliches
danke für Eure Hilfe ;(
Moin,
wenn die Ex die Entfernung geschaffen hat, kann sie mit einem guten Anwalt und einem einsichtigen Richter an den
Umgangskosten beteiligt werden.
Denkbar ist auch, dass man sich auf halber Strecke trifft.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Mitstreiter,
bei mir ist es 440km und 6 Stunden Fahrt alle 2 Wochenenden (Landstrasse ist auch jede Menge dabei :exclam:). Gibt es irgendwelche Erfahrungswerte, was für eine Strecke Erfolgschancen beim Richter hat?
Danke im Voraus
Cornelius
Moin,
ich denke mal das kommt zum einen darauf an, ob ihr euch vorab irgendwie einigen könnt - und auf den Schwarzkittel.
Es gäbe ja auch noch die Alternative der DB wo die Fahrt dann günstiger wäre. Erstes Ziel sollte es sein, mit der Ex in
Kontakt zu treten und zu versuchen, eine Einigung zu erzielen.
Sie wird wahrscheinlich mauern und argumentieren, dass du gefälligst kommen sollst. Das wäre durchaus denkbar.
Ich denke du brauchst eine gute Argumentationskette vor Gericht und vor allem eine Aufstellung einer Belastungen.
Dann kannst du mit deinem Anwalt einen Vorschlag und eine Strategie ausarbeiten.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Kann ich meine ex. dazu bringen (über Anwalt) das Sie auch einen Teil der Kosten übernimmt?
Hallo,
in extrem seltenen Ausnahmefällen kommt sowas vor. Es wurden allerdings, soweit mir bekannt, die meisten diesbezüglichen erstinstanzlichen Urteile von den OLGs kassiert. Ich habe das nicht mal in erster Instanz geschafft, der Richter meinte zu meinem Antrag
"Soweit der Vater die Auffassung vertritt, auch die Antragsgegnerin müsse sich am Bringen und Holen des Kindes beteiligen, ist ihm nicht zu folgen. Das Gesetz sieht über § 1684 Abs 2 Satz 1 BGB sowie über die selbstverständlichen Vorbereitungshandlungen in der eigenen häuslichen Sphäre hinaus keine aktive Verpflichtung des Obhutsinhabers vor, an der Verwirklichung des Umgangsrechts mitzuwirken (vgl. Johannsen/Henrich: Eherecht $1684 BGB, Rd.-Ziffer 30). Daher hat sich die Antragsgegnerin auch nicht in irgendeiner Weise an den Kosten des Umgangs zu beteiligen [...]"
An dieser Rechtsrealität dürfte sich in den rund 9 Jahren seither wenig bis nichts geändert haben.
/elwu
An dieser Rechtsrealität dürfte sich in den rund 9 Jahren seither wenig bis nichts geändert haben.
Genau das sehe ich ein klein wenig anders!
Nicht das man inzwischen ein gesetzliches Recht darauf hätte aber selbst der BGH hat schon 2-mal auf die Möglichkeit der (maßvollen) Beteiligung der Mutter hingewiesen.
Die Chance ist zwar immer noch nicht groß aber versuchen sollte man es auf jeden Fall.
Du wirst dafür allerdings einen konkreten Anlass brauchen, der dir den Umgang heute, im Gegensatz zu früher sonst nicht mehr erlaubt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
ich verweise hier in diesem Zusammenhang mal auf meinen eigenen Thread:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-18407.html
Meines Ermessens nach geht es hier immer um individuelle Lösungen. Inwiefern die KM´s
beteiligt werden, hängen u.a. vom eigenen Verhandlungsgeschick sowie von Richter,
dem Wetter, der der Sternenkonstellation etc. ab.
Generell ist aber festzustellen, dass derjenige, der die Entfernung geschaffen hat, sich auch
beteiligen muss. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Umzug z.B. berufsbedingt erfolgte
oder aus einer Laune heraus. Die Beteiligung der KM sieht oft so aus - wenn ich mir Urteile
anschaue - dass sie verpflichtet wird, das Kind auf eigene Kosten zum nächsten Flughafen
oder Bahnhof zu bringen. In meinem Fall hab ich auch noch eine Flugkostenbeteiligung durch-
bekommen.
Ohne gerichtliche Regelung geht hier aber gar nichts. Zieht es einfach durch!
LG,
Mux
@elwu
An dieser Rechtsrealität dürfte sich in den rund 9 Jahren seither wenig bis nichts geändert haben.
Immerhin hat der Amtsrichter in meiner Verhandlung (Anfang März dieses Jahres) die gegnerische RA - die ähnlich
argumentierte - mit dem Verweis auf höchstrichterliche Urteile abgebügelt, wonach ganz klar derjenige, der eine
solche Entfenrung schafft, dass das normale Umgangsrecht nicht mehr zumutbar ausgeübrt werden kann, sich
an den Umgangskosten und ebenso aktiv am Umgang zu beteiligen hat.
Diese Aussage hat mich selbst ein wenig überrascht, weil ich es selbst so klar noch nicht gefunden hatte. Mag auch
sein, dass er ein wenig überinterpretiert hat.
LG,
Mux
Mir wurden auch 300,- von meinem Einkommen abgerechnet, wegen der außergewöhnlich hohen Umgangskosten.
Auch ohne, dass die betreffende Mutter diese geschaffen hatte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Chance ist zwar immer noch nicht groß aber versuchen sollte man es auf jeden Fall.
Hallo,
ganz meine Meinung. Wie ich schon Anno 2005 hier bei einem derartigen Fall geraten habe:
1) Unbedingt in den Umgangsregelungsantrag ans Gericht (sofern du einen stellst) mit aufnehmen: Die Antragsgegnerin hat die Entfernung von 100km gegen den Willen und ohne Einverständnis des Antragstellers hergestellt und damit vermeidbare Kosten verursacht. Deshalb ist sie zu verpflichten, sich zumindest hälftig an den Hol- und Bringdiensten zum Umgang zu beteiligen.
2) Prophylaktisch (und erst recht sofern das abgelehnt wird), beim Trennungs- und nachehelichen Unterhalt die Kosten einkommensmindernd bei dir ansetzen. Das wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, und mit derselben Begründung wie oben auch abgelehnt. Nur, Mann muß es halt immer und immer und immer wieder versuchen.
Dieser Rat gilt unverändert.
/elwu
Moin!
Wie man es auch dreht und wendet - mal wieder liegt es allein in Schwarzkittels Hand. Wenn sein Kaffee am Morgen gut war und die Prostata ausnahmsweise mal nicht schmerzt, dann hast Du vielleicht ne Chance.
Greetz,
Milan
