Ein wenig zu meinem Hintergrund https://www.vatersein.de/Forum-topic-29147-start-msg337851.html#msg337851
Kurz und knapp:
Meine Tochter ist 7 Jahre, wir haben das gemeinsame Sorgerecht, Ich hole sie jede Woche 2 mal von der Schule ab und jede 2. Woche Schläft sie bei mir von Freitag auf Samstag.
Da ich das grundsätzlich zu wenig finde und mir meine Tochter so immer fremder wird muss isch daran was ändern.
Des weiteren werden viel Entscheidungen von der Mutter einfach beschlossen (wer wann wie viel Urlaub hat usw.).
Um dies zu ändern will ich ein Gespräch mit dem Jugendamt unter 4 Augen führen,
um erst einmal meine Wünsche mit dem Bearbeiter zu besprechen und Informationen zu bekommen.
(Je nachdem wie dieser reagiert kann ich mir ein Gespräch mit der Mutter ggf. direkt schenken
oder mich wenigstens darauf vorbereiten dass ggf. auch vor Gericht gezogen werden muss)
Habe bis jetzt nur negative Erfahrungen mit dem JA gemacht
(nur als bsp. die Begründung "ich nutze meine Zeit mit meiner Tochter ja viel besser, deswegen könne man diese auch reduzieren...")
Für das Gespräch mit dem JA habe ich mir ein paar Notizen gemacht von den ich mal wissen wollte was ihr davon haltet und was ihr ggf. ändern bzw erweitern würdet.
(es sollen einige dinge Festgehalten werden welche in der Vergangenheit nie gut liefen)
Schon mal vielen Dank im Voraus für Tipps und Anregungen!
Jugendamt
Was bedeutet Gemeinsames Sorgerecht?
Was bedeutet Aufenthalts-bestimmungs Recht?
Ein Kind braucht einen Lebensmittelpunkt? Gibt es dazu irgendwelche Studien welche dies belegen?
Vereinbarungen bei einem 6 Augen Gespräch werden schriftlich Festgehalten.
Zukünftige Vereinbarungen/ Absprachen müssen Schriftlich stattfinden um Missverständnisse zu vermeiden (WhatsApp, SMS, E-Mail, Papier,...).
Zukünftig min. 1,5 Übernachtungen zwischen Montag-Donnerstag bei dem Vater, damit auch der Schulweg usw. Teil des Umgangs ist.
Vorschlag: Jeden Dienstag auf Mittwoch und jeden zweiten Donnerstag auf Freitag
Regelung wird nach Zeitplan langsam eingeführt um es für Kind XYZ leichter zu machen.
Wenn eine Partei verhindert ist muss sich um eine Ausnahmeregelung gekümmert werden, wobei der jeweils andere Elternteil bevorzugt werden muss. (Dienstreise, Wochenend Urlaub, o.ä.) (Soll nicht heißen das Großeltern o.ä. nicht auch mal diese Aufgaben übernehmen können)
Wochenenden werden gleichmäßig aufgeteilt, jeweils Freitag bis Sonntag, beginnend ab Schulende (bzw. morgens ab spätestens 9 Uhr falls keine Schule) bis Sonntag 18:00. Die jetzige Regelung (jeden Freitag beim Vater wird angepasst um auch der Mutter ein 3. Tage Wochenende zu ermöglichen) .
Jede Partei holt Kind XYZ min. 2-mal die Woche von der Schule ab, wenn nicht vorher anders besprochen in beidseitigem einvernehmen. An Tage an denen die Schule entfällt verbringt Kind XYZ den kompletten Tag bei der Partei welche auch sonst für das Abholen zuständig gewesen wäre (Spätestens ab 9 Uhr). Dabei ist zu beachten dass Feiertage und Freitage zu gleichen Teilen auf beide Parteien aufgeteilt werden müssen (Absprachen sollten dafür bis Spätestens 2 Wochen _______________vor jenem Datum getroffen werden).
Vorschlag: Jeden Dienstag und jeden 2. Donnerstag / Freitag (Wochenend Regel)
Urlaub, Feiertage und sonstige Freie Tage werden auf beide Parteien gleichmäßig aufgeteilt. Dies muss in beidseitigem einvernehmen geschehen. Alle für den Aufenthalt bei dem Vater nötige Mittel sind von der Mutter bereitzustellen (Medikamente, Kleidung, usw.) (Nahrung ausgenommen). Fehlende Mittel werden ansonsten besorgt und mit dem Unterhalt verrechnet.
Mit dem Umzug des Vaters in die Neue Wohnung wird ein 2. Wohnsitz für Kind XYZ eingetragen.
Für beide Parteien muss immer ein Pass als auch eine Krankenkassenkarte vorhanden sein (ggf. 2. Karte/Pass beantragen)
Beide Parteien Verpflichten sich den anderen über Arzt besuche/ Termine jeglicher Art o.ä. welche Kind XYZ betreffen umgehend zu informieren, um ein gemeinsames wahrnehmen dieser Termine zu ermöglichen.
Informationen aus der Schule/ anderen Quellen welche Kind XYZ betreffen müssen umgehend weiter geleitet werden! Ein nicht einhalten zieht Sanktionen nach sich.
Beide Parteien haben ihre Arbeitszeiten der jeweils anderen Partei bekannt zu machen. Auch nicht reguläre Arbeitszeiten müssen Kommuniziert werden wenn Kind XYZ davon betroffen ist.
Ein Krankheitsfall von Kind XYZ ist kein Grund eine bestehende Regelung zu ändern.
Eine Absprache bezüglich der zukünftigen Teilnahme an der OGS ist zu Treffen.
Das Wohl von Kind XYZ hat immer oberste Priorität, dies zu beurteilen liegt aber nicht in der Hand eines einzelnen Elternteils!
hi Jukes,
nur kurz, weil auf dem Sprung
"für den Aufenthalt bei dem Vater nötige Mittel sind von der Mutter bereitzustellen (Medikamente, Kleidung, usw.) (Nahrung ausgenommen). Fehlende Mittel werden ansonsten besorgt und mit dem Unterhalt verrechnet.
Mit dem Umzug des Vaters in die Neue Wohnung wird ein 2. Wohnsitz für Kind XYZ eingetragen."
Das läuft so nicht.
Erstens kannst du gar nix mit dem Unterhalt verrechnen und 2. solltest du dir bei erweitertem Umgang auch einen eigenen Grundstock an Kleidung zulegen.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
das gemeinsame Sorgerecht und seine Bedeutung ist eine juristische Sache. Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Eltern Sachen von
erheblicher Bedeutung für das Kind gemeinsam entscheiden. Es ist immer ein gewisser Streitfall, welche Dinge das umfasst.
Wenn kein Wechselmodell gelebt wird, dann benötigt das Kind einen Lebensmittelpunkt, der bei einem Elternteil ist. Das ist nicht zu verwechseln mit dem Aufenthaltbestimmungsrecht. Das Aufenthaltbestimmungsrecht ist Bestandteil des Sorgerechts.
"Es obliegt den Eltern, den Aufenthalt ihres minderjährigen Kindes zu bestimmen. Sie legen also fest, an welchem Ort und in welcher Wohnung das Kind dauernd oder vorübergehend leben soll und leben darf. Das Recht umfasst neben der Entscheidung über den gewöhnlichen dauerhaften Aufenthalt des Kindes auch die Entscheidung über den vorübergehenden Aufenthalt des Kindes, wo es also Freizeit und Urlaub verbringt."
Mit dem Aufenthaltbestimmungsrecht könntest Du z.B. versuchen zu verhindern, dass die KM mit Kind wegzieht, aber Du kannst nicht verhindern, dass das Kind am Donnerstagnachmittag zum Balletunterricht oder zu Nachbarn oder zu Freunden geht.
Wer, wem, welche Informationen zukommen lassen muss ist immer wieder ein Streitpunkt. Prinzipiell hat Dich die KM zu informieren, so Du die Informationen nicht auch beim Umgang vom Kind erhalten kannst und natürlich geht es dabei immer nur um wesentliche Informationen, wobei man sich eben streiten kann, was westnlich ist.
Es ist z.B. viel sinnvoller sich selbst in der Schule vorzustellen und in den E-Mail-Verteiler aufnehmen zu lassen als sich ständig mit der KM über Informationen zu streiten.
Beim JA vorfühlen ist sicher sinnvoll. Nur hat das JA in Deiner Frage keinerlei Entscheidungsbefugnis und auf irgendwelche Protokolle würde ich mich an Stelle des JA gar nicht erst einlassen. Das JA kann beraten, mehr nicht. Wenn die KM z.B. zum Gespräch beim JA nicht kommen will, dann ist das ihre Entscheidung und es wird nichts passieren.
Wenn die KM den Umgang nicht ausdehnen will, dann bleibt Dir sowieso nur eine gerichtliche Regelung. Das Zwischenschritt solltest Du das JA aber nutzen.
Den Umgang ausweiten zu wollen ist sinnvoll, aber meine erste Frage wäre hier warum verbringt Deine Tochte nicht aller 14 Tage ein Wochenende, also Freitag nach der Schule bis Sonntag oder Montag früh bei Dir. Das wäre doch die einfachste Umgangsausweitung.
Wenn Du ein Wechselmodell willst, dann sollte nicht so häufig unter der Woche gewechselt werden. Ein Schulkind braucht nämlich Schulsachen und es zeigt sich ziemlich schnell, dass "immer irgendetwas" fehlt, wenn ständig gewechselt wird. Wöchentlicher Wechsel oder Wechsel aller 14 Tage ist da sinnvoller, wenn das nicht machbar ist, dann bleiben natürlich nur die Nachmittage unter der Woche.
VG Susi
Zitat (der Button tut es bei mir nicht)
Das läuft so nicht.
Erstens kannst du gar nix mit dem Unterhalt verrechnen und 2. solltest du dir bei erweitertem Umgang auch einen eigenen Grundstock an Kleidung zulegen.
Zitat Ende
Nur mal auf die schnelle was aus dem Netz Kopiert:
Nachzulesen unter https://www.frag-einen-anwalt.de/Abzug-vom-Kindesunterhalt-fuer-Kleidung--f30435.html
Ich kannte es eigentlich genau so das der eine Zahlen darf und der andere sich um die Klamotten usw. zu kümmern hat, sonst würde das mit dem Unterhalt ja noch weniger sinn machen.
Zitat
Wenn kein Wechselmodell gelebt wird, dann benötigt das Kind einen Lebensmittelpunkt, der bei einem Elternteil ist.
Ende
Diese Lebensmittelpunkt Sache ist mir immer ein Dorn im Auge, da ist nichts dran belegt das wird einfach so hin genommen, würde da einfach gerne mal vom Sachbearbeiter beim JA hören wie er dazu steht.
Zu den Informationen,
In der Schule wird alles noch Altmodisch mit Papier weiter gereicht und vieles erreicht mich dann gar nicht, ich könnte jetzt natürlich auch die Infos zurück halten die ich in der Post Mappe finde wenn ich meine Tochter abhole, Sinn macht das natürlich keinen...
Dass das JA grundsätzlich erst mal nichts zu sagen hat ist mir klar, aber Gerichte machen es sich ja gerne einfach und stützen sich dann auf aussagen vom JA
falls die Mutter dann wirklich der meinung ist ein Besuch beim JA ist nicht nötig, dann sieht es bei Gericht für mich um so besser aus.
Alle 14 Tage ein Langes Wochenende macht die Abstände zu groß in welchen ich meine Tochter sehe, dann bin ich ja wirklich nur noch der Wochenend Besuchs Vater,
das wäre meiner Meinung nach das letzte was man anstreben sollte.
Am liebsten wäre mir natürlich ein 50/50 Umgang, aber da sind die Gesetze in Deutschland so mies das die Mutter sich nur dagegen aussprechen muss und schon wird geurteilt, ein Wechselmodell würde die Beziehung zu sehr belasten..., Fehlverhalten wird also sofort belohnt
____________________________________________
Mod: Blaue Markierung durch Link ersetzt. "Mal auf die Schnelle was aus dem Netz kopieren" ist zwar in, deshalb aber noch lange nicht erlaubt, zumal wie hier ohne jede Zitatangabe
Hallo,
ich meinte nicht nur aller 14 Tage, aber ein zusammenhängendes Wochenende wäre doch sinnvoll, gerade wenn es um Bindung geht und eben nicht ständiges hin und her. Warum willst Du darauf verzichten?
Ein Kind kann nicht in 2 Wohnungen gemeldet sein, es kann höchstens einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz geben, selbst bei einem Wechselmodell.
Gut die Zitierfunktion spinnt (zumindest beim Firefox):
"Am liebsten wäre mir natürlich ein 50/50 Umgang, aber da sind die Gesetze in Deutschland so mies das die Mutter sich nur dagegen aussprechen muss und schon wird geurteilt, ein Wechselmodell würde die Beziehung zu sehr belasten..., "
Dem ist nicht so, nach neuer Rechtssprechung kann das Wechselmodell auch gegen den Willen eines der Eltern ausgeurteilt werden. Allerdings bliebt immer noch die Frage wie es wirklich funktionieren soll, wenn es nicht von beiden Eltern unterstützt wird. Leider ändert daran auch ein Berichtsbeschluss nicht viel.
"a) Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielmehr das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl."
(<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=77519&pos=0&anz=1>" BGH 01.02.2017, Az. XII ZB 601/15 </a>)
VG Susi
moin,
"Grundsätzlich gewährt Ihre Frau den Kindern Naturalunterhalt, indem sie sie überwiegend betreut, und erfüllt damit ihre Unterhaltspflicht. Daran ändert es auch nichts, wenn die Kinder jedes Wochenende bei Ihnen sind. Sie sind barunterhaltspflichtig.
Von dem Barunterhalt, der den Kindern zugedacht ist, sollte Ihre Frau alle Ausgaben bestreiten, die für die Kinder notwendig sind, also auch Kleidung kaufen."
Grundsätzlich hast du recht. Trotzdem sollte der UET, vor allem, wenn es in Richtung erweiterter Umgang oder WM gehen soll auch Dinge des täglichen Lebens bereithalten. Zumal auch manchmal durchaus unvorhergesehen mehr Kleidung gebraucht wird als mitgegeben wurde (Kind fällt in Dreck, Kind übergibt sich, Tomatensosse...)
Und auch unter dem Aspekt
"Alle 14 Tage ein Langes Wochenende macht die Abstände zu groß in welchen ich meine Tochter sehe, dann bin ich ja wirklich nur noch der Wochenend Besuchs Vater,
das wäre meiner Meinung nach das letzte was man anstreben sollte."
macht das Sinn. Es muss ja kein teures Zeug sein, ebay schmeißt einem Kinderklamotten fast schon hinterher.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
Zitat :
Habe bis jetzt nur negative Erfahrungen mit dem JA gemacht
(nur als bsp. die Begründung "ich nutze meine Zeit mit meiner Tochter ja viel besser, deswegen könne man diese auch reduzieren...")
Das ist Humbug. Das Kind hat das Recht mit beiden Eltern aufzuwachsen und nicht nur "Qualitätszeit" mit dem einen oder dem anderen zu verbringen, sondern so viel Alltag wie möglich. Beide Eltern sind zur Pflege und zur Erziehung verpflichtet. Das Gequatsche von einigen "Experten", dass es die Qualitätszeit wäre, welche für das Kind beim sogenannten "Umgangselternteil" wichtig wäre, soll nur die ganz oder halbentsorgten Väter/Mütter (als Spasseltern) ruhig stellen. Falls Dir so etwas wieder an den Kopf geworfen wird, würde ich mit dem Recht des Kindes auf beide Eltern argumentieren. Und zwar immer freundlich und sachlich. Regel Nummer 1 einer gelebten Elternschaft : Es gibt kein vorrangiges und kein nachrangiges Elternteil.
Bei Trennungen (wenn Kind bei der Mutter lebt) kommt oft plötzlich die Frage auf : wieviel Papa schadet dem Kind ? Das ist Unsinn. Warum sollte mehr Papa dem Kind schaden ? Mehr Papa "schadet" in den allermeisten Fällen der "Mama" und nicht dem Kind.
Zitat:
Ein Kind braucht einen Lebensmittelpunkt? Gibt es dazu irgendwelche Studien welche dies belegen?
Nein, es gibt dazu keine Studien, welche dies belegen. Es gibt aber viele "Experten", welche das meinen. Studien gibt es zu allem. Es gibt in Deutschland zwei Wissenschaftlerinnen, welche sich ausführlich mit dem Thema befassen. Die eine spricht sich entschlossen für eine Co-Elternschaft auch Wechselmodell genannt aus, die andere ist vorsichtiger, aber nicht dagegen.
Was ist wichtiger : eine geographische Bindung oder eine emotionelle Bindung ? Das Kind braucht beide Eltern: Ein Kind kann mehrere Bezugspersonen haben und das sollte es auch. Das Kind sollte von klein auf lernen, dass es sowohl zur Mutter wie auch zum Vater eine innige und vertrauensvolle Beziehung aufbauen kann. Ein Kind kann auch mehrere Hauptbezugspersonen haben. Das Kind legt von sich aus die "Arbeitsteilung" der Eltern fest.
Es gibt viele Kinder, welche im Wechsel Zeit bei der Mutter und beim Vater verbringen. Ob das jetzt auf Biegen und Brechen 50/50 sein muss ist nicht wichtig, sondern sollte sich an die Lebensumstände und Möglichkeiten anpassen.
50/50 ist nur für den Gesetzgeber und die Unterhaltssache wichtig. Denn rechtlich gibt es eben (noch) die starre Trennung von Betreuung (1Elternteil) und Unterhalt ) (1 Elternteil). Hier kommen eben auch Konstrukte wie Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz ins Spiel. Dieses Modell war schon immer hinfällig und ist zunehmend nicht mehr praktikabel. Vernünftige Eltern kümmern sich beide um die finanzielle Sorge und um die Betreuung des Kindes und verhandeln dies unter sich. In einigen Ländern wird darüber nachgedacht, Kindern, deren Eltern getrennt sind, zwei Hauptwohnsitze zu geben um gleich zu Beginn eine Stigmatisierung eines Elternteils zu verhindern.
In Deutschland wird nur selten vor Gericht eine Unterhaltsminderung ausgeurteilt, wenn ein "erweiterter Umgang" stattfindet.
So wie ich es verstanden habe, willst Du die Betreuung des Kindes durch Euch Eltern neu ordnen. Ich gehe davon aus, dass das Kind sich bei Dir wohl fühlt und gerne mehr Zeit mit Dir verbringen würde. Du solltest gut dokumentieren, was Dich an Eurem bisherigen Modell stört und Dir eine Liste mit den kindsgerechten Gründen anlegen, warum Du etwas ändern willst. Du solltest Dir ein Betreuungskonzept ausarbeiten und soviel Zeit für das Kind bei seinem Vater verlangen wie möglich, denn Du und das Kind werden Kompromisse eingehen müssen. Es ist hier die Zeit, welche verhandelt wird und nicht der "Besitz Kind".
Deine Fragen zu Kleidern etc . Es ist normal, dass die Mutter Medikamente, Pass etc. dem Vater für seine Betreuungszeit übergibt. Kleider sollte das Kind einpacken dürfen, welches vielleicht dem Vater sein neues Paar Schuhe zeigen will. Aber auch Du solltest für das Kind und mit dem Kind einen Grundstock an Sachen bei Dir anlegen. Das Kind ist bei Dir ja nicht zu Besuch. Es ist wichtig, diese Zeit nicht als Besuch einzuschätzen.
Ein engagierter Vater erkundigt sich selbst beim Kinderarzt und der Schule und hält sich auf dem Laufenden. Er mischt sich ein. Er geht auf den Elternsprechtag etc. Er bittet darum in den Postverteiler eingetragen zu werden. Das fällt z.B. unter das GSR (gemeinsames Sorgerecht). Wenn das Kind bei Dir ist, übst Du die Alltagssorge aus. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht üben in der Regel beide Eltern aus, es sei denn ein Gericht hat das ABR ausdrücklich auf einen Elternteil übertragen.
VG,
Tsubame