Suche dringend einen Rechtsanwalt der sehr gut ist da es um die Anfechtung eines Urteiles vom OLG Stuttgart geht in Sache Umgangsrecht. Am besten mit Zulassung BGH. Zur kurzen Schilderung: Da ich wegen 3 Verkehrsunfällen im Abstand von 10 Jahren die nichts mit Alk oder sonstiges zu tun haben wurde meiner EX laut Urteil vom OLG gesagt das ich meine Tochter nur mit der DB abholden darf das mit hohen Kosten (400.- im Monat) verbunden ist. Zwischenzeitlich liegt auch ein Beschluß vor das ich bis 800.- alles gepfändet bekomme. Wie bitte soll ich die Kosten bezahlen, das ist doch nicht zum Wohle des Kindes oder ???? Geschäftswagen ist da wo ich nutzen darf womit keine Kosten anfallen. Möchte jetzt dagegen angehen da zwischenzeitlich 4 Jahre liegen bis zum letzten Unfall. Danke
Ach ja ehe ich es vergesse, ich hatte schon mal geschrieben wegen des Umgangs und ich bekomme immer noch keinen Kontakt, meine EX legt das Telefon auf, verreist die Post und wendet Treffen mit Ausreden ab. So kann ich nicht weiter machen meine Tochter wird immer mehr entfremdet. Dies wollte Sie auch wie Sie schon am Anfang vor 3 Jahren sagte. Wie es Aussieht schafft Sie es auch. Erst Bankrott machen das ich Inso anmelden mußte und jetzt das. ;(
Hallo Armer Vater !
Aus dem Bauch heraus muss ich zugeben war meine erste Reaktion,
das kann ich verstehen und nachvollziehen. Da hätte ich möglicher-
weise auch Angst um mein Kind.
Nach zwei, drei Minuten Nachdenken sieht dass dann schon etwas
anders aus.
Es wäre meiner Ansicht nach wichtig zu wissen, wie diese Unfälle
entstanden sind.
Das kann vom notorischen Raser ausgehen bis zu jemanden, der
sich ständig grenzenlos selbst überschätzt. Oder unbeherrscht ist
und cholerisch. Wenn nicht Alkohol, so können Tabletten oder andere
Rauschmittel eine Rolle spielen. Du könntest jemand sein, der sich
leicht provozieren läßt oder einfach nur ein Bruder Leichtfuss.
Genauso gut ist es aber möglich, daß Du dreimal nur einfach richtig
Pech hattest und die KM Dir daraus jetzt einen Strick gedreht hat
um ihre Interessen durchzusetzen.
Wenn zweiteres zutrifft, dann brauchst Du in meinen Augen einen
Anwalt, der sich mit Unfall- und Verkehrsrecht sehr gut auskennt
und am besten noch einen ebenfalls sehr guten Gutachter bei der
Hand hat.
Vielleicht kann Dir deine zuständige Kfz-Versicherung einen guten
Anwalt nennen, die arbeiten mit diesen Leuten ständig zusammen,
auch um Betrügern auf die Schliche zu kommen.
Wass den Selbstbehalt angeht... nun ja, da befindest Du dich so
traurig das ist, hier in guter Gesellschaft - wobei ich dachte, der
Selbstbehalt liegt bei € 890,00.
Du solltest ein bißchen mehr von Dir und der Lage in der Du dich
befindest erzählen, hier gibt es etliche Leute die bestimmt den
einen oder anderen guten Rat für Dich haben.
LG Marina
Moin,
der BGH hat eine eigene Anwaltschaft. Die Liste der dort zugelassenen RAs findest du >hier<. Und, logisch, die sitzen vornehmlich in Karlsruhe. Deswegen wird zumeist ein Anwalt vor Ort mit eingeschaltet, so dass die beiden RAs miteinander kommunizieren. Muss aber auch nicht sein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo, a-v
also, ich denke du brauchst keinen Verkehrsrechtler - schließlich soll dir ja nicht der Führerschein abgenommen werden, oder sowas.
Das dir der Umgang mit dieser Begründung de facto unmöglich gemacht wurde ist ein Unding, wogegen Du was unternehmen solltest und auch tust.
Sieht aus wie Schikane, denn
1.) wirst du vom Staat einerseits als rundherum in der Lage ein Fahrzeug zu führen angesehen - sonst hätte man dir konsequenterweise den Lappen abnehmen und dich zur MPU schicken müssen.
2.) dein Arbeitgeber hält dich offenbar auch für so fähig, daß er dir ein teures Fahrzeug anvertraut.
3.) du wirst, begründet mit nicht geschehenen und in der Zukunft vermuteten Dingen, in deinem Recht eingeschränkt, Umgang mit deinem Kind zu haben.
Das kann so nicht in Ordnung sein
(Sarkasmus - kein echter Rat:) )
Vielleicht solltest du beantragen, daß deine Ex mit dem Kind nicht über die XY-Strasse gehen darf, weil an dieser Strasse in den letzten 10 Jahren 5 Füßgänger verunfallt sind (allein soll sie natürlich so oft wie möglich hin und her gehen 😉 ), und sie lieber einen Umweg in Kauf nehmen soll.
Vielleicht sollte man ihr auferlegen, wenn statistisch sicherere Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, sie diese zwingend zu nutzen hat (sie müsste also z.B. mit dem Omnibus zum Balettunterricht fahren, anstatt mit dem von dir sauer als Unterhalt bezahlten Kleinwagen).
(sark.off)
Leider kenne ich keinen Anwalt in Stuttgart, aber ich erkundige mich gerade.
Ich selber hatte übrigens mind. 6 Unfälle (davon 3 mit total geschredderten Autos), aber bisher hat niemand Veranlassung gesehen eine Fahrt gerade mit mir als potentiell gefährlicher als andere Fahrten zu sehen. Schließlich verteilen sich diese Unfälle auf weit über 1 Mio gefahrene Kilometer.
Meine Ex ist ja auch immer gerne mit mir gefahren (macht sie heute nocht, wenn ich mich herablasse, sie irgendwohin zu bringen).
Ich weiß nicht, wohin das noch führen soll, wenn Unfälle alleinig als Begründung für Auflagen wie die dir erteilte herhalten müssen.
Gruß
haddock
[Editiert am 15/2/2006 von haddock]
Hallo, A-V
folgende Empfehlung:
www(punkt)adam-kollegen(punkt)de in Filderstadt.
insbes.: Frau Wagner
Auch in Sachen BGH werden die sicher weiterwissen.
und du hast PN.
Gruß
Haddock
Danke erst mal an alle, was die Unfälle angeht ist nur Pech leider der letzte vor 4 Jahren wo ich nach 48 Std arbeit einen Sekundenschlaf auf der Autobahn hatte aber zum Glück niemand zu Schaden kam nur ich für lange Zeit. Beim Landratsamt wurde ich von meiner EX auch angezeigt die sollten mir den Führerschein nehmen allerdings sahen die nach einer Überprüfung keinerlei Anlass und schlossen die Akte lt. Sachbearbeiter mit einem roten Blatt als geschlossene Akte die nicht mehr verwendet werden darf was mir dann auch von seinem Vorgesetzten bestätigt wurde. Dieser grinste nur und meinte diese Schikanen kenne er und gab mir recht. Also zur Info nochmals kein Alk, noch nie Drogen oder sonstiges genommen. Hatte heute nach langer Überlegung mal in der Kanzlei Bossi in München angerufen (bin verückt ich weiß aber was tut man nicht alles für seine Tochter) und die würden gerne helfen sogar sehr gerne und meinten das Sie mich zu 100% rausholen aus allem aber Vorschuß 2900.- also schon mal erledigt Schade kann ich nicht bezahlen was vieleicht von Vorteil für viele hier geworden wäre.