Hallo liebe Leute,
Hat hier jemand eine brauchbare Vorlage für einen Antrag auf eine gerichtliche Umgangsregelung?
Folgende Ausgangslage:
Es geht um unser dreijähriges Kind, das die Mutter bereits mit zwei Jahren Vollzeit in die KiTa gegeben hat.
Unsere Kleine wohnt bei ihrer Mutter, wir wohnen alle in derselben Großstadt - ca. 30min Fahrtzeit voneinander entfernt.
Die Mutter und ich haben uns unmittelbar nach der Geburt getrennt.
Ich vollziehe hier einen klassischen Dreisprung. Die Mutter will weder mit mir, noch unter Zuhilfenahme der Jugendamtes über eine Ausweitung des Umgangs sprechen. Das, was sie mir bis dato an Umgang eingeräumt hat, ist ein Witz. Übernachtungen bei mir lässt sie ebenfalls nicht zu.
Ich habe keine andere Wahl, ich muss es quasi auf dem Rechtsweg klären. Selbst das Jugendamt rät dazu. Ja, selbst die KM sagt,
dass ich es über das Gericht klären soll! Den Antrag stelle ich ohne Rechtsanwalt.
Grundsätzlich favorisiere ich längere Umgänge am Stück gegenüber mehreren kurzen Begegnungen (wie 2-3h) mit unserem Kind.
Zum einen kann ich im Zuge der kurzen Umgangstermine meine Tochter nicht mit zu mir nehmen,
weil die Fahrtzeit dafür unverhältnismäßig lang ist. Auch ist der logistische Aufwand für mich für die kurzen Termine in etwa gleich,
im Verhältnis, wenn ich unsere Kleine länger hätte (z.B. mit Übernachtung).
Viel entscheidender ist aber, dass längere Umgangstermine eine ganz andere Qualität haben. Das Kind kann mal zur Ruhe kommen, Alltag erfahren, Geborgenheit beim Vater erleben. Nur so wird Raum für eine emotionale Innigkeit zw. Vater und Kind gegeben. Genau das möchte die Mutter aber scheinbar verhindern.
Ein Wechselmodell ist mir momentan aus beruflichen Gründen leider nicht möglich. Ich möchte darauf hinaus arbeiten, in der Hoffnung das in Zukunft praktizieren zu können.
Ich nehme an, es wäre taktisch unklug meine Ex, als auch das Gericht, bereits jetzt mit meiner Zukunftsabsicht zu konfrontieren?!
Da die Richter bekanntlich mit der Gewährung des Umgangs für den Vater alles andere als freigiebig sind, ist mir bewusst,
dass meine Antragstellung kein Wunschkonzert wird. Dennoch möchte ich natürlich das Maximale für meine Tochter und mich rausholen!
Selbstverständlich wäre es mir am liebsten, wenn ich mein Kind jedes Wochenende von Fr bis Mo hätte.
Wenn ich den Einträgen hier im Forum Glauben schenken kann, dürfte das ein frommer Wunsch bleiben.
Selbst drei ganze Wochenenden im Monat werden dem Vater nicht zugestanden.
Wohlwissend, dass die Chancen auch dafür gering sind würde ich gerne versuchen einen Kompromiss zu erreichen,
dass unserer Tochter jedes Wochenende einen Tag u. eine Nacht bei mir verbringen darf (z.B. Fr. Nachmittag bis Sa Abend).
Dazu noch einen haben Tag unter der Woche.
Aus den Infos hier im Forum geht hervor, dass Familiengerichte Vätern häufig nur jedes zweite Wochenende zugestehen.
Ich finde, das ist irrsinnig wenig und viel zu selten!
Abgeschreckt von diesem gängigen Standard-Modell, frage ich mich, welche Argumente ich im Antrag vortragen kann, damit der Richter meinen Vorschlag zur Umgangsausgestaltung als sinnvoll erachtet. Lasst mich bitte wissen, wenn euch was Überzeugendes einfällt!
Zurück zu meinem eigentlichen Anliegen - den zu berücksichtigenden Details im Antrag auf die gerichtliche Umgangsregelung.
Vor allem für die folgenden Punkte suche ich Vorschläge unter dem Aspekt:
a) realistisch erreichbare Ergebnisse zu erzielen
b) eine möglichst einfache und eindeutige Formulierung für den Antragstext zu finden
1. Ist es sinnvoll/aussichtsreich folgende Forderung im Antrag zu äußern?
Hälftige Aufteilung der Betreuungszeit während der KiTa-Schließzeit / später Schulferien
2. Die KM verreist sehr häufig mit unserer Tochter (in den Urlaub?) für mehrere Wochen.
Zum einen kündigt sie mir dies nur drei Wochen vorher an. Zum anderen entfallen dadurch meine Umgangstermine.
Meinen Wunsch nach Ausweichterminen für den Umgang lehnt sie kategorisch ab.
Ist es sinnvoll/aussichtsreich folgende Forderung im Antrag zu äußern?
a) Festlegung des maximalen Reisezeitraums am Stück (KM mit Kind)
b) Festlegung der maximalen Häufigkeit der Reisen im Jahr (KM mit Kind)
3. Sollte Punkt 2 nicht durchsetzbar sein, was für die KM unliebsame Beschränkungen bedeuten würde:
a) Wäre es denn sinnvoller im Antrag zu fordern, dass der Vater im selben Umfang mit
dem Kind verreisen darf, wie die Mutter (Dauer und Häufigkeit)?
b) Was ich ebenfalls erreichen möchte ist, dass die KM aufhört ihre doppelten Standards zu praktizieren.
So besteht sie darauf, dass sich mein Umgang in keinster Weise mit den KiTa Öffnungszeiten überschneidet,
damit die Kleine angeblich keinen einzigen Tag in der KiTa verpasst. Meine Ex hingegen verreist regelmäßig mit ihr
völlig unabhängig davon, ob KiTa-Regelbetrieb oder KiTa-Ferien.
Wie aussichtsreich ist es im Antrag die Forderung zu stellen, dass entweder beide nur in den KiTa-Ferien mit der
Kleinen verreisen dürfen oder es eben explizit keine Beschränkung dazu gibt und gleiches Recht für beide Eltern gilt?
4. Wie schon unter 2 erwähnt sieht die KM keinen Anlaß mir für die entgangenen Umgangstermine Ersatz zu stellen.
a) welche Nachholregelung hat sich in der Praxis bewährt? / was ist vernünftig und realistisch umsetzbar?
b) innerhalb von welchem Zeitraum muss nachgeholt werden?
c) ist die KM bei jedem entfallenen Termin - unabhängig von dem Grund - verpflichtet mir einen Ersatztermin zu
stellen?
5. Es gibt (ich glaube, in jedem Bundesland) 17 gesetzliche Feiertage.
a) Wie aussichtsreich ist es, dass das Gericht der Forderung, diese hälftig zw. den Eltern aufzuteilen, nachkommt?
b) Wie könnte die Aufteilung der Feiertage (v.a. Heiligabend, etc.) so gestaltet werden, dass keines des Elternteile
benachteiligt wird und jeder mit dem Kind zum Zug kommt? Es ist ja nachvollziehbar, dass sowohl Vater wie Mutter
mit dem Kind Bescherung oder den Jahresübergang feiern wollen. Zu Dritt lässt sich das nunmal auf keinen Fall
bewerkstelligen. Lässt sich eine alternierende Abfolge in der Umgangsregelung verankern?
6. Ich möchte unbedingt erzielen, dass in der gerichtlichen Umgangsregelung vermerkt wird, dass eine Missachtung ein
Ordnungsgeld zur Folge haben kann.
a) ist es sinnvoll, dass ich diese Forderung bereits im Antrag äußere?
b) wenn ja, gibt es dafür eine standardisierte Formulierung, die ich nutzen kann?
Ich hoffe, ihr könnt mir eine gelungene Mustervorlage für einen Antrag zukommen lassen.
Auch würde ich es sehr schätzen, wenn ihr mir Antworten auf meine spezifischen Fragen bieten könntet.
Ich verstehe manche Sachen nicht:
1) Kannst du fordern, aber du sagst, dass du ein WM nicht schaffst. Schaffst du dass denn zumindest in den 12 Wochen Sommerferien?
2) Nein. Wird sich das nicht irgendwann selbst mal auswachsen? Oder hat sie gar nicht vor arbeiten zu gehen?
3+4) Wenn Umgang festgelegt wird, sollte das so eindeutig sein, dass danach keine undefinierten Tage über bleiben. Damit kann sie in deiner Umgangszeit nicht mehr weg. Natürlich sollte auch der Ersatztermin keine Verhandlungsmasse sein. Am besten dann am nächsten Wochenende, Werktag,... Sonst zieht sie sich darauf zurück, dass ihr euch nicht einigen könnt.
5) Feiertage werden gerne mit Schulferien zusammen gemischt. Mach ein Angebot. Alternierend ist mir nicht bekannt. Oft werden die hohen Feiertage dem BET zugesprochen. Verbeiß dich nicht da rein. Man kann Geburtstage und Weihnachten nachfeiern. Den Kindern ist es egal wann sie ihre Geschenke bekommen.
6) Ja, kannst du beantragen, sollte eigentlich auch immer mit rein. Aber denk dran, die Regelung gilt dann auch für dich.
So generell zum WM. ich würde mich nicht zu sehr darauf versteifen, dass man in dieser Konstellation langfristig ein WM hinbekommen wird. Da hättest du direkt nach der Trennung ansetzen müssen. Noch sind WM auch eher was für Kinder, die eine gewisse Zeit mit beiden Eltern gelebt haben. Bei dir scheint das nie der Fall gewesen zu sein und du hast auch lange nach den Regeln der Mutter gespielt.
Hallo,
gerne versuche ich dir einige Tipps mit auf den Weg zu geben.
Auch wenn ich nicht weiß, wie die genauen Umgänge zurzeit geregelt sind, gehe ich einfach mal davon aus, dass du zu deiner Tochter eine gute Bindung hast.
Lass mich dir als erstes den Schrecken nehmen, den du hier augenscheinlich erfahren hast. Väter haben ein Anrecht auf Übernachtung und Ferien. Das OLG Saarbrücken hat dazu etwas vorbereitet 😉 Auch bei Kleinkindern, in diesem Fall 2 Jahre (!), ist das aus Kindeswohlgründen angezeigt: <a href="" https://www.anwalt-wille.de/2018/04/olg-saarbruecken-umgangsrecht-und-uebernachtungen-ferienumgang-zweijaehrigen-kind/">Anwalt-Wille.de</a> ;"
Eine sehr schöne Übersicht, bis hoch zum BVerfG 😉
Daraus solltest du dir was saugen 🙂
Ferien (Schließzeiten) werden geteilt, hohe Feiertage auch, ist Standard.
Nachholtermine sind die direkt folgenden Tage. Z.B.: WE fällt aus, dann nächstes WE nachholen.
Heiligabend, Weihnachten oft kritisch, hier alternierend fordern.
Bei weiteren Fragen einfach fragen.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Lieber MaxMustermann1234, lieber SpecialD,
danke, dass ihr euch die Zeit genommen habt, um euer Wissen mit mir zu teilen.
Das waren bereits sehr wertvolle Hinweise, die mir eine Orientierung geben.
SpecialDs Tipp zur Webseite vom RA Wille ist Gold wert. Da sind neben dem Umgang noch zahlreiche andere Informationen zum Kindschaftsrecht einsehbar (unter: Familienrecht).
Zur Aussicht aufs Wechselmodell:
Ja, es stimmt. Ich habe nicht unbedingt die besten Voraussetzungen dafür geschaffen.
Erst im Laufe der Zeit wurde mir bewusst, wie schwierig es für den Vater ist ein Wechselmodell zu erwirken.
Das sehe ich in meinem Fall eher als Marathon, der sich hoffentlich irgendwann auszahlen wird. Ich muss nun Schritt für Schritt vorgehen und hoffen, dass unsere Tochter irgendwann aus eigenen Stücken das WM wollen wird. Nur so wird sich die Mutter dieser Idee - wenn überhaupt - gegenüber öffnen. Gegen den Willen der Mutter dürfte das so ziemlich unmöglich werden.
Obwohl die KM alles mögliche in Gang gesetzt hat, dass unser Umgang auf ein Minimum beschränkt wird, habe ich erfreulicherweise ein unheimlich gutes Verhältnis zu meiner Tochter. Sie freut sich ungemein, wenn sie mich sieht. Die wenige Zeit, die wir gemeinsam haben, ist sehr intensiv und liebevoll.
zu 1)
ja, die hälftige Betreuung während der Ferien kann ich gewährleisten. Auch die Aufteilung der sechswöchigen Sommerferien wäre kein Problem. Zumal die KiTa Schließzeit im Sommer ohnehin “nur” drei Wochen geht, und die KM die Tochter während des Regelbetriebs nicht rausrücken will, würde sich eine längere Umgangsperiode im Sommer ohnehin LEIDER erst mit der Einschulung ergeben.
zu 2)
die KM ist selbstständig und finanziell ganz solide aufgestellt. Sie nimmt Urlaub, wann es ihr paßt. Letztes Jahr war sie mit der Kleinen spontan für ein paar Wochen in Südostasien.
Dieses Jahr was sie bereits zweimal mit der Tochter weg, ich weiß allerdings nicht wo.
Es ist paradox, dass sie mich einerseits dazu auffordert den Umgang gerichtlichen einzuklagen, wenn sie doch - laut MaxMustermann1234s Aussage - künftig gehindert wäre mit meiner Tochter zu verreisen, wenn die Reise-Zeiträume mit meinen Umgangszeiten kollidieren würden. Sie ist anwaltlich gut beraten, daher glaube ich kaum, dass ihr das nicht bewußt ist.
zu 5)
ich habe die Feiertage deswegen in jährlich wechselnder Folge “vorgeschlagen”,
weil ich eben auch mal den Geburtstag der Tochter mit ihr zusammen und meinem Teil der Familie feiern würde. Auch ist Heiligabend ohne Kind ehrlich gesagt nix wert.
I)
Denkt ihr, es wäre zu dreist in den Antrag reinzuschreiben, dass man alle 17 gesetzlichen Feiertage hälftig will?
II)
Soll ich explizit reinschreiben, dass wenn ich die Tochter mal zwei Feiertage hintereinander habe, sie in der Nacht dazwischen bei mir übernachten soll?
III)
Muss ich im Antrag ausdrücklich herausstellen, dass während der hälftigen Ferienbetreuung das Kind bei mir nächtigt?
Wenn sich hier jemand mit einem (anonymisierten) Antrag aufs Umgangsrecht findet, so laßt ihn mir gerne zukommen (per pn oder email).
Hallo,
Ich würde darauf achten, dass der Umgang am Wochenende immer durch die Kalenderwochen fest definiert ist. Sprich: der Vater hat Umgang in den geraden Kalenderwochen von Freitag ab x Uhr bis Sonntag Abend 18 Uhr/Montag morgen bis Kita/Schulbeginn.
Des Weiteren ist der Umgang an Feiertagen wie folgt festgelegt: an geraden Kalenderjahren Ostersonntag und Heiligabend und 1. Feiertag in ungeraden Kalenderjahren Ostermontag, 2. Feiertag und Silvester.
Hier noch die weiteren Feiertag aufteilen.
Umgänge müssen am nächsten Wochenende nachgeholt werden, wenn sie ausfallen. Umgang kann bei bettlägeriger Erkrankung des Kindes (Attest erforderlich) ausfallen und wird dann nach Gesundung des Kindes nachgeholt.
Bezüglich Urlaub und Schulferien wird festgelegt, dass die späteren Schulferien hälftig geteilt werden. In geraden Kalenderjahren hat der Vater Anspruch auf die erste ferienhälfte, Beginn. Mit dem letzte. Schultag. In ungeraden Kalenderjahren hat der Vater Umgang in der letzten ferienhälfte. Dieser Umgang endet am Sonntag vor Schulbeginn um 18 Uhr.
Während der kitazeit des Kindes werden die Schliesszeit, 3 Wochen, hälftig geteilt. Analog zur oben. Beschriebenen Schulferienregelung.
Während der kitazeit sind Eltern im Regelfall bezüglich Urlaub freier als mit schulpflichtigen Kindern. Um diesem Rechnung zu tragen stimmen sich die Eltern über weitere Urlaube dergestalt ab, dass bis zum November des Vorjahres die Eltern ihre Wünsche mitteilen.
Jedem Elternteil steht ein angemessener Urlaub zu, d. H. Es soll darauf geachtet werden, dass beide Elternteile die Möglichkeit haben die gleiche Anzahl zusätzlichen Tagen zu nehmen. Mindestens jedoch weitere 5 Wochen im Jahr.
Sollte eine Abstimmung zwischen den Eltern nicht möglich sein, haben die Wünsche des Vaters im anstellungsverhältnis Vorrang gegenüber der selbständigen Mutter, die bislang schon etliche Wochen spontan mit dem Kind verreist ist.
Wochenendumgang steht hinter dem ferienumgang/urlaubsumgang zurück bzw. Wird für diese Zeit ausgesetzt und nicht nachgeholt.
So als erste Idee für dich, wie so etwas aussehen könnte.
Sophie
Als Ergänzung: bettlägerische Krankheit würde ich über ein ärztliches Attest der "Transportunfähigkeit" definieren, sonnst hast du demnächst ganz viele einfache Atteste vom Kinderarzt.
Tja, was die Intention der Mutter ist, ist schwer zu sagen. Das wirst du im Verfahren merken. Wenn sie dort Konflikte schürt, auf eine Begutachtung besteht, dich mit Falschaussagen überzieht,... wird es sicher nicht einfach. Wenn Mütter sehr viel oder sehr wenig Geld haben, dann sind sie oft auch bereit Konflikte vor Gericht auszutragen.
Wochenendumgang steht hinter dem ferienumgang/urlaubsumgang zurück bzw. Wird für diese Zeit ausgesetzt und nicht nachgeholt.
Sophie
Das ist in der Tat auch sehr hilfreich für mich, wo ich doch demnächst eine generelle Umgangsregelung einbringen möchte.
Aber wie sieht es mit dem Beginn des 14 Tage Rythmus aus nach Ferien, wenn der Umgang eben noch nicht so geklärt ist, dass die Kinder an geraden/ungeraden Wochenenden beim KV sind bspw. Sommerferien enden am 14.8 plus 14 Tage, dann wäre der Umgang für den KV wieder am 28.08 usw. bis zu den nächsten Ferien.
Ich habe dir etwas geschickt, da ist so ziemlich alles drin was man beantragen kann.
Begründung vorallem hinsichtlich Ferienumgang und Übernachtung ´gibt es jede Menge Beschlüsse, da kannst du Dir eine Begründung zusammen kopieren.
Ich habe dir etwas geschickt, da ist so ziemlich alles drin was man beantragen kann.
Begründung vorallem hinsichtlich Ferienumgang und Übernachtung ´gibt es jede Menge Beschlüsse, da kannst du Dir eine Begründung zusammen kopieren.
Könntest du mir das bitte auch zukommen lassen? Danke.