Hallo Leute,
ich habe ein großes Problem, die Mutter meines Kindes will das Residenzmodell verhindern.
Zur Vorgeschichte. Ich und die KM haben von 14 Monaten ein Mädchen bekommen, wir waren nicht verheiratet und auch bei der Geburt schon kein Paar mehr.
Ich bin als Vater eingetragen und wir teilen uns auch das Sorgerecht.
Der Umgang war von Anfang an schwierig. So lange das Kind gestillt wurde, das waren 9 Monate durfte ich mein Kind nur 2-3 Mal die Woche 20-30 Minuten in der Wohnung der Mutter besuchen. Der Besuch wurde sehr oft auch von der Mutter plötzlich durch die KM abgebrochen mit fadenscheinigen Ausreden. Das Kind müsse schlafen und so.
Seit das Mädel ca 10 Monate alt ist, darf ich auch mit ihr für 1-2 Stunden das Haus der Mutter verlassen. In dieser Zeit ruft die Kindsmutter aber auch ständig an um mich z.B. daran zu erinnern dass die Kleine auf alle Fälle ihre Mütze auflassen müsse.
Ich habe der Mutter von Anfang an gesagt, dass ich das Doppel-Residenzmodell möchte. Sie meinte nur, solange die Kleine keinen Krippenplatz hätte wäre das sowieso nicht möglich, da ich ganztags arbeiten würde. Sie meinte aber sie würde gerne wieder arbeiten gehen wenn sie einen U3 Platz bekäme.
Wir haben unser Kind schon vergangenes Jahr in unserer Gemeinde im Kindergarten für die U3 Gruppe angemeldet aber es ist fast unmöglich dort unterzukommen. Es gibt nur 12 Plätze und die werden zuerst an alleinerziehende, Teeniemütter und andere Härtfälle vergeben. Derzeit stehen wir auf Platz 5 der Warteliste.
Andere Betreuungsmöglichkeiten z.B. durch Tagesmütter sind genauso wenig vorhanden.
Nun hat die Firma der KM ihre eigene Krippe eröffnet. Sie waren es leid, dass die jungen Mütter wegen des Krippenmagels nicht mehr als Arbeitskräfte zur Verfügung standen. Das Problem dabei ist, die Arbeitsstelle der KM ist 30 km von unserem Wohnort entfernt. Ich arbeite am Wohnort.
Sollte es zu einem Doppel-Residenzmodell kommen, müsste ich meine Tochter jeden Morgen 35 km zur Krippe fahren oder sie jeden Morgen der Mutter übergeben damit diese die kleine in die Kita bringt. Da die KM nicht 100% arbeiten wird, müsste ich abends nach Feierabend die kleine dort abholen.
Die KM meint, da müsse ich mit meinen Doppel-Residenmodell warten bis die kleine im Dorfkindergarten in die Ü3 Regelgruppe kommt.
Meine Fragen: Kann ich der KM die Anmeldung in der Betriebskita verbieten weil sie mir dadurch meinen Umgang einschränkt. Kann ich darauf Pochen, dass sie solange nicht arbeitet bis eine Betreuung im Wohnort gefunden wurde. Muss ich dulden, das das Doppel-Residenzmodell noch 1 1/2 Jahre nicht möglich sein wird.
Ich will kein Wochenendvater sein, ich will Verantwortung übernehmen nur macht es mir die KM so unglaublich schwer.
Moin.
Alles Nein.
Du hast als Unterhaltszahler praktisch gar keine Rechte, irgendetwas dieser Art durchzusetzen.
Versuche dich mit der Mutter so weit wie möglich gut zu stellen und treibe sie nicht durch überzogene Forderungen in die Arme eines Anwalts.
Mache ihr Angebote aber dränge sie nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Ingolstadter,
ich kann Dir nur energisch von Schritten wie
Meine Fragen: Kann ich der KM die Anmeldung in der Betriebskita verbieten weil sie mir dadurch meinen Umgang einschränkt. Kann ich darauf Pochen, dass sie solange nicht arbeitet bis eine Betreuung im Wohnort gefunden wurde.
abraten: Du hast keine Möglichkeit, Deiner Ex etwas zu "verbieten". Versuchst Du es trotzdem (und hält sie sich nicht an Dein "Verbot"), wird es zu einer gerichtlichen Klärung kommen. Und anderen Ende steht dann möglicherweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) für die Mutter Deines Kindes, sofern Ihr es nicht schafft, Euch eigenverantwortlich auf Betreuungsmodalitäten zu einigen.
Muss ich dulden, das das Doppel-Residenzmodell noch 1 1/2 Jahre nicht möglich sein wird.
dieses Modell existiert juristisch gar nicht; insofern kann man es auch nicht einklagen, denn Du hast kein "Recht" darauf. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet ausdrücklich nicht "ich krieg vom Kind immer genau die Hälfte". Es bedeutet auch nicht "das Kind muss zur Hälfte bei Mutter und Vater leben".
Ich will kein Wochenendvater sein, ich will Verantwortung übernehmen nur macht es mir die KM so unglaublich schwer.
naja, eine wirkliche "Boykottmutter" scheint sie nach Deiner Beschreibung nicht zu sein. Das solltest Du Dir nicht verscherzen.
Unterm Strich solltest Du Dich freuen, dass Deine Ex arbeiten will. Sie könnte stattdessen nämlich auch (mindestens) bis zum 3. Geburtstag Eures Kindes Betreuungsunterhalt für sich selbst von Dir verlangen und samt Kind zuhause bleiben. Du solltest daher versuchen, einvernehmliche Lösungen zu finden. Mit dem Versuch von Verboten oder der Einschaltung der Justiz wirst Du Dir keinen Gefallen tun.
Grüssles
Martin
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Ich finde das grade undurchsichtig - ihr seid also unverheiratete Eltern eine Tochter. Dein Umgang bislang war ziemlich knapp bemessen (das wäre da doch erst mal der wichtigere Ansatzpunkt, oder?).
Jetzt willst du ein Wechselmodell, arbeitest aber Vollzeit und wirst das auch weiterhin tun, was zu organisatorischen Problemen mit der Kinderbetreuung führt. Die KM will wieder in Teilzeit arbeiten gehen, kann das aber nur verwirklichen, indem sie das Kind in die Betriebskrippe ihres Arbeitgebers gibt, weil ansonsten kein Platz zu bekommen ist.
Und das willst du nun nicht, weil du dann wegen 35km Distanz das von dir gewünschte Wechselmodell nicht umsetzen kannst.
Nehmen wir mal an, das Kind bekäme einen Platz bei euch vor Ort - dann ginge das?
Bisher hat das Kind noch nicht einmal bei dir Übernachtet?
Warum genau willst du ein Wechselmodell und wie genau willst du denn ein Wechselmodell? Also mit welchen Zeitquoten stellst du dir das vor?